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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Begründung zum Bebauungsplan IV-2d - 28 Die Festsetzung der GRZ auf 0,2 erlaubt eine geringfügige bauliche Ergänzung innerhalb des noch nicht bebauten Teils der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse soll dem Bestand entsprechend auf zwei begrenzt werden (vgl. II.2.3). II.2.6 Öffentliche Grünfläche

Im Zentrum des Plangebietes wird eine ca. 39.000 qm große Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Öffentliche Parkanlage, öffentlicher Spielplatz" gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festgesetzt. Sie ist zentraler Bestandteil eines Grünzuges, der das gesamte Gebiet des ehemaligen Schlachthofes von der Landsberger Allee bis zur Eldenaer Straße / Ecke Hermann-Blankenstein-Straße durchquert. Innerhalb dieser Grünfläche ist die Schaffung eines öffentlichen Spielplatzes vorgesehen, dessen Lage bei der Ausführungsplanung des Parks bestimmt wurde.

Eine annäherungsweise Ermittlung des Grünflächenbedarfes für den gesamten Entwicklungsbereich erfolgt auf Grundlage der im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan von Berlin angegebenen Richtwerte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Richtwerte auf eine „ideale" Grünflächenversorgung abstellen, wie sie in dicht bebauten Innenstadtquartieren in der Regel nicht zu erreichen ist.

Der Richtwert für wohnungsnahe Grünanlagen beträgt demnach 6 qm / EW. Wohnungsnahe öffentliche Grünanlagen sollen eine Mindestgröße von 0,5 ha nicht unterschreiten; sie sollten nicht weiter als 500 m von den Wohngebieten entfernt sein. Für siedlungsnahe Grünanlagen werden 7 qm / EW veranschlagt. Eine Mindestgröße von 10 ha und eine maximale Entfernung von 1.000 m zu den Wohngebieten sind gewünscht.

Auf Basis der Berechnungsgrundlagen (1.600 EW, vgl. II.2.1) ergibt sich für das gesamte Gebiet des Alten Schlachthofes (Bebauungspläne IV-2a bis IV-2e) ein Richtwert-Bedarf von:

· 9.600 qm wohnungsnaher Grünflächen und

· 11.200 qm siedlungsnaher Grünflächen, insgesamt also

· 20.800 qm Grünflächen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Begründung zum Bebauungsplan IV-2d - 29 für eine optimale Versorgung. Im Entwicklungsbereich sind insgesamt ca. 70.000 qm öffentliche Grünflächen geplant. Teilweise sind diese bereits planungsrechtlich gesichert. Der so genannte „Hausburgpark" im Geltungsbereich IV-2a ist fertig gestellt. Insgesamt ist also eine sehr gute Ausstattung des Gebietes mit öffentlichen Grünflächen gegeben. Das Überangebot dient dem Ausgleich der Minderausstattung angrenzender Stadtgebiete.

Der künftige Hermann-Blankenstein-Park im Bebauungsplangebiet IV-2d wird aufgrund der deutlich reduzierten Zahl der zu erwartenden Einwohner im Entwicklungsbereich und im Sinne der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Entwicklungsmaßnahme geringfügig gegenüber der ursprünglichen Planung reduziert (vgl. II.2.1 u. II.2.4). Der oben ermittelte Gesamtbedarf für den Alten Schlachthof wird jedoch nach wie vor allein durch diese Grünfläche nahezu zweifach gedeckt.

Der Bedarf an Flächen für öffentliche Kinderspielplätze errechnet sich (gemäß FNPErläuterungsbericht) aus einem Versorgungsgrad von 1 qm nutzbarer öffentlicher Spielfläche je Einwohner in den Versorgungsbereichen Dies entspricht einem Bruttowert von 1,5 qm / EW.

Auf Basis der Berechnungsgrundlagen ergibt sich ein Bedarf von rund 2.400 qm Bruttospielplatzfläche für das Gesamtgebiet. Innerhalb der öffentlichen Grünflächen ist es planungsrechtlich möglich, den erforderlichen Spielplatzbedarf zu decken. Auf eine gesonderte räumliche Festsetzung einer Fläche für einen öffentlichen Spielplatz wird verzichtet, um eine nicht erforderliche Selbstbindung der öffentlichen Hand zu vermeiden. Die konkrete Ausgestaltung der öffentlichen Spielfläche soll im Rahmen der Objektplanung erfolgen.

II.2.7 Verkehrsflächen

Das künftige Erschließungssystem für das Gelände des Alten Schlachthofes ist hierarchisch gegliedert. Die äußeren Haupterschließungsstraßen für das Plangebiet IV-2d sind die Eldenaer Straße im Süden und die im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme fertig gestellte Hermann-Blankenstein-Straße entlang des S-Bahngrabens im Norden. Somit ist die äußere Erschließung des Plangebietes gesichert.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Begründung zum Bebauungsplan IV-2d - 30 Mit der neuen Brückenanbindung der Thaerstraße / Hermann-Blankenstein-Straße an die Storkower Straße und weiter an die Landsberger Allee kann der Großteil des Verkehrs, der vor allem aus den gewerblichen Nutzungen entlang der Bahnanlagen und im Bereich der Thaerstraße entsteht, direkt und auf kurzem Weg auf das Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt geführt werden.

Die Parkanlage, die Kerngebietsfläche MK 3, das Mischgebiet und die Gemeinbedarfsflächen werden von der Eldenaer Straße aus erschlossen.

Die August-Lindemann-Straße (ehemals Planstraße BS 12) dient vornehmlich der Erschließung des Kerngebietes MK 2 sowie der östlich anliegenden Bauflächen im Geltungsbereich IV-2e. Sie ist inzwischen fertig gestellt. Der Querschnitt von 30,7 m orientiert sich an den Fluchten der Halle sowie dem früheren Verlauf der Fußgängerbrücke und nimmt somit eine historische Achse wieder auf. Aufgrund der Breite der Straße ist die Einrichtung einer LKWLadespur für die Belieferung der Halle möglich. Da die August-Lindemann-Straße im Bereich des ehemaligen Waagehäuschens (MK 3) für den allgemeinen Verkehr unterbrochen ist (vgl. TF 10), können die Halle sowie das Kerngebiet MK 1 nur aus nördlicher Richtung über die Randstraße erschlossen werden. Eine zusätzliche verkehrliche Belastung der Eldenaer Straße sowie der angrenzenden Wohngebiete wird somit weit gehend vermieden.

Um die Erschließung des geplanten Kerngebietes MK 1 vollständig zu sichern, ist die Festsetzung einer weiteren, in der ursprünglichen Planung nicht vorgesehenen Straßenverkehrsfläche (Planstraße BS 13) erforderlich. Die Baufläche weist zwischen dieser und der Hermann-Blankenstein-Straße eine mittlere Tiefe von ca. 90 m auf. Um optimale Nutzbarkeit sowie auch eine kleinteiligere Parzellierung zu ermöglichen ist eine Erschließung dieses großen Baufeldes von allen Seiten notwendig.

II.2.8 Denkmalschutz

In den Geltungsbereich des Bebauungsplans IV-2d sind aus der Denkmalliste Berlin (s.u.) nachrichtlich übernommen:

· Denkmalbereiche (Ensembles): Eldenaer Straße 33-37, Zentralvieh- und Schlachthof

· Denkmalbereiche (Gesamtanlagen): Eldenaer Straße 33-37.