Der Stiftungsrat bestand aus fünf Mitgliedern die von Frau Moessinger und Herrn Waehl

Berichtsentwurf des Ausschussbüros Anlage VI zum abweichenden Bericht

III. Organisationsstruktur

Die Stiftung war zunächst gemeinnützig. Auf die Gemeinnützigkeit musste später dann jedoch verzichtet werden, da andernfalls die Gewähr einer Landesbürgschaft für das Investitionsdarlehen der LBB nach den Landesbürgschaftsrichtlinien nicht möglich gewesen wäre.

Die Organe der Stiftung sind nach § 5 der Satzung der Vorstand und der Stiftungsrat.

Der Stiftungsrat bestand aus fünf Mitgliedern, die von Frau Moessinger und Herrn Waehl ernannt wurden.

Es waren dies von 1995 bis 2001

- Arnulf Rating (Vorsitzender)

- Dr. Angela Schönberger (stellv. Vorsitzende)

- Dr. Volker Hassemer

- Regina Ziegler

- Bernd Mehlitz.

Ein für die Beratung der Organe nach der Satzung zudem vorgesehenes Kuratorium ist nicht berufen worden.

Im Rahmen der sog. 1. Rettungsaktion wurde die Stiftungssatzung in grundlegenden Regelungen verändert, um die Einflussnahme der an der „Rettungsaktion" beteiligten Stellen in öffentlicher Verantwortung zu sichern.

Nach Beschluss der veränderten Satzung durch den alten Stiftungsrat am 15. Oktober 200144 nahm bereits am 18. Oktober 200145 der neue Stiftungsrat seine Arbeit auf.

Das Gremium setzte sich nunmehr zusammen aus:

- Thomas Dankwart (IBB) ­ (Vorsitzender)

- Dr. Ulrich Klopsch (SenKult) ­ (stellv. Vorsitzender)

- Uwe Brockhausen (SenStadt)

- Dr. Andreas Schikora (SenFin), nach dessen Ausscheiden Hans-Jörg Reil (SenFin)

- Klaus-Wolfgang Taufmann (SenWiArbFrau)

Als Vorstand der Stiftung wurden durch den neuen Stiftungsrat berufen:

- Herr Lux (bausachverständiger Vorstand)

- zunächst Herr Waehl, nach dessen Ausscheiden: Herr Buchholz (kaufmännischer Vorstand)

2. Betreibergesellschaften Ergänzt wurde die Stiftung nach dem selbst gewählten „Betreiber-Modell" durch die Betreibergesellschaften Tempodrom GmbH, Einhorn GmbH, Toskana GmbH und Kunst und Kultur gGmbH.

Näher dazu unten, S. 91.

Nach § 8 Abs. 2 der Stiftungssatzung (alt) hatte die Ernennung des ersten Stiftungsrates der Stiftung Neues Tempodrom durch Frau Moessinger und Herrn Waehl zu erfolgen.

Eingehend dazu unten, S. 359 ff.

Vgl. § 8 Abs. 2 Stiftungsratssitzung (neu), K 1, Bl. 64.

Protokoll der konstituierenden Sitzung des Stiftungsrates, 18.10.2001, K 1, Bl. 146 ff.

Nach § 6 Abs. 2 Stiftungssatzung (neu) war der Vorstand durch den Stiftungsrat zu berufen.

Anlage VI zum abweichenden Bericht Berichtsentwurf des Ausschussbüros

A. Einleitung

Mit Ausnahme der Kunst und Kultur gGmbH, die später gegründet wurde, um für die Stiftung Neues Tempodrom nach deren Verzicht auf die Gemeinnützigkeit die aus öffentlichen Mitteln bezuschussten kulturellen Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen durchzuführen, dienten die übrigen Betreibergesellschaften dem wirtschaftlichen Betrieb des durch die Stiftung Neues Tempodrom errichteten und in Pachtverträgen anteilig zur Verfügung gestellten Tempodroms.

