Kitas

Die Arbeitsgemeinschaft hatte folgende Zielvorgaben:

· Die Vorbereitung der Übertragung nach § 613 a BGB:

Die Verwaltung des Jugendamtes präferiert die Übertragung nach § 613 a BGB, da im Rahmen des Betriebsüberganges der Wechsel des Personals sichergestellt ist.

· Die Übertragung aller JFEen bis zum 31.12.2005.

· Entwicklung eines geregelten Verfahrens auf der Grundlage gesicherter Konditionen:

Die derzeitige Versorgungssituation des Bezirkes Lichtenberg mit Plätzen in Jugendfreizeiteinrichtungen lässt es nicht zu, die öffentlichen Jugendfreizeiteinrichtungen überstürzt zu übertragen. Die Ergebnisse der regionalen Bedarfsermittlungen weisen darauf hin, dass der Angebotsumfang in öffentlicher Trägerschaft und über Zuwendungsempfänger im Bereich der Kinder- und Jugendsozialarbeit und im Freizeitbereich erhalten werden muss.

·B. Personalausstattung, Öffnungs- und Angebotszeiten, Qualtitätsentwicklung und -sicherung

· Entwurf von Kriterien für die Trägerauswahl:

Der Entwurf weist auf die Prüfung folgender Kriterien hin:

- Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

- Konzeption/Zielgruppen- und Stadtteilbezug

- Kooperation/Vernetzung

- Partizipation/Unterstützung von Außen

- Finanzierung/Gebäude

- Personalfragen

Die Arbeitsgemeinschaft tagte bis April 2004 elf mal und legte dem JHA die Entwürfe vor:

Diese wurden durch den JHA zur Kenntnis genommen. Der JHA fasste am 13.05.2004 folgenden Beschluss: „Das vorliegende Material wird in den Fraktionen der BVV weiter beraten und in der Sitzung des JHA im Juni erneut aufgerufen mit dem Ziel, zu einer Beschlussfassung zu kommen."

Dieser Beschluss ist bis zum Zeitpunkt dieser Stellungnahme nicht umgesetzt worden.

Folgende Aufgaben sind noch offen:

· Stellungnahmen der Fraktionen zu den Entwürfen.

· Prüfung durch den Finanzservice

· Prüfung durch die Revisorin

· Prüfung durch das Rechtsamt

· Einarbeitung der Prüfungsergebnisse in dem vorliegenden Entwurf.

2. Förderverein für arbeitslose Jugendliche e.V. (FVAJ e.V.)

Der Förderverein für arbeitslose Jugendliche e.V. (FVAJ e.V.) arbeitet mit seinem Projekt netWork: Starthilfe seit 1998 an zwei Standorten in Lichtenberg. Zielorientiert begleiten die MitarbeiterInnen des Projektes Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt und unterstützen sie bei der eigenverantwortlichen Umsetzung ihrer beruflichen Perspektive.

Folgende Angebote können in Anspruch genommen werden:

· Beratung/Begleitung nach Situation und Bedarf der jungen Menschen (Lebensplanung, Bildungswege aufzeigen, Coachingprozesse initiieren, Vermittlung zu anderen Institutionen)

· Vermittlung von Arbeit an junge Erwachsene ab 18 Jahre (motivierte selbständige Arbeitssuche)

· Vermittlung betrieblicher Ausbildungsstellen (Bewerbungsprozess begleiten, Vermittlung von Praktika)

· Berufsorientierung mit individueller Beratung (Erforschung von Stärken und Fähigkeiten)

Eine finanzielle Basisausstattung (Personal/Sachkosten) aus Zuwendungen garantiert bis zum heutigen Zeitpunkt die Umsetzung der Angebote an beiden Standorten.

Aus der gemeinsamen Verantwortung, Jugendliche in Ausbildung und Arbeit zu bringen und die berufliche Integration von Arbeitslosen zu fördern, wurde im Juli 2003 die Kooperationsvereinbarung zur Organisation und Einrichtung einer „Gemeinsamen Anlaufstelle zur Betreuung und Vermittlung von jungen Sozialhilfeempfängern im Alter von 18 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres" zwischen dem Bezirksamt und der Agentur für Arbeit verabschiedet. Im Job-AktivCenter arbeiten Mitarbeiter des Sozialamtes, der Agentur und des Jugendamtes zusammen.

