Kredit
Wirtschaftswissenschaften: Bakkalaureus/Magister der Wirtschaftswissenschaften,
- Verwaltungswissenschaften: Bakkalaureus/Magister der Verwaltungswissenschaften,
- Sozialwesen: Bakkalaureus/Magister des Sozialwesens,
- Informatik: Bakkalaurcus/Magister der Informatik,
- Informations- und Kommunikationswissenschaften: Bakkalaureus/Magister der Informations- und Kommunikationswissenschaften,
- Design: Bakkalaureus/Magister des Designs.
Auskunft über das dem Abschluss zugrunde liegende Studium im Einzelnen erteilt jeweils das diploma-supplement. Die Bezeichnung des jeweiligen Grads muss mit den materiellen Erläuterungen des diploma-supplement übereinstimmen.
Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengänge und Diplom-/ Magisterstudiengänge sind eigenständige Studiengänge, für deren Abschlüsse jeweils nur ein Grad verliehen werden kann. Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/ Magistergrade gem. § 19 HRG können somit nicht mit Abschluss eines Diplomoder Magisterstudiengangs gem. § 18 HRG verliehen werden; desgleichen kann mit Abschluss eines Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengangs gemäß § 19 HRG kein Diplom- oder Magistergrad gemäß § 18 HRG verliehen werden. Möglich sind Gleichwertigkeitsbescheinigungen.
Die Einführung des neuen Graduierungssystems darf nicht zu einer Abwertung der herkömmlichen Diplom- und Magisterabschlüsse führen. Hinsichtlich der Wertigkeit der herkömmlichen Abschlüsse (Diplom/Magister) gem. § 18 HRG und der neuen Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterabschlüsse (§ 19 HRG) gilt daher:
- Diplom- und Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen entsprechen dem Master,
- Das Diplom (FH) entspricht im internationalen Vergleich dem vierjährigen Bachelor honours.
4. Modularisierung und Credit Points
Bei der Genehmigung eines Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengangs ist grundsätzlich nachzuweisen, dass der Studiengang modularisiert (studienbegleitende Prüfungen) und mit einem Leistungspunktsystem ausgestattet ist. Die Einführung von Modulen und Leistungspunkten gewährleistet die kalkulierbare Akkumulation und einen leichteren Transfer von Prüfungs- und Studienleistungen und ermöglicht die individuelle Gestaltung des Studiums bei gleichbleibender Inanspruchnahme der Kapazitäten.
Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz)
Vorbemerkung:
Die Kultusministerkonferenz hat sich mit Beschluss vom 24. Oktober 1997 (Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland - Bericht der KMK an die Ministerpräsidentenkonferenz zu den Umsetzungsmaßnahmen) ebenso wie die Hochschulrektorenkonferenz mit ihrem Beschluss vom 7. Juli 1997 (Zu Kredit-Punkte-Systemen und Modularisierung) für die Modularisierung von Studiengängen und die Einführung von Leistungspunktsystemen ausgesprochen und darin Instrumentarien gesehen, mit denen ein Beitrag zur Modernisierung und Steigerung der Effizienz des deutschen Studiensystems und zur Förderung der internationalen Mobilität der Studierenden geleistet wird.
Mit Beschluss der KMK vorn 5. März 1999 ist bei der Genehmigung der neuen BAoder MA-Studiengänge nach § 19 HRG grundsätzlich nachzuweisen, dass der jeweilige Studiengang modularisiert und mit einem Leistungspunktsystem ausgestattet ist. Die Einführung von Modulen und Leistungspunkten gewährleistet die kalkulierbare Akkumulation und einen leichteren Transfer von Prüfungs- und Studienleistungen und ermöglicht die individuelle Gestaltung des Studiums bei gleichbleibender Inanspruchnahme der Kapazitäten. Der Wissenschaftsrat hat in seinen Empfehlungen zur Einführung neuer Studienstrukturen und -abschlüsse (Bakkalaureus/Bachelor - Magister/Master) in Deutschland vom 21. Januar 2000 die Forderung der KMK nach Einführung modularisierter und mit Leistungspunkten versehener Studiengänge unterstützt und ergänzend darauf hingewiesen, dass er darin zugleich eine wesentliche Voraussetzung für eine flexible und offene Studiengangsgestaltung sieht, die dem zunehmenden Bedarf nach einem Teilzeitstudium sowie dem Erfordernis des lebenslangen Lernens angemessen ist. Den Hochschulen erleichtern modularisierte Studienprogramme die Einführung der neuen Studien- und Abschlussstruktur. Mit der Modularisierung soll zugleich eine bessere Strukturierung des Studiums erreicht werden.
