Bei dem Bankbeitrag handelte es sich um einen in der Aufsichtsratssitzung der Landesbank am

Berichtsentwurf des Ausschussbüros Anlage VI zum abweichenden Bericht

II. Ablauf der 1. Rettungsaktion „Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 7 IBB-Gesetz beauftragen wir Sie mit der Finanzierung der Stiftung Neues Tempodrom zum Zwecke der Fertigstellung des Bauvorhabens.

Zugleich beauftragen wir Sie mit der Projektführerschaft bei der Umsetzung des Finanzierungskonzepts."

Eine zentrale Forderung des Gesamtvorstands der Landesbank in der Sitzung am 4. Oktober 2001 war die vollumfängliche Anrechnung auf den Bankbeitrag für 2002.

Bei dem „Bankbeitrag" handelte es sich um einen in der Aufsichtsratssitzung der Landesbank am 4. Mai 2001 beschlossenen Zuschuss aus den Erträgen der Investitionsbank von bis zu 51 Mio. EUR, der, beginnend mit dem Jahr 2001, von der IBB an den Landeshaushalt jährlich abgeführt werden sollte, „sofern die Ertragslage der IBB dies zulässt." Aufsichtsratsmitglied Senator Strieder erklärte in der Aufsichtsratssitzung, bei dem Bankbeitrag handele es sich um eine Gewinnabschöpfung des Landes Berlin, die sich fördernd auf die Programme und Vorhaben des Senats auswirken wird. Auch Senator Kurth wird mit dem Hinweis zitiert, es handele sich bei dem Bankbeitrag um einen wichtigen Baustein für die Förderung der Aufgabenerfüllung des Landes Berlin, allerdings sprach er sich auch ausdrücklich für die Abhängigkeit des Bankbeitrags von der Ertragslage der IBB aus.

Der Aufsichtsrat beschloss in der Sitzung vom 4. Mai 2001: „Also, die Motivation aus Sicht der Bank, und die war nicht 100-prozentig deckungsgleich mit der Motivation des Landes, war, einen Bankbeitrag von bis zu 51 Millionen Bemerkenswert an dem Schreiben Morgenroths ist, dass er offensichtlich davon ausging, Senator Strieder wisse von der Unterzeichnung der nachverhandelten Pachtverträge noch nicht.

Bemerkenswert ist auch, dass das Schreiben ein umfassendes Konzept für die Rettungsaktion darlegt, das in der als Anlage beigefügten „To-Do-List" auch als „IBB-Konzept" bezeichnet wird. Der sich daraus ergebende Eindruck, die IBB werde davon ausgegangen sein, die Rettungsaktion unter notwendiger Einbindung des Senats federführend selbst durchzuführen, bestätigt sich in dem ebenfalls als Anlage beiliegenden Entwurf eines Beauftragungsschreibens des Senats an die IBB:

Die Finanzierung soll aus Eigenmitteln der IBB bis zur Höhe von 6 Mio. DM netto bzw. max. 7 Mio. DM incl. Umsatzsteuer erfolgen. Diese Mittel werden auf den Bankbeitrag für das Jahr 2002 angerechnet. „Auf Empfehlung des Arbeitsausschusses wird beschlossen, dass die IBB ab 2001 aus ihren Erträgen jährlich einen Bankbeitrag in Höhe von bis zu 100 Mio. DM leistet, sofern die Ertragslage der IBB dies zulässt, der im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags einzusetzen ist.

Über die konkrete Verwendung des Bankbeitrags entscheidet der IBB-Ausschuss im Einvernehmen mit den betroffenen Senatsverwaltungen."

Gerade der Halbsatz zur Verwendungsvorgabe des Bankbeitrags („der im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags einzusetzen ist") veranlasste den Untersuchungsausschuss zu Fragen nach etwaigen Vorgaben an den Bankbeitrag seitens der Bank.

