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Sicherheit beschert und in denen die osteuropäischen Mitgliedsstaaten nicht einmal für ihre eigenen Grenzen wie zum Beispiel zur Ukraine, zu Weißrussland und so weiter effektive und sichere Kontrollen garantieren können, und auch in Zeiten, in denen neue Terroranschläge drohen und kriminelle Banden gerade aus Osteuropa ­ ich weiß, das hören Sie nicht gern, es ist aber nun einmal eine Tatsache ­ mitten in Deutschland ihr Netzwerk knüpfen und verstärkt kriminell tätig werden!

(Abg. Crueger [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich glaube, um die russische Mafia geht es nicht!)

Dabei habe ich die nach Deutschland vermehrt geflüchteten und in großer Anzahl sesshaften gefährlichen Terroristen und so genannte Schläfer noch gar nicht mit einbezogen.

(Abg. Crueger [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist auch die russische Mafia!) Ach, meine Damen und Herren von den Grünen, dass Ihre Multikulti-Ideologie gescheitert ist, das sehen Sie in Holland! Diese Verhältnisse haben wir hier auch bald. Das kann ich Ihnen garantieren.

Meine Damen und Herren, in solchen für Deutschland sehr schwierigen Zeiten mit einem solchen nicht mehr nachvollziehbaren Vorschlag zu kommen, das grenzt wirklich schon an einen grenzenlosen Wahnsinn. Allein schon die Idee müsste strafbar sein. Darum sage ich noch einmal in aller Deutlichkeit, damit sogar Sie es begreifen ­ (Abg. Manfred Oppermann [SPD]: Aber langsam, bitte!) ja, das muss ich auch bei Ihnen, das weiß ich, darauf brauchen Sie mich gar nicht hinzuweisen! ­, wenn jetzt die unfähigen und überbezahlten EU-Bürokraten sagen, im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt dürften keine Kontrollen mehr stattfinden, dann wird damit unweigerlich der Schleierfahndung der Boden entzogen. Das wird eine dramatische und katastrophale Verschlechterung der inneren Sicherheit in Deutschland zur Folge haben. Darum ist jetzt hier und heute ein präventives Handeln unbedingt erforderlich. Darum stimmen Sie diesem Antrag der Deutschen Volksunion zum Schutz der Bevölkerung uneingeschränkt zu!

Präsident Weber: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Ehmke.

Abg. Ehmke (SPD): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ja keine Neuigkeit, dass sei tens der DVU so ziemlich jedes Sachthema genutzt wird, um Ressentiments gegen Ausländer, Europa und Ähnliches zu streuen, aber dass Herr Tittmann hier deutlich macht, dass er neuerdings schon Gedanken unter Strafe stellen will, zeigt eine ganz bestimmte Geisteshaltung, die, glaube ich, typisch für die Politik ist, die dort vertreten wird.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Positionen zur Schleierfahndung gehen dabei sowohl in der Politik als auch in der Rechtsprechung auseinander. Ich gehe davon aus, dass auch unter den demokratischen Fraktionen dieses Hauses sowohl Befürworter als auch Gegner dieser Regelung zu finden sind. Die Schleierfahndung gibt es seit 1995 in Bayern. Sie findet sich im Polizeirecht einiger anderer Länder und im Bundesgrenzschutzgesetz. Das Bremer Polizei- und Gefahrenabwehrrecht kennt eine solche Regelung nicht. Sie ist auch im Moment eine primär bayerisch geführte Debatte. Das hat man ein Stück weit gehört. Man kann fast ahnen, wo das herkommt.

(Abg. Tittmann [DVU]: Blödsinn!)

Es geht dabei darum, der Polizei das Recht zu geben, Personen im Grenzgebiet, auf Durchfahrtsstraßen und auf Einrichtungen des grenzüberschreitenden Verkehrs ohne Verdachtsgründe zur Identitätsfeststellung anhalten zu können. Die Befürworter einer solchen Regelung weisen auf den Erfolg bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität hin, und die Eingriffsintensität der Maßnahme wird von ihnen als gering eingestuft. Die Gegner halten dem entgegen, dass es dabei zu einer unzulässigen Einschränkung verfassungsmäßiger Freiheitsrechte kommt und dass ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vorliegt. Es gehört zum Charakter des Polizeirechts, dass der Staat gegen seine Bürger nur bei Vorliegen eines Verdachtsgrundes vorgehen kann und nicht einfach so.

