Öffentliche Parkanlage

Der Bebauungsplan XV-68b sieht die Festsetzung von 2,2 ha öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage vor. Damit wird der Teil der Südfuge gesichert, in dem ausgleichsrelevante Maßnahmen durchgeführt werden können.

Die Festsetzung von Grünflächen mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage ist im Entwicklungsgebiet u.a. erforderlich, um den Bedarf an wohnungsnahen (6m²/EW) und siedlungsnahen (7m²/ EW) Grünflächen aus den angrenzenden Baugebieten zu decken. Der steigenden Bevölkerungszahl soll ein ausreichendes Maß an öffentlichen Grünflächen zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der geplanten Einwohnerzahl im Entwicklungsbereich von ca. 2.600 ergibt sich für die Entwicklungsmaßnahme ein Bedarf von max. 1,6 ha wohnungsnahen und max. 1,9 ha siedlungsnahen Grünflächen. Davon wird ein Teil im Geltungsbereich des Bebauungsplans XV-68b festgesetzt.

Insgesamt werden im Entwicklungsgebiet weit über den Mindestbedarf der zu erwartenden Bevölkerung hinausgehende Festsetzungen getroffen, die sich aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsprogramms entwickeln lassen und sich aus der Beschlussvorlage über die förmliche Festlegung des Entwicklungsbereiches ableiten. Auf die bestehende Freiflächenstruktur aufbauend, sieht der Flächennutzungsplan eine Reihe wichtiger neuer Erholungsräume vor. Er lehnt sich dabei an die Idee der Anfang des Jahrhunderts angelegten großen Volksparks an. Auch das Landschaftsprogramm sieht die Erhaltung von Teilen des ehemaligen Flugfeldes Johannisthal als Grün- und Freifläche vor.

Die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen begründet sich darüber hinaus aus der Sicherung der gemäß Berliner Naturschutzgesetz geschützten Biotope (Trocken- und Halbtrockenrasen). Öffentliche Grünflächen sollen in bebaute Gebiete eingegliedert oder ihnen zugeordnet sein und haben daher unmittelbar städtebauliche Bedeutung. Sie sollen vor allem der Naherholung der Bewohner, der Verbesserung des Kleinklimas und der Auflockerung und Gliederung der Bebauung dienen. Die Parkfuge soll den Charakter eines Natur- und Landschaftsparks erhalten. Es sollen Laubbaum- und Nadelgehölzgruppen gepflanzt werden. In diesen Bereichen sind extensive Nutzungen möglich.

Am Eisenhutweg ist eine großzügige, offene und klare Eingangssituation in den Natur- und Landschaftspark städtebauliche Vorgabe, so dass eine Blick- und Wegebeziehung in den Park ermöglicht wird. Die innere Struktur und Logik der Parkplanung (Baumkonzeption, Nutzungszuordnung und Wegebeziehungen) soll auch in der Südfuge fortgeführt werden.

Beispielsweise soll ein "Baumfächer" entsprechend den bereits auf den nördlich angrenzenden Parkflächen gepflanzten Bäumen zwischen der öffentliche Parkanlage und der Fläche für Sportanlagen angelegt werden (vergleiche dazu unter Flächen zum Anpflanzen).

Durch die öffentliche Grünfläche wird der Natur- und Landschaftspark an den Eisenhutweg angebunden. Damit wird den Zielen des FNP und des Landschaftsprogramms entsprochen.

Radwege werden im Natur- und Landschaftspark und in der Hermann-Dorner-Allee gebaut.

Eine Anbindung an den Fuß- und Radweg an der Autobahnbrücke wird über diese Straße möglich sein. Um die Herstellung einer Wegeverbindung zum Grünzug Rudow-Altglienicke grundsätzlich zu ermöglichen, wurde ein Rad- und ein Fußweg an die Autobahnbrücke der BAB A113 (neu) über den Teltowkanal angehängt.

Die zukünftig öffentlichen Grünflächen des Bebauungsplanentwurfs XV-68b sollen gemäß Berliner Naturschutzgesetz als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt werden. Im Bebauungsplanentwurf XV-68b sollen die Flächen als öffentliche Parkanlage festgesetzt werden. Die öffentliche Parkanlage beinhaltet extensiv und intensiv zu nutzende Parkflächen. Die nördlich angrenzenden öffentlichen Grünflächen im Bebauungsplan XV-68a sind durch Verordnung vom 4. September 2002 zum Landschaftsschutzgebiet bzw. Naturschutzgebiet "ehemaliges Flugfeld Johannisthal" erklärt (GVBl. vom 25.01.2003, S. 14).

