Jugendamt

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Sicherheitskonzept

Für ISBJ hat IT-Sicherheit eine sehr hohe Bedeutung. Daher wird die Entwicklung der Komponenten mit einem IT-Sicherheitskonzept begleitet, so dass IT-Sicherheit nicht erst im Nachhinein aufwendig und nur begrenzt wirksam nachgerüstet werden muss. Die auch durch Richtlinien des Landes Berlin geforderten IT-Sicherheitskonzepte werden nach der Methodik gängiger Standards realisiert. Neben dem als Mindeststandard anzusehenden ITGrundschutzhandbuch des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden dabei auch Standards wie ISO/IEC TR 13335 und ISO/IEC 17799 berücksichtigt.

Ziel ist die Unterstützung der ISBJ-Architektur mit einem ganzheitlichen ITSicherheitskonzept, welches durch modularen Aufbau auch eine wirtschaftliche Weiterentwicklung unterstützt. So müssen spätere Entwickler für neue Komponenten lediglich eine Anpassung vorhandener IT-Sicherheitskonzepte vornehmen. Bei der konkreten Umsetzung wird zunächst durch eine Schutzbedarfsfeststellung der notwendige Aufwand in der IT-Sicherheit bestimmt und dann durch entsprechende Maßnahmen wirtschaftlich umgesetzt. Dabei können Synergien genutzt werden, die z. B. durch Datensparsamkeit bzw. Datenvermeidung die Erfüllung von Datenschutzanforderungen vereinfachen und gleichzeitig durch eine Reduzierung des erforderlichen Schutzbedarfs Kosten für Sicherheitsmaßnahmen senken.

3 Projektorganisation

Rollenzuordnung und Aufgaben Zentraler Verfahrensverantwortlicher Gem. Nr. 1 Abs. 4 des Zuständigkeitskatalogs zu § 4 Abs. 1 Satz 1 AZG wurde im Lenkungsgremium ISBJ am 19.02.02 beschlossen, dass SenBJS III E die zentrale Verfahrensverantwortung für IT-Fachverfahren im Bereich Jugend übernehmen soll.

Diese zentrale Verfahrensverantwortung wurde mit dem Rundschreiben Nr. 1/2002 „Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport für IT- Fachverfahren im Geschäftsbereich Jugend der Haupt- und Bezirksverwaltungen" vom 28.06.2002 in folgenden Aufgabenkomplexen beschrieben:

- Aufgaben bei der Entscheidung über den Einsatz von IT- Fachverfahren und Vorgaben zur Freigabe von Produkten

- Aufgaben im Verfahrensbetrieb

- Aufgaben in der Wahrnehmung der bezirklichen Zuständigkeiten für IT- Verfahren Rolleninhaber: SenBildJugSport, Abteilung Jugend, Referat III E Zentrale Anwendungssystembetreuung

Mit dieser zentralen Verfahrensverantwortung übernimmt die SenBildJugSport gleichzeitig die zentrale Anwendungssystembetreuung sowohl für die fachliche Betreuung als auch für die Absicherung des Dauerbetriebs.

Es mussten Regelungen zur überbezirklichen Betreuung des Dauerbetriebs getroffen werden.

Zur Betreuung der gemeinsam genutzten Fachprogramme hatten die Bezirke ursprünglich das Jugendamt Lichtenberg mit der Wahrnehmung der Aufgaben für alle Bezirke beauftragt und mit Mitteln ausgestattet.

Ab Oktober 2004 wird im Rahmen einer zwischen der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport und den Bezirken (zeitlich begrenzt) abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung die Betreuung des Dauerbetriebs neu geregelt.

Die Bezirke beauftragen mit dieser Verwaltungsvereinbarung die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport die Verantwortung zur Absicherung des Dauerbetriebs aller IT5 siehe Dokumentensammlung SenBJS III E - ISBJ Seite 10 von 49

Fachverfahren Jugend durch die Projektgruppe ISBJ und das Rechenzentrum von SenBJS wahrzunehmen.

Das Rechenzentrum von SenBildJugSport wurde strukturell in 2 Bereiche gegliedert, in den Bereich IT-Infrastruktur, der die verwaltungstechnische und technische Betreuung des Dauerbetriebs realisiert und den Bereich fachliche Betreuung der IT-Verfahren, der u. a. Fach- und Verfahrensadministration, Fehlermanagement, Testorganisation, Aufbereitung von Auswertungen, fachliche Weiterentwicklung der Programme und Qualitätssicherung vornimmt.

Das Personal des Rechenzentrums wird zur Wahrnehmung der zentralen Anwendungssystembetreuung durch den in der Verwaltungsvereinbarung ermittelten und vereinbarten Personalanteil verstärkt sowie mit der erforderlichen technischen Infrastruktur (z. B. Server, Schulungsraum/ -rechner) ausgestattet.

Als Standort der zentralen Server für die Fachverfahren ist neben dem Rechenzentrum ISBJ das Sicherheitszentrum des ITDZ in der Prüfung. Im Falle einer Übergabe an das ITDZ erfolgt dort auch die technische Betreuung der Hardware.

Rolleninhaber: SenBildJugSport Referat III E (fachlich), Referat SE ZD (technisch) Dezentrale Anwendungssystembetreuung

In einer Übergangsphase, bis zur Ablösung der dezentralen Verfahren, wird in den bezirklichen Einsatzorten eine lokale Anwendungssystembetreuung sicherzustellen sein. Der Umfang ist verfahrensabhängig und richtet sich nach den unterschiedlichen Möglichkeiten der zentralen Administration der Fachprogramme.

