Ratenzahlung

Anlage zur Vorlage an das Abgeordnetenhaus x

Die Schlussbearbeitung der Altakten geht nur langsam voran, weil dafür kein Personal vorgesehen und zusätzliche Kräfte (z. A.) nicht mehr in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.

Sämtliche dem Sozialamt zugewiesenen Stadtinspektoren/innen z. A., die den Kern der sogenannten Abschlussgruppe gebildet haben, werden ihre hiesige Tätigkeit mit Ablauf dieses Monats beenden. Nachfolgezuweisungen gibt es nicht. In der Offenen Hilfe sind lediglich 6 Sachbearbeiter/innen verblieben, die laufende Aufgaben nach dem SGB XII wahrnehmen und 5 Mitarbeiter/innen, die Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wahrzunehmen haben. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass der Offenen Hilfe eine Vielzahl von Miet- und Energieschuldenfällen (§ 34 SGB XII) von Leistungsempfängern des Jobcenters zufallen. Die regulären Mitarbeiter/innen können deshalb nur in geringem Umfang systematisch Abschlussarbeiten ausführen.

Die Realisierung von Einnahmeansprüchen aus Leistungsfällen des Bundessozialhilfegesetzes obliegt der Unterhalts- und Kosteneinziehungsstelle des Sozialamts. In dieser Stelle sind Mitarbeiter/innen tätig, die eine erhebliche Anzahl bereits laufender Einnahmevorgänge zu bearbeiten haben. Die Prüfung der nicht abgeschlossenen Akten ist auch in dieser Organisationseinheit deshalb systematisch nicht möglich.

Ein besonderes Problem stellen bisher nicht geltend gemachte Einnahmeansprüche dar. Soweit eine etwaige sich aus dem Bundessozialhilfegesetz ergebende Forderung noch nicht durch Verwaltungsakt bestandskräftig erhoben oder durch wirksamen Vertrag geltend gemacht wurde, stellt sich die Frage, ob eine solche Forderung nach dem seit dem 01.01.2005 geltenden Sozialhilferecht (SGB XII) überhaupt noch verfolgt werden kann. Nach hiesiger Auffassung wird dies nur bei solchen Ansprüchen möglich sein, die ihrer Art nach auch im neuen Sozialhilferecht gegeben sind (z. B. Darlehen, Kostenersatzansprüche, Erstattungsansprüche aufgrund rechtwidrigen Leistungsbezugs, Unterhaltsansprüche usw.). Ein Anspruchsverlust dürfte aber dort eintreten, wo nach neuem Recht ein solcher Anspruch nicht besteht, etwa weil ein solcher Anspruch dem Grund nach gar nicht mehr gegeben ist (z. B. ersatzloser Wegfall des Kostenerstattungsanspruchs wegen Umzugs ­ vormals § 107 BSHG) oder im Einzelfall die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. In welchem Umfang dadurch dem Land Berlin Einnahmeverluste entstehen, lässt sich gegenwärtig nicht einschätzen.

Alles in allem können wesentliche Einnahmeverluste nur vermieden werden, wenn die Durchführung der Abschlussarbeiten personell abgesichert werden kann. Insbesondere wenn an eine weitere Minderung des Personals im Sozialamt gedacht wird, ist die Realisierung von Einnahmeansprüchen noch zusätzlich gefährdet.

Stellungnahme des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf

In der o. g. Angelegenheit wird die Auffassung des Rechnungshofs dahingehend geteilt, dass durch die Umsetzung des Aufgaben nach dem SGB II nicht nur eine Vielzahl von Mitarbeiter/innen in die JobCenter übernommen worden sind, sondern dass durch die Vielzahl der im Zusammenhang mit der Umstellung erforderlichen Aufgaben selbstverständlich nicht alle nach dem Sozialhilferecht erforderlichen Arbeiten zeitgleich erledigt werden konnten. Ebenso ist festzustellen, dass für die zu erledigenden Aufgaben und für die Archivierung der Sozialhilfeakten kein zusätzliches Personal zur Verfügung steht.

