Jugendamt

Für den Bereich Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) wurde die Arbeitsgemeinschaft Süd (Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln) gegründet. Es sind 3

Module entwickelt worden. Die Gesamtverantwortung, Gewährleistungspflicht und Planungsverantwortung bleiben gemäß § 79 SGB VIII beim öffentlichen Träger. Über Leistungsverträge hat das Jugendamt Steglitz-Zehlendorf die bezirksspezifische Werbung und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Überprüfung und Vorbereitung von Pflegeeltern (Modul 1), die Organisation und Durchführung von Fortbildungs- und Gruppenangeboten (Modul 2) und die Betreuung und Begleitung von Pflegekindern und -familien (Modul 3) an Träger der freien Jugendhilfe mittels Leistungs- und Entgeltvertrag übertragen.

Vormundschaft und Kindschaftsrechtliche Beratung

Da der Umwandlung von Personalmittel in Sachmittel im Rahmen einer Leistungsübertragung durch das verantwortliche Dezernat die Zustimmung verweigert wurde, war die Übertragung von Beistandschaften an vorhandene geeignete Vereine nicht möglich.

7. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

Vor dem Hintergrund des beschlossenen Leitbildes für die Berliner Jugendämter sind im Jugendamt Tempelhof-Schöneberg folgende Umsetzungsschritte vorgenommen worden:

1. Einführung der Sozialraumorientierung in der kommunalen Jugendhilfe

2. Aufbau eines Fachcontrollings

3. Übertragung von kommunalen Kindertagesstätten in freie Trägerschaft

4. Kooperationen mit Trägern der freien Jugendhilfe über die Nutzung von kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen

5. Übertragung des Pflegekinderdienstes in freie Trägerschaft

6. Kooperation von Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendhilfe und Schule Zu1. Einführung der Sozialraumorientierung in der kommunalen Jugendhilfe

Mit Wirkung vom 01.10.2003 hat das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg die Jugendhilfe im Bezirk fachlich und strukturell nach Prinzipien der Sozialraumorientierung ausgerichtet. Der Leitgedanke ist dabei, die Jugendhilfe flexibel am Willen, den Interessen und Bedürfnissen ihrer Adressaten auszurichten.

Als Handlungsmaximen gelten: Integration, Vernetzung, Partizipation, Prävention und Alltagsorientierung. Die traditionelle paragraphenorientierte Arbeitsstruktur des Jugendamtes ist in Teilen durch eine Matrixorganisationsform ersetzt worden, die die hierarchische Struktur (zumindest partiell) und die Unterteilung in einzelne Fachbereiche aufhebt. Die Standards Sozialraum- und Ressourcenorientierung finden hier große Beachtung. Durch den Einbezug der Ressourcen aus dem Umfeld der Adressaten der Jugendhilfe im Sozialraum werden alle Möglichkeiten einer maßgeschneiderten Hilfe ausgeschöpft. Hilfen, die an die vorhandenen Ressourcen angebunden werden und darauf aufbauen, sind mittel- und langfristig wirksamer als die Orientierung an Problemen und Defiziten - und obendrein in der Regel kostengünstiger als die „traditionellen" Angebote.

Die Einführung der neuen Strukturen ging einher mit einem umfangreichen Qualifizierungskonzept, denn der damit verbundene Organisationsentwicklungsprozess kann nur erfolgreich vollzogen werden, wenn durch entsprechende Personalentwicklungsmaßnahmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befähigt werden, Aufgaben mit veränderter Zielsetzung kompetent wahrzunehmen.

Das Qualifizierungskonzept umfasst folgende Bereiche:

· Grundlagenqualifizierung für Leitungskräfte inklusive eines Führungskräftecoachings über einen längeren Zeitraum

· Grundlagenschulung zur Sozialraumorientierung für die neugebildeten fachbereichübergreifende Ortsteilteams

· Qualifikation der HzE-Kiezteams (Regionaler Sozialdienst und freie Träger (HzE)) in sozialräumlicher Arbeit

· Schulungen zur Implementierung des Servicegedankens

· Qualifizierung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WiJuHi)

· Qualifizierung zum Thema flexible Hilfen für die Mitarbeiter/innen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und es Regionalen Sozialdienstes

Zu 2. Aufbau eines Fachcontrollings

Im Rahmen der Neuorganisation des Jugendamtes wurde deshalb auch die Installation eines Fachcontrollings beschlossen. Ein integriertes produktorientiertes Berichtswesen, das auf der untersten Kostenträgerebene der Leistungen ausreichend differenzierte Informationen für das operative Controlling zur Verfügung stellt und gleichzeitig auf den oberen Kostenträgerebenen der Produktbereiche und Produktgruppen eine kompakte Aggregation für das strategische Controlling ermöglicht, befindet sich in der Entwicklung. Ein erster Entwurf für ein Datenkonzept liegt vor.