Rolleninhaber: Mitarbeiter der Fachbereiche und der Jugendämter Dezentraler Infrastrukturbetreuer

Die Aufgaben des dezentralen Infrastrukturbetreibers an den bezirklichen Einsatzorten insbesondere bei der Bereitstellung und Betreuung von Hardware, Standardsoftware und technischer Infrastruktur, bleiben von der Aufgabenübertragung unberührt (verfahrensunabhängig). Rolleninhaber: IT ­ Stellen der Behörden Zentrales IT-Management

Das zentrale IT- Management sorgt für eine kontinuierliche Entwicklung der IT-Strategie der Berliner Verwaltung. Ziel ist eine einheitliche und verfahrensunabhängige IT-Infrastruktur.

Rolleninhaber: SenInn IT- Kompetenzzentrum Nutzung der Dienste des ITDZ Druckdienste

Eine der kostenträchtigsten Aufgaben in IT-Verfahren ist der Ausdruck der Schriftstücke.

Sowohl die Bereitstellung der Hardware (Investition und Pflege) als auch die reinen Verbrauchskosten sind kaum noch zu beherrschen. ISBJ wird mit dem Bereich Kita konsequent vom ITDZ bereit gestellte Druckdienste nutzen. Dazu gehören sowohl die Erstellung von Einzel- und Massendrucken, als auch die Frankierung und der Versand der Schriftstücke. Durch geeignete Schnittstellen werden der Druck und der Versand direkt vom Sachbearbeiter ausgelöst. Über Rückmeldefunktionen (Outputmanagement) im Programm kann verfolgt und nachgewiesen werden, dass das Schriftstück abgeschickt wurde. Der Ausdruck am Arbeitsplatz ist grundsätzlich noch möglich, soll aber die Ausnahme darstellen (siehe dazu auch den Pkt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen).

Ein erneuter zentraler Druckdienst der die dargestellten Anforderungen aus Sicht ISBJ erfüllt wird zur Zeit vom ITDZ für die Oberfinanzdirektion Berlin projektiert, geplanter Start im Oktober 2005. Im Rahmen einer Projektvereinbarung wird sich das Projekt ISBJ mit der dezentralen Nutzung durch Fachverfahren und der Entwicklung der dazu gehörigen SenBJS III E - ISBJ Seite 11 von 49

Geschäftsprozesse beteiligen. Für den Jugend- und Schulbereich kann von ca. 350. aktiven Fällen ausgegangen werden.

Zentrale Dienste

Der Senat hat am 17.08.04 beschlossen, dass sich der Landesbetrieb für Informationstechnik (LIT) zu einem IT ­ Dienstungszentrum mit umfassendem Leistungsspektrum für das Land Berlin entwickelt.

Für die Berliner Verwaltung betreibt der ITDZ unter anderem ein zentrales Sicherheitsrechenzentrum mit zentralen Datenspeichern.

In seiner Rolle als zentraler IT-Dienstleister des Landes Berlin wird der ITDZ im Rahmen der Weiterentwicklung sein Angebot an zentralen IT-Dienstleistungen weiter ausbauen.

Daraufhin wurden von uns die Anforderungen an ausgewählte fachübergreifende Komponenten an den ITDZ übergeben.

Der ITDZ bestätigte am 20.08.04, dass schnellstmöglich ein Produktmanagement Application Service Providing aufgebaut und personell besetzt wird. Es wird einen neuen Geschäftsbereich Innovationsmanagement geben, in dem eine Gruppe eGovernment vorgesehen ist.

Dauerbetrieb

Es ist vorgesehen, das Sicherheitszentrum des ITDZ als Standort der Server für den Dauerbetrieb zu nutzen. Entsprechende Verhandlungen werden bereits geführt.

Projektaufbauorganisation Lenkungsgremium Auftrag: Auftragserteilung (erteilt den Projektauftrag an den Projektleiter), Abnahme von Zwischenergebnissen, Projektcontrolling Strategische und konzeptionelle Entscheidungen

Hier müssen nicht nur Entscheidungen für die Weiterentwicklung der Software getroffen werden, sondern auch Festlegungen zur Organisationsveränderung.

Mitglieder: SenBildJugSport: StS, III AbtL, Bezirke: 4 StR 2 Jugendamtsleiter/innen (mit fester Vertretungsregelung), mit beratender Stimme: Projektleiter, (evtl. externer Projektpartner) Projektgruppe Steuerung Jugendhilfe Auftrag: Beratungs- und Mitwirkungsverpflichtung gegenüber dem Projektleiter entsprechend des vom Lenkungsgremium erteilten Projektauftrags in anwenderorganisatorischer Hinsicht.

Wahrnehmung der internen Qualitätskontrolle im Interesse der Gesamtziele und der gemeinsamen Lösungsfindung (Zusammenarbeit mit den Projektgruppen „Informationstechnik" und „Serviceleistungen" unter Federführung des Projektleiters, im Rahmen des Projektauftrags). Mitglieder: 3 LuV-Ltr. Jugend (mit fester Vertr.regelung), SenBildJugSport III Ltr beratend: Gesamt- und Bezirksjugendhilfeplanung, Steuerungsdienst KLR Projektgruppe Informationstechnik Auftrag: Beratungs- und Mitwirkungsverpflichtung entsprechend des vom Lenkungsgremium erteilten Projektauftrags in informationstechnischer Hinsicht.

Wahrnehmung der internen Qualitätskontrolle im Interesse der Gesamtziele und der gemeinsamen Lösungsfindung (Zusammenarbeit mit