Flächen für Sportanlagen:

Im östlichen Geltungsbereich soll eine Fläche für Sportanlagen mit der Zweckbestimmung Thermalbad festgesetzt werden. Die Errichtung eines Thermalbades in Adlershof ist aufgrund der geologischen Situation möglich und stellt eine Angebotsplanung dar.

Ein vom Entwicklungsträger in Auftrag gegebenes geologisches Gutachten belegt, dass direkt unter dem Entwicklungsbereich ein Salzstock soleführende Sandsteinschichten 1200 m in die Höhe gepresst hat, so dass heute in nur geringen Tiefen von 350 bis 400 m Sole zur Verfügung steht. Die Thermalwasserqualität kann als natürliches, ortsgebundenes Heilwasser eingestuft werden. Das Gutachten stützt sich u.a. auf zahlreiche Probebohrungen, die bereits in den 60er und 70er Jahren durchgeführt wurden. Bohrungen haben ergeben, dass am Standort Schicht-/Thermalwassertemperaturen von 20 - 23 Grad Celsius in den tieferen Schichten (ca. 400 m) bzw. 14 - 16 Grad Celsius in den oberen Schichten (ca. 150 m) zu erwarten sind.

Die bergbaurechtliche "Erlaubnis zur Aufsuchung von Sole zu gewerblichen Zwecken im Feld Adlershof" vom zuständigen Oberbergamt in Cottbus ist bereits erteilt und soll dem zukünftigen Betreiber übertragen werden.

Eine Aufgabe der Entwicklungsmaßnahme Berlin-Johannisthal/Adlershof ist es u.a., im Bereich des zukünftigen Natur- und Landschaftsparks Sport- und Freizeitanlagen landschaftsverträglich und bedarfsgerecht einzugliedern. Dabei soll den Prämissen des Naturschutzes und des Städtebaus genauso Rechnung getragen werden wie der Anforderung, ein attraktives und wirtschaftlich tragfähiges Freizeitangebot zu konzipieren.

Die Planung und die Realisierung von Sportanlagen im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme ist notwendig, um bedarfsgerechte Sportflächen für die zukünftigen Bewohner des Entwicklungsgebietes bereitstellen zu können und um Lebensräume und Umfelder zu schaffen, welche für Bewohner und Gäste bzw. Beschäftigte der zukünftigen Stadt für Wissenschaft, Wirtschaft und Medien attraktiv, qualitativ hochwertig und nutzbar sind.

Die Schwimmhalle im Sportzentrum für Freizeit und Gesundheit an der Rudower Chaussee (Bebauungsplan XV-55ba) wurde zum 1. Juli 2002 geschlossen. Somit bestehen im Bezirk Treptow-Köpenick für die Öffentlichkeit sowie den Schul-, Kita- und Vereinsbetrieb lediglich die Schwimmhallen Baumschulenweg, Allendeviertel sowie Wuhlheide zur Verfügung. Mit der Festsetzung der Fläche für Sportanlagen -Thermalbad- wird die Möglichkeit geschaffen, im Entwicklungsgebiet wieder ein Sportschwimmbecken für Schul-, Kita- und Vereinsbetrieb vorsehen zu können.

Die Festsetzung der Fläche für Sportanlagen - Thermalbad ­ ermöglicht eine genaue Verortung dieser Sportanlage im Natur- und Landschaftspark, die den Immissionsschutz zu den nachbarschaftlichen Nutzungen berücksichtigt und Störungen des Naturschutzgebietes im angrenzenden Bebauungsplan XV-68a ausschließt. Die Zweckbestimmung Thermalbad wurde gewählt, um auf eine Nutzung der mit großer Sicherheit vorhandenen Sole hinzuweisen.