In der Präambel der Pachtverträge wurde dieses Betreibermodell wie folgt beschrieben: „Die Stiftung Neues Tempodrom ist Eigentümerin des Veranstaltungsgebäudes in der Möckernstraße 10 in 10963 Berlin. Der wirtschaftliche Betrieb des Hauses wird von Betreibergesellschaften geführt, und zwar gegenwärtig von der Einhorn GmbH, der Toskana GmbH und der Tempodrom GmbH. Die kulturellen Veranstaltungen der Stiftung werden von der gemeinnützigen Kultur GmbH durchgeführt.

Aufgabe der Stiftung und aller Gesellschaften ist es, ein vielfältiges und nachhaltiges kulturelles Programm anzubieten und die Einrichtung langfristig wirtschaftlich zu sichern sowie die Kulturarbeit nachhaltig zu unterstützen. Alle Betreibergesellschaften anerkennen diese Ziele."

Die Gemengelage wirtschaftlich orientierter Betreibergesellschaften unter dem Dach einer gemeinnützigen oder zumindest „quasi-gemeinnützigen"

Stiftung entwickelte sich zum Grundproblem der gesamten Unternehmung.

Zeuge Buchholz, kaufmännischer Vorstand der Stiftung nach der 1. Rettungsaktion, sah in der Organisationsstruktur letztlich auch den Grund der Insolvenz: Vors. Braun: [...] Hatten Sie, nachdem Sie die Unterlagen geprüft haben, ganz zu Anfang Ihrer Tätigkeit, zu irgendeinem Zeitpunkt den Eindruck, dass dieses Konzept von Moessinger und Waehl hätte aufgehen können?

Zeuge Buchholz: So, wie es gestrickt war, nicht.

Dass nach Abschluss der Pachtverträge die wesentlichen Weichen gestellt waren, bestätigte auch Zeuge Griess-Nega.

Eine grundlegende Neustrukturierung der gesamten Unternehmung hätte der Lösung von den Verträgen bedurft. Diese war von wirtschaftlich denkenden Unternehmen, die sich aus den Verträgen wirtschaftliche Erfolge erhofften, in der Tat kaum zu erwarten.

a) Tempodrom GmbH

Der Tempodrom GmbH, deren Geschäftsführer Frau Moessinger und Herr Waehl waren, wurde durch Pachtvertrag das Recht an der Vermietung der Veranstaltungsräume des Hauses übertragen. Die Tempodrom GmbH war mithin für den wirtschaftlichen Betrieb des Veranstaltungshauses zuständig.

Die Stiftung Neues Tempodrom sollte das Haus jährlich etwa 85 Tage für die eigene Kulturarbeit belegen.

Über die Durchführung von Veranstaltungen hinaus hatte die Tempodrom GmbH das Recht an der Getränkegastronomie für alle Veranstaltungen im Haus, für die weder eine gesonderte CateringVereinbarung mit der Einhorn GmbH noch im Zusammenhang mit der Vermietung des Gebäudes eine abweichende Vereinbarung hinsichtlich eines Fremdcaterings getroffen wurde.

Am Beispiel des Pachtvertrages mit der Toskana GmbH, 19.6.2001, BEWO 3, Bl. 106 ff.

Auch nach dem Verzicht auf die Gemeinnützigkeit sollte die Stiftung wegen der Vergünstigungen des Erbbauvertrages wie eine gemeinnützige Stiftung wirtschaften; dazu unten, S. 91.

Zeuge Buchholz, 33. Sitzung, 23.9.2005, S. 31.

Zeuge Griess-Nega, 24. Sitzung 3.6.2005, S. 50.

Berichtsentwurf des Ausschussbüros Anlage VI zum abweichenden Bericht

III. Organisationsstruktur

Als problematisch stellte sich im Verlauf der Ermittlungen des Untersuchungsausschusses heraus, dass gerade die Tempodrom GmbH als für den Betrieb des Veranstaltungshauses wichtigste Betreibergesellschaft in der Geschäftsführung personenidentisch mit dem Vorstand der Stiftung Neues Tempodrom war. Dies führte dazu, dass der Pachtvertrag für die Stiftung Neues Tempodrom von Frau Moessinger (die gleichzeitig auch Geschäftsführerin der Tempodrom GmbH war) und für die Tempodrom GmbH von Herrn Waehl (der gleichzeitig auch Vorstandsmitglied der Stiftung Neues Tempodrom war) ausgehandelt und abgeschlossen wurde.

