Unruhe Herr Präsident könnten Sie einmal bitte für

30. Sitzung am 8. 12. 04 1847 wir zugeschüttet mit Start-ups, Biking, Chairman, Situp, Stand-by und so weiter. Viele Normalbürger fragen sich doch zu Recht, was das alles soll.

(Unruhe) Herr Präsident, könnten Sie einmal bitte für Ruhe sorgen?

(Heiterkeit)

Er ist dazu wahrscheinlich nicht in der Lage, dann mache ich weiter.

Viele Normalbürger fragen sich doch zu Recht, was das eigentlich alles soll. In einer Fachzeitschrift empfahl kürzlich ein Deutschlehrer sogar einen angemessenen Englischboykott, und in einem Leserbrief heißt es: Ich kaufe grundsätzlich keine Produkte, wo auch nur ein Wort Englisch enthalten ist. Wenn alle so denken würden, hätten wir schnellstens wieder alles in Deutsch.

Meine Damen und Herren, treffend brachte das Problem vor einiger Zeit Wolf Martin in der Wiener Kronenzeitung auf den Punkt. Er schrieb: So wie der Regisseure Horden zurzeit der deutschen Kunst ermorden, geht es bereits seit Jahr und Tagen der deutschen Sprache an den Kragen. Ein guter Teil kommt unters Messer, es gilt: Auf Englisch sagt man's besser. Der Rest, der weiter existiert, wird dann noch entnazifiziert. Jedweder Gleichklang wird vermieden und was belastet, ausgeschieden. Zum Glück die Kreise sich vermehren, die sich bereits dagegen wehren. Dem habe ich nichts hinzuzufügen!

Präsident Weber: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Rohmeyer.

Abg. Rohmeyer (CDU): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der zweite Redebeitrag ist angemeldet. Er wird sich natürlich weder auf das Thema noch auf meinen Beitrag beziehen. Er ist wahrscheinlich schon seit längerer Zeit geschrieben.

Schon George Bernhard Shaw hat seinen Professor Higgins vor vielen Jahrzehnten sagen lassen: Kann denn die Kinder keiner lehren, wie man spricht? Wir haben hier nun einen perfekt vorgetragenen Vortrag in exquisitem Deutsch gehört, sicherlich ein hoher Kulturgenuss. Auch der ging am Thema vorbei. Ich kann, glaube ich, für das ganze Haus feststellen, dass wir uns bei der ernsthaften Debatte um die Reform der deutschen Rechtschreibung auch um die Sprache gekümmert haben. Wir haben hier sehr wohl darüber gesprochen und achten auch im Schulunterricht darauf, dass eben die deutsche Sprache vorkommt und nicht in irgendeiner Form anglisiert oder verengländischt ­ das war, glaube ich, der Fachterminus des Vorredners ­ wird.

Es geht darum, dass es sicherlich die eine oder andere Eskapade im Rahmen der Werbeindustrie oder anderer gegeben hat. Ich glaube, auch die Werbeindustrie hat dies in der Zwischenzeit verstanden.

Es gibt auf jeden Fall wieder eine Tendenz zurück zur deutschen Sprache, und auch in den Schulen wird sehr genau auf die Korrektheit der deutschen Sprache geachtet, sowohl gesprochen als auch geschrieben.

Darum werden wir uns jetzt noch den zweiten Redebeitrag des Antragstellers anhören, aber sein Duktus ist wie üblich derselbe, der Kollege Ehmke hat es bei dem vorherigen Beitrag gesagt. Es wird jedes Thema bemüht und benutzt. Ich glaube, wir hier im Haus haben uns ernsthaft mit dem Thema vor wenigen Wochen im Rahmen der Rechtschreibdebatte befasst, und darum danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen) Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Abg. Tittmann (DVU): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Rohmeyer, wenn Sie endlich einmal zu Ende studiert hätten, dann wäre Ihr Redebeitrag vielleicht glaubwürdiger. Es müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich die Volksvertreter der Bewahrung der Kultur des eigenen Volkes verpflichtet fühlen. Einmal mehr wird aber wieder deutlich, wie groß die Kluft zwischen Normalbürgern und Vertretern des etablierten Parteienkartells geworden ist.

