Buchwertgarantie Jahr Gesellschaft geltend gemachter Anspruch in Mio
Zwischen der BCIA und der LPFV wurden mehrere Gespräche geführt, die im Wesentlichen den Umfang der Abschirmung bei Maßnahmen im Sinne des Art. 38 Detailvereinbarung (DetV) und die grundsätzliche Eignung der Maßnahmen zur Reduzierung der Inanspruchnahme des Landes zum Gegenstand hatten. Nachdem die LPFV zusätzliche Sachverhaltsinformationen geliefert hatte, konnte die BCIA den überwiegenden Teil der zunächst abgelehnten Positionen weitergehend prüfen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Susat & Partner und die BCIA haben die Abrechnungen der IBAG für 2002 und 2003 in einem Stichprobenverfahren geprüft. Grundsätzlich anerkannt (Stand 31. Mai 2005) wurden von den geltend gemachten Ansprüchen bisher 13,3 Mio. (2002) und 19,3 Mio. (2003).
Die seit 27. April 2005 bzw. seit dem 8. Juni 2005 in testierter Fassung vorliegenden Abrechnungen der IBG für 2002 bzw. 2003 befinden sich bei der BCIA in Prüfung.
ccc) Kreditgarantie
Der BCIA liegt zwischenzeitlich die Bestätigung des Konzerns vor, dass die Konzernbanken auch für 2004 keine Abrechnungen der Kreditgarantie vorlegen werden, da bis 31. Dezember 2004 kein Ausfall eines Kredites festgestellt wurde. Auch im lfd. Jahr 2005 wurde noch kein Kreditausfall festgestellt.
cc) Stand der Prüfung der Mietgarantieabrechnungen 2002 und 2003
Jahr in Mio. Bemerkung 2002 81,7 in Prüfung 2003 51,1 in Prüfung
Die BCIA prüft die Mietgarantieabrechnungen der Fonds im Rahmen von Zustimmungsgesuchen. Insgesamt sind durch die Mietgarantieabrechnungen 36.000 Einzelmietverhältnisse betroffen. Nach Zustimmung durch die BCIA bzw. Zahlung durch den Konzerngaranten fließen die Mietgarantieansprüche als Position in die Jahresabrechnung zur Erfüllungsübernahme ein.
Für das Jahr 2002 hat die BCIA die Prüfung zu einzelnen Fonds weitgehend abgeschlossen und stimmt mit dem Konzern die identifizierten Kürzungstatbestände ab.
Den Mietgarantieabrechnungen der Fonds für das Jahr 2003 hat die BCIA dem Grunde nach zugestimmt. Wie bereits bei den Mietgarantieabrechnungen 2002 bezweckt die vorab erteilte Zustimmung zum grundsätzlichen Bestehen des Ausgleichsanspruchs der LPFV die kurzfristige Sicherstellung der Vorfinanzierung für Auszahlungen der LPFV an die Fonds. Das Land selbst ist jedoch erst dann zur Zahlung verpflichtet, wenn der Ausgleichsanspruch auch der Höhe nach feststeht, in die Jahresabrechnung der LPFV zur Erfüllungsübernahme eingeflossen ist und diese durch die BCIA bestätigt ist. Die Höhe der Mietgarantieabrechnung für das Jahr 2003 überprüft die BCIA parallel zu der Mietgarantieabrechnung für das Jahr 2002.
b) Schwerpunkte des Controllings der Einzelgeschäfte
Aus dem Controlling der Einzelgeschäfte sind für den Berichtszeitraum folgende Schwerpunktthemen hervorzuheben:
aa) Erfüllungsübernahme
Im I. Quartal 2005 betrafen 30 der 59 zur Erfüllungsübernahme entschiedenen Zustimmungsersuchen Ansprüche aus der Mietgarantie, die die LPFV in Freistellung der Konzerngaranten an die Fonds zahlen muss. der 30 entschiedenen Vorgänge hat die BCIA zugestimmt. In den weiteren Fällen waren die Voraussetzungen für eine Zustimmung nicht gegeben. Insbesondere hatte die LPFV zum Teil Freigaben für Zahlungen erbeten, die nicht die Voraussetzungen der ZuVO erfüllen, da sie z. B. noch nicht fällig sind. Im Ergebnis hat die BCIA aus einem beantragten Auszahlungsvolumen von 29,5 Mio. Auszahlungen von 3,8 Mio. der Höhe nach zugestimmt.
bb) Buchwertgarantie
Im aktuellen Berichtszeitraum entfielen auf die Inanspruchnahme durch Dritte, also die Garantie der ausreichenden Dotierung von Rückstellungen, 21 von 44 entschiedenen Vorgängen der Buchwertgarantie.
Konkret geht es hierbei vor allem um Gewährleistungsfälle im Rahmen von Bauträgermaßnahmen, bei denen Erwerber von Immobilien Ansprüche auf Mängelbeseitigung gegenüber der Verkäuferin in der Regel der Bavaria Objekt- und Baubetreuung GmbH durchsetzen wollen.
cc) Kreditgarantie
Im Bereich der Kreditgarantie betrafen 16 von 33 im Berichtszeitraum entschiedene Anträge die Freigabe von Kreditsicherheiten mit einem Kreditvolumen von insgesamt 133 Mio. (nicht mit der Inanspruchnahme des Landes gleichzusetzen). Davon hat die BCIA Anträgen mit einem Kreditvolumen von 67,5 Mio. zugestimmt.
Ein Teil der Anträge betraf die Freigabe von Grundpfandrechten bei der Bauträgermaßnahme McNair. Der Insolvenzverwalter der entsprechenden Projektgesellschaft benötigt zum Verkauf realisierter, jedoch bislang noch leer stehender Wohneinheiten die Pfandfreigabe der finanzierenden Bank, um die entsprechenden Grundbücher von Belastungen zu befreien. Hierbei prüft die BCIA insbesondere, ob die erzielten, den Darlehensstand reduzierenden Verkaufspreise marktgerecht sind, ob mithin der Verkauf auch im Sinne des Landes wirtschaftlich sinnvoll ist. Im Falle der Zustimmung erteilt die BCIA die Auflage, dass die Pfandfreigabe Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung erfolgt.
c) Stand des Controllings der Einzelgeschäfte
Die Gesellschaften des Bankkonzerns haben im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. März d. J. 524 neue Anfragen an die BCIA herangetragen. Hiervon betreffen 160 Anträge Geschäfte, zu denen der Bankkonzern die Zustimmung des Landes begehrt. Insgesamt liegen damit 1.321 zustimmungspflichtige Anträge vor. Davon sind 180 oder rund ein Siebtel noch in Bearbeitung.
Die nachfolgenden Tabellen schlüsseln die vom Bankkonzern an die BCIA herangetragenen Anträge gem. DetV / ZuVO jeweils für den Berichtszeitraum und den gesamten Zeitraum seit Abschluss der Detailvereinbarung auf.
aa) Eingegangene Anträge auf Zustimmung im Berichtszeitraum I.