Immissionsschutzgesetz

34 © Senatsverwaltung für Stadtentwicklung -- Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin 2005 - 2010 -- Juli 2005

Die Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung und --verlagerung werden zu einer Reduzierung des Quell- und Zielverkehrs und des Durchgangsverkehrs in der Berliner Innenstadt führen, wodurch insbesondere die PM10 Konzentrationen weiter sinken werden. Dies führt zu einer weiteren Entlastung von mehr als 8.000 betroffener Anwohner im Innenstadtbereich.

In den verbleibenden hochbelasteten Straßenabschnitten werden durch Verkehrsmanagement und Verkehrsverstetigung die Schadstoffkonzentrationen gesenkt. Hierzu bedarf es jedoch einiger infrastrukturellen Vorbereitungen. Anfang 2006 wird es im Rahmen von Forschungsvorhaben schon erste Umsetzungen geben.

Ergänzend zu den Berliner Maßnahmen sind auf bundesdeutscher und europäischer Ebene Initiativen zur Verschärfung der Abgasstandards und zur Verminderung grenzüberschreitender Luftverunreinigungen notwendig.

Die nachfolgenden Tabellen fassen die Maßnahmen des Luftreinhalteplans zusammen.

Tab. 6.1 Laufende Maßnahmen Tab. 6.2 Kurzfristige wirkende Maßnahmen

EEV: Anspruchsvollster Umweltstandard (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) Maßnahme Wirkung Rahmenbedingungen, Anmerkungen Umsetzungszeitraum Schrittweise Umrüstung der BVGLinienbusflotte mit Rußfilter Schrittweise Umrüstung der BVGLinienbusflotte auf EEV2

Standard (Nahverkehrsplan) merklicher Effekt in Straßen mit hoher Busfrequenz

· Vorbildcharakter für andere Sektoren

· Vorbildcharakter für andere Sektoren

· Berlin ist hier bereits Vorreiter laufend bis 2006

Maßnahme Wirkung Rahmenbedingungen, Anmerkungen Umsetzungszeitraum Geschwindigkeitsbeschränkung gering · Synergien mit Lärmminderungsplanung und Verkehrssicherheit sofort / laufend Informationskampagne für Baustellenbetreiber über Möglichkeiten zur Staubvermeidung mittel, lokal begrenzt ab Ende 2005 laufend Verminderung der Staubemission von Baustellen nach LandesImmissionsschutzgesetz hoch, lokal begrenzt · Überwachung von Baustellen muss sichergestellt werden Ende 2005

Prüfung der Einführung einer Nutzungspflicht partikelgeminderter Baumaschinen in besonders belasteten Bereichen mittel Ende 2005

Lokale Verkehrslenkung und -verstetigung zur Entlastung von Belastungsschwerpunkten gering bis hoch, je nach Einzelfall · Vermeidung von Verkehrsverlagerung in andere Bereiche

· Hoher Untersuchungsaufwand pro Einzelfall

· Finanzierung muss sichergestellt sein 6-12 Monate je nach Maßnahme © Senatsverwaltung für Stadtentwicklung -- Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin 2005 - 2010 -- Juli 2005 35

Tab. 6.3 Mittelfristig wirkende Maßnahmen Tab. 6.4 Mittel- bis langfristig wirkende Maßnahmen (Verkehrsplanung) aus dem Stadtentwicklungsplan Verkehr Tab. 6.5 Externer Handlungsbedarf Maßnahme Wirkung Rahmenbedingungen, Anmerkungen Umsetzungszeitraum Umweltzone für das Gebiet im großen Hundekopf (Verkehrsbeschränkungen im Gebiet des großen Hundekopfes für hochemittierende Dieselfahrzeuge, die nicht die entsprechenden Umweltkriterien einhalten) hoch zusätzliche Entlastung von mindestens 5.000 -- 10.000 Anwohnern in Straßen mit Überschreitungen; wirkt darüber hinaus in Wohngebieten erste Entlastungen beginnen kurzfristig und nehmen bis zur Einführung der Umweltzone zu Notwendige Voraussetzungen für die Umsetzung:

· Kennzeichnungsverordnung durch Bundesregierung

· StVO Anpassung (Verkehrszeichen für Umweltzone)

· steuerliche Förderung abgasarmer Fahrzeuge (auch für LKW und Busse)

· verfügbare Nachrüstungstechnik für alle Fahrzeugtypen

· ausreichende Vorlaufzeit

Im Lichte der zukünftigen Entwicklung wird geprüft, ob bei der Stufe 1 zusätzlich die Nachrüstung für Euro II verlangt werden kann Stufe 1 im Jahr 2008: Mindestkriterium Abgasnorm Euro II

Für Dieselfahrzeuge Stufe 2 im Jahr 2010: Mindestkriterium Abgasnorm Euro III und Rußfilter für Dieselfahrzeuge; für Fahrzeuge mit Ottomotor gilt mindestens Abgasnorm Euro II Maßnahme Wirkung Rahmenbedingungen, Anmerkungen Umsetzungszeitraum Tangentiale Ableitung des Durchgangsverkehrs in der Innenstadt

· vorgezogene Umsetzung des Konzepts notwendig

· erforderliche Finanzmittel sicherstellen mittelfristig Schrittweise Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung

· beschleunigte Umsetzung in bezirklicher Zuständigkeit notwendig kurz-, mittel bis langfristig Konsequente Förderung des nichtmotorisierten Verkehrs (ÖPNV, Radverkehrskonzept) kurz- bis mittelfristig Langfristiger Erhalt/Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV im Hundekopf hoch wegen Verkehrsverminderung, reduziert auch Abrieb und Aufwirbelung von PM10 · Finanzierung des Ausbaus und Unterhalts der Infrastruktur muss gewährleistet sein

· Balance zwischen Fahrpreisen, Einkommensniveaus und Kfz-Nutzung (Parkgebühren) muss gewährleistet sein

· Umsetzung des Radverkehrskonzepts mittel- bis langfristig Maßnahme Akteur Rahmenbedingungen, Anmerkungen Umsetzungszeitraum Erlass einer Kennzeichnungsverordnung (§40 Abs. 3 BImSchG) und Anpassung der StVO (Verkehrsschild) Bundesregierung · Erneute Initiative Berlins im Bundesrat hat stattgefunden sofort Verschärfung der Europäischen Emissionsstandards für Kfz und mobile Maschinen/Geräte EU · schnelle Verabschiedung durch die EU