Auch die Rechtsprechung verhält sich unterschiedlich. Das sächsische Verfassungsgericht hat entsprechende Regelungen bestätigt, das bayerische sieht sie, zumindest in Grenznähe, als verfassungsgemäß an. Das Verfassungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern hat 1999 die Regelung zur Schleierfahndung im wesentlichen als verfassungswidrig verworfen. Bei den Bedenken der Europäischen Union geht es jetzt aber konkret um die Binnengrenzen der EU, und zwar um die Binnengrenzen im Rahmen des Schengen-Gebietes. In der Tat gibt es dort keine Grenzkontrollen mehr, und die EU sieht dort eine unzulässige Grenzkontrolle, aber das muss man noch einmal auseinander halten: Es geht nicht um alle möglichen Grenzen, sondern es geht um die Grenzen im Schengen-Binnenraum.

30. Sitzung am 8. 12. 04 1845

Wie auch immer, Herr Tittmann hat durch seine Rede gerade deutlich gemacht, worum es ihm hier eigentlich geht. Es geht nicht um innere Sicherheit, es geht darum, eine bestimmte Ideologie zu verbreiten und Ressentiments zu schüren. Vom Bündnis 90/Die Grünen habe ich kein anderes Abstimmungsverhalten erwartet. Die Grünen werden ja wahrscheinlich noch jedem Kinderschänder ein warmes, weiches Kuschelbettchen mit innen liegendem Sozialpädagogen, Plüschbärchen und Rasseln in die Zelle bringen!

(Unruhe bei der SPD) Herr Ehmke, seien Sie bloß still! Seitdem Sie in der Bürgerschaft vertreten sind, muss das Parlament ja richtig Angst haben und beten, nicht wegen Kinderarbeit verklagt zu werden, bei Ihrem Redebeitrag!

(Widerspruch bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir dürfen es als Landesparlament nicht zulassen, dass unfähige und realitätsfremde EU-Bürokraten hier eine Entscheidung treffen, die die innere Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland katastrophal beeinträchtigen würde. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern im Land Bremen und in Deutschland insgesamt einfach schuldig, das ist unsere politische Aufgabe und Verantwortung. Dafür sind wir vom Volk gewählt worden, und wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so haben diejenigen so genannten Volksvertreter nichts, aber auch gar nichts in diesem hohen Haus zu suchen. Darum sage ich als Vertreter der Deutschen Volksunion: Der Fahndungsdruck muss dringend erhöht werden, und es muss endlich ein einheitliches Polizeiaufgabengesetz her, denn wenn wir endlich ein einheitliches Polizeiaufgabengesetz hätten, in dem diese ereignisunabhängige Fahndung enthalten wäre, und das ohne Bezug auf die Grenzen, dann hätten wir nicht ein solch skandalöses Dilemma.

Meine Damen und Herren, unser Innenminister Schily fordert doch immer mehr Kompetenzen für das BKA bei der Terrorbekämpfung und einen Umbau des Bundesgrenzschutzes zur Bundespolizei und so weiter. Nun soll Ihr Innenminister doch endlich einmal mit gleicher Energie und Engagement deutsche Interessen in der EU vertreten, und Bündnis 90/Die Grünen würde ich raten: Ihre Fraktion in Berlin hat am 21. September 2004 zusammen mit der blutroten Berliner Landesregierung unverantwortlich und zum Schaden der Bevölkerung den Paragraphen 18 Absatz 7 des Berliner Allgemeinen Sicherheitsordnungsgesetzes, der die Schleierfahndung beinhaltet, abgeschafft. Ihnen spreche ich das Recht ab, das Wort innere Sicherheit in den Mund zu nehmen!

Nun bleiben Sie einmal ganz lieb auf Ihren hinteren Bänken sitzen, knabbern Sie ein paar Müsli, (Abg. Schmidtmann [Bündnis 90/Die Grünen]: Was soll das denn jetzt?) mampfen ein paar Vogelkörnchen, meditieren ein bisschen und gehen in sich! Das wäre sinnvoller und zweckmäßiger!

Präsident Weber: Meine Damen und Herren, nun liegen wirklich keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag des Abgeordneten Tittmann, DVU, mit der Drucksachen-Nummer 16/457 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Abg. Tittmann [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen) Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den

Antrag ab.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich nun den Freundeskreis der Fregatte Bremen auf den Rängen ganz herzlich begrüßen unter der Mitgliedschaft von Herrn Peter Kudella, dem ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion, ebenso Frau Fröhlich, ehemalige Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft, und ich darf auch sehr herzlich den ehemaligen Innensenator Herrn Fröhlich hier auf den Rängen begrüßen.

(Beifall)

Ich darf auch die Taufpatin der Fregatte Bremen, Frau Christine Koschnick, ganz herzlich begrüßen.

