Wir teilen Ihnen ferner mit dass uns die Bank über eine außerplanmäßige Baukostenerhöhung von rd

Juli 2000 dem zuständigen Staatssekretär Liepelt zur Mitzeichnung vorgelegt. Man habe sich dabei an SenFin orientiert, gab Zeuge Niebergall an, da dort die Schlusszeichnung ebenfalls auf Staatssekretärsebene vorgenommen worden sei.

f) Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde trotz erster Kostenüberschreitungen

Unter dem 15. September 2000 übersandte die PwC an SenFin die vorbereitete Bürgschaftserklärung zur Unterzeichnung. In dem Anschreiben an SenFin teilte Herr Schmid von der PwC mit, die LBB habe um einen Verzicht auf die Globalzession der Forderungen der Gesellschaften als Sicherheit für den zu verbürgenden Kredit gebeten. Der Verwaltungsaufwand der Bank sei größer als der mögliche Sicherungserfolg, zumal beide Kreditnehmer weder produzierten noch Handel trieben. Die LBB habe statt dessen vorgeschlagen, sich ­ wie es schließlich im Rahmenkreditvertrag zumindest als Option auch vorgesehen wurde ­ die Erlöse aus einer eventuellen Verwertung des Namens „Tempodrom" abtreten zu lassen. „Wir teilen Ihnen ferner mit, dass uns die Bank über eine außerplanmäßige Baukostenerhöhung von rund 1 200 TDM informiert hat, die ihr im Rahmen ihres internen Projektcontrollings bekannt geworden ist. Der Projektsteuerer, die Bauplanung und Projektsteuerung GmbH (BPI), hat der Bank gegenüber angegeben, dass versucht werde, die Baukostenerhöhung durch Einsparungen bzw. „Produzentenförderungen" auszugleichen.

Als Anlage war dieser Mitteilung das Schreiben der LBB an die PwC beigefügt, in dem es heißt:

Die Mitzeichnung erfolgte am 14. Juli 2000. Als Anlagen waren der Vorlage beigefügt, die LaBürgR, das Protokoll der Sitzung des Bürgschaftsausschusses sowie das oben angesprochene Votum des Bürgschaftsreferats für die Sitzung des Landesbürgschaftsausschusses.

Ob der Mitzeichnung durch den Staatssekretär weitere Recherchen oder Rückfragen vorausgingen, konnte durch den Untersuchungsausschuss nicht ermittelt werden, da Zeuge Liepelt trotz Einstellung der gegen ihn geführten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dem Untersuchungsausschuss die Auskunft gem. § 55 StPO verweigerte.

Gemäß Ziff. 10.3 LaBürgR veranlasst die PwC die Ausstellung der Bürgschaftsurkunde, sofern der Kreditvertrag die im Bürgschaftsverfahren beschlossenen Festlegungen berücksichtigt, und übersendet die Urkunde der Senatsverwaltung für Finanzen. Die Bürgschaft wird erst wirksam, wenn dem Kreditgeber die von der Senatsverwaltung für Finanzen und von der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung unterzeichnete Bürgschaftsurkunde ausgehändigt worden ist und der Kreditnehmer die Bürgschaftsurkunde annimmt.

Weiter schrieb die PwC:

Im Hinblick auf Ziff. 3.2. der „Allgemeinen Bedingungen für den Bürgschaftsvertrag" (Anlage 3 der LaBürgR), wonach sich der Kreditgeber bei Abruf der Kreditmittel vom Kreditmehner schlüssig darlegen zu lassen hat, dass die Gesamtfinanzierung weiterhin gesichert ist, ergibt sich daraus derzeit kein zusätzliches Risiko, zumal von den Kreditnehmern Kostenverschiebungen innerhalb einzelner Posten nicht ausgeschlossen werden konnten."

