Die Bürgschaftsquote wird auf 70 % der Darlehenssumme vermindert nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Quote auf 80 % erhöht
Abschlussbericht 4. Abschnitt: Konsequenzen Bereitstellung von Bürgschaften an. Hierin wurde eine Kündigung des bisherigen Geschäftsbesorger für das Bürgschaftsverfahren, der PricewaterhouseCoopers Deutsche Revision AG, eine Änderung der Bürgschaftsvergabe sowie eine verbesserte Prüfung von Bürgschaftsanträgen gefordert. Der Geschäftsbesorgervertrag mit der PwC wurde vom Senat mit Wirkung zum 31. Dezember 2005 gekündigt. Seit dem 1. Januar 2006 sind neue Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften in Kraft.
Demnach übernimmt die Investitionsbank Berlin künftig die Begutachtung und bankmäßige Bearbeitung von Bürgschaftsgutachten. Die IBB erstellt jeweils für die Sitzungen des Bürgschaftsausschusses ein Gutachten mit Votum. Soweit dies im Einzelfall notwendig ist, können Gutachten an externe Sachverständige vergeben werden.
Die Bürgschaftsquote wird auf 70 % der Darlehenssumme vermindert; nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Quote auf 80 % erhöht werden.
Über Bürgschaftsanträge entscheidet die Senatsverwaltung für Finanzen auf der Grundlage eines Votums des Bürgschaftsausschusses. Der Bürgschaftsausschuss in seiner bisherigen Zusammensetzung (Vertreter der Senatsverwaltung für Wirtschaft, der Senatsverwaltung für Finanzen, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und des Bankenverbandes) wird um drei Sachverständige, die von den im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen benannt werden, und um einen Vertreter der Wirtschaftsprüferkammer erweitert. Eine verantwortliche Einbindung der politischen Leitung wird dadurch hergestellt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen auf Staatssekretärsebene den Vorsitz im Bürgschaftsausschuss übernimmt.
Die IBB wird künftig auch die Überwachung und Kontrolle der Bürgschaften übernehmen. Hierzu zählt die anlassbezogene Information des Bürgschaftsausschusses über existenzgefährdete Unternehmen und ein jährlicher Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung der bürgschaftsnehmenden Unternehmen zum 31.12. Auf dieser Grundlage wird die Senatsverwaltung für Finanzen den Unterausschuss Vermögensverwaltung des Hauptausschusses jährlich vertraulich informieren.