I3 Eigentumsverhältnisse Ein Großteil der Flächen des Baugebietes befindet sich in

Johannisthal/Adlershof" südöstlich der Landfliegerstraße zwischen Groß-Berliner Damm und Eisenbahngelände sowie für die Landfliegerstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal.

I.3 Eigentumsverhältnisse

Ein Großteil der Flächen des Baugebietes befindet sich in Privateigentum.

Die Landfliegerstraße und deren Fortführung bis zum Bahngelände und ein schmaler Grundstücksstreifen entlang des Groß-Berliner Damms befinden sich im Eigentum des Landes Berlin.

Ein ca. 9,0 m breiter Geländestreifen, der entlang der nordöstlichen Geltungsbereichsgrenze verläuft (entlang des Bahngeländes), eine Teilfläche des GE 7 und die Fläche D sind im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen). I.4 Nutzung und Bebauung

In dem Bereich des historisch gewachsenen Gewerbestandortes beiderseits des GroßBerliner Damms ist die heutige Nutzungsstruktur durch heterogene Betriebsarten und Betriebsgrößen gekennzeichnet. Mit dem Übergang von der staatlich gelenkten Planwirtschaft der ehemaligen DDR in die freie Marktwirtschaft hat ein radikaler wirtschaftlicher Wandel eingesetzt, der zu einer anhaltenden Neustrukturierung der gewerblich genutzten Flächen führte, und weiter anhält.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befand sich das Gelände der ehemaligen DEFA Kopierwerke. Hier ist die städtebauliche Neuordnung zu großen Teilen schon vollzogen. Der Bereich entwickelte sich zu einem Produktions-, Schulungs- und Verwaltungsstandort.

Ein vier- und sechsgeschossiger Büro- und Verwaltungsbau (Gewerbegebiet GE 5) am Groß-Berliner Damm mit mehreren dahinter liegenden Hallengebäuden (Gewerbegebiet GE

5) sowie ein kleinerer zweigeschossiger Bau am nördlichen Ende der Landfliegerstraße (Gewerbegebiet GE 1) sind neu errichtet worden. Verschiedene Betriebe wie eine Buchbinderei, eine Druckerei, Reinigungsfirmen und andere Dienstleistungsunternehmen konnten angesiedelt werden. An der Landfliegerstraße befindet sich zudem ein ehemals für eine Kindertagesstätte genutztes, mittlerweile abgeräumtes Grundstück (Gewerbegebiet GE 1). In Abstimmung mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick wurde dieser Standort aufgegeben, so dass die Grundstücksfläche in das angrenzende Gewerbegebiet integriert werden kann.

Südöstlich der privaten Louis-Bleriot-Straße werden Gebäude zum Teil von Unternehmen der Branchen Automatisierungstechnik sowie Licht- und Kinotechnik genutzt. Beide Nutzungsarten sollen sich am Standort langfristig entwickeln können.

Außerdem befindet sich im angrenzenden Bereich der Bahntrasse ein Neubau der TÜV Akademie Berlin Brandenburg (Gewerbegebiet GE 6). I.5 Erschließung

Die öffentliche Erschließung des Gebietes erfolgt über den Groß-Berliner Damm, sowie über die im Geltungsbereich liegende Landfliegerstraße. Der inneren Erschließung dienen bisher die Louis-Bleriot-Straße und die Sportfliegerstraße, beides Privatstraßen.

Auf der Grundlage der abgestimmten Planung ist der Groß-Berliner Damm im Bereich von der Rudower Chaussee bis zur Wilhelm-Hoff Straße bzw. Hermann-Dorner-Allee mit einem

Querschnitt von 22 m bzw. 38 m ausgebaut worden. Derzeit erfolgt der Ausbau im Bereich des Knotenpunkts Segelfliegerdamm. Für den Ausbau des Groß-Berliner Damms wurde das Bebauungsplanverfahren XV-54ab eingeleitet. Der Bebauungsplan XV 54ab hat bereits am 12.12.2002 die Zustimmung des Abgeordnetenhauses erhalten und befindet sich derzeit in der Festsetzung. Die westliche Begrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes XV-54c ist der Planung des Groß-Berliner Damms angepasst (vergleiche Hinweis Nr. 2).

Das Bebauungsplangebiet ist durch die Buslinie 166, die über den Groß-Berliner Damm verläuft an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Die Endhaltepunkte liegen am SBahnhof Treptower Park, bzw. im südlichen Bereich des Groß-Berliner Damms.

I.6 Technische Infrastruktur

In der Frage der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur sind für die gegenwärtigen Nutzungen des Gebietes keine Engpässe zu erkennen. Vielmehr bieten die meisten der Ver- und Entsorgungsnetze noch Kapazitätsreserven in ihren Hauptleitungen.

Frischwasser

Das Bebauungsplangebiet wird durch mehrere Anbindungen an das teilweise ausgebaute bzw. noch auszubauende und zu erneuernde Hauptnetz der Berliner Wasserbetriebe mit Trinkwasser versorgt.