Gleichwohl kann daraus nicht zwingend die Schlussfolgerung gezogen werden, dass die Verpflichtung zur Erhebung von Einnahmen, zur Sicherung von Forderungen aus Kostenersatz, Unterhalt, Kostenerstattung oder die Einziehung von Unterhaltsleistungen bewusst zurückgestellt werden.

In dem zuständigen Bereich wurden neben den bestehenden Schnittstellenregelungen, wonach alle Vorgänge der o. g. Art an die hierfür zuständigen Stellen weiterzuleiten sind (Unterhaltsstelle, Kosteneinziehung, Wirtschaftsstelle) insbesondere Regelungen dahingehend getroffen, Anlage zur Vorlage an das Abgeordnetenhaus xi dass im Rahmen des Aktenabschlusses zum 31.12.2004 nicht nur die Akten abschließend zu verfügen und zu archivieren sind, sondern insbesondere durch die bisherigen Sachbearbeiter/innen im Hinblick auf bestehende Forderungen bereits im Jahr 2004 vor dem Übergang in das JobCenter geprüft und gekennzeichnet werden, damit die Weiterverfolgung der Ansprüche im Rahmen der o. g. zuständigen Stellen erfolgen kann. In diesem Zusammenhang wurden bis zum 30.06.2005 allein rund 1,3 Mio. im Rahmen der Kostenerstattung gegenüber anderen Sozialleistungsträgern geltend gemacht und größtenteils schon realisiert. Aus gutem Grund ist die Bearbeitung dieser Angelegenheiten zentralisiert worden.

Durch die frühzeitige Abgabe der Akten mit Forderungen im Rahmen der verfügten Schnittstellen an die zuständigen Stellen - auch in den Fällen, in denen die Akten noch nicht endgültig archiviert sind - wurden Vorkehrungen dahingehend getroffen, dass entsprechend § 34 LHO vorhandene Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden können. Es wird allerdings gebeten, in diesem Zusammenhang nicht zu verkennen, dass es durch eine Vielzahl von gesetzlichen Veränderung, Verfahrensänderungen und durch ständig steigende Fallzahlen in der Vergangenheit zu erheblichen Belastungssituationen mit der Folge krankheitsbedingter Ausfälle von Sachbearbeiter/innen in den Berliner Sozialämtern kam, auf die immer wieder deutlich hingewiesen wurde. Auch das Sozialamt Marzahn-Hellersdorf war von diesem Umstand nicht unerheblich betroffen. Gleichfalls wird ich darauf verwiesen, dass gerade bei der Rückforderung von Sozialhilfe oder bei gewährten Darlehen eine Realisierung von Forderungen gegenüber den Zahlungspflichtigen nur in sehr eingeschränktem Maß erfolgreich durchgesetzt werden kann.

Es wird versichert, dass im Rahmen der Möglichkeiten und der vorhandenen personellen Ressourcen alle Vorkehrungen dahingehend getroffen werden, die bestehenden Einnahmemöglichkeiten zu realisieren.

Stellungnahme des Bezirksamts Lichtenberg

Der Rechnungshof geht von Einnahmeverlusten aus, da Fälle ohne Sichtung auf offene Forderungen weggelegt worden sein sollen. Dies ist für den Bezirk Lichtenberg so nicht zutreffend.

Um Einnahmeverluste zu vermeiden, wurden die Vorgänge, welche zum 31.12.2004 geschlossen wurden und Forderungen enthalten, an den FB I, Kosteneinziehung und Unterhalt abgegeben. Dies betrifft ca. 550 Fälle für die Unterhaltsstelle und ca. 5.000 Rückforderungen für die Kosteneinziehung (zusätzlich zu den dort bereits vorhandenen Fällen). Offene Forderungen werden nunmehr durch die Sachbearbeiter geltend gemacht und eingezogen. Entstehende Einnahmeverluste können daher nicht erkannt werden.

Aufgrund der Einkommenssituation der Schuldner ist es jedoch oft nicht möglich, eine sofortige Einnahme zu realisieren. Daher erfolgen gegebenenfalls Stundungen, Ratenzahlungen oder sogar Niederschlagungen gemäß LHO. Eine abschließende Bearbeitung der Fälle kann aufgrund dieser Gegebenheiten noch Jahre andauern. Durch Wiedervorlage bleiben diese Vorgänge in Bearbeitung. Erlöschungs- bzw. Verjährungsfristen werden beachtet und vermieden.

