Auch bei der USK führt ein Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden den
Providern und Strafermittlungsbehörden. Um den großen Bedarf an praktisch umsetzbaren Informationen zum Jugendschutz im Internet zu befriedigen, hat jugendschutz.net verschiedene Leitfäden für Eltern und Pädagogen zum kompetenten Umgang mit dem Internet entwickelt. Die Nachfrage nach den Informationen ist immens;
f) die seit 1949 bestehende Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) in Wiesbaden, in deren ständig tagenden Arbeitsausschüssen unter dem Vorsitz der sog. Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden alle in Deutschland auf den Markt kommenden Kino-, Video- und DVD-Filme geprüft und mit einer Alterskennzeichnung versehen werden;
g) die Selbstkontrollorganisation von Medienverbänden und Unternehmen der Online-Wirtschaft, Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) wurde von der KJM 2005 anerkannt;
h) die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), gewissermaßen das Gegenstück zur FSK für den Bereich der Fernsehanbieter;
i) die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) in Berlin, die infolge des neuen Jugendschutzgesetzes eingerichtet wurde. Es sieht vor, dass auch mit Spielen programmierte Bildträger (d.h. Computerspiele) einer Freigabe durch die Obersten Landesjugendbehörden bedürfen, wenn sie Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Auch bei der USK führt ein Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden den Vorsitz.
Das bietet einen wirksamen bundesrechtlichen und landesrechtlichen Schutzrahmen, um Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen in den Medien zu bewahren.
Alle der genannten Gremien und Institutionen sind eng miteinander vernetzt. Sie tauschen sich untereinander über aktuelle, jugendschutz-relevante Sachverhalte aus und erarbeiten gemeinsame rechtliche Würdigungen und Vorgehensweisen. BPjM, FSK, FSF und USK veranstalten regelmäßig Fortbildungen und Tagungen für ihre Sachverständigen und interessierte Fachleute. Hinzu kommt, dass die Sachverständigen meist nicht nur in einem, sondern in mehreren Gremien tätig sind, auf diese Weise Informationen austauschen und in den Ländern als Multiplikatoren wirken.
2. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport 2.1.Vorschulische Bildung
Der Umgang mit den neuen Medien wird immer mehr zu einer allgemeinen Kulturtechnik. Nicht alle Kinder haben die Möglichkeit, im familiären Umfeld entsprechende Erfahrungen zu sammeln (mangelnde technische Ausstattung, Unsicherheit der Eltern, welcher Umgang mit dem Medium für kleine Kinder angemessen ist.) Um allen Kindern gute Bildungschancen zu vermitteln, brauchen sie frühzeitig Erfahrungen mit dieser Kulturtechnik.
Für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zu ihrem Schuleintritt wurde das Berliner Bildungsprogramm erarbeitet. Im Bildungs7 programm wird der Stellenwert der Medienpädagogik für die Arbeit in den Kindertagestätten, besonders in den Bildungsbereichen „Kommunikation: Sprachen, Schriftkultur und Medien" und „naturwissenschaftliche Grunderfahrungen" deutlich. Außerdem ziehen sich medienpädagogische Anregungen und Aussagen durch das gesamte Bildungsprogramm. Gegenwärtig werden alle Kitas in die Arbeit mit dem Bildungsprogramm eingeführt.
Neue Medien gehören heute zur Lebenswelt aller Kinder. Sachgerecht eingesetzt bieten sie den Kindern vielfältige Bildungsmöglichkeiten, insbesondere im Zusammenhang der Sprachförderung. Der Senat bewertet den sachgerechten, kreativen und kritischen Umgang mit den neuen Medien sowohl aus Gründen der Chancengleichheit als auch der Lebensweltorientierung als einen unverzichtbaren und wichtigen Bestandteil der frühkindlichen Bildung. Es ist daher notwendig, die entsprechende Qualifikation des pädagogischen Personals konsequent voranzutreiben, die Eltern mit den Zielen der medienpädagogischen Arbeit bekannt zu machen und die Ausstattung der Einrichtungen zu verbessern.
Eine besonders effektive Unterstützung des Bildungsprozesses für die Kinder und Erzieher/innen in Berliner Kitas ist das IBM-Förderprogramm KidSmart (Anlage 2), an dem gegenwärtig 180 Berliner Einrichtungen teilnehmen. In diesen Einrichtungen arbeiten 2.350 Erzieherinnen und Erzieher. 42 Prozent von ihnen hatten keine Vorkenntnisse in der Medienarbeit. Sie betreuen rund 16.500 Kinder.
Der Senat schätzt das Förderprogramm als Einheit von medienpädagogischer Aus- und Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher, Unterstützung der Bildungsprozesse der Kinder in allen Bildungsbereichen, so auch in der Förderung ihrer sozialen Kompetenzen sowie der Förderung der Partnerschaft mit den Eltern. Das Programm wird von den beteiligten Kindertageseinrichtungen sehr gut angenommen.
