Auszahlung des Investitionskostenkredits sowie die Auszahlung des Betriebsmittelkredits erfolgte dann nach Abschluss der sog

Berichtsentwurf des Ausschussbüros Anlage VI zum abweichenden Bericht

II. Fremdkapitalbedarf „Eine Vorvalutierung heißt: Ich valutiere jetzt schon, obwohl ich formal noch nicht alles, was ich brauche, in den Büchern habe. Das ist eine Vorvalutierung. Und exakt war das hier beispielsweise die Eintragung des Grundpfandrechtes auf das Erbbaurecht auf dem Gelände des Tempodroms. Es musste erst ein Erbbaugrundbuch angelegt werden, und auf dieses angelegte Grundbuch musste dann die Grundschuld eingetragen werden. Sie wissen, dass damals die Grundbuchämter sicher noch nicht so schnell gearbeitet haben wie heute, aber es gab ­ und das war für mich wichtig ­ keine Hinderungsgründe, die dieser Eintragung entgegenstehen wollten. Gleichwohl muss ich mir eine solche Vorvalutierung genehmigen lassen, denn im Grunde muss das erst drin sein. Dann darf ich erst auszahlen. Ich muss also erst die Grundschuld in den Büchern haben ­ normal ­ oder die Sicherheiten haben, ehe ich auszahlen kann. Das ist eine Vorvalutierung, und diese Vorvalutierung war vertretbar, und ich habe mir auch die Genehmigung dazu eingeholt, weil es hier keine Hinderungsgründe gab, dass diese Grundschuld auch eingetragen wird. Im Gegenteil: Man hätte mir nachher den Vorwurf machen können, dass ich mich geweigert hätte, hier sinnvolle Vorfinanzierung vorzunehmen."

Auf die Meinungsverschiedenheiten in der LBB bezogen, führte er dann aus:

Die Ausfallbürgschaft des Landes war, wie oben dargestellt wurde, für die Entscheidung der LBB, den Kredit zu gewähren, von überragender Bedeutung. Die Darlehensgewährung und die Ausfallbürgschaft des Landes waren eng miteinander verknüpft, die eine nicht ohne die andere denkbar. restliche Auszahlung des Investitionskostenkredits sowie die Auszahlung des Betriebsmittelkredits erfolgte dann nach Abschluss der sog. „1. Rettungsaktion".

Dass im Kreditbereich der LBB aufgrund des Projektcontrollings des Zeugen Steinijans eklatante Kostensteigerungen und damit eine Lücke in der Gesamtfinanzierung bekannt waren, wird unten näher ausgeführt. Dort wird auch auf die näheren Umstände des Valutierungsstopps einzugehen sein.

Die sich dem UntA aus den Unterlagen erschließende Uneinigkeit innerhalb der LBB über die Angemessenheit der so weit gehenden Vorvalutierung wurde vor dem UntA dem Zeugen Beier vorgehalten.

Dieser erläuterte zunächst das Wesen einer Vorvalutierung: Zeuge Beier: Es wird immer eine Diskussion geben zwischen Kreditabteilung und der Kundenbetreuung. Die Kreditabteilung muss sehr genau sein, sie muss also äußerst kritisch sein, und eine Kreditabteilung sagt: Auf der Beschlusslage, dass eine Grundschuld eingetragen ist, wird valutiert. ­ Und diese Grundschuld war nicht eingetragen, infolgedessen konnte die Kreditabteilung nicht dafür sein ­ rein formal.

Zeuge Berentin erklärte dem UntA, vor Erhalt der Bürgschaftsurkunde sei er gegen Valutierungen gewesen. Da das der Marktbereich gewusst habe, sei es hier zu den (in der Tabelle oben gekennzeichneten) Vorstandsvorlagen gekommen. Im Übrigen sei dann aber vor Eintragung der Grundschuld auf Vorvalutierungen zurückgegriffen worden, da das Projekt unter erheblichem Zeitdruck gestanden habe. So etwas komme zwar selten vor, sei aber gerade im Kontext mit Erbbaurechten auch nicht ungewöhnlich.

