Erzieherinnen und Erzieher

Erzieherinnen und Erzieher an offenen Ganztagsgrundschulen arbeiten gemeinsam mit den Lehrkräften für die Aufgaben und Ziele der Berliner Grundschule. Die gemeinsame Arbeit in der offenen Ganztagsgrundschule eröffnet für Erzieher/innen wie für Lehrkräfte Chancen, ihre unterschiedlichen Kompetenzen und Ressourcen einzubringen. Die Zusammenarbeit muss partnerschaftlich erfolgen, ohne dass berufsgruppenspezifische Aufgabenzuweisungen aufgegeben werden.

In der offenen Ganztagsgrundschule werden die Kompetenzen der Erzieherinnen, Erzieher, Sonderpädagogen sowie weiterer Professionen über Kooperationen mit außerschulischen Partnern einbezogen. Auch die Vorklassenleiter/innen, deren Erfahrungen und Zusatzqualifikationen, die sie in der Arbeit mit Kindern im Alter von 5-7 Jahren erworben haben, die pädagogische Kompetenz des Kollegiums bereichern, werden zukünftig als Erzieher/innen im Rahmen der VHG und der Ganztagsangebote tätig sein.

Erzieherinnen und Erzieher beteiligen sich in konstruktiver Zusammenarbeit mit den Lehrkräften an der Gestaltung der VHG und der Ganztagsangebote. Neben allgemeinen Betreuungsaufgaben, die sie übernehmen, sind sie Teil der Bildungsarbeit der Schule, wobei diese auch im Bereich der basalen Förderung liegt. Der Einsatz der Erzieher/innen erfolgt mit Bezug auf die Bedarfslagen der jeweiligen Lerngruppen, Erzieher/innen fördern und begleiten Bildungsprozesse von Kindern und beteiligen sich an der Ausgestaltung der Lernumgebung und des Schullebens. Die Konkretion der im folgenden benannten Aufgaben, die Erzieherinnen und Erzieher in der Ganztagsgrundschule wahrnehmen, ist vor Ort in Bezug auf die personellen Rahmenbedingungen der Schule, das Schulprogramm, die Trägerkonzeption, die kollegialen Abstimmungen und pädagogischen Ziele sowie die spezifischen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler vorzunehmen. Zu berücksichtigen ist, dass alle in Zusammenhang mit Unterricht erfolgenden Tätigkeiten der Erzieherinnen und Erzieher in Abstimmung mit den Lehrkräften geschehen.

Aufgaben der Erzieherinnen und Erzieher können sein: Begleitung von Bildungsprozessen einzelner Schüler/innen Schul-/Hausaufgabenbetreuung Vorbereitung, Gestaltung und Durchführung von Projekten Organisation und Durchführung unterrichtsergänzender Tätigkeiten während der Betreuung im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule außerhalb des Unterrichts Begleitung von Klassen bei Exkursionen, Wandertagen und Klassenfahrten (auf freiwilliger Basis) Betreuung von Gruppen Beaufsichtigung und Betreuung von Schüler/innen außerhalb des Unterrichts Organisation und Betreuung von gemeinsamen Mahlzeiten Betreuung im Rahmen gebundener und ungebundener Freizeit Betreuung der Schüler/innen in Ruhezeiten Freie und angeleitete Spiele mit Kindern und Jugendlichen, Organisation und -durchführung von offenen Angeboten und Neigungsgruppen O:\III Plen\Drucksachen\d15-4125.doc 07.07.2005 11:24 von 58

Gestaltung von Festen und Feiern, Pflege jahreszeitlicher Traditionen Gestaltung von Ferienprogrammen und -fahrten Zusammenarbeit mit außerschulischen Stützsystemen (Erziehungs- und Familienberatung, Regionaler Sozialdienst, Schulpsychologischer Dienst, Sozialamt, Organisationen im Sozialraum usw.

Beobachtung von Entwicklungsprozessen einzelner Schüler/innen Ansprechpartner für Kinder und Eltern Förderung von Kindern durch individuelle und offene Angebote Aktivierung, Einbindung und Unterstützung von Eltern (Elternberatung, Elterncafe, Schulhofgestaltung u.a.) in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften Mitgestaltung von Elternabenden Entwicklung, Organisation und -durchführung von Aufführungen und Ausstellungen im außerunterrichtlichen Bereich Teilnahme an schulinternen Fortbildungen der Lehrkräfte und Erzieher/innen Mitwirkung bei der Ausarbeitung pädagogischer Konzepte für den außerunterrichtlichen Bereich Mitwirkung an der Schulprogrammentwicklung Beteiligung an der Gestaltung von Innen- und Außenräumen

Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Erzieherinnen und Lehrkräften in der Gestaltung der verlässlichen Halbtagsgrundschule setzt eine Beteiligung an den schulischen Gremien sowie eine Mitwirkung an den mit der Schulentwicklung verbundenen Prozessen und an der Schulprogrammarbeit voraus. Erzieherinnen und Erzieher sollen daher an der Gesamtkonferenz teilnehmen; an Klassenkonferenzen teilnehmen; ihre Aufgaben im Bereich der Gestaltung und Rhythmisierung des VHG-Tages mit den Lehrkräften verbindlich vereinbaren; die inhaltliche, methodische und organisatorische Verzahnung der Betreuungsangebote mit den Unterrichtsangeboten gemeinsam mit den Lehrkräften abstimmen; Elterngespräche allein oder gemeinsam mit den Lehrkräften durchführen; Aufgaben der Erzieherinnen und Erzieher werden gleichfalls in Kooperationsvereinbarungen, die Schulen mit Freien Trägern treffen, in Bezug auf die konkreten Bedingungen der Schule, das Schulprogramm, die Trägerkonzeption, die kollegialen Abstimmungen und pädagogischen Ziele sowie die spezifischen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler zwischen den Kooperationspartnern schulspezifisch zu definieren sein.

Eltern

Die offene Ganztagsgrundschule schafft ein erweitertes Zeitfenster für die Beteiligung der Eltern. Sie birgt aber auch eine Option für Eltern, die Erziehung ihrer Kinder der Schule zu überlassen. Wichtig ist es, die Zusammenarbeit mit den Eltern - über das Minimum der Klassenelternversammlungen und Schulfeste hinaus - zu stärken und veränderte Formen der Kooperation zu erproben, um einen Rückzug der Eltern aus dem Erziehungsprozess und aus der Verantwortung für den Bildungsprozess vorzubeugen.

In der Mitteilung zur Kenntnisnahme über „Konzeption für eine flexible Schulanfangsphase" (Drs. 15/2504) wurde bereits auf die Bedeutung der intensiven Zusammenarbeit mit Eltern verwiesen. Die Mitwirkung der Eltern ist in der offenen Ganztagsgrundschule ein Faktor, der zum Gelingen der Entwicklung der Schulkultur wesentlich beitragen kann. Eltern sind mehr als Hilfskräfte bei Schulfesten, sind mehr als Repräsentanten in schulischen Gremien oder Gesprächspartner in Konfliktfällen. Eltern können in der offenen Ganztagsgrundschule Gruppen in einzelnen Phasen des Unterrichts betreuen, Lehrkräfte und Erzieher/innen bei der Vorbereitung und Durchführung besonderer Vorhaben unterstützen (etwa im Rahmen von Projekten), Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgaben- und Lernbetreuung anbieten oder sich an sonstigen schulischen Veranstaltungen wie Schülerfahrten und Schulfesten beteiligen.

Um eine intensivere Zusammenarbeit mit Eltern zu etablieren, gilt es Kommunikationsund Entscheidungsforen zu schaffen, die sich auf die Gestaltung von Unterricht und Betreuung ebenso wie auf die Weiterentwicklung der Schul- und Klassenkultur beziehen.

Die Schulkonferenz entscheidet über die Grundsätze für die Mitarbeit der Erziehungsberechtigten und anderer Personen im Unterricht und bei anderen schulischen Veranstaltungen. Zu berücksichtigen ist, dass in die Zusammenarbeit mit Eltern alle schulischen Akteure (auch ehrenamtlich tätige) einbezogen werden.

Außerschulische Partner

In der Mitteilung zur Kenntnisnahme „Gesamtkonzept für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern" (Drs 15/2355) wurde bereits auf die Bedeutung schulergänzender Kooperationen im Sozialraum für die Qualitätsentwicklung der Grundschulen hingewiesen. Eine Evaluation im Land Nordrhein-Westfalen zeigte, dass von Kooperationen der Schulen mit außerschulischen Partnern beachtliche Wirkungen auf die Entwicklung der Lernkultur, positive Effekte auf das Lernen der Schüler/innen und Ausstrahlungen auf die Schulentwicklung ausgegangen waren. Das neue Schulgesetz fordert dazu auf, „außerunterrichtliche Angebote der Schule, die von ihr selbst, vom Schulförderverein oder von außerschulischen Kooperationspartnern" durchgeführt werden, „als ergänzende Leistungen" in das Schulleben einzubeziehen.

Die „Mitwirkung anderer Personen", die das Schulgesetz vorsieht, erweitert den Kreis der Akteure in der offenen Ganztagsgrundschule und eröffnet Chancen, den Unterricht und die weiteren schulischen Angebote zu ergänzen, sodass vielfältigere Erziehungs- und Bildungsprozesse durch Kooperation verschiedener Professionen möglich werden. Schulische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter definiert das neue Schulgesetz als „Personen, die nicht selbständig Unterricht erteilen"; es eröffnet die Möglichkeit, dass „Erziehungsberechtigte und andere qualifizierte Personen, die die kulturelle, soziale, sportliche, praktische, sprachliche und kognitive Entwicklung der Schülerinnen und Schüler fördern..." Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote in der offenen Ganztagsgrundschule machen.

Darüber hinaus wird ausdrücklich auf „Kooperationen mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe" hingewiesen.