Kitas
Seite 3 von 9
Beispielen beschrieben, müssen sich die Arbeitsabläufe teilweise gravierend verändern, insbesondere die Einführung des Kita-Gutscheins muss zu einer Reorganisation der bezirklichen Jugendämter führen. Diese Reorganisation wird durch eine Aufgabenübernahme durch Teile der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung begleitet. Es ist geplant, die Arbeitsgruppen III E 2 (Betreuung und Entwicklung von IT-Fachverfahren, Projektgruppe ISBJ) und III E 4 (zurzeit Finanzierung der Betreuungsplätze der freien Träger) mit der zukünftigen operativen finanziellen Abrechnung des Kita-Gutscheins zu beauftragen.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport stimmt derzeit das organisatorische und technische Verfahren mit den Bezirken ab und könnte im Ergebnis als fachlicher und technischer Dienstleister originäre Aufgaben der bezirklichen Jugendämter übernehmen. Eine Abschichtung der Arbeitsgruppe „Finanzielle Abrechnung der Betreuungsplätze der freien Träger" wäre dann nicht mehr erforderlich, da sie zentral diese Aufgabe für die bezirklichen Jugendämter wahrnimmt. Es ist jedoch klargestellt, dass es sich hierbei nur um eine rein buchungstechnische Angelegenheit handelt, die in die Budgetverantwortung der Bezirke nicht eingreift. Da das Gesamtvolumen der zu übernehmenden Aufgaben noch nicht exakt beschreibbar ist, können zu den personellen Auswirkungen nur Grundbedarfe dargestellt werden (s.a.
Abschnitt Personalkosten). § 3 Absatz 1 AZG „Die Hauptverwaltung nimmt Aufgaben wahr, die von gesamtstädtischer Bedeutung sind oder wegen ihrer Eigenart zwingend einer einheitlichen Durchführung bedürfen."
Die negativen Erfahrungen mit der bisherigen Selbstorganisation der IT-Fachverfahren (fehlende Vergleichbarkeit, inkonsistente Daten, keinerlei verlässliche Steuerungsinformationen) haben zu einem generellen Umdenken der bezirklichen Jugendämter und meiner Verwaltung geführt. Die Erprobung der zentralen Zuständigkeit für alle IT-Fachverfahren Jugend in meiner Verwaltung hat sich bewährt. Mit dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung über die Pflege der IT-Fachverfahren vom 07.09.2004 haben die Bezirke diese Auffassung ebenfalls als richtig bestätigt. Es ist daher geplant, wie bereits bei der zentralen Vormundschafts- und Unterhaltsvorschusskasse (ZVK/UVK) realisiert und langjährig bewährt, die Zuständigkeit für die Pflege aller bezirksübergreifenden IT-Fachverfahren auf Dauer durch meine Verwaltung wahrzunehmen.
Organisatorische Veränderung im Kontext der Einführung des Kita-Gutscheins
Es soll am Beispiel der Abrechnung des Kita-Gutscheins versucht werden, die Wirtschaftlichkeit der zentralen Wahrnehmung der Aufgaben zur Entwicklung und Pflege von IT-Fachverfahren nachzuweisen.
Durch die Verwaltungsvereinbarung über die zentrale Betreuung der IT-Fachverfahren Jugend zwischen den bezirklichen Jugendämtern und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport existiert eine erprobte Organisationsform, in der die Senatsverwaltung ihre koordinierenden und grundsätzlichen Aufgaben mit der Wahrnehmung der Weiterentwicklung und Pflege der Fachverfahren verbindet und hier die originäre Aufgabe der Bezirke zum gegenseitigen Nutzen erfüllt.