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D. Finanzierung des Neubaus

Dem Untersuchungsausschuss gelang es nicht, mit Gewissheit zu klären, ob eine Bürgschaftszusicherung bereits vor einem konkreten Darlehensangebot gegeben wurde oder nicht.

a) Bürgschaft vor Darlehen oder Darlehen vor Bürgschaft

Nachdem Herr Mehlitz im Stiftungsrat den Vorschlag gemacht hatte, zur Absicherung des aufzunehmenden Kredites eine Landesbürgschaft zu beantragen, verständigte sich der Stiftungsrat ausweislich des Sitzungsprotokolls am 20. September 1999 darauf, dass ein Gespräch mit Herrn Senator Branoner gesucht werden sollte.

Bereits unter dem 10. November 1999 schrieb Herr Waehl an den mit der Bearbeitung des UFP-VAntrags befassten Herrn Rösler (IBB): „Bei der Deutschen Kreditbank AG haben wir einen Kreditantrag von bis zu 12 Mio. DM gestellt, für dieses Volumen ist uns vom Wirtschaftssenator eine Landesbürgschaft zugesichert worden."

Dem Stiftungsrat teilte der Vorstand der Stiftung Neues Tempodrom am 30. November 1999 hingegen mit, es sei mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft über eine entsprechende Landesbürgschaft (nur) verhandelt worden.

Ein Grund, warum gerade dem Stiftungsrat eine vom Wirtschaftssenator tatsächlich gegebene Zusicherung nicht mitgeteilt worden sein sollte, ist nicht ersichtlich.

Zeuge Mehlitz: Ja, natürlich hat sie darüber berichtet, dass sie das Gespräch geführt hat. Ich meine, was passiert in einem solchen Gespräch? ­ Der Senator verweist natürlich erst einmal auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, was voraussetzt, dass eine Bank den Antrag stellen muss, dass eine Prüfung stattfinden muss durch einen vereidigten Prüfer und dass der Kreditausschuss, in dem er ­ die Wirtschaftsverwaltung ­ nur ein Mitglied ist, darüber abschließend entscheidet und er das Ganze nicht manipulieren kann. So wird er im Zweifel ­ ich war nicht dabei ­, aber so wird er sich wahrscheinlich eingelassen haben, und ich glaube, mich auch zu erinnern, dass Frau Moessinger darüber einen Bericht abgegeben hat, der ­ wenn ich mich richtig erinnere ­ durchaus mit einer positiven, hoffnungsvollen Tendenz von ihr gekennzeichnet wurde.

Zeuge Branoner: Wir haben technisch über Bürgschaftsverfahren gesprochen. Welche Bank nachher involviert wird, um das oder die Fremddarlehen abzudecken, das ist Sache dann des Bauherren und desjenigen, der das beantragt, und vor allen Dingen der Bank, die mitwirken muss bei der Erstellung dieses Bürgschaftsantrages.

Auf die Frage, ob Frau Moessinger von einem Gespräch mit Senator Branoner berichtet habe, erklärte Zeuge Mehlitz vor dem Untersuchungsausschuss:

Der Unteruchungsausschuss befragte daher den Zeugen Branoner, ob dieser Frau Moessinger eine Landesbürgschaft zugesichert hatte, wie Herr Waehl gegenüber der IBB bahauptete.

Zeuge Branoner schloss dies aus.

Zeuge Branoner: Nein, bei der Darstellung des Verfahrens ist ganz klar, dass wir gar keine Zusage geben können, weil wir nicht die entsprechende Stelle waren. Deswegen kann sie nicht mitgenommen haben, dass sie gewissermaßen mit der Bürgschaft rechnen könne, sondern es ist lediglich das Verfahren dargestellt worden, das technische Verfahren ist dargestellt worden.

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II. Fremdkapitalbedarf

Vor dem Ausschuss erläuterte Zeuge Branoner weiter, es sei ihm in diesem informatorischen Gespräch darum gegangen, die Möglichkeit eines Zuschusses durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft auszuschließen. Er habe daher auf die Möglichkeit der Beantragung einer Landesbürgschaft verwiesen und technische Angaben zum Verfahren gemacht.

