Darlehen

3,78 Jahren.

Die Arbeit in der Abschlussstelle ist wie folgt organisiert:

1. Bearbeiten der offenen Anträge BSHG und Grundsicherung (Arbeitsaufwand in Stunden: 14.000)

2. Anschließend Klärung offener Fälle der Kosteneinziehung bzw. Archivierung (Arbeitsaufwand in Stunden: 59.250).

Aus fachamtlicher Sicht wird, ausgehend von 39.500 Abschlussakten, mit zusätzlichen 4.000 Kosteneinziehungsakten gerechnet.

Stellungnahme des Bezirksamts Pankow

Den dargelegten Problemen des Rechnungshofs kann gefolgt werden. Dem Bezirk Pankow ist die Rückstandsproblematik noch nicht abschließend bearbeiteter Vorgänge seit Jahren bekannt. Aus personaltechnischen Gründen war eine zeitnahe Bearbeitung von Rückständen in Altfällen jedoch nicht möglich.

Mit der abschließenden Umsetzung der Bezirksfusion (räumliche Zusammenführung der drei örtlichen Bereiche des Sozialamtes an einen Standort), wurde das hohe Ausmaß der Bearbeitungsrückstände besonders deutlich. Aus diesem Grunde wurde im Jahr 2004 ein Projekt „Altaktenbearbeitung" initiiert, das sich dieser Problematik des Entgegenwirkens hoher Einnahmeverluste annahm.

Die Einführung der neuen Rechtslage (SGB XII und SGB II) zum 01.01.2005 zog nach sich, dass es zu weiteren massiven Bearbeitungsrückständen kam. Ab Oktober 2004 war der Arbeitsschwerpunkt prioritär auf die Aufnahme von Arbeitslosengeld II-Anträgen durch die Mitarbeiter/innen des Sozialamtes gesetzt.

Im April 2005 wurde eine Inventur in allen Leistungsbereichen des Sozialamtes vorgenommen und im Ergebnis eine feingegliederte Bestandsaufnahme erarbeitet. Im Ergebnis der Bestandsaufnahme über sämtliche unbearbeitete Vorgänge liegt ein „Maßnahmeplan zur Beseitigung bestehender und Verhinderung zukünftiger Missstände im Sozialamt Pankow" vor. Die Umsetzung dieses Maßnahmeplanes obliegt den jeweiligen Fachbereichen unter ständiger Berichterstattung über den Abarbeitungsstand an die Amtsleitung.

Im Zuge der Neustrukturierung der Fachbereiche im Rahmen des Modellsozialamtes 2005 wurde die im Jahr 2004 errichtete Projektgruppe „Altakten" in den Aufarbeitungsbereich BSHGAkten eingegliedert. Die Bearbeitung von Rückständen erfolgt nach Prioritäten. Diese sind in dem o. g. Maßnahmeplan geregelt.

Anlage zur Vorlage an das Abgeordnetenhaus v

Es wurden drei Teams zur Bearbeitung einzelner Schwerpunkte der Kosteneinziehung gebildet:

1. Team: Darlehensbearbeitung,

2. Team: Kostenerstattungen,

3. Team: Aufarbeitung Kosteneinziehungsfälle im Rahmen der Kosteneinziehungsstelle.

Es erfolgt eine Überwachung des kontinuierlichen Abbaus der Bearbeitungsrückstände. Mit dem vorliegenden Maßnahmeplan wurden alle Möglichkeiten, unter Berücksichtigung des vorhanden Personals, ausgeschöpft, um mögliche, nicht bezifferbare Einnahmeverluste weitestgehend zu verhindern. Diesbezüglich wird ein Fachcontrolling aufgebaut.

Stellungnahme des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf

Aufgrund der Kritik des Rechnungshofs zur mangelhaften Erhebung von Einnahmen wurde bereits im Vorjahr insbesondere die Bearbeitung der Darlehensfälle optimiert (siehe Stellungnahme zu den T-Nr. 138-143 des Jahresberichts 2004 des Rechnungshofs).

Die zur Aktenlagerung genutzten Kellerräume wurden durchgesehen und dafür Sorge getragen, dass ein Zugriff jederzeit möglich ist und nur abgeschlossene Vorgänge dort gelagert werden.

Davon abgesehen befand sich zum damaligen Zeitpunkt in den einzelnen Sachgebieten noch eine nicht bezifferbare Anzahl von nicht ordnungsgemäß abgeschlossenen Akten.

Die Zusammenführung der Leistungen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe hat einen erheblichen Arbeitsmehraufwand für die Sicherung der Zahlung des neuen Arbeitslosengeldes II an alle Leistungsberechtigten mit sich gebracht. Diese Aufgabe band das Personal in der zweiten Jahreshälfte und insbesondere zu Jahresende 2004 in einem so starken Maße, dass Bearbeitungen nach dem BSHG auf das Unabdingbare reduziert werden mussten. Die bisher mit der Bearbeitung der Vorgänge der Sozialhilfe für die betroffenen Leistungsempfänger befassten Sachbearbeiter gingen in die neu gegründeten Arbeitsgemeinschaften über und stehen für eine Aufarbeitung von Rückständen oder für einen ordnungsgemäßen Abschluss der zum 31.12.2004 zu beendenden Vorgänge nicht mehr zur Verfügung.

Alle bis zum 31.12.04 in laufender Zahlung stehenden Vorgänge, sowie die bereits vorhandenen nicht abschließend bearbeiteten beendeten Fälle aus 68 Sachgebieten sind daher auf Bearbeitungsrückstände durchzusehen und ordnungsgemäß abzuschließen. Darüber hinaus sind laufende Anfragen zu beantworten.