Alle Sachbearbeiter waren 2004 beauftragt, die Akten von ihnen betreuter Hilfeempfänger, die ab 01.01.2005 keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII beim Sozialamt Lichtenberg haben, zu prüfen, offene Forderungen zu beziffern und an den Fachbereich Kosteneinziehung zu übergeben. Waren keine offenen Forderungen vorhanden, so wurde die Archivierung der Akten vorbereitet.

Trotz aller Bemühungen konnte ein Abschluss aller BSHG-Akten zum 31.12.2004 aufgrund der Doppelbelastung nicht sichergestellt werden.

Anlage zur Vorlage an das Abgeordnetenhaus xii

Für die zurückgebliebenen, nicht abgeschlossenen Akten der SachbearbeiterInnen, die am 01.01.2005 in das JobCenter Lichtenberg umgesetzt wurden, ist eine Arbeitsgruppe gebildet worden, der SachbearbeiterInnen angehörten, die mit der laufenden Bearbeitung von BSHGVorgängen vertraut sind. Diese Personen hatten die Aufgabe, alle Akten, die wegen der hohen Arbeitsbelastung nicht abgeschlossen werden konnten, zu prüfen, offene Forderungen zu beziffern und dem Fachbereich Kosteneinziehung abzugeben. Waren keine offenen Forderungen feststellbar, so wurden diese Akten archiviert. Eine zweite Arbeitsgruppe wurde eingerichtet und ist zur Zeit noch tätig, um die sogenannten „Altfälle" nach dem BSHG ordnungsgemäß abzuschließen.

Per 04.07.2005 lagen im Bezirk Lichtenberg 2.482 Aktenvorgänge nach dem BSHG vor, von denen 58 % (1.444 Vorgänge) abschließend bearbeitet wurden.

Im Bezirk Lichtenberg wurden alle Anstrengungen unternommen, um Schäden für das Land Berlin abzuwenden. Durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass sowohl die Aktenvorgänge nach dem BSHG (Altfälle) abschließend bearbeitet werden, als auch sämtliche Einnahmen vollständig erhoben werden.

Aufgrund der bis zum Ende des Jahres 2004 fortbestehenden Rechtsgrundlage BSHG und zeitgleichen Bearbeitung der Anträge auf Arbeitslosengeld II in den Sozialämtern bestand definitiv eine Doppelbelastung des vorhandenen Personals, so dass eine umfängliche abschließende Bearbeitung der BSHG-Akten nicht gewährleistet werden konnte. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass politisch gewollt die rechtzeitige Bearbeitung der Arbeitslosengeld IIAnträge in jedem Fall Vorrang hatte.

Die im Bezirk Lichtenberg getroffenen arbeitsorganisatorischen Maßnahmen bilden die Voraussetzung, um Schäden für das Land Berlin zu vermeiden.

Stellungnahme des Bezirksamts Reinickendorf

In der Abteilung Bürgerdienste, Soziales und Sport des Bezirksamtes Reinickendorf werden nach Einstellung der Leistungsgewährung die Vorgänge bereits seit Jahren hinsichtlich möglicher Kosteneinziehungsmaßnahmen überprüft. Eine Lagerung von noch nicht abschließend bearbeiteten Akten in Umzugskartons gab es im Bezirk Reinickendorf im Jahr 2004 nicht.

Die nun ab dem 01.01.2005 abzuschließenden Altakten und Posteingänge nach BSHG werden nach und nach durch Mitarbeiter/innen überprüft und gegebenenfalls auch an die Kosteneinziehung zur weiteren Bearbeitung gegeben. Um diese abschließende Bearbeitung durchführen zu können war es auch notwendig, die erhebliche Menge von Akten und Vorbänden aus den ehemaligen Sachgebieten durch die Mitarbeiter/innen aller Bereiche des LuV's zu sortieren.