Das IBM-Förderprogramm KidSmart wurde in Berlin als Public-Private-Partnership zwischen IBM Deutschland und dem Land Berlin 2003 begonnen. Ziel des Programms ist die Unterstützung der frühkindlichen Förderung in Kindertageseinrichtungen und insbesondere die Qualifizierung der vorschulischen informationstechnischen Elementarausbildung.
Der Senat organisiert die Fort- und Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher, ihren fachlichen Austausch und die Programmbegleitung über das Berliner Qualifizierungsprogramm „BITS 21 Bildung, InformationsTechnologie und Service der Berliner Jugendarbeit (Anlage 2) im Rahmen des Landesprogramms jugendnetzberlin.de. BITS 21 ist ein ESF gefördertes Projekt des Arbeitskreises Medienpädagogik e.V. und des Fördervereins für Jugend und Sozialarbeit e.V.
Im Jahre 2003 wurde das Pilotprojekt in 12 Kitas mit 20 KidSmart-Lernstationen in Berlin begonnen. IBM war vom erfolgreichen Verlauf des Projektes, besonders der professionellen Qualifizierung und dem Fachaustausch durch BITS 21, dem großen Interesse in den Kitas und dem Engagement des Landes beeindruckt. Das führte 2004 zur Entscheidung von IBM, das Förderprogramm KidSmart in Berlin als europäisches Modellprojekt auszubauen.
Das Qualifizierungsangebot von BITS 21 stößt auf sehr großes Interesse. Es mussten zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden, um den Anmeldungen zu entsprechen.
Die Einheit von Qualifizierung, Erfahrungsaustausch und Ausstattung im IBMFörderprogramm führte dazu, dass Erzieherinnen und Erzieher für ihre medienpäda8
gogische Aus- und Weiterbildung hoch motiviert wurden und gab Impulse für das zunehmende Qualifizierungsbedürfnis auch in Kitas, die nicht am Förderprogramm teilnehmen. Von 2003 bis 2005 nahmen 1.734 Erzieherinnen und Erzieher mit 64. Stunden an dieser medienpädagogischen Fort- und Weiterbildung teil. Für 2006 und 2007 werden 136.000 Stunden für über 1.100 Erzieherinnen und Erzieher durch BITS 21 mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport vorbereitet.
Der Senat bemüht sich, gemeinsam mit IBM Deutschland das Pogramm in Berlin weiter auszubauen.
Eine weitere Unterstützung erhielten Kitas durch die Bildungsinitiative von Microsoft „Schlaumäuse Kinder entdecken Sprache". Ziel ist die Sprachförderung deutscher und nichtdeutscher Kinder im Alter von 4-7 Jahren. Es soll die Freude der Kinder am Lernen fördern und sie spielerisch an Sprache und Schrift heranführen. Berührungsängste gegenüber modernen Medientechnologien sollen abgebaut und ein sinnvoller Umgang mit ihnen aufgezeigt werden. Die Förderung findet in Kitas statt, die zum Programm „E&C" (Entwicklung und Chancen) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und in sozialen Brennpunkten liegen.
Seit 2003 nehmen jährlich 100 Kitas aus allen Bundesländern teil. In Berlin sind es 28
Kitas, die das Projekt für die integrative Sprachförderung nutzen. Die Rückmeldungen der Berliner Kitas beweisen, dass es eine ausgezeichnete Unterstützung darstellt.
Auf dem Berliner Jugendportal jugendnetz-berlin.de wird eine neue Arbeitsplattform zum fachlichen Austausch und zur Projektarbeit für die beteiligten Kitas eingerichtet und Webspace zur Verfügung gestellt (mit eigenen Domains für alle beteiligten Kitas).
Die Medienkompetenzzentren (,jugendnetz-berlin.de) unterstützen die Kitas ihres Bezirkes.
2. 2. Schulische Bildung
Im Berliner Schulgesetz wird als ein Bildungs- und Erziehungsziel der sachgerechte, kritische und produktive Umgang mit den Medien und als besondere Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Schule u.a. die informations- und kommunikationstechnische Bildung und Medienerziehung festgeschrieben.
Für die Medienerziehung in der Berliner Schule wurde durch das Berliner Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) eine Konzeption erarbeitet, die allen Berliner Schulen seit 2003 als Handlungsorientierung dient. „Regelungen für die rechtssichere Nutzung des Internets an Schulen" sind seit 2004 für alle Berliner Schulen verbindlich. Zum Schutz vor jugendgefährdenden Angeboten wird darin ausgeführt: „Zur Sicherung der Internet-Verantwortung der Schulen stehen insbesondere folgende technische Vorkehrungen zur Verfügung:
- Den Schülerinnen und Schülern sind nur solche Inhalte im Internet zugänglich, die zuvor von der Schule oder der Lehrkraft ausdrücklich in den für Schülerinnen und Schüler zugänglichen Bereich eingestellt worden sind.