Zeuge Griess-Nega, der im Nachgang der sog. 2. Rettungsaktion für die Steinbacher Treuhand die Sanierungsfähigkeit der Stiftung Neues Tempodrom prüfte, erste Schritte einleitete und Verkaufsmöglichkeiten suchte, sagte vor dem Untersuchungsausschuss hierzu: „Sie wissen sicherlich aus der Aktenlage, dass die Verträge, die mit den drei Pächtern abgeschlossen waren ­ sagen wir mal vorsichtig ­, nicht die günstigsten für die Stiftung waren. Und das ist sicherlich begründet darin, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses zumindest der Verträge mit der GmbH Stiftungsvorstand und GmbH-Geschäftsführer personenidentisch waren. Da hat er unter Befreiung von § 181 BGB mit sich selbst vor dem Spiegel gestanden, der Herr Metallschlosser Waehl, und die Krankenschwester Moessinger ­ so ist das gelaufen.

Und wir waren kreuzunglücklich darüber, über diese Verträge, weil wir gesagt haben, das kann doch nicht angehen, dass man solche Verträge macht ­ in einer Notsituation. Wenn die Taschen voll sind, und das Geld quillt über, dann mag das ja gehen, aber nicht, wenn das Dach durchleckt, da muss man etwas anderes machen."

Diese personelle Übereinstimmung führte dazu, dass die Tempodrom GmbH aufgrund des besonders „kurzen Drahtes" zur Stiftung Neues Tempodrom geschäftliche Risiken, Anschaffungen und Betriebskosten weitgehend auf die Stiftung Neues Tempodrom abwälzen konnte, wie Zeuge Buchholz, der infolge der 1. Rettungsaktion eingesetzte kaufmännische Vorstand, dem Untersuchungsausschuss mitteilte: „Sie wissen ja selbst, wie die Verträge aussehen, das waren In-sich-Geschäfte. Auf der einen Seite hat der Vorstand der Stiftung unterschrieben und auf der anderen Seite der Geschäftsführer der privaten GmbH. So sind damals Verträge ausgehandelt worden, die die GmbH tatsächlich von den Kosten ziemlich geschont haben. Das sah im Endeffekt so aus, dass die Stiftung selbst für das Toilettenpapier im Tempodrom zuständig war. ­ Ich frage mal: Welcher Vermieter zahlt denn seinem Mieter das Toilettenpapier?

Die personelle Verflechtung habe aber bei der Geschäftsführung/dem Vorstand nicht Halt gemacht.

Alle Mitarbeiter der Stiftung Neues Tempodrom hätten sich, da eine räumliche Trennung nicht feststellbar gewesen sei, in den Räumen der Tempodrom GmbH aufgehalten. Vom „Milieu der Tempodrom Familie" sprach Zeuge Buchholz in diesem Zusammenhang.

Zum Selbstverständnis der Geschäftsführer der Tempodrom GmbH, zu etwaigen Interessenkonflikten und zu ihren Motiven beim Abschluss des Pachtvertrages mit der Stiftung konnte der Untersuchungsausschuss Frau Moessinger und Herrn Waehl nicht befragen, da beide von ihrem ihnen auch nach dem Untersuchungsausschussrecht zustehenden Auskunftsverweigerungsrecht aus § 55 StPO Gebrauch machten.

b) Einhorn GmbH

Zeuge Griess-Nega, Wortprotokoll, 24. Sitzung, 3.6.2005, S. 45.

Zeuge Buchholz, Wortprotokoll, 33. Sitzung, 23.9.2005, S. 25.

Zeuge Buchholz, Wortprotokoll, 33. Sitzung, 23.9.2005, S. 22.