Von [...] der BPI wurde uns am 15.08.2000 ein detaillierter Soll/Ist-Kostenabgleich des Objektes „Neues Tempodrom" zur Verfügung gestellt. Demnach ergibt sich per 15.08. für die Errichtung des Objektes „Neues Tempodrom" eine Kostenüberschreitung von rund 1,2 Mio. Die BPI wird nach eigenen Angaben versuchen, die bei den bereits vergebenen Gewerken aufgetretenen Baukostenerhöhungen durch Einsparungen bzw. sogenannte „Produzentenförderungen", auszugleichen.

Über darüber hinausgehende Baukostenerhöhungen haben wir zum heutigen Zeitpunkt keine Kenntnis." „SenWiTech, Dr. Knieß, stimmt dem Änderungswunsch wegen Sicherheiten telefonisch zu.

Aus Beschleunigungsgründen auf diesem Wege." „Herrn Schmid, PwC, telefonisch die Zustimmung übermittelt." „Wir haben davon Kenntnis bekommen, dass das Bauvorhaben in einzelnen Gewerken oder vielleicht auch nur in einem Gewerk mit 1,2 Millionen DM über der Planung liegt, aber dieses kommentiert einmal mit dem Hinweis, dass man bemüht ist, einen Ausgleich zu finden durch Einsparungen an anderer Stelle, oder aber, dass man gegebenenfalls dann auf Sponsorengelder wartet. Und was für mich noch wesentlich war: Einmal ist das von der Relation her ­ Gesamtvorhaben: knapp 45 Millionen; und dass da mal diese Erhöhung stattfindet: 1,2 Millionen ­ für mich nicht das Todesurteil für die Frage: Können die Baukosten eingehalten werden?" „Das war der Brief vom 15. September. Eine Baukostenerhöhung von 1,2 Millionen im Vergleich zum Vorhabensvolumen erschien mir damals als nicht so besonders aufregend, weil es auch schon im Gutachten der PwC stand, dass sich eventuell Verschiebungen ergeben können. Außerdem war in der Finanzierung ein Finanzierungspolster eingebaut ursprünglich, das ­ glaube ich ­ 2,2 Millionen war, und die Baukostenerhöhung von 1,2 Millionen hätte da wunderbar hineingepasst. Außerdem hat die Landesbank ­ glaube ich ­ in diesem Brief geschrieben ­ und auch die PwC ­, dass man versuche, die Erhöhung mit Einsparungen auszugleichen." „Die Bank hat mitgeteilt: Wir müssen Ihnen mitteilen 1,2 Millionen Kostensteigerungen. Die können aber aus anderen Positionen ausgeglichen werden. ­ Und da sagte ich mir ­ da war ja dieses vorgestellte, taggenaue Kostencontrolling noch ganz neu ­: Aha, jetzt greift das Gewerk gegen Gewerk. Hier ist es um 1,2 Millionen hochgegangen. Dann wird man es aus dem

Auf dem Schreiben der PwC befindet sich der handschriftliche Vermerk von Herrn Ziegler vom 22. September 2000:

Außerdem vermerkte Herr Ziegler am 20. Oktober 2000:

Ob mit Herrn Dr. Knieß (SenWiTech) auch über die Baukostenerhöhung gesprochen wurde, lässt sich der Akte nicht entnehmen. Zeuge Heinzel jedenfalls hielt die Nachricht der Baukostenerhöhungen nicht für problematisch: Ähnlich äußerte sich vor dem Ausschuss auch Zeuge Ziegler: Unbesorgt war man ausweislich der Zeugenaussage des Zeugen Schmid auch bei der PwC hinsichtlich der eingetretenen Erhöhung: anderen Gewerk wieder einsparen. ­ Das war für mich eigentlich in dem Moment die logische Konsequenz aus diesem taggenauen Kostencontrolling."

