Wohnen

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Begründung zum Bebauungsplan IV-2d - 61 planes IV-2d ist zum einen nicht möglich, weil der Forckenbeckplatz außerhalb des Geltungsbereiches liegt und zum anderen sich auf dem Territorium des Bezirkes Friedrichshain ­ so wie auch die Eldenaer Straße ­ befindet. zu 20. Durch die jahrzehntelange gewerbliche Nutzung des Geländes des „Alten Schlachthofes" waren etwa 83 % des Bodens versiegelt; Grünflächen waren keine vorhanden. Insofern wird durch die Festsetzung der im Zentrum des Plangebiets gelegenen öffentlichen Grünfläche das Grünflächendefizit im Verflechtungsbereich um etwa 51.500 qm verringert.

Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche Parkanlage, öffentlicher Spielplatz" ist ein zentraler Bestandteil eines Grünzuges, der das gesamte Gebiet des ehemaligen Schlachthofes von der Landsberger Allee bis zur Eldenaer Straße/neue Randstraße durchquert.

Sie erfüllt eine ­ im Flächennutzungsplan 94 dargestellte ­ übergeordnete Verbindungsfunktion für Fußgänger und Radfahrer zwischen dem Lichtenberger Stadtpark östlich und dem neu entstandenen Sporthallenquartier sowie dem Volkspark Friedrichshain nordöstlich des Alten Schlachthofes.

Wie schon zu Punkt 18 erläutert, wird mit den festgesetzten öffentlichen Grünflächen im gesamten Entwicklungsgebiet nicht nur der „Eigenbedarf" abgedeckt, sondern auch teilweise der Bedarf aus der Umgebung gesichert. Insofern kann durchaus von einer Verringerung des Grünflächendefizits gesprochen werden. zu 21. Von einer Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche wurde abgesehen, da die und 22 Sportanlage sowohl für öffentliche Einrichtungen als auch für private Nutzer zur Verfügung stehen soll. Da sich die Fläche im Eigentum des vom Land Berlin eingesetzten treuhänderischen Entwicklungsträgers befindet, ist die öffentliche Hand in der Lage, unabhängig von den Festsetzungen des Bebauungsplans sicherzustellen, dass die öffentlichen Belange gewahrt bleiben.

Eine Festsetzung der Sportanlage als öffentliche Parkanlage kommt nicht in Betracht, da dies der beabsichtigten Nutzung der Fläche ausschließlich für sportliche Zwecke (u. a. Großspielfeld, Sportfunktionsbauten) widerspräche. zu 23. Unter den bestehenden örtlichen Verhältnissen ist im gesamten Entwicklungsbereich eine Einheit von Außen- und Hallensportflächen nicht realisierbar. Die geplante Sporthalle ist an einer anderen Stelle auf einer Fläche für Gemeinbedarf im BeSenatsverwaltung für Stadtentwicklung Begründung zum Bebauungsplan IV-2d - 62 reich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ­ im Bebauungsplan IV 2a und somit in unmittelbarer Nachbarschaft zur Hausburgschule ­ vorgesehen.

Die Ziele der Planung sehen nicht nur die Sicherung von Gemeinbedarfsflächen, sondern auch die Schaffung neuer Grünflächen vor. Die Verminderung der öffentlichen Grünflächen zu Gunsten der Sportflächen würde zu einer disproportionalen Widmung der Flächen im Plangebiet und im Bereich der Entwicklungsmaßnahme führen. Weiterhin war zu berücksichtigen, dass die Geräuschemissionen von noch größeren Sportfreiflächen sowohl die vorhandene Bebauung an der Hausburgstraße als auch die Wohngebiete im Plangebiet des Bebauungsplans IV-2 a weitaus ungünstiger beeinträchtigen könnten. Eine quantitative Berücksichtigung aller städtebaulichen Defizite der Umgebung zu Lasten eines Plangebietes ist nicht möglich, da auf diese Weise weder das städtebauliche Programm noch die Aufgaben der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfüllt werden können. zu 24. Diesem Wunsch kann nicht entsprochen werden. Der Anteil der öffentlichen Grünflächen an der Gesamtfläche des Entwicklungsgebietes „Alter Schlachthof" beträgt etwa 17,5 %. Das entspricht einer Fläche von etwa 8,7 ha, wie auch schon unter Punkt 18 dargelegt wurde. Auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans IV-2d entfallen davon etwa 5,2 ha.