Welche Bedeutung dem Bankbeitrag aus Sicht der IBB zukam, verdeutlichte Zeuge Dankwart: zur Verfügung zu stellen, um daraus sozusagen IBB-nahes Fördergeschäft zu dotieren. Das war unsere geschäftspolitische Strategie, um damit neue Förderprogramme zu dotieren. Daraus ist dann in der Folge geworden, weil die IBB nur Vorschläge machen konnte, wie das auch so in die Förderlandschaft passt, dass das Land gesagt hat: Gut, aber wir entscheiden uns für den Einsatz; faktisch entscheiden wir uns dafür, in breiter Auslegung des Förderbegriffs."

Die „breite Auslegung des Förderbegriffs" habe im Ergebnis dazu geführt, dass das Land über die Verwendung des Bankbeitrags mehr oder weniger frei entschieden habe.

In diesem Zusammenhang sprach Zeuge Dankwart auch die Verwendung für das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm an, das durch den Bankbeitrag refinanziert werden sollte und die Hoffnung, zumindest mit einem großen Teil des Bankbeitrages „echte Förderprogramme der Bank" zu finanzieren.

Zeuge Morgenroth erklärte dem Untersuchungsausschuss, für ihn sei die Anrechnung auf den Bankbeitrag „Conditio sine qua non" gewesen. Das Tempodrom-Engagement der IBB im Rahmen des Sponsorings sei mithin „für Rechnungen des Landes" gegangen, „ein Auftrag an die IBB für fremde Rechnung." „Das war aber eine Illusion, wie sich dann relativ schnell herausstellte, weil es auf der Landesseite letztendlich darum ging: Wie können wir dieses Geld der IBB für Themen, die uns wichtig sind, einsetzen?, einmal ganz unabhängig von der Frage, welche Auffassung die Bank hat. ­ Und da gab es sehr viele Streiche. Es gab eine Reihe von wichtigen Gesprächsrunden mit Vertretern des Landes und der IBB, und am Ende des Tages hat dann jemand entschieden, wofür das Geld eingesetzt wird. Wir haben das dann zur Kenntnis genommen und haben das abgewickelt."

Am 5. Oktober 2001 teilte Zeuge Morgenroth Senator Strieder mit,1637 die IBB sei zum Sponsoringvertrag nur unter „vollumfänglicher Anrechnung" auf den Bankbeitrag für das Jahr 2002 bereit. Für das Jahr 2001 war ein Bankbeitrag i.H.v. 51 000 TDM geleistet worden. Da diese Mittel bereits geflossen waren, kam eine Anrechnung des IBB-Zuschusses nur auf den Bankbeitrag 2002 in Frage.

Zudem stellte Zeuge Morgenroth das Engagement der IBB unter den Vorbehalt der Zustimmung durch den IBB-Ausschuss.

Auf die Frage, ob die Befassung des IBB-Ausschusses überhaupt erforderlich war, wenn die IBB das Engagement ohnehin von einer Beauftragung durch den Senat abhängig machte, antwortete Zeuge Dankwart, er halte die Befassung für erforderlich, da es um den Bankbeitrag gegangen sei. Über dessen Verwendung, so der oben wiedergegebene Aufsichtsratsbeschluss, sollte der IBB-Ausschuss im Einvernehmen mit den zuständigen Senatsverwaltungen entscheiden. Zudem habe sich der Vorstand angesichts des ungewöhnlichen und sicher auch nicht ganz unkritischen Vorgangs der Zustimmung seines Organs versichern wollen.

Bereits am 11. Oktober 2001 trat der IBB-Ausschuss zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, um über das IBB-Sponsoring zu entscheiden.

Nach einer ausführlichen Aussprache stimmte der IBB-Ausschuss dem Sponsoring bis zum Betrag von 3 086 TEURO zzgl. Umsatzsteuer unter Anrechnung auf den Bankbeitrag 2002 zu.