Im Rahmen seiner Gwährleistungsverpflichtung hat das Jugendamt Lichtenberg den freien Träger Förderverein für arbeitslose Jugendliche e.V. mit der Aufgabe betraut, mit seinen Angeboten im Job-Aktiv-Center mitzuwirken. Dieses ist in einer Vereinbarung zwischen dem Jugendamt und dem FVAJ e.V. geregelt.

Im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung übernimmt der Träger FVAJ e.V. sozialpädagogische Hilfen zur schulischen und beruflichen Ausbildung und zur Eingliederung in die Arbeitswelt nach § 13 Abs.1 SGB VIII. Er führt Beratung und Vermittlung für um Hilfe ersuchende junge Menschen beim Übergang von der Schule zur Berufswelt durch. Insbesondere erbringt er Leistungen zur Berufsorientierung, bei der Vorbereitung auf Bewerbungsverfahren, bei der Vermittlung von Praktika und ist beteiligt bei der Koordination notwendiger Schritte zur Umsetzung von Maßnahmen nach §13 Abs. 2 SGB VIII.

Fachbereich 2 ­ Kindertagesstätten

Die Koalitionsvereinbarung, 66% Kitaplätze im Bezirk auf freie Träger überzuleiten, sollte durch konkrete Festlegungen bis 31.12.2005 realisiert werden. Seit 2003 sind 24 Kindertagesstätten durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses benannt, die sich auf eine Übertragung vorzubereiten haben. Die Kindertagesstätten erhielten eine Übersicht der sich im Bezirk beworbenen Träger.

Die Träger werden auf der Grundlage eines Verfahrens bewertet und die Konzepte lagen zur Einsichtnahme vor. Kita und Träger wurden aufgefordert, aufeinander zuzugehen. Die Mitarbeiter konnten entscheiden, in welchem Umfang sie mit den Trägern in Kontakt treten möchten. Jede Kita bekam einen konkreten Termin bis zur Entscheidungsfindung vorgegeben.

Bis zum 30.10.2004 wurden 8 Kitas an 7 freie Träger übergeben. Zum 01.01. werden weitere 5 Kitas von 3 Trägern übernommen. Im 1. Halbjahr 2005 sind bis 30.06.2005 die noch 12 Kitas zu übertragen und damit der Übertragungsprozess abzuschließen. Die Terminsetzung 30.06.2005 ist durch die Aufgabe zur Bildung des Eigenbetriebes zum 01.07.2005 für 6 Kitas vorgezogen worden.

Fachbereich 3 ­ Erziehungs- und Familienberatung (EFB)

Die Aussage des Leitbildes, Leistungen der Jugendhilfe verstärkt auf freie Träger zu übertragen und im Jugendamt vor allem Steuerungsaufgaben wahrzunehmen, wurde im EFB-Bereich folgendermaßen umgesetzt:

Die Anzahl der vertraglich verankerten Fallpauschale für die EFB in freier Trägerschaft wurde ab dem Jahr 2003 erhöht. Damit wurden Kapazitäten ausgeglichen, die die bezirkliche EFB zur Intensivierung ihrer fachdienstlichen Aufgaben im Hilfeplanungsprozess benötigt. Zugleich behält die bezirkliche EFB weiterhin Aufgaben der Leistungserbringung, um Beratung auch als Steuerungsinstrument zu nutzen.

Fachbereich 4 ­ Familienunterstützende Hilfen

Im Rahmen der Umsetzung des Leitbildes für die Berliner Jugendämter und hier insbesondere der Konzentration des Jugendamtes auf seine Kernaufgaben, prüft der Fachbereich 4 derzeit im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens, ob Aufgaben des öffentlichen Pflegekinderwesens auf Freie Träger übertragen werden können.

Der Jugendhilfeausschuss hat hierzu in seiner Sitzung im August 2003 folgenden Beschluss gefasst:

· Umsteuerung bei der Vollzeitpflege,

· Übertragung der Aufgaben,

· Werbung ­ Öffentlichkeitsarbeit ­ Pflegeelternbewerbungen,

· Fortbildung ­ Supervision ­ Gruppenarbeit,

· Regionale Beratung und Betreuung von Pflegeeltern, Kindern und ihren Familien an einen Freien Träger.