Die an die Arbeitsgemeinschaften abgegebenen Mitarbeiter/innen hatten diese Akten und Vorbände bis zum 31.12.2004 in der laufenden Bearbeitung. Die Sortierarbeiten konnten nur durch den Einsatz aller Mitarbeiter/innen des gesamten LuV's am 28.07.2005 beendet werden. Alle Akten und Vorbände sind dabei aus drei Standorten in einer aufwändigen Aktion in einem Keller zusammengeführt worden. Dort sind die Vorgänge alphabetisch geordnet zur abschließenden Bearbeitung verfügbar. Eine Lagerung von Altakten in nicht gekennzeichneten Umzugskartons gibt es im Bezirk Reinickendorf aktuell nicht.

Es sind rund 7.200 alte BSHG-Akten abzuschließen, deren Zuständigkeit zum 01.01.2005 zum Job Center Reinickendorf gewechselt hat. Daneben gibt es ca. 8.000 nicht laufende Vorgänge, die ebenfalls noch abschließend bearbeitet werden müssen. Diese sind bei Beendigung der Leistungen lediglich grob auf notwendige Maßnahmen zur Einnahmenerzielung durchgesehen worden.

Durch die erhebliche Kürzung der Budgetzuweisung im Zusammenhang mit der Einführung des SGB II, musste eine Vielzahl von Mitarbeitern in das Jobcenter Reinickendorf wechseln. Im Bezirk Reinickendorf sind dies aktuell 90 Mitarbeiter/innen. Um einen weitgehend ausgeglichenen Personalhaushalt zu erreichen, müssen zudem weitere Stellen an das Zentrale Personalüberhangsmanagement gemeldet werden. Mit dieser hohen Zahl an nicht mehr zur Verfügung stehenden Mitarbeitern ist es überaus schwierig, die anstehenden Abschlussarbeiten in den BSHG-Altfällen zu erledigen.

Im Bezirk Reinickendorf war zur Wahrnehmung der Abschlussarbeiten zum BSHG die Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit vier Mitarbeiter/innen geplant. Weiterhin war eine personelle Verstärkung der Bereiche Unterhalts- und Kosteneinziehung beabsichtigt, um dem Land Berlin Einnahmen zuzuführen. Diese Planungen konnten aber durch die drastische Budgetkürzung von 87 % der Personalmittel des Jahres 2004 durch die Senatsverwaltung für Finanzen nicht umgesetzt werden.

Im LuV Soziales sind die Abschlussarbeiten in der Folge auf alle Beschäftigten verteilt worden, sodass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich vordinglich ­ und dies neben ihren eigentlichen Sachaufgaben ­ mit der Aufarbeitung der BSHG-Vorgänge beschäftigen. Dass dies nur mit Qualitätsverlusten in der Bearbeitung der jetzigen Vorgänge eingehen kann, leuchtet ein.

Es wird davon ausgegangen, dass die noch zum BSHG gehörenden Posteingänge im Oktober 2005 abschließend bearbeitet sein werden. Die Beendigung der Abschlussarbeiten für die ehemaligen BSHG-Akten wird für das Jahr 2006 erwartet.

Der Bezirk Reinickendorf hat bekanntlich in den Vorjahren durch eine massive Senkung der Fallzahlen pro Sachgebiet einen hohen Qualitätsstandard erreicht. Dies führte zu einer deutlichen Senkung der Transferkosten, was seitens des damaligen Finanzsenators als managementbezogene Minderausgaben anerkannt wurde. Die sich nun ergebende Steigerung der Fallzahlen pro Sachgebiet ­ zuzüglich der Abschlussarbeiten ­ wird sicher zu einer gegenteiligen Tendenz führen.

Unter Berücksichtigung der für 2006 geplanten Einführung des Fallmanagements im Bereich Eingliederungshilfe für behinderte Menschen werden sich in allen Bereichen des LuV Soziales Fallzahlen von weit über 200 laufenden Zahlfällen ergeben. Im Bereich Kosteneinziehung und Unterhalt werden die Fallzahlen auf über 1.000 bzw. 350 steigen.

Der Bezirk Reinickendorf wird mit den zur Verfügung stehenden Personalmitteln im vorgenannten Zeitraum mit der gebotenen Sorgfalt die BSHG-Altakten abschließend bearbeiten und notwendige Kosteneinziehungsmaßnahmen betreiben.