Diese Angebotsplanung ermöglicht es, eine Badanlage zu errichten, in der neben Schwimmanlagen auch Räumlichkeiten für andere Sporteinrichtungen integriert werden können. Es sind neben gedeckten und ungedeckten Anlagen für sportliche Zwecke auch Saunen zulässig, wenn sie Teil des Projektes sind. Zulässig sind auch die dazugehörigen Technik-, Büro- und Sozialräume sowie andere Nebenflächen. Ergänzende Nutzungen wie Läden, Schank- und Speisewirtschaften, untergeordnete Nebeneinrichtungen und Einrichtungen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 Baunutzungsverordnung sind ebenfalls zulässig (textliche Festsetzung -TF- Nr. 1). Stellplätze sind nur innerhalb der festgesetzten Fläche für Stellplätze zulässig.

Das Thermalbad soll mit solchen Angeboten kombiniert werden können, die durch ihre Attraktivität den Auslastungsgrad der Gesamtanlage erhöhen, um somit einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. Gleichzeitig soll jedoch verhindert werden, dass die Zweckbestimmung völlig verändert werden kann, deshalb sind diese Nutzungen nur im Zusammenhang mit dem Thermalbad zulässig.

Die Festsetzung als Sportanlage mit der Zweckbestimmung Thermalbad gibt die mit den zuständigen Verwaltungen abgestimmte Verortung wieder. Die zulässige Geschossfläche auf den überbaubaren Grundstücksflächen von ca. 9.000 m² und die Grundfläche von 9. m² ermöglichen die Errichtung eines Thermalbades (TF Nr. 2). Darüber hinaus können auf der festgesetzten Fläche für Stellplätze ebenfalls Versiegelungen für die Anlage von Stellplätzen vorgenommen werden.

Die maximale Höhe der baulichen Anlagen soll 16 m über Gehweg betragen. Die Geländeoberfläche der Grundstücke am Eisenhutweg liegt in Teilen mit 33 m über NN deutlich tiefer als der Eisenhutweg (ca. 36 m über NN). Da die Geländeoberfläche sehr variiert, wurde als Bezugspunkt der Gehweg gewählt. Am Eisenhutweg soll eine städtebauliche Kante errichtet werden.

Für die Badanlage liegt ein Entwurf vor, der sich aufgrund der geplanten Festsetzungen realisieren lässt. Die Festsetzungen wurden jedoch so gewählt, dass sie Spielraum gewährleisten und gegebenenfalls auch die Umsetzung eines anderen Projektes, welches Thermalwasser nutzt, ermöglichen.

Überbaubare Grundstücksflächen:

Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen im Bebauungsplan durch Baugrenzen festgesetzt werden. Es wurden Baugrenzen gewählt, da im Sinne der planerischen Zurückhaltung ohne Einbußen für die städtebauliche Figur auf die Festsetzung von Baulinien verzichtet werden kann. Die Baugrenzen erlauben einerseits das Zurücktreten von einer starren Baufluchtlinie und damit eine individuelle Gestaltung der Badanlage.

Andererseits ist die Lage des Thermalbads durch die vorgenommene Verortung der Stellplätze und von Pflanzbindungsflächen weitgehend vorstrukturiert. Um die Südfuge durch die Bebauung räumlich nicht weiter einzuschränken, sollen die Freiflächen des Thermalbades an die öffentliche Parkanlage anschließen.

Flächen für Stellplätze:

Darüber hinaus sollen auf der Fläche für das Thermalbad Stellplätze zulässig sein. Da es sich bei den Flächen für Sportanlagen nicht um Baugebiete handelt, in denen gemäß § 12 der Baunutzungsverordnung Stellplätze zulässig sind, wird die Zulässigkeit über textliche Festsetzung (TF Nr. 1) und graphisch geregelt. Stellplätze sind nur auf den gekennzeichneten Flächen zulässig. Da davon ausgegangen wird, dass die Besucher nicht nur in fußläufiger Entfernung wohnen oder den Bus bzw. die S-Bahn benutzen, sollen ca. 300

Stellplätze zulässig sein. Die Nähe zur künftigen Anschlussstelle Adlershof der Bundesautobahn BAB A 113 (neu) fördert die Erreichbarkeit mit dem Pkw.

Die Fläche für Stellplätze ist so bemessen, dass auf ihr ca. 300 Stellplätze untergebracht werden können. Diese sind für den wirtschaftlichen Betrieb eines Thermalbads dieser Größenordnung erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass sich im Durchschnitt 1.

Besucher gleichzeitig im Thermalbad aufhalten, für die die entsprechende Anzahl an Umkleidekabinen vorgesehen wird. Erfahrungswerte gehen von einem Stellplatz pro 4

Umkleidekabinen aus.