Die Nachfrage beim Projektcontroller der LBB, dem Zeugen Steinijans, ergab ebenfalls nicht, dass die LBB von einer zu kompensierenden Erhöhung ausging. Zwar bestätigte der Zeuge, das Mitteilungsschreiben der LBB an die PwC sei auf seinen Hinweis hin verfasst worden. Eine Aussage dazu, dass ein Kostenrisiko dennoch nicht ausgeschlossen sei, habe er indes nicht getroffen. „[...] Bis zu 1,2 Millionen ­ da war die Bürgschaftsurkunde noch nicht draußen. Da hätte man, wenn man der Meinung gewesen wäre, das ist von Brisanz, vielleicht noch etwas tun können, denn in dem Bewilligungsbescheid ist ja ein Widerrufsvorbehalt der Senatsverwaltung für Finanzen. [...]"

Hinsichtlich beider Punkte, also der Änderung der Besicherung und der Baukostenerhöhung, bestätigte die PwC der LBB im Begleitschreiben zur Bürgschaftsurkundenübersendung die Unbedenklichkeit: „3. Nach Rücksprache mit dem bürgenden Land können wir Ihnen mitteilen, dass keine Einwendungen dagegen bestehen, wenn sie [...] auf die Globalzession [...] verzichten und statt dessen die Abtretung der Ansprüche aus einer eventuellen Nutzung bzw. Verwertung des Namens „Tempodrom" vornehmen lassen.

4. Das bürgende Land hat ferner zur Kenntnis genommen, dass Ihnen eine außerplanmäßige Baukostenerhöhung in Höhe von rund 1 200 TDM bekanntgeworden ist. Der Bürge geht davon aus, dass die Baukostenerhöhung an anderer Stelle ausgeglichen werden kann, zumal von den Kreditnehmern Kostenverschiebungen innerhalb einzelner Posten nicht ausgeschlossen wurden."

Nicht recht verständlich ist, warum aus dem Schreiben der LBB offensichtlich herausgelesen wurde, dass es sich lediglich um eine Kostenverschiebung Gewerk gegen Gewerk handele. Aus der zitierten Aussage des Zeugen Schmid wird deutlich, dass er ­ vergleichbar dem Prinzip der kommunizierenden Röhren ­ von einer feststehenden Gesamtsumme ausging und glaubte, „logische Konsequenz" sei es, dass Kostenerhöhungen auf der einen Kompensationen an anderer Stelle auslösen müssten.

Wäre dies tatsächlich der Fall gewesen, fragt sich vielmehr, ob es sich dabei überhaupt um eine mitteilungspflichtige Kostenerhöhung gehandelt hätte. Projektimmanente Verschiebungen einzelner Kostenpositionen hätten an der Gesamtsumme nichts geändert und wären daher wohl auch nicht als Kostenerhöhungen aufzufassen gewesen. Ein deutliches Indiz dafür, dass es sich um „echte" Kostenerhöhungen handelte, war zudem die im Schreiben der LBB zitierte Einlassung der Projektsteuerung, im Wege von Einsparungen und Produzentenförderungen die Kostensteigerung kompensieren zu wollen. Hätte es sich lediglich um eine Kostenverschiebung gehandelt, hätte es der in Aussichtstellung dieser Kompensationsinstrumente „von außen" gerade nicht bedurft.

Dass gerade in diesem frühen Zeitpunkt der Kostenkontrolle durch die PwC nicht intensiver recherchiert wurde, welcher Art die Kostensteigerung war und ob es sich tatsächlich nur um eine Verschiebung Gewerk gegen Gewerk handelte, ist ein Versäumnis, das schwerer wiegt als es in Anbetracht der verhältnismäßig geringen Kostensteigerung den Anschein haben mag. Zeuge Schmid sagte selbst:

Vor dem Hintergrund, dass zu diesem Zeitpunkt die Bürgschaft noch nicht wirksam war, hätte das tagesaktuelle Baukostencontrolling daher mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden müssen, da es eine wesentliche Voraussetzung der Bürgschaftsbewilligung darstellte.