Eine Qualifizierungsmaßnahme für alle an der Entwicklung und späteren Umsetzung eines Fachcontrollings Beteiligten läuft aktuell.

Zu 3. Übertragung von kommunalen Kindertagesstätten in freie Trägerschaft

Bis zum 01.11.2004 sind 14 Kindertagesstätten mit insgesamt 2.339 Plätzen in freie Trägerschaft übertragen worden. Bis zum 01.08.2005 werden noch weitere 10

Kindertagesstätten mit insgesamt 1.131 Plätzen an freie Träger übertragen werden, im Ganzen also 3.470 Plätze.

Zu 4. Kooperationen mit Trägern der freien Jugendhilfe über die Nutzung von kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen

Aufgrund von massivem Personalmangel und den Kürzungen im A-Teil des Haushalts können im Bezirk Tempelhof-Schöneberg nicht mehr alle kommunalen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen vom Jugendamt selbst betrieben werden.

Deshalb werden bisher sieben ausgewählte kommunale Kinder- und

Jugendfreizeiteinrichtungen in Kooperation mit freien Trägern, die im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt wurden, betrieben. Das bedeutet, dass diese Einrichtungen den ausgewählten Trägern zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, das Jugendamt weiterhin die laufenden Betriebskosten für die Gebäude trägt, jedoch keine sonstigen finanziellen/materiellen Leistungen übernimmt. Die Träger stellen das Personal, um in den Einrichtungen Angebote für unterschiedliche Adressaten der Jugendhilfe anzubieten. Mit den ausgewählten Trägern wurden entsprechende Kooperationsverträge geschlossen.

Zu 5. Übertragung des Pflegekinderdienstes in freie Trägerschaft

In Kooperation mit den Jugendämtern Steglitz-Zehlendorf und Neukölln wurden im Laufe des Jahres 2003 die Module

· Werbung, Akquise und Überprüfung von zukünftigen Pflegeeltern

· die Vermittlung von Pflegekindern

· die Qualifizierung zukünftiger Pflegeeltern sowie laufende Fortbildung für aktive Pflegeltern

· sowie die laufende Beratung und Betreuung von Pflegeeltern in freie Trägerschaft übertragen. Die Koordinierung, Vertragsverhandlungen und Kontakte zu den ausgewählten Trägern obliegt dem Jugendamt ebenso wie das gesamte Hilfeplanverfahren.

Zu 6. Kooperation von Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendhilfe und Schule

Die Kooperation von Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendhilfe und Schule soll im Rahmen eines Berliner Modellprojektes, dass im November 2004 begann und im Oktober 2006 enden soll, auf eine verbindliche Basis gestellt werden. Ziel ist u.a. der Abschluss von verbindlichen Kooperationsvereinbarungen. Beteiligte am Projekt sind: Kinder- und Jugendpsychiatrie des St. Joseph-Krankenhauses und von den Bezirksämtern Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf die Jugendämter, die Schulpsychologie und der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst.

8. Bezirksamt Neukölln

Zur Umsetzung des Leitbildes hat das Jugendamt Neukölln intensive Anstrengungen unternommen und speziell im Rahmen der Sozialraumorientierung verschiedene Schritte eingeleitet und realisiert.

Auf dem Weg von paragraphenorientierter Versäulung hin zu fachbereichs- und abteilungsübergreifenden Arbeitsformen sind Methoden sowie entsprechende Organisationsformen (z.B. Regionalteams) zu finden, um die Leistungen der Jugendhilfe in fachlich guter Qualität wirtschaftlich angemessen zu erbringen.

Folgende konkreten Schritte wurden unternommen:

1. Entwicklung eines Modellprojektes zur Entwicklung sozialräumlicher Arbeitsweisen an der Schnittstelle des Fachbereichs Allgemeine Förderung junger Menschen und Familien (Jugendförderung) und dem Fachbereich Familienunterstützende Hilfen.