Entwässerung

Die Entwässerung im Plangebiet erfolgt im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird in Richtung Segelfliegerdamm und Landfliegerstraße entwässert. Vorfluter ist der vorhandene Schmutzwasserkanal in der westlich vom Segelfliegerdamm liegenden Köpenicker Straße.

Der Kanal verläuft mit Querung der Winckelmannstraße zum vorhandenen Abwasserpumpwerk Johannisthal an der Vereinsstraße. Von dort aus wird das Schmutzwasser zur Großkläranlage Waßmannsdorf gepumpt wird.

Das Grundprinzip des Trennsystems wird beibehalten. Das Regenwasser wird durch den Vorfluter in der Landfliegerstraße weiterführend über das Adlergestell in die Spree eingeleitet. Neben der Erneuerung und dem Ausbau des Kanalnetzes ist ein Regenwasserrückhaltebecken im Bereich Segelfliegerdamm Ecke Groß-Berliner Damm geplant.

Versickerung

Da sich das Plangebiet in der Wasserschutzzone III A befindet, ist das Einleiten von Abwasser in den Untergrund mit Ausnahme der Verregnung oder oberflächigen Versickerung von Niederschlagswasser über eine belebte Bodenschicht verboten.

Stellplatzflächen müssen wegen ihrer Schadstoffbelastung weiter über das Trennsystem entwässert werden. In den meisten Straßen sind Regenwasserkanäle vorhanden, so dass eine Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers möglich ist.

Fernwärme

Das Bebauungsplangebiet wird durch das Heizkraftwerk der Blockheizkraftwerks- Trägerund Betreibergesellschaft mbH Berlin (BTB) an der Wegedornstraße versorgt. Eine Erschließung des weiteren Umfeldes zur Fernwärmeversorgung ist geplant. Die neu verlegten Fernwärmeleitungen bestehen aus unterirdisch verlegtem Kunststoffmantelrohr.

Elektrizität

Von dem Umspannwerk Moissistraße wird das Bebauungsplangebiet über mehrere Transformatorenstationen mit der Betriebsspannung 10 kV gespeist werden. Zudem besteht eine 6 kV Versorgung aus dem Umspannwerk Schöneweide.

Die BEWAG (jetzt Vattenfall AG) hat das Umspannwerk Schöneweide durch das Umspannwerk Johannisthal ersetzt und außer Betrieb genommen. Mit Umschluss auf das Umspannwerk Johannisthal erfolgte auch eine Spannungsumstellung auf 10 kV.

Das bestehende Ringnetz wird ausgebaut, wobei bestehende Ringleitungen und Transformatoren teilweise ersetzt werden müssen. Außerdem ist im Groß-Berliner Damm derzeit eine Verlegung von zwei 110 kV Systemen (Transitleitungen) geplant, bzw. teilweise schon realisiert.

Gas Gasleitungen befinden sich in Teilabschnitten des Groß-Berliner Damms, sowie in der Landfliegerstraße. Während des 2. Bauabschnitts des Groß-Berliner Damms werden die vorhandenen Gasleitungen ausgebaut bzw. verändert werden.

I.7 Planerische Ausgangssituation

Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.

Vor Festlegung als förmliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme wurden Vorhaben ausschließlich nach § 34 BauGB, also als Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, beurteilt. Seitdem gilt darüber hinaus der Entwicklungsgenehmigungsvorbehalt gemäß § 169 Abs. 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. §§ 144 und 145 BauGB, nach dem Vorhaben nicht die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Entwicklungsmaßnahme zuwiderlaufen dürfen.

Flächennutzungsplan/Planreife für einen Teilbereich einer laufenden FNP-Änderung

Im Flächennutzungsplan Berlin vom 1. Juli 1994 (ABl. S. 1972) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004 (ABI. S. 95) zuletzt geändert am 14. April 2005 (ABI. S. 1595) sind die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes weitgehend als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Entlang der nordöstlichen Geltungsbereichgrenze ist ein schmaler Streifen Grünfläche dargestellt. Darüber hinaus ist durch die Darstellung eines Lagesymbols "Abfall, Abwasser" ein Standort für eine entsprechende Ver- und Entsorgungsanlage im Bebauungsplangebiet kenntlich gemacht.

Entsprechend dem Entwicklungsrahmen des FNP (Gemeinsame Richtlinien zum Darstellungsumfang sowie zu Änderungen des Flächennutzungsplanes Berlin - RL-FNP - vom 23. Januar 2001) sind die geplanten Gewerbegebiete aus den dargestellten gewerblichen Bauflächen als Regelfall ohne Größenbegrenzung entwickelbar.

Das dargestellte Lagesymbol "Ver- und Entsorgungsanlage Abfall, Abwasser" steht hier für eine geplante übergeordnete Einrichtung und bezieht sich auf einen hier ursprünglich geplanten Recyclinghof der BSR. Die Planungen dafür sind jedoch inzwischen aufgegeben worden. Für einen langfristigen Erhalt oder einer Verlagerung innerhalb des Entwicklungsbereiches bestehen aber keine Planungsabsichten, d.h. das Lagesymbol "Abfall, Abwasser" gibt derzeit nicht die aktuellen Planungen für den Entwicklungsbereich wieder. Das Lagesymbol stellt zudem keine exakte Verortung dar.