Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Sport I E 11 Telefon 9026 926

15/3545 und 15/3850

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor.

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 28. April 2005 Folgendes beschlossen: „Der Senat wird aufgefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen derart anzugleichen oder ggf. dem Parlament als Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen, so dass der erfolgreiche Abschluss eines Bachelor-Studiengangs der Lehramtsstudiengänge an Berliner Universitäten eine ausreichende Qualifikation für die Aufnahme einer Tätigkeit (Lernassistent) an den Berliner Schulen darstellt.

Gleichzeitig hat sich der Senat mit den Berliner Universitäten, insbesondere mit den für den Bereich der Lehrerbildung zuständigen Vertretern, über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen sowie der zukünftigen Ausgestaltung des Tätigkeitsfeldes für Lernassistenten abzustimmen und auf dieser Grundlage ein Konzept zu erarbeiten.

Der Senat berichtet dem Parlament bis zum 15. Oktober 2005. "

Hierzu wird berichtet:

Das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes (12. LBiGÄndG) vom 5. Dezember 2003 sieht u.a. vor, dass Absolventen und Absolventinnen lehramtsbezogener Bachelor-Studiengänge berufsqualifizierende Studienabschlüsse außerhalb

- 2 eines Lehramtes erwerben. Deshalb hat der Gesetzgeber die weitere Vorgabe erteilt, für Absolventen und Absolventinnen eines lehramtsbezogenen BachelorStudienganges neben den bestehenden noch weitere Berufsfelder zu entwickeln.

Zur Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrags hat zunächst meine Verwaltung ein solches Berufsfeld innerhalb der Berliner Schule entwickelt.

Dabei wurden zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt. Demnach ist zentrale Grundvoraussetzung für die Einrichtung dieses neuen Berufes, dass Aufgabenüberschneidungen mit anderen Berufen vermieden werden. Meine Verwaltung hat dementsprechend die Aufgaben des Lernassistenten/der Lernassistentin beschrieben und dabei auf die Abgrenzung zu den Tätigkeiten der Erzieher/innen und der Lehrer/Lehrerinnen bzw. Studienräte/Studienrätinnen geachtet. Lernassistenten/Lernassistentinnen sollen aufgrund des lehramtsbezogenen Bachelorstudiums überdies die Möglichkeit haben, später durch ein Masterstudium die Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Lehrkraft zu erwerben.

Den Bachelorabsolventinnen und -absolventen müssen aber auch berufliche Perspektiven in außerschulischen Berufsfeldern eröffnet werden. Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Dies ist auch eine Aufgabe, der sich die Universitäten als Ausbildungseinrichtungen zu stellen haben.

Die tarifrechtliche Einordnung sowie die stellenwirtschaftliche Absicherung des Lernassistenten/der Lernassistentin muss noch geprüft werden.

Das auf der Grundlage dieser Prüfungen entwickelte Berufsfeld für den Lernassistenten/die Lernassistentin wird durch die folgenden drei Kompetenzen charakterisiert: Lernassistenten/Lernassistentinnen sollen

1. fachbezogen fördern und fordern können,

2. fachübergreifend fördern und fordern können,

3. pädagogisch-organisatorisch unterstützen können.

Die Ausbildung der Lernassistenten/Lernassistentinnen erfolgt an den Universitäten, wo im lehramtsbezogenen dreijährigen Bachelorstudium die grundlegenden Handlungskompetenzen für das Berufsfeld vermittelt werden sollen. Dies setzt voraus, dass die berufswissenschaftlichen Studienteile entsprechend ausgerichtet sind und nach erfolgreichem Bachelorabschluss sowohl der Zugang zu den lehramtsbezogenen Masterstudiengängen als auch in den Beruf des Lernassistenten möglich ist.

Dabei werden die durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06. vorgegebenen Eckdaten zur Ausgestaltung der Lehrerausbildung berücksichtigt, damit die gegenseitige Anerkennung der Studiengänge zwischen den Bundesländern gewährleistet ist. Die Hochschulen sind aufgefordert worden, die berufswissenschaftlichen Module der bestehenden lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge in dieser Richtung zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Entsprechende Überarbeitungen des Studienangebots haben die Universitäten zugesagt, sie stehen aber noch aus.

In einem einjährigen Probearbeitsverhältnis soll anschließend die Eignung der Absolventen für den Beruf des Lernassistenten geprüft werden. In der Zeit dieses be- 3 fristeten Arbeitsverhältnisses nehmen die Lernassistenten an einem TraineeProgramm teil.

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: Keine.