Zeuge Heinzel: Also, diese Bürgschaftsanträge „Landesbürgschaften" gehen bei uns in der Regel über die PwC ein. PwC ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Mandatar im Bürgschaftsverfahren ist, also Anträge entgegennimmt, ein Gutachten erstellt und auch die weitere Verwaltung ­ und im Negativfall auch Abwicklung, Inanspruchnahme ­ begleitet.

Diesen Antrag habe ich im ersten Halbjahr 2000 bekommen und erhielt ­ ­ Ein Antrag besteht aus einem Fragenkatalog. Die Fragen werden beantwortet. Es gibt mehr oder weniger umfangreiche Anlagen. Diese Anlagen bekommen wir nicht. Sie gehen uns nicht zu, sie verbleiben bei der PwC. Gleichwohl sehe ich mir dann solche Anträge zunächst einmal an, ob sie der Form nach überhaupt in das Programm reinfallen. [...] Machbar ist immer dann ein Fall, wenn er förderungswürdig ist, wenn die Vermögenslage und insbesondere bei Neugründungen die Ertragserwartungen mit gewisser Sicherheit als wahrscheinlich annehmen lassen, dass dieses Vorhaben gut durchgeführt werden kann ­ sprich: dass der Kredit auch zurückgeführt werden kann, so dass eine Zahlung aus der Bürgschaft nicht zu erwarten ist. Das Dritte ist, dass natürlich die Finanzierung geschlossen sein muss, also sämtliche erforderlichen Finanzierungsbeiträge müssen mit Wirksamwerden der Bürgschaft sicher fließen.

Es gab dann einen einstimmigen Beschluss des Bürgschaftsausschusses. Der Bürgschaftsausschuss entscheidet ja selbst nicht über die Bürgschaft, sondern empfiehlt diese den Senatsverwaltungen. Das wird dann umgesetzt in einen Bewilligungsbescheid, der von der Senatsverwaltung für Finanzen unterschrieben wird, und den die Senatsverwaltung für Wirtschaft mitzeichnet. Dieser Bewilligungsbescheid enthält die Konditionen der Bürgschaft,

b) Bearbeitung des Bürgschaftsantrags Zeuge Heinzel, Leiter des Bürgschaftsreferats der Senatsverwaltung für Finanzen und in dieser Funktion Mitglied des Bürgschaftsausschusses, erläuterte dem Ausschuss zunächst zusammenhängend das Verfahren bei der Erteilung der Landesbürgschaft.

Der nächste Schritt ist dann, dass die PwC den Antrag prüft, auch vielfältige Fragen stellt, Fragenkataloge verschickt. Da werden wir im Einzelnen nicht einbezogen. Es gibt dann ­ nach mehr oder weniger langer Bearbeitungszeit ­ eine gutachtliche Stellungnahme, die dann den Mitgliedern des Bürgschaftsausschusses zugeht. Und im Regelfall wird dann der Bürgschaftsausschuss eine Woche später terminiert. Und dieses Gutachten war dann für mich der eigentliche, wesentliche Einstieg in den Fall. Vom Ergebnis her war dieses Gutachten in den Kernaussagen positiv ­ verglichen mit dem, was sonst an gutachterlichen Aussagen zu Bürgschaftsanträgen abgegeben wird ­, so dass ich zunächst den Eindruck hatte: Der Fall ist grundsätzlich machbar!

Dieses Gutachten bejahte für mich diese Punkte, so dass ich mit einer positiven Grundtendenz in den Bürgschaftsausschuss gegangen bin. Der Bürgschaftsausschuss hat sich dann intensiv mit den einzelnen, auch problematischen Aspekten befasst, die natürlich bei der Größenordnung des Vorhabens anfangen. [...]

Wir hatten dann ­ wie üblich ­ dieses Ergebnis in einem Protokoll zusammengefasst, wo man also die wesentlichen Dinge auch nachlesen kann, und hatten den Besicherungsvorschlag der Bank auch übernommen und ergänzt. Wie üblich bei Immobilienfinanzierungen war hier eine Grundschuld auf dem Erbbaurecht zu bestellen.