Es scheint nicht zu interessieren, dass innerhalb der EU rund 92 Millionen Bürger Deutsch als Muttersprache sprechen. Deutsch ist damit die am meisten verwendete Muttersprache der Gemeinschaft, jedoch im Gegensatz zu anderen Sprachen ganz besonders gefährdet, denn ihre Überfremdung durch die Übernahme fremdsprachlicher Begriffe, insbesondere durch völlig überflüssige Anglizismen, hat ein erschreckendes Ausmaß angenommen.

Meine Damen und Herren, völlig zu Recht wird in der Öffentlichkeit immer wieder Klage darüber geführt, dass hierdurch nicht nur die Funktion der Sprache als allseitiges Verständigungsmittel schwer beeinträchtigt wird und bestimmte Gruppen unseres Volkes regelrecht ausgegrenzt werden, sondern dass auch Kulturzerstörung und Bildungsverfall um sich greifen. Die Gegner des vorliegenden DVUAntrags sollten sich aber endlich einmal zum Nachdenken zwingen, denn sie verleugnen sich selbst und verhöhnen das Kulturgut deutsche Muttersprache. Meine Damen und Herren, erteilen Sie durch Zustimmung zu diesem Antrag eine Absage an die Sprachpanscherei, und im Sinne des Volkes: Stimmen Sie diesem Antrag zu!

Präsident Weber: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Bremisches Gesetz zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes Mitteilung des Senats vom 23. November 2004 Nachträglich möchte ich Ihnen mitteilen, dass die staatliche Deputation für Inneres und die staatliche Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration dem Gesetzentwurf in ihren Sitzungen am 22. beziehungsweise 25. November 2004 zugestimmt haben.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. ­ Wortmeldungen liegen nicht vor. ­ Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Bremische Gesetz zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Abg. Wedler [FDP])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Abg. Tittmann [DVU]) Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Abg. Wedler [FDP])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Abg. Tittmann [DVU]) Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. ­ Wortmeldungen liegen nicht vor. ­ Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Bremische Gesetz zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Abg. Wedler [FDP])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Abg. Tittmann [DVU]) Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Wassergesetzes Mitteilung des Senats vom 23. November 2004

Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Dr. Gloystein, ihm beigeordnet Staatsrat Dr. Färber.

Nachträglich möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Deputation für Umwelt und Energie in ihrer Sondersitzung am 8. Dezember 2004 dem Gesetz zur Änderung des Bremischen Wassergesetzes zugestimmt hat.

30. Sitzung am 8. 12. 04 1849

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Abg. Wedler (FDP): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann ja verstehen, dass Sie sehr schnell die Tagesordnung abräumen und diesen Punkt noch schnell erledigen wollten. So leicht können wir Ihnen das aber leider nicht machen.

(Abg. Kastendiek [CDU]: Nein, Sie müssen sich nur schneller melden, Herr Wedler!)

Ich habe mich sofort gemeldet!

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir sollen heute in erster und zweiter Lesung einem Gesetzentwurf zustimmen, mit dem die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von Hochwasserschutzbeiträgen in Bremerhaven geschaffen werden sollen. Die zugehörige Rechtsverordnung nebst Begründung ist dem Gesetzentwurf als Anlage beigefügt.

(Vizepräsident Ravens übernimmt den Vorsitz.)

Im Zusammenhang mit der Tagesordnung und der Ablaufplanung hatte ich heute Morgen beantragt, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen, weil die Abstimmung der Vorlage zwischen der Stadt Bremerhaven und der IHK Bremerhaven noch nicht abgeschlossen ist und viele Punkte nicht geklärt oder noch nicht zu Ende gedacht sind. Leider sind Sie meinem Antrag heute Morgen nicht gefolgt, so dass wir jetzt über etwas beraten und abstimmen sollen, das ich als großen Murks bezeichnen möchte.