Dieser bewährte Ansatz soll auch bei der operativen Umsetzung der Finanzierung des Kita-Gutscheins weiter verfolgt werden. In mehren Arbeitsgruppen zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport ist eine Organisationsform entwickelt worden, die im Folgenden grob beschrieben wird und die im Kontext mit den gesamten Personalveränderungen im Kita-Bereich zu sehen ist: Grundsätzliche Organisationsphilosophie der Umstrukturierung im Kita-Bereich
Die Trennung der sich bisher teilweise widersprechenden Rollen der bezirklichen Jugendämter, einerseits gewährendes Jugendamt und andererseits empfangender, durchführender Leistungserbringer (Träger), also Auftraggeber und Auftragnehmer gleichzeitig zu sein, kann ihre kostendämpfende Wirkung nur entfalten, wenn ein Mehr an technischer Verwaltung und Kontrolle (technisch durch das Fachprogramm KiTa-ISBJ) eingesetzt wird. Die damit verbundenen technischen und personellen Aufwände müssen mit den personellen Seite 4 von 9
Veränderungen durch Aufgabe der ehemaligen bezirklichen Trägerfunktion der Jugendämter gegen gerechnet werden (Einsparungen von Personalmitteln in Höhe von 40 Mio, davon 27 Mio durch Personalübergang zum ZeP und weitere 13 Mio durch Absenkung der entsprechenden Haushaltsansätze). Ein Vergleich mit bestehenden Arbeitsabläufen verbietet sich, da die Verwaltung des Kita-Gutscheins eine vollständige Reorganisation des Kita-Bereiches erfordert. Der grundsätzliche Systemwechsel besteht im Wechsel von der Objekt- (Kita-Platz) zur Subjektförderung (Betreuung des Kindes). Die Kindeseltern wählen frei den Betreuungsplatz für ihr Kind unter allen angebotenen Plätzen.
Der damit verbundene Wettbewerb zwischen den Trägern ist gewollt, grundsätzlich steuert die Attraktivität des Angebotes die Nachfrage nach Plätzen beim Träger. Es ist deshalb eine zeitnahe Abrechnung erforderlich, da eine nachträgliche Abrechnung der Plätze dem Träger nur ungenaue Steuerungsimpulse geben und somit den Wettbewerb behindern und verfälschen würde.
Bezirkliche Aufgaben
· Erteilung des Kita-Gutscheins (Bedarfsprüfung und Kostenbeteiligungsfestsetzung) im Einzellfall Steuerung der bezirklichen Ausgaben über den Einzelfall
· Bedarfsprüfung für die Tagesbetreuung der Schulkinder Schulträger für die Tagesbetreuung der Schulkinder
· Regionale Platzplanung Auswertung der verbrauchten Haushaltsmittel (Statistikzahlen aus ISBJ)
· Vermittlung von Tagespflegestellen und Finanzierung (Alternative insbesondere zur Krippenunterbringung) Aufgaben der zentralen Betreuung des Fachverfahrens Kita-ISBJ Wahrnehmung durch das Referat III E der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung
1. Pflege des Fachprogramms „Kinder in Tagesbetreuung" (KiTa-ISBJ)
· Fachliche Entwicklung und Betreuung durch die Projektgruppe ISBJ, zentraler Verfahrensverantwortlicher (SenBildJugSport III E 2)
· Technischer Betrieb im Rechenzentrum der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport (SenBildJugSport, SE ZD- Rechenzentrum)
2. Finanzielle Abrechnung der Kita-Gutscheine durch die Arbeitsgruppe KiTaFinanzierung (SenBildJugSport III E 4)
· Plausibilitätskontrolle des automatischen Zahlungslaufes des KiTa-System für
- Krippen- und Kindergartenplätze
- schulische Ganztagsbetreuung durch freie Kooperationsträger
· Abklären von Fehlbuchungen im System und aktive Korrekturbuchung, Ansprechpartner für den freien Träger und die bezirklichen Jugendämter
· Revision und Belegungskontrolle der Einrichtung
- Regelmäßig nach dem Zufallsprinzip
- Im Bedarfsfall
· Zentrale Abrechnung der Betreuung Brandenburger Kinder
· Beratung und Einweisung neuer freier Träger ins Abrechnungssystem des Kita-Gutscheins
Die Abschichtung der Aufgaben der finanziellen Abrechnung an die bezirklichen Jugendämter ist nicht sinnvoll, da: Seite 5 von 9
· der Personalanteil pro Bezirk zu gering ist, ca. 1 Stelle pro Bezirk. Der fachliche Austausch ist zu kompliziert und die Vertretungsfragen könnten kaum gelöst werden.
· gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben zu Synergien führt,
· jeder der 800 Träger mit mehreren Bezirksämtern verhandeln müsste,
· die Programmlogik weniger komplex aufgebaut werden kann, da keine dezentralen Eingriffe ins Programm verlangt werden müssen,
· Erfahrungswissen der zentralen Finanzierungsgruppe für die freien Träger als vertrauter Ansprechpartner für die Träger erhalten bleibt und
· Informationswege gebündelt werden können.
Die nachstehenden Personalaufstellungen gehen von diesem Organisationsmodell aus. Da die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport mit ihren einzelnen Organisationseinheiten hier die Aufgaben der Bezirke wahrnimmt, müssen der dafür benötigte Personalanteil und die Sachkosten aus den globalen Bezirksansätzen erbracht werden. Die Personaleinsparungen im Reorganisationsprozess der Kita-Gutschein-Einführung decken bei weitem die bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport benötigten Stellen.
Ein IT-Fachverfahren wie ISBJ-KiTa, das die Abrechnung der Kita-Gutscheine mit einem Finanzvolumen von jährlich ca. 720.000.000 sicherstellen muss, benötigt zwingend sowohl eine zentrale Anwendungssystembetreuung wie auch eine zentrale Buchhaltung. Die personelle Absicherung der entstehenden neuen Aufgaben soll durch Nichtabschichtung der ehemaligen Arbeitsgruppe für die Finanzierung der freien Träger umgesetzt werden, wozu die 13,75 Stellen der Arbeitsgruppe umgewidmet werden.
Mittel- bis langfristig muss diese Dienstleistung durch ein differenziertes Abrechnungssystem (Buchung auf die zu erbringenden Produkte) abgerechnet werden. Diese Form der Abrechnung wird jedoch erst unter der Federführung der Innenverwaltung ZSC für ITProdukte entwickelt. Eine technische Möglichkeit der Abrechnung über das ITDZ (LIT) existiert zurzeit noch nicht. Es ist geplant, dies am KiTa Fachverfahren zu entwickeln und entsprechende Erfahrungen in die KLR einzuspeisen.
Das für den Kita-Bereich aufgezeigte Organisationsmodell soll auf alle anderen Jugendfachverfahren angewandt werden.
Personalkosten
Die geplante zentrale Betreuung des Verfahrens ISBJ erfordert eine kostenneutrale Personalumverteilung von den Bezirken zur Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, die wie bereits dargelegt durch Nichtabschichtung der ehemaligen Arbeitsgruppe für die Finanzierung der freien Träger realisiert werden soll. Grundlage für diese Überlegung sind folgende Punkte: Zentraler Anwendungssystembetreuer Vielzahl und Vielfalt der zu erledigenden Aufgaben im Rahmen der zentralen Anwendungssystembetreuung aller Fachprogramme erfordern eine Personalaufstockung, zusätzlich zu dem bisher eingesetzten Personal für das Fachprogramm ZVK/UVK und der überlassenen 3 Stellen der Vgr. IVa/III BAT im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung über die Pflege und Weiterentwicklung der Jugendprogramme. Die letzt genannten 3 Stellen wurden im Wege der Mittelumsetzung nach § 50 LHO finanziert und eingerichtet. Sie sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfs 2006/07 für den Einzelplan 10.
Durch diese neue Funktion ergibt sich darüber hinaus im Verlauf des Haushaltsjahres 2006 ein Bedarf von 4 Stellen der Vgr. IVa/III BAT und einer Stelle der Vgr. III/IIa BAT für die fachliche Betreuung.
Ferner erfordert die volle Funktionalität von ISBJ eine weitere Stelle im Rechenzentrum (technischer Betrieb) der ZVK/UVK nach Vgr. IVa/III BAT ab 01.01.2006.