Bebauungsplan

Begründung zum Bebauungsplan IV-2d - 82 Begründung hat in der Zeit vom 27. Juli bis einschließlich 29. August 2005 in den Räumen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Württembergische Straße 6 in BerlinWilmersdorf öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte fristgerecht am 15. Juli 2005 im Amtsblatt von Berlin Nr. 33, S. 2468. Darüber hinaus wurde die Auslegung am 18. Juli 2005 in "Der Tagesspiegel", der "Berliner Morgenpost" und in der "Berliner Zeitung" veröffentlicht.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist eine schriftliche Stellungnahme bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingegangen. Folgende Anregungen und Hinweise wurden zusammengefasst vorgebracht: DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung Berlin, Liegenschaftsmanagement.

Aus den Planunterlagen ist ersichtlich, dass der Bebauungsplan IV-2d an die Streckenanlagen der Deutschen Bahn grenzt. Grundsätzlich ist bei Planungen zu sichern, dass es zu keiner Übertragung von Abstandsflächen gemäß § 6 BauO Bln auf Bahngelände kommt.

Wenn die Abstandsflächen des Kerngebietes MK 1 nicht auf das Bahngelände fallen, bestehen keine Einwände gegen die Planung. Eine Übernahme von Baulasten auf Eisenbahngelände ist grundsätzlich auszuschließen. Ebenso ist die Zuwegung gem. § 5 BauO Bln ohne Inanspruchnahme von Eisenbahnflächen zu sichern.

Abwägung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan IV-2d grenzt nicht unmittelbar an die nördlich des Geltungsbereichs gelegene Bahnstrecke (zwischen den SBahnhöfen Storkower Straße und Landsberger Allee). Dazwischen befindet sich die Hermann-Blankensteinstraße. Diese liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans IV-2b (festgesetzt am 29.03.1999).

Für das Kerngebiet MK 1 wird die Oberkante (OK) für bauliche Anlagen auf 20,0 m über Gehweg festgesetzt. Der Abstand zwischen der nördlichen Baugrenze des MK 1 und den Bahnanlagen beträgt an der schmalsten Stelle knapp 23 m. Im Kerngebiet beträgt die Abstandsfläche gem. § 6 Abs. 5 BauO Bln zu öffentlichen Verkehrsflächen und in Kerngebieten 0,5 H. Damit ist sichergestellt, dass die Abstandsflächen für bauliche Anlagen im MK 1 vollständig auf die öffentliche Verkehrsfläche der Hermann-Blankenstein-Straße fallen und das Bahngelände nicht tangiert wird.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Begründung zum Bebauungsplan IV-2d - 83 Eine Eintragung von Baulasten auf dem Bahngelände ist nicht erforderlich. Das Kerngebiet MK 1 ist durch die Hermann-Blankenstein-Straße, die August-Lindemann-Straße, die Planstraße BS 13 sowie die Richard-Ermisch-Straße von allen Seiten durch öffentliche Straßen erschlossen. Eine Zuwegung über Eisenbahngelände ist nicht erforderlich.

Ergebnis:

Die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen führte zu keiner Änderung des Bebauungsplanes.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Begründung zum Bebauungsplan IV-2d - 84 V. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818, 1824), in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I, S. 2141, 1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 10 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I, S. 718), in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I, S. 2253), zuletzt geändert durch Art. 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I, S. 2049 / 2076) in Verbindung mit der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - Baunutzungsverordnung - (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I, S.132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I, S. 466) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Art. II des Gesetzes vom 18. Dezember 2004 (GVBl. S. 524), in Verbindung mit dem Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) vom 11. Dezember 1987 (GVBl. S. 2731), zuletzt geändert durch Art. V des Gesetzes vom 25. Juni 1998 (GVBl. S. 177, 210) Verordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Alter Schlachthof vom 8.Juli 1993 (GVBl. S.326).

B. Planzeichnung:

Siehe Anlage zur Vorlage an das Abgeordnetenhaus: Abzeichnung des Originalplans (Verkleinerung) mit textlichen Festsetzungen Bürgermeisterin Senatorin für Stadtentwicklung.