Der Murks fängt damit an, dass wir hier eine Änderung des Bremischen Wassergesetzes und nicht die Einführung eines neuen und für das ganze Land Bremen geltenden Deichgesetzes beraten. Es wird auch nicht von Deichgebühr im Land geredet, sondern allein von Hochwasserschutzbeiträgen in Bremerhaven. Deichgebühr und Hochwasserschutzbeitrag sind aber nach meinem Verständnis nicht deckungsgleich, sondern unterscheiden sich. In anderen Bundesländern, zum Beispiel in Niedersachsen, gibt es ein spezielles Deichgesetz, das die Grundlagen zum Deichschutz und zur Erhebung und Festsetzung von Deichgebühren enthält. Bei uns gibt es kein solches Gesetz, auch keine Deichgebühr.

Das bremische Recht enthält nur ein Wassergesetz mit Regelungen zur Unterhaltung und zum Ausbau der Gewässer und zu Deichen und Dämmen. Der Begriff Deichgebühr wird bewusst vermieden. Stattdessen wird von der Unterhaltung und Wiederherstellung der Deiche und Dämme oder anderer Anlagen geredet, womit dann wohl Hafenanlagen, wie zum Beispiel Schleusen und Kajen, gemeint sind. Dass Deiche und Dämme nicht im Vordergrund der Regelung stehen, hat vielleicht auch etwas damit zu tun, dass es im Bundesland Bremen zwar Deiche und Dämme im landläufigen Verständnis gibt, wir es aber überwiegend in unserem Bundesland mit Hafenflächen und Hafenanlagen zu tun haben. Das gilt für Bremerhaven ganz besonders.

Zwar gilt das Wassergesetz landesweit durch die Formulierung im neuen Paragraphen 120 Absatz 5

Wassergesetz: Soweit das Land zur Unterhaltung oder Wiederherstellung verpflichtet ist, wird schon im Gesetz der Bezug zu Bremerhaven hergestellt, ohne dass dies offen gesagt wird. Auf die Tatsache, dass weite Teile Bremerhavens stadtbremisch sind, der Stadt Bremen nicht nur eigentumsmäßig, sondern auch hoheitlich zuzuordnen sind, wird nicht eingegangen, denn dies hätte unmittelbare Konsequenzen; müsste doch aufgedeckt werden, dass die Kosten für die Unterhaltung und Wiederherstellung der Deiche und Dämme sowie der anderen Anlagen, also der Anlagen in den Hafenbereichen, im Wesentlichen vom Land und nicht von der Stadt Bremen getragen werden.

Ich weiß nicht genau, wie die Regelungen zu den Hochwasserschutzbeiträgen in Bremen aussehen. Ich weiß allerdings, dass es in Bremen Deichverbände gibt, denen die Aufgabe des Deichschutzes zugeordnet ist und die dann zur Abdeckung ihrer Kosten Deichgebühren ­ eben keine Hochwasserschutzbeiträge ­ erheben. Es gibt in Bremen Gebiete, die von einer solchen Gebühr ausgenommen sind. Nicht ersichtlich ist für mich, wie das in Bremen mit den Hafenanlagen, zum Beispiel den Kajen und Schleusen, geregelt ist, ob sie in die Gebührenberechnung einbezogen sind oder nicht.

Für die Bremerhavener wäre es unerträglich, wenn es in Bremen und Bremerhaven hinsichtlich der Deichgebühr in Bremen und dem Hochwasserschutzbeitrag in Bremerhaven unterschiedliche Kriterien und Berechnungsmodalitäten gäbe. Zu dieser Frage gibt es in den Unterlagen, die ich habe, keine Aussage.

Für mich ist im Übrigen auch keine Frage, das möchte ich deutlich sagen, wenn das Parlament für das ganze Land einheitliche Kriterien und Berechnungsgrundlagen für einen Hochwasserschutzbeitrag oder eine Deichgebühr beschließt, dass dies dann auch für Bremerhaven gelten muss.

Was man aber verlangen muss, ist, dass diese Gebühr ­ entweder Deichgebühr oder Hochwasserschutzbeitrag ­ landesweit nach einheitlichen Kriterien und Berechnungsmodalitäten veranlagt und erhoben wird. Das ist derzeit, soweit ich das sehe, nicht der Fall. Ich sehe keine Landeseinheitlichkeit.

Die Rechtsverordnung, die uns hier zur Beratung mitgegeben wurde, gilt nur für Bremerhaven. Das halte ich für einen Konstruktionsfehler.