Baugrundstücke

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Begründung zum Bebauungsplan IV-2e-1 - 10 II. Planinhalt II.1. Intention des Planes

Der Bebauungsplan IV-2e-1 dient der planungsrechtlichen Sicherung der im Zuge der Weiterentwicklung der Nutzungsvorstellungen entstandenen Änderungserfordernisse für Teilflächen des Bebauungsplangebietes IV-2e. Folgende zentrale Planungsüberlegungen liegen den beabsichtigten Änderungen zugrunde:

· Aktivierung der durch die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und an die Haupterschließungsstraße (Hermann-Blankenstein-Straße) bestehenden Nutzungspotenziale,

· Verbesserung der Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten einzelner Flächen durch Verzicht auf für das Wohnen weniger geeignete Mischgebiete zugunsten gewerblicher Bauflächen,

· Schaffung einer insgesamt homogeneren, konfliktärmeren Nutzungsstruktur,

· Verbesserung der Integrationsmöglichkeiten neuer Nutzungen in denkmalgeschützten Gebäude,

· Erhalt eines denkmalgeschützten Gebäudes,

· Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Entwicklungsmaßnahme.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Begründung zum Bebauungsplan IV-2e-1 - 11 II.2. Wesentlicher Planinhalt, Begründung der Festsetzungen

Der Bebauungsplan setzt in Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan und zur Änderung von Festsetzungen des Bebauungsplans IV-2e im Einzelnen Folgendes fest:

1. als Art der baulichen Nutzung und sonstigen Nutzung für:

· die Fläche zwischen August-Lindemann-Straße, Straße Neue Welt, JamesHobrecht-Straße und der im Bebauungsplan IV-2e festgesetzten öffentlichen Parkanlage anstatt eines Mischgebietes: ein Gewerbegebiet mit der Bezeichnung "GE 1";

· die mit fünf denkmalgeschützten ehemaligen Stallgebäuden bebaute Fläche zwischen August-Lindemann-Straße, Straße Zum Langen Jammer (östliche Grenze des Flurstücks 3031) und Eldenaer Straße anstatt eines Mischgebietes: ein Gewerbegebiet mit der Bezeichnung "GE 2";

· die Fläche zwischen James-Hobrecht-Straße, Hermann-Blankenstein-Straße und Eldenaer Straße, südlich des im Bebauungsplan IV-2e festgesetzten Gewerbegebietes, anstatt öffentlicher Parkanlage, Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Rad- und Fußweg" sowie Mischgebiet: ein Gewerbegebiet mit der Bezeichnung "GE 3";

· den Bereich um den denkmalgeschützten ehemaligen Hammelstall an der Ecke August-Lindemann-Straße / Eldenaer Straße anstelle einer Fläche für den Gemeinbedarf „Jugendfreizeiteinrichtung, Anlagen für soziale und kulturelle Zwecke" sowie einer Straßenverkehrsfläche: ein Kerngebiet;

· die innerhalb des Geltungsbereichs befindlichen, öffentlich gewidmeten Straßenverkehrsflächen: Straßenverkehrsfläche.

2. zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren GrundSenatsverwaltung für Stadtentwicklung Begründung zum Bebauungsplan IV-2e-1 - 12 stücksfläche für:

· das Gewerbegebiet GE 1 die flächenmäßige Ausweisung der überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,4 sowie eine Oberkante (OK) von 15,0 m über Gehweg;

· das Gewerbegebiet GE 2 die flächenmäßige Ausweisung der überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen, eine GRZ von 0,6 sowie zwei zulässige Vollgeschosse als Höchstmaß;

· das Gewerbegebiet GE 3 die flächenmäßige Ausweisung der überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen, eine GRZ von 0,8 und eine GFZ von 1,8 sowie durch Knotenlinie getrennt eine OK von 20,0 m über Gehweg entlang der Eldenaer Straße sowie eine OK von 15,0 m über Gehweg für die nördlich gelegene Baufläche;

· das Kerngebiet die Ausweisung der überbaubaren Grundstücksfläche durch Baugrenzen (erweiterte Bauköperausweisung) mit einer GRZ von 0,4 und einem zulässigen Vollgeschoss als Höchstmaß.

Die Ausweisung des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen auf den Baugrundstücken berücksichtigen die in der näheren Umgebung charakteristischen Siedlungsstrukturen unter besonderer Beachtung des denkmalgeschützten baulichen Bestandes.

Die Festsetzungen im Gewerbegebiet GE 2 sowie im Kerngebiet ermöglichen die Erhaltung der denkmalgeschützten ehemaligen Stallanlagen in ihrer historischen Kubatur.