(Beifall) Stärkung statt Überfremdung der deutschen Sprache!

Antrag (Entschließung) des Abgeordneten Tittmann (DVU) vom 22. November 2004

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Lemke.

Meine Damen und Herren, die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Abg. Tittmann (DVU): Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ständig größer wird erfreulicherweise die Zahl jener Deutschen, die entschlossen Front gegen die willkürliche Veränderung unserer Muttersprache durch die so genannten Anglizismen machen. Als Denglisch wird zunehmend dieses schreckliche Kauderwelsch kritisiert, das als Mischmasch zwischen Deutsch und Englisch besonders in der Werbung zu Tage tritt. Sprachverhunzung hat auch im Bereich der Medien und der Bildung erschreckende Ausmaße angenommen. Im Bereich der Bildung können Sie die Folgen anhand der erschreckenden Pisa-Studie schwarz auf weiß dokumentiert nachlesen.

Meine Damen und Herren, jedes Volk hat ein Recht auf die Bewahrung seiner eigenen Kultur. Deshalb sollte die deutsche Sprache durch mehr Sprachbewusstsein viel stärker als bisher gefördert werden.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an zahlreiche Meinungsumfragen, die ganz klar erkennen lassen, dass ein sehr hoher Prozentsatz unserer Bürger die in Englisch verfassten Werbesprüche nur unvollständig oder falsch versteht.

Ein Blick über unsere Grenzen beweist, dass andere Länder auf die Wertschätzung ihrer Sprache wesentlich mehr Gewicht legen. So ist festzustellen, dass zum Beispiel im französischen, spanischen und portugiesischen Sprachbereich und mit Sicherheit auch in vielen anderen Ländern das Eindringen des Engländischen auch nicht annähernd einen solchen Umfang wie bei uns in Deutschland erreicht hat. In Frankreich wurde sogar ein Gesetz zum Schutz der Sprache eingeführt. Das können wir durchaus als vorbildlich betrachten. In unserem Nachbarland drohen Geldstrafen, wenn zum Beispiel in Amtstexten ohne zwingenden Grund englische statt französische Begriffe verwendet werden oder aber wenn in der Werbung engländische Formulierungen auftauchen und eine französische Übersetzung fehlt. Hier sage ich in aller Deutlichkeit, es ist doch ein Irrglaube, wenn wir glauben, mit Hilfe von engländischen Ausdrücken Weltläufigkeit zu erlangen.

(Abg. Frau Wiedemeyer [SPD]: Deutsche Sprache schwere Sprache!)

Schon vor über drei Jahren lag der Entwurf für ein Sprachschutzgesetz fertig in der Schublade eines namhaften Berliner Juristen. Der bekannte Soziologe Fritz Vilmer, Professor für Polotoglie Polotogie Politologie (Heiterkeit) an der Uni Berlin.

Sind Sie jetzt ein bisschen beruhigt, ja? Dann kann ich ja weitermachen!

Er ist ein Mitverfasser der Vorlage. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung erläutert er wie folgt: Natürlich wollen wir niemandem vorschreiben, wie und was er zu reden hat, aber laut einer EU-Studie versteht nur die Hälfte der Bundesbürger Englisch, in Mitteldeutschland nur ein Viertel.

Von daher sollte Deutsch in bestimmten Bereichen obligatorisch sein, zum Beispiel bei Namen von Waren und Dienstleistungen, bei Gebrauchsanweisungen und amtlichen Erklärungen und so weiter.

Aus seiner Sicht müsste Deutsch auch an Hochschulen Vorrang haben. Die Amerikanisierung unserer Muttersprache sieht Professor Vilmer als ein großes politisches Problem und als Zeugnis für die globale Vorherrschaft der USA in Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur an.

Meine Damen und Herren, ein Anti-Denglisch-Gesetz aber könnte dafür sorgen, dass vor allem die Identität der Deutschen erhalten bleibt. In einer fachlichen Denkschrift war in Bezug auf Sprachpflege als Aufgabe der Schulen und der Allgemeinheit beispielsweise zu lesen, und das sollten Sie sich alle hinter die Ohren schreiben: Kein anderes Volk missachtet seine Sprache so wie wir. Nicht nur, dass wir aus jedem Ereignis ein Event machen, wir erfinden auch noch Wörter, die es im Englischen gar nicht gibt, wie zum Beispiel Dressman, Handy und so weiter. Sprachforscher empfehlen immer nachdrücklicher gesetzliche Schutzbestimmungen, um der unerträglichen Denglischflut Einhalt zu gebieten.

Ein Telefondienst wird zum Callcenter, die Zusammenarbeit zum Teamwork.