Diese Situation stellt eine mit dem vorhandenen Personal nicht lösbare Aufgabe dar.

Es kann davon ausgegangen werden, dass bei dem größten Teil der Fälle, die zum 01.01. in das JobCenter übergegangen sind, wegen des laufenden Bezugs von Arbeitslosengeld II eine Verfolgung von Ansprüchen wegen fehlender Leistungsfähigkeit zu keinem Ergebnis führte.

Dennoch wird versucht, eine ordnungsgemäße Bearbeitung zu sichern, die allerdings in den wenigsten Fällen zeitnah erfolgen kann.

1. Die Sachgebiete haben vor ihrer Auflösung weitgehend die zu bearbeitenden Vorgänge mit Posteingang markiert.

2. Alle nicht ordnungsgemäß abgeschlossenen Vorgänge werden derzeit zentral so zusammengeführt, dass ein Zugriff gewährleistet ist.

3. Zurückgelassene Posteingänge werden den Akten zugeordnet, so dass diese für eine Bearbeitung vollständig sind.

4. Es wurde eine Aufarbeitungsstelle gebildet aus derzeit insgesamt zwölf Mitarbeitern, die größtenteils bereits vorher in verschiedenen Bereichen des Sozialamtes tätig waren. Durch Anlage zur Vorlage an das Abgeordnetenhaus vi die Stellenausstattung überwiegend aus dem gehobenen Dienst ist gewährleistet, dass eventuell vorhandene Ansprüche in den Vorgängen erkannt und ordnungsgemäß verfolgt werden.

5. Die Einziehung von festgestellten Forderungen aus Kostenersatz, Darlehen und die Verfolgung von angemeldeten Unterhaltsansprüchen geschieht in anderen Stellen, so dass diese dann zügig durchgeführt werden kann.

Die Mitarbeiter sind dafür sensibilisiert, dass trotz der derzeitigen Ausnahmesituation alle Anstrengungen unternommen werden müssen, nicht nur die noch ausstehenden Leistungen zu erbringen, sondern auch bestehende Forderungen und vorrangige Ansprüche geltend zu machen und einzuziehen. Die Mitarbeiter und die Amtsleitung werden alles ihnen Mögliche veranlassen, um Schäden für das Land Berlin zu vermeiden.

Stellungnahme des Bezirksamts Spandau Selbstverständlich werden alle Anstrengungen unternommen, um Einnahmen vollständig zu erheben und Schäden für den Landeshaushalt zu vermeiden.

Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass im Zusammenhang mit Hartz IV nicht nur eine große Anzahl von Bedarfgemeinschaften in die Zuständigkeit der Arbeitsgemeinschaft gewechselt sind, sondern dass zeitgleich in prozentual ähnlichem Umfang Personal zum Jobcenter gewechselt ist, so dass dieses für die abschließende Bearbeitung der im Bereich des Sozialamtes durch Hartz IV zum 31.12.04 beendeten Fälle nicht mehr zur Verfügung steht.

Dies bedeutet, dass die abschließende Bearbeitung insbesondere hinsichtlich gegebenenfalls zu erzielender Einnahmen nicht kurzfristig und nur zu Lasten der ordnungsgemäßen Bearbeitung der laufenden Vorgänge erfolgen kann. Hinzu kommt, dass Vorgänge in denen Ansprüche gegen die ehemaligen Hilfeempfänger oder gegen Dritte festgestellt werden (hierzu gehört auch eine Vielzahl von Darlehen für Mietkautionen), an die Kosteneinziehung zur weiteren Bearbeitung abzugeben sind. Da jedoch dieser Bereich keine Personalverstärkung, sondern eher einen Personalabgang zu verzeichnen hat, wird auch dort eine kurzfristig Weiterbearbeitung der Vorgänge nicht möglich sein.

Im Bezirk Spandau wird das Sachleistungsprinzip gemäß § 3 Abs. 1 AsylbLG durch Einsatz des Chipkartensystems umgesetzt, so dass sich die diesbezüglichen Beanstandungen des Rechnungshofes nicht auf den Bezirk Spandau beziehen können. Bezüglich der Rechtmäßigkeit der AV Wohn ­ AsylbLG, die selbstverständlich auch im Bezirk Spandau Anwendung findet, wird die zuständige Senatsverwaltung Stellung zu nehmen haben.

Stellungnahme des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf

Die vom Rechnungshof dargestellte Problematik nicht abschließend bearbeiteter Sozialhilfeakten besteht auch im Bereich des Sozialamts Steglitz-Zehlendorf.

Im Fachbereich 3 - Materielle Hilfen außerhalb von Einrichtungen - bestand bereits vor der Fusion in beiden Bezirken eine äußerst angespannte Arbeits- und Personalsituation. Diese führte, bedingt durch wachsende Fallzahlen, einen anhaltend hohen Krankenstand, Leistungsausfälle und hohe Fluktuation der Mitarbeiter zu Rückständen bei der Aktenbearbeitung. Da die Problematik auch nach der Fusion andauerte, ging der Abbau der Rückstände nur sehr schleppend voran. Durch die Umstellung auf SGB II/SGB XII zum 01.01.2005 hat sich die Zahl der Rückstande erhöht. Dies hat folgenden Grund:

Um die Zahlbarmachung der Leistungen nach SGB II zum 01.01.2005 sicherzustellen, waren alle Personalreserven nötig.