Berichtsentwurf des Ausschussbüros Anlage VI zum abweichende n Bericht

II. Ablauf der 1. Rettungsaktion

Die von der IBB vorbereitete Beauftragung nach § 2 Abs. 1 S. 7 IBB-Gesetz wurde durch SenStadt ausgefertigt. Der Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2001 wurde als hinreichende Grundlage für das „Auftragsschreiben" angesehen.

Bemerkenswert ist, dass die von der IBB als Bedingung formulierte Anrechnung der SponsoringLeistung auf den Bankbeitrag weder in der Senatsvorlage noch in der Staatssekretärssitzung noch im Rahmen der Beschlussfassung am 9. Oktober 2001 thematisiert wurde, wie auch Zeuge Wowereit dem Untersuchungsausschuss bestätigte.

Zeuge Brockhausen hingegen, der bei SenStadt die Rettungsaktion koordinierte, wusste „selbstverständlich" von der Anrechnung auf den Bankbeitrag.

Zeuge Brockhausen: Der Bankbeitrag selbst ist in dieser Senatsvorlage nicht angesprochen.

Vielleicht ist das auch mein Versehen gewesen. Für mich war die Frage des Bankbeitrags damals nicht wirklich entscheidungserheblich, und wenn ich in den Entwurf der Senatsvorlage eine Austauschseite hineinformuliere: Die Landesbank hat folgende Bedingungen gestellt: IBB-Beauftragung, IBB-Ausschuss und diese ganzen Rahmenbedingungen ­ ­ Es wäre heutzutage wunderbar, wenn ich Ihnen sagen könnte: Jetzt habe ich auch die Anrechnung auf den Bankbeitrag mit hineingeschrieben. [...]1646

Zeugin Krajewski sagte dem Untersuchungsausschuss, sie hätte diese Information als nicht unerheblich angesehen, da es sich bei dem Bankbeitrag um eine Einnahme des Landes Berlin gehandelt habe. Ob Senator Strieder den Umstand hätte ansprechen müssen, mochte die Zeugin nicht kommentieren, da sie nicht wisse, ob Strieder davon gewusst habe.

Auch Zeuge Wowereit sagte dem Untersuchungsausschuss, wenn sich ein Hinweis auf die Anrechnung in der Vorlage befunden hätte, wäre darüber mit Sicherheit diskutiert worden.

Für Zeuge Wieland hätte sich die Frage der Sinnhaftigkeit des Ganzen gestellt, wenn er gewusst hätte, was er jetzt wisse, dass das Land das weniger bekommen sollte, was die IBB gegeben habe. Er sei von einem echten Sponsoring mit adäquater Gegenleistung ausgegangen.

Vergleichbar äußerte sich auch Zeugin Goehler, die den Untersuchungsausschuss wissen ließ, zu erfahren, dass die IBB-Leistung auf den Bankbeitrag angerechnet werde, habe ihr ­ und wie sie glaube, auch allen übrigen Beteiligten ­ „die Schuhe ausgezogen."

7. Staatssekretärskonferenz, 8. Oktober 2001

In Vorbereitung der Staatssekretärskonferenz am 8. Oktober 2001 waren die Austauschseiten 5, 9 und 10 zur Senatsvorlage Nr. 373/011651 gefertigt worden, durch die die seit dem Senatsvorlagenentwurf für den 2. Oktober 2001 eingetretenen Änderungen und zwischenzeitlichen Festlegungen eingearbeitet werden sollten.

a) Austauschseiten

In die Ausführungen zur Finanzierungslücke (Austauschseite 5) wurde ein Passus aufgenommen, wonach die LBB es für notwendig erachte, vor einem weiteren Engagement in Form eines Sponsoringvertrages ein von der IBB zu benennendes, für das Baumanagement zuständiges Vorstandsmitglied in den Stiftungsvorstand zu entsenden, das nach Baufertigstellung gegen ein kaufmännisches Vorstandsmitglied ausgetauscht werden solle.