Diese Flächen decken den Grün- und Freiflächenbedarf der künftigen Bewohner des Alten Schlachthofes und tragen gleichzeitig zur Reduzierung der Defizite in den angrenzenden Wohnquartieren bei. Der rechnerische Bedarf an öffentlicher Spielplatzfläche beträgt rund 6.750 qm für das gesamte Entwicklungsgebiet „Alter Schlachthof". Innerhalb der öffentlichen Grünflächen ist es planungsrechtlich möglich, den erforderlichen Spielplatzbedarf zu decken.

Der errechnete Bedarf an nutzbarer Sportfläche für das gesamte Entwicklungsgebiet liegt bei rund 1,13 ha. Die für eine Nutzung als Sportanlage vorgesehene Fläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes IV-2d ist mit einer Größe von ca. 1,7 ha mehr als ausreichend dimensioniert, um diesen Bedarf zu decken.

Ein quantitativer Ausgleich aller Frei- und Sportflächendefizite der umgebenden Wohngebiete auf den Flächen des Entwicklungsgebietes Alter Schlachthof ist nicht möglich, da dann keine privaten Bauflächen mehr zur Verfügung stünden. Die gewünschte städtebauliche Neuordnung könnte somit nicht erfolgen. Zudem wären öffentliche Freiflächen in einer derartigen Größenordnung durch die Haushalte der öffentlichen Hand nicht finanzierbar.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Begründung zum Bebauungsplan IV-2d - 63 zu 25. Alle Gebäude, die nicht zum historischen, denkmalgeschützten Ensemble gehören, werden im Zuge der Realisierung der Planung entfallen. Die denkmalgeschützten Gebäude sind von der Planung zu berücksichtigen. zu 26. Dieser Forderung wird mit der Festsetzung der ehemaligen Rinderauktionshalle als Kerngebiet entsprochen. Gemäß § 7 Abs. 1 Baunutzungsverordnung dienen Kerngebiete vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur.

Die beabsichtigten Funktionen, wie unter anderem Markthalle, kleinteilige Verkaufseinrichtungen und Kultur, stehen der geforderten Nutzungsmischung nicht entgegen. zu 27. Mit der Festsetzung Mischgebiet wird die Art der Nutzung bestimmt. Einer Einschränkung oder Ausweitung der gemäß § 6 Baunutzungsverordnung zulässigen Nutzungen bedarf es besonderer städtebaulicher Gründe, die für das Mischgebiet im Bebauungsplan IV-2 d nicht gesehen werden.

Einerseits ist hier in dem unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Verwaltungsgebäude die bestehende Nutzung als privat betriebene Klinik (Ärztehaus) möglich und andererseits steht die Festsetzung einer Wohnnutzung nicht entgegen, zumal die dafür erforderlichen Freiflächen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen in ausreichender Größe zur Verfügung stehen. zu 28. Die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bildet eine qualifizierte städtebauliche Planung. Bebauungsplanung ist Angebotsplanung. Innerhalb der fünf verschiedenen Baugebietstypen nach der Baunutzungsverordnung, die für das Gesamtgelände des „Alten Schlachthofes/Eldenaer Straße" festgesetzt werden sollen, ist eine Fülle unterschiedlicher Nutzungen möglich. Die Festsetzungen zum Maß der Nutzung und zur überbaubaren Grundstücksfläche sind in der Regel so flexibel, dass eine Anpassung an wirtschaftliche und funktionale Erfordernisse des jeweiligen konkreten Vorhabens möglich bleibt. Gesichert werden die städtebauliche Grundfigur, die Erschließung, die öffentlichen Freiflächen und die erforderliche soziale Infrastruktur.