Satz 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Begründung zum Bebauungsplan IV-2e-1 - 7 Eldenaer Straße und Hermann-Blankenstein-Straße (ehemals „Randstraße") ist fertig gestellt. Die Straße Zum langen Jammer (ehemals Planstraße ES 22) zwischen JamesHobrecht- und August-Lindemann-Straße sowie die Straße Neue Welt (ehemals Planstraße ES 13) befinden sich gegenwärtig im Bau.

I.2.2 Planerische Ausgangssituation I.2.2.1 Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am 26. August 2004 (ABl. S. 3967), stellt den Planbereich derzeit wie folgt dar:

Das Gewerbegebiet GE 1 ­ nördlich der im FNP dargestellten öffentlichen Grünfläche

­ ist als gemischte Baufläche M1, das südlich davon gelegene Gewerbegebiet GE 2 und das Kerngebiet sind als gemischte Baufläche M2 dargestellt. Das Gewerbegebiet GE 3 ist im FNP teils als M2, teils als Grünfläche dargestellt.

Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Konkret wird die Entwicklungsfähigkeit der einzelnen beabsichtigten Festsetzungen auf Grundlage der Richtlinien zum Darstellungsumfang (Entwicklungsrahmen) sowie zu Änderungen des Flächennutzungsplanes Berlin (RL - FNP) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 23. Januar 2001 (ABl. S. 1261) beurteilt:

Das anstelle der Gemeinbedarfsfläche geplante Kerngebiet an der Eldenaer Straße ist als Regelfall ohne weitere Einschränkungen aus der Darstellung M2 entwickelt.

Die Gewerbegebiete GE 1 und GE 2 sind jeweils kleiner als 3 ha (GE1 knapp 1 ha, GE Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Begründung zum Bebauungsplan IV-2e-1 - 8 2 rund 2 ha) und - da keine überörtlich bedeutsamen Vorhaben zu erkennen sind - nur von örtlicher Bedeutung. Da der Charakter der dargestellten Bauflächen in seiner Funktion und Wertigkeit sowie die Anforderungen des Immissionsschutzes nach dem dargestellten städtebaulichen Gefüge gewahrt bleiben, ist die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan jeweils gegeben.

Auch wenn die geplanten Gewerbegebiete insgesamt größer als 3 ha sind, so lässt deren Lage und Zuschnitt nicht auf eine überörtlich bedeutsame Entwicklung schließen.

So wird die Struktur für das GE 2 durch die zu erhaltenden, denkmalgeschützten Stallgebäude vorgegeben, welche nur eine kleinteiligere Nutzung zulassen. Außerdem sind für das GE 2 sowie für das GE 3 Nutzungseinschränkungen im Sinne der Rücksichtnahme auf die gegenüberliegende Wohnbebauung vorgesehen.

Das Gewerbegebiet GE 3 ist ebenfalls aus dem FNP entwickelt, da der Grünzug im FNP in symbolischer Breite dargestellt ist und die genaue Führung eines Grünzuges aus der örtlichen Situation ­ gemäß den in Nr. 11.5 der RL-FNP (s.o.) enthaltenen Entwicklungsgrundsätzen ­ zu entwickeln ist.

Intention ist, eine Ost-West-Gründurchwegung innerhalb des Geländes des ehemaligen Zentral-Vieh- und Schlachthofes als Teil der übergeordneten Grünverbindung zwischen dem Ernst-Thälmann-Park und den Volksparks Anton Saefkow, Friedrichshain und Prenzlauer Berg einerseits sowie dem Stadtpark Lichtenberg andererseits zu sichern.

Dies bedeutet nicht, dass diese Durchwegung in allen Abschnitten als öffentliche Grünfläche gesichert und hergestellt werden muss. Es kommt vielmehr darauf an, eine funktionsfähige, öffentlich zugängliche Verbindung herzustellen.

Dies ist der Fall, auch wenn statt ursprünglich (im Bebauungsplan IV-2e) öffentliche Parkanlage nun Gewerbegebiet (GE 3) festgesetzt wird und daher der Weg zum Stadtpark Lichtenberg zwischen James-Hobrecht-Straße und Hermann-Blankenstein-Straße über öffentliche Verkehrsflächen geführt wird. Dabei verlängert sich der Weg zwischen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Begründung zum Bebauungsplan IV-2e-1 - 9 den Grünflächen ­ ursprünglich ca. 130m über öffentliche Grünfläche, nun ca. 210m über Straßenland ­ um ca. 80 m. Dies ist vertretbar, da sich der Weg zum Stadtpark Lichtenberg nach Osten anschließend (d.h. außerhalb des Geltungsbereichs) über die Eldenaer-Straßen-Brücke und die Scheffelstraße auf einer Länge von etwa 0,5 km ebenfalls nur über öffentliche Verkehrsflächen fortsetzt, und städtebaulich erforderlich, um ein zusammenhängendes, besser zu erschließendes Gewerbegebiet zu erhalten (s. II.2.3). I.2.2.2 Landschaftsschutzprogramm / Artenschutzprogramm

Das Landschaftsschutzprogramm / Artenschutzprogramm (LaPro), Stand 1999 enthält für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes IV-2d folgende Darstellungen:

· Karte „Naturhaushalt / Umweltschutz": Industrie und Gewerbe,

· Karte „Biotop und Artenschutz": Städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen,

· Karte „Landschaftsbild": Städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen,

· Karte „Erholung und Freiraumnutzung": Sonstige Flächen außerhalb von Wohnquartieren, geplanter öffentlicher Grünzug als Grünfläche / Parkanlage

Die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes IV-2e-1 befinden sich im Einklang mit den Darstellungen des Landschaftsschutzprogramms / Artenschutzprogramms, da der öffentliche Grünzug, wie unter den Punkten I.2.2.1und II.2.3 dargelegt, in seiner Grundfunktion erhalten bleibt.