Bahn

Die Fläche südlich des Alexanderplatzes zwischen Alexanderstraße, Grunerstraße Holzmarkt und Stadtbahnviadukt war über lange Zeit eine innerstädtisch fehl- bzw. untergenutzte Brachfläche. Im Schnittpunkt wichtiger Verkehrsadern verfügt das Gebiet auf Grund der überdimensionierten Straßenräume und der im vorhandenen Umfang nicht erforderlichen Parkplatzflächen über ein umfangreiches Flächen- und Entwicklungspotenzial. Seit Beginn der 90er Jahre gab es eine Vielzahl von Ansätzen, um dieses Gebiet adäquat zu nutzen. Diese Bemühungen führten jedoch nicht zum Erfolg.

Im Juni 2002 trat die DEGEWO als Eigentümerin der 1999 vom Land Berlin erworbenen Flächen im Plangebiet mit dem portugiesischen Investor Sonae Imobiliária an den Senat mit der Bitte heran, Möglichkeiten zur Entwicklung einer Shopping Mall zu prüfen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat daraufhin die Verträglichkeit und Integrierbarkeit eines entsprechenden Vorhabens an diesem Standort geprüft. Im Ergebnis kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein entsprechendes Vorhaben in die Stadtstruktur integrierbar ist.

Mit dem festgesetzten Bebauungsplan I-B4a für die nördliche Teilfläche des Plangebietes und mit dem bis zur Aufstellung dieses Bebauungsplans noch immer im Verfahren befindliche bezirkliche Bebauungsplan I-43 für die südliche Teilfläche des Plangebietes einschließlich der Alexanderstraße hätten keine geeigneten planungsrechtliche Grundlagen zur Verwirklichung der Planungsziele bereitgestanden.

B.Lösung Durchführung des Bebauungsplanverfahrens I-B4d, um den festgesetzten Bebauungsplan I-B4a in einem Teilbereich zu ändern und damit für die Flächen bis zur Voltairestraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine der

Lage im gesamtstädtischen Gefüge angemessene Nutzung zu ermöglichen, eine gestalterische Aufwertung herbeizuführen und die innerstädtische Funktionsvielfalt zu stärken.

Der Bebauungsplan hat die gesetzlich bestimmten Verfahrensschritte durchlaufen:

· Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitische Bedeutung gem. § 9 AGBauGB durch den Senat von Berlin am 14. Januar 2003

· Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 10. bis 28. Februar 2003

· Aufstellungsbeschluss am 12.05.

· Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 27. März bis 28. April 2003

· Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 28. Juli bis 8. September 2003

· Eingeschränkte erneute öffentliche Auslegung am 18. September 2003

· Planreifebeschluss für die „Errichtung eines multifunktionalen Zentrums und eines Hochhauses auf dem Gelände zwischen Grunerstraße, Alexanderstraße, Voltairestraße und Dircksenstraße" durch das Abgeordnetenhaus von Berlin am 11. Dezember 2003

· Bestätigung der Planreife gem. § 33 Abs.1 BauGB für die Errichtung der Untergeschosse eines multifunktionalen Zentrums auf dem Gelände zwischen Grunerstraße, Alexanderstraße, Voltairestraße und Dircksenstraße am 28.02.

C.Alternative/ Rechtsfolgenabschätzung Keine.

D. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen

Neben der planungsrechtlichen Voraussetzung ist der am 06.10.2003 abgeschlossene städtebauliche Vertrag, einschließlich der Übertragung aller Erschließungsleistungen auf den Vorhabenträger, Grundlage der Abwägung. Für Maßnahmen der sozialen und technischen Infrastruktur, die Voraussetzung oder Folge der Planung sind, stellt der Investor Sicherheiten in einer Gesamthöhe von 41.380.471 EUR bis zum Zeitpunkt der Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen.

Darüber hinaus trägt der Investor (dem Kaufvertrag nach) bis zu 5 % des Kaufpreises (ca. 1 Mio) bei Altlastensanierung.

E. Gesamtkosten

Neben den Kosten gem. D und den Kosten für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens werden die Herstellungskosten der in Rede stehenden privaten Vorhaben auf ca. 500 Mio. EUR geschätzt.

Darüber hinaus werden in den Jahren 2005/6 ca. 380.000 für die Sanierung der für die Verunreinigung von Grundwasser verantwortlichen, außerhalb des Plangebietes liegenden Schadensquelle und zur Sanierung der verunreinigten Grundwasserfahne erforderlich. Ein darüber hinaus gehender Finanzbedarf in Höhe von etwa 1,2 Mio. für den Weiterbetrieb der Abwehrbrunnen im Zeitraum von etwa 7 Jahren kann derzeit noch nicht ausgeschlossen werden.