Treuhandvermögen

Zur Zeit befinden sie sich noch im Treuhandvermögen der BLEG KG

h) Saatwinkler Damm, Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf

Die Fläche gehörte bis zum 31.12.2004 zum Treuhandvermögen der BLEG KG, sie ist als Gewerbe- und Industriestandort entwickelt worden.

Fördermittel wurden nicht eingesetzt. Die Grundstücke sind überwiegend verkauft, lediglich drei befanden sich noch im Treuhandvermögen. Für ein Grundstück besteht ein langfristiger Mietvertrag, für ein weiteres eine beurkundete Verpflichtung eines Investors zum Kauf nach Schaffung des notwendigen Baurechtes. Lediglich ein Grundstück ist frei von Rechten Dritter. Die drei Grundstücke sind in das Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds Berlin übertragen worden. Das Vertragscontrolling der bereits abgeschlossenen Kaufverträge wird ebenfalls vom Fonds übernommen, auch hier ist der Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit dem Land Berlin notwendig.

Die bei der Entwicklung des Areals entstandenen Straßenland - Flurstücke sind in das Fachvermögen des Bezirkes übertragen worden. Da auch hier die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist, folgt die ggf. notwendige Verfolgung der Ansprüche den Grundstücken, also in den Bezirk.

i) Margarethenhöhe - Nord, Bezirk Lichtenberg

Die Fläche hat die BLEG KG von der TreuhandLiegenschaftsgesellschaft (TLG) im Jahr 1994 erworben, sie befindet sich im Eigentum der BLEG KG. Im damaligen Kaufvertrag hat sich die BLEG KG zu Erschließungsleistungen verpflichtet, die bei Nichterfüllung eine Vertragsstrafe in Höhe von max. 870.000 auslösen. Der Liquidator hat mit der TLG verhandelt, um im Wege eines Vergleiches durch Zahlung einer Vertragsstrafe einen Verzicht auf die Bauverpflichtung zu erwirken. Die Fläche wird nach Klärung der Vertragsstrafenproblematik in das Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds Berlin zur weiteren Verwaltung und Vermarktung übertragen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.

j) Güterverteilzentrum Großbeeren (GVZ), Brandenburg

Das GVZ ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme der Gemeinde Großbeeren und wurde bis zum 31.12.2004 treuhänderisch von der Landesentwicklungsgesellschaft Berlin Brandenburg mbH (LEG BB) betreut und vermarktet. Gesellschafter der LEG BB sind zu je 50 % die LEG Brandenburg und die BLEG, beide in Liquidation. Eine der Aufgaben der LEG BB war der Ankauf, die Erschließung und die Vermarktung von Teilflächen innerhalb des GVZ. Lediglich zwei Flächen konnten nicht verkauft werden, eine ca. 68.000 m² große BLEG eigene Fläche und eine ca. 35.000 m² große LEG BB

- Fläche. Die BLEG - Fläche soll in das Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds Berlin übertragen werden. Hinsichtlich der LEG BB wird mit dem Mitgesellschafter über eine Realteilung oder die Beauftragung eines Dritten zur Vermarktung verhandelt.

Weitere Entwicklungen

Die operative Liquidationsphase der BLEG endete am 31.12.2004. Von dem vom Senat bereitgestellten Betrag in Höhe von 84,4 Mio sind 14 Mio nicht benötigt worden (Kapitel 13 30 Titel 671 01

- Ersatz von Ausgaben - hier: Erläuterungsnummer 2

- Abwicklung der BLEG -). Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Aufgaben hat die BLEG weiterhin einen Finanzierungsbedarf (zu diesen mit Kosten verbundenen Aufgaben gehört die gesellschaftsrechtliche Abwicklung der BLEG und der BLEG KG, der Abschluss von Geschäftsbesorgungsverträgen, vornehmlich mit dem Liegenschaftsfonds Berlin, das Grundwassermonitoring am Standort des TGS, der Ausgleich eventuell anfallender Verwaltungskosten des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin für den künftigen FHTW - Standort bis zur Übertragung in das Fachvermögen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie Kosten noch laufender Rechtsstreitigkeiten der BLEG). Zum Jahresende hat die BLEG eine Zwischenabrechnung vorgenommen und nicht benötigte Mittel in Höhe von 12,5 Mio an den Landeshaushalt abgeführt. Da nach Beendigung der operativen Liquidation die tatsächliche Auflösung der BLEG weiterhin mit Kosten verbunden sein wird, hat die Senatsverwaltung für Finanzen bereits überplanmäßigen Ausgaben bis zu 1 Mio zugestimmt und beabsichtigt zu gegebener Zeit, weiteren überplanmäßigen Ausgaben bis zu einer Höhe von 5 Mio (Einnahme bei Kapitel 13 30 Titel 119 34 Rückzahlungen überzahlter Beträge) bei Kapitel 13

Titel 671 01 zuzustimmen und hierbei auf ein ausgabeseitiges Ausgleichsangebot zu verzichten.

Im Senatsbeschluss zur vermögensschonenden Auflösung der BLEG und der BLEG KG wurde bereits festgehalten, dass erforderliche weitere Arbeiten nach Auflösung der BLEG durch andere organisatorische Lösungen unter Verwendung der dann verbliebenen Haushaltsmittel sicher zu stellen sind.

Die BLEG führt zur Zeit noch zwei Prozesse, sie tritt jeweils als Kläger auf. Sie ist anwaltlich vertreten. Die Begleitung der Rechtsstreitigkeiten wird durch die Senatsverwaltung für Finanzen sicher gestellt.

Die Grundstücke sind lastenfrei in das Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds bzw. in das Finanzvermögen der jeweiligen Bezirke übertragen worden, da die BLEG die noch valutierenden

Grundschulden abgelöst hat. Die Löschungsbewilligungen der Kreditinstitute liegen vor, teilweise sind die Grundpfandrechte bereits gelöscht.

Die tatsächliche Liquidation der BLEG und somit ihre Löschung im Handelsregister kann nach dem GmbHG nicht vor Ablauf des Sperrjahres erfolgen. Es bedarf daher weiterhin eines Liquidators.

Da die operative Phase der Liquidation und damit die Tätigkeit des bisherigen Liquidators allerdings zum 31.12.2004 endete, ist es nunmehr ausreichend, die künftigen administrativen Aufgaben einer im Liquidationsrecht kundigen Person zu übertragen.

Auf Empfehlung des Aufsichtsrates hat die Gesellschafterversammlung zum 1.1.2005 eine neue Liquidatorin bestellt.

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

Durch die Beendigung der operativen Phase der Liquidation der BLEG wurden 14 Mio des Ansatzes bei Kapitel 13 30 Titel 671 01 im Haushaltsjahr 2004 nicht mehr abgerufen. Anfang 2005 sind im Rahmen der Zwischenabrechnung zum 31.12.

12,5 Mio an den Landeshaushalt zurückgeflossen (Kapitel 13 30, Titel 119 34). Diese Mittel sollen bis zu einer Höhe von 6 Mio für die Restabwicklung der BLEG in den Jahren 2005 und 2006 bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden (ein Teilbetrag von 1 Mio wurde bereits bewilligt), der verbleibende Teil in Höhe von 6,5 Mio fließt den allgemeinen Deckungsmitteln zu.