Versicherung

Vergaberecht

Die Ausschreibungspflicht ist unter bestimmten Kriterien gegeben. Eine Ausschreibungspflicht für Dienstleistungsaufträge im Bereich der Energieversorgung gibt es bei AöR und Betrieben mit Anteilen des Landes, die größer sind als 50 %. Bei Unternehmen, bei denen das Land Berlin einen Anteil von weniger als 50 % hält, ist die Ausschreibungspflicht von der Tätigkeit des Unternehmens sowie vom Einfluss der Gebietskörperschaften auf diese Tätigkeit abhängig.

Sollte keine Ausschreibungspflicht bestehen ist dennoch zu beachten, dass Ausschreibungen grundsätzlich die Angebotssituation verbessern.

Eigentum

Bei der Klärung des Eigentumsübergangs sind zwei grundlegende Sachverhalte zu unterscheiden: die scheinbestandteilsfähigen und nicht scheinbestandteilsfähigen Anlagen.

Scheinbestandteilsfähige Anlagen sind alle Anlagen, die nicht zum wesentlichen Bestandteil eines Grundstücks gehören und auch wieder ausgebaut werden können (Wärme-, Strom-, Kälteversorgungsanlagen). Je nach dem, wie die Anlagen finanziert werden (Voll- oder Teilfinanzierung durch Contractor oder gesamte Eigenfinanzierung durch das Auftraggeber) gibt es unterschiedliche eigentumsrechtliche Regelungen.

Finanziert der Contractor die gesamten scheinbestandteilsfähigen Anlagen, bleiben diese im Eigentum des Contractors. Voraussetzung dafür ist, dass im Grundbuch eine Dienstbarkeit eingetragen wird. Finanziert der Auftraggeber die Maßnahmen selbst, befinden sich die Anlagen im Eigentum des Auftraggebers und werden auch bei ihm abgeschrieben. Einigen sich die Vertragspartner zu einer Zuzahlung über einen Baukostenzuschuss ist es von Vorteil, wenn dieser zuerst den nicht scheinbestandteilsfähige Anlagen angerechnet wird, um die Besicherungs- und Eigentumsproblematik zu vermeiden.

Nicht scheinbestandteilsfähige Anlagen wie z. B. Beleuchtungsanlagen oder Energiemanagementsysteme gehen sofort ins Eigentum des Auftraggebers (Gebäudeeigentümer) über.

Eine in den Vertrag aufzunehmende Endschaftsklausel wird den Verbleib der Anlagen nach Vertragsende regeln.

Finanzierung und Besicherung

Vor allem beim Thema Finanzierung muss darauf geachtet werden, dass Unterschiede zwischen den einzelnen Betriebsarten entstehen und dass hier die spezifischen Anforderungen je nach Unternehmung erfüllt werden müssen. Die flexible Anwendung dieser Rahmenbedingungen bringt den Vorteil, dass die Unternehmen je nach betriebsinternen Interessen Vertragsbestandteile (wie z. B. Vertragslaufzeiten) variieren können.

Während bei AöR die Finanzierungen ähnlich gehandhabt werden können wie bei Körperschaften öffentlichen Rechts (vollständige Finanzierung der Anlagen durch den Contractor, längere Vertragslaufzeiten) wird mit zunehmender Privatisierung der Wunsch bestehen, kürzere Vertragslaufzeiten zu erreichen und somit die Finanzierung aufzuteilen. Es besteht hier die Möglichkeit, Baukostenzuschüsse zu akzeptieren bzw. Anlagen voll durch den Auftraggeber finanzieren zu lassen. Bei Finanzierung durch den Auftraggeber ist eine Besicherung der garantierten Leistung (Einspargarantie) durch den Contractor erforderlich.

Für scheinbestandteilsfähige Anlagen, die voll vom Contractor finanziert werden und sich im Eigentum des Contractors befinden ist eine Besicherung durch den Auftraggeber notwendig. Dies kann z. B. durch Bürgschaften oder Grundbucheintragungen erfolgen.

Für nicht scheinbestandteilsfähigen Anlagen, soweit vom Contractor voll finanziert werden, besteht die Gefahr, dass ein Einredeverzicht des Auftraggebers zur Besicherung der Investitionen nicht ausreichen wird. Daher werden zusätzliche Sicherheiten erforderlich wie Bürgschaften, Grundbucheintragungen oder Sonderzahlungen (Baukostenzuschuss, bauliche Unterhaltungsmittel). Haftung und Versicherung

Durch den jeweiligen Eigentümer der Anlagen ist eine Haftpflicht- und Umwelthaftpflicht sowie ggf. eine Feuerversicherung abzuschließen. Das Risiko, dass es durch Fehler in den Contracting-Anlagen zu Vermögensschäden (z. B. durch Produktionsausfall in Industriebetrieben) kommt, kann nicht wirtschaftlich abgedeckt werden.

3. Akquisition und Projektidentifikation

Zu den Betrieben der Zielgruppen ist Kontakt aufgenommen, um ihre Eignung für das Projekt zu untersuchen. Des weiteren wurden die Betriebe zur Veranstaltung „Energiedienstleistung in Industrie und Gewerbe" anlässlich der Berliner Energietage im Mai 2005 eingeladen.

Darüber hinaus ist ein Workshop mit interessierten Betrieben geplant, um das Modellprojekt weiter zu entwickeln und offene Fragen zu diskutieren.

Nachfolgend bisherige Ergebnisse der Kontakte mit den für Contracting geeigneten Betrieben:

Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)

In der Fachabteilung der BSR bestehen interne Widerstände gegenüber Contracting.

Es wird die Auffassung vertreten, dass keine Hilfe von externen Dienstleistern benötigt wird.

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

Die BVG zeigt sich am Thema Contracting grundsätzlich interessiert. Ein informelles Gespräch hat am 15.06.05 stattgefunden. Aus der Sicht der BVG besteht weiterer Gesprächsbedarf.

Berliner Wasserbetriebe (BWB)

Das Interesse an Contracting ist eingeschränkt. Dennoch wird angestrebt, einen Gesprächstermin zu vereinbaren, um über das Modellprojekt zu informieren.

Berliner Großmarkt GmbH

Bei der Berliner Großmarkt GmbH besteht großes Interesse am Modellprojekt. Verschiedene informelle und vertiefende Gespräche haben bereits stattgefunden. Der Datenaustausch wird vorbereitet.

Messe Berlin GmbH

Die Messe Berlin GmbH hat bereits in Eigeninitiative im März 2005 ein EnergiesparContracting ausgeschrieben. Ein Ergebnis liegt bisher noch nicht vor.

Friedrichstadtpalast GmbH

Im Friedrichstadtpalast werden aktuell die zentralen heizungstechnischen Anlagen erneuert. Es ist davon auszugehen, dass damit umfangreiche Einsparpotenziale erschlossen werden. Die Lüftungsanlagen wurden dort in den letzten Jahren ebenfalls optimiert.

Aufgrund der bereits umgesetzten und den in der Umsetzung stehenden Maßnahmen wird kein ausreichendes Potenzial für Contracting mehr vermutet.

Vivantes GmbH

Die Vivantes GmbH hat Interesse Modellprojekt bekundet. Ein informelles Gespräch hat am 13.06.05 stattgefunden. Vivantes stimmt sich gegenwärtig intern über die weitere Vorgehensweise ab.

Die folgenden kontaktierten Einrichtungen erweisen sich aufgrund ihrer geringen Energiebezugskosten als für das Contracting nicht geeignet.

Grün Berlin GmbH, MEAB GmbH, Hebbel Theater GmbH, Berliner Kulturveranstaltungs GmbH.