2122 Reichtum Qualität und Regenerationsfähigkeit von Wasser Boden Natur und Landschaft des Gebietes Qualitätskriterien

Veranlassung und Erforderlichkeit des Bebauungsplans

Die Fläche südlich des Alexanderplatzes entlang der Alexanderstraße zwischen Grunerstraße und Holzmarkt ist derzeit eine innerstädtisch fehl- bzw. untergenutzte Brachfläche. Im Schnittpunkt wichtiger Verkehrsadern verfügt das Plangebiet auf Grund der überdimensionierten Straßenräume und der im vorhandenen Umfang nicht erforderlichen Parkplatzflächen über ein umfangreiches Flächen- und Entwicklungspotenzial.

Um den historisch vorhandenen Zusammenhang mit dem Alexanderplatz wieder herzustellen, wurde auf der Grundlage eines 1993 durchgeführten internationalen Wettbewerbs zum Alexanderplatz ein Rahmenplan für dieses Areal entwickelt, für dessen Kernbereich im April 2000 der Bebauungsplan IB4a festgesetzt wurde.

Im Vorgriff auf die erhoffte Entwicklung als Standort für Regierung und Parlament sollten die Flächen zwischen Grunerstraße und Holzmarkt für kleinteilige Nutzungen ausländischer Vertretungen und Dienstleistungsbetriebe entwickelt werden. Die danach getroffenen Standortentscheidungen für die Ansiedlung hauptstadtnaher Funktionen gingen jedoch in Richtung des heutigen zentralen Bereichs zwischen Potsdamer Platz und Brandenburger Tor bzw. zum Tiergartenviertel.

Damit wurden neue Überlegungen zur Nutzungsstruktur und daraus abzuleitender Anforderungen an die Entwicklung erforderlich. Diese erfolgten im Zusammenhang mit der Vertiefung des Planwerks Innenstadt.

Nach mehrjährigen vergeblichen Bemühungen, die Grundstücke kleinteilig parzelliert zu entwickeln und an Endnutzer zu veräußern, wurde Mitte 2002 das Anliegen des portugiesischen Unternehmens Sonae Imobiliária an das Land Berlin herangetragen, hier ein Einkaufs-, Freizeit- und UnterhaltungsCenter zu errichten und zu betreiben. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat daraufhin die Verträglichkeit und Integrierbarkeit eines entsprechenden Vorhabens an diesem Standort geprüft. Im Ergebnis kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein entsprechendes Vorhaben in die Stadtstruktur integrierbar ist.

Der festgesetzte Bebauungsplan I-B4a für die nördliche Teilfläche des Plangebietes und der bis zur Aufstellung dieses Bebauungsplans im Verfahren befindliche Bebauungsplan I-43 für die südliche Teilfläche des Plangebietes und die Alexanderstraße bildeten keine geeignete planungsrechtliche Grundlage zur Sicherung der Planungsziele. Da nördlich der Voltairestraße eine zusammenhängende Neubebauung angestrebt wird und die komplexen Wechselwirkungen, die sich durch die geplante Überbauung und Erschließung der heutigen Verkehrsflächen ergeben, nur in einem einheitlichen Planungsverfahren bewältigt werden können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, der auch die Alexanderstraße umfasst.

Der Bebauungsplan I-B4d ändert den festgesetzten Bebauungsplan I-B4a in einem Teilbereich und schafft auch für den Abschnitt bis zur Voltairestraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Sinne des § 30 Abs. 1 des BauGB (qualifizierter Bebauungsplan). Ziel der Bebauungsplanung ist es, im Plangebiet eine der Lage im gesamtstädtischen Gefüge angemessene Nutzung zu ermöglichen, eine gestalterische Aufwertung herbeizuführen und die innerstädtische Funktionsvielfalt zu stärken.

2. Beschreibung des Planungsgebietes

Geschichte

Die Geschichte des Areals um die heutige Alexanderstraße ist eng mit der Historie der barocken Stadtmauer verbunden, die im Auftrag des Großen Kurfürsten ab 1658 durch Johann Gregor Memhard errichtet wurde.