Die Modularisierung ist für konsekutive Studiengänge konstitutiv. Nicht zuletzt im Interesse der Durchlässigkeit zwischen Studiengängen nach § 18 HRG und § 19
HRG soll sie auch auf traditionelle Diplom-, Magister- und Staatsexamens-Studiengänge angewandt werden.
Die Einführung eines Leistungspunktsystems ist zweckmäßigerweise mit der Modularisierung zu verknüpfen. Die damit verbundene Einführung studienbegleitender Prüfungen ermöglicht eine unmittelbare Erfolgskontrolle und eine flexiblere Studiengestaltung und führt insgesamt zu einer Entlastung der Studierenden. Mit Beschluss vom 24. Oktober 1997 hat die KMK die schrittweise Einführung des European Credit Transfer Systems (ECTS - Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen) an allen deutschen Hochschulen befürwortet und gleichzeitig empfohlen, über ECTS hinaus das Leistungspunktsystem langfristig mit einer Akkumulierungs-Komponente zu versehen.
Definitionen und Standards für die:
- Modularisierung
Eine Modularisierung der Studiengänge, die dem Ziel gerecht wird, die Mobilität der Studierenden zu fördern, braucht einen hochschulübergreifenden Konsens über die Definition von Modulen. Wechselseitige Anerkennung von Modulen, z. B. bei Hochschulwechsel, setzt Vergleichbarkeit der Module voraus. Dazu bedarf es der Festlegung inhaltlicher und formaler Kriterien, die nach dem Grundsatz des Vertrauens in wissenschaftliche Leistungsfähigkeit Gleichwertigkeit, nicht aber Einheitlichkeit sichern. Gleichwertigkeit von Modulen ist gegeben, wenn sie einander in Inhalt, Umfang, und Anforderungen im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und -bewertung vorzunehmen.
Modularisierung ist die Zusammenfassung von Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerundeten. in sich abgeschlossenen und mit Leistungspunkten versehenen abprüfbaren Einheiten. Module können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen (wie z. B. Vorlesungen. Übungen, Praktika u. a.) zusammensetzen. Ein Modul kann Inhalte eines einzelnen Semesters oder eines Studienjahres umfassen, sich aber auch über mehrere Semester erstrecken. Module werden grundsätzlich mit Prüfungen abgeschlossen, auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden.
Module sind einschließlich des Arbeitsaufwands und der zu vergebenden Leistungspunkte zu beschreiben (zu Inhalt und Umfang wird auf die Erläuterungen in der Anlage verwiesen). Die Beschreibung eines Moduls soll mindestens enthalten:
a) Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls,
b) Lehrformen,
c) Voraussetzungen für die Teilnahme,
d) Verwendbarkeit des Moduls,
e) Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten,
f) Leistungspunkte und Noten,
g) Häufigkeit des Angebots von Modulen,
h) Arbeitsaufwand,
i) Dauer der Module.
Soweit Freiversuchsregelungen nicht unmittelbar anwendbar sind, sind Regelungen zu treffen, durch die ein frühzeitiges Absolvieren der nach dem Studienplan vorgesehenen Module begünstigt wird.
- Vergabe von Leistungspunkten Leistungspunkte sind ein quantitatives Maß für die Gesamtbelastung des Studierenden. Sie umfassen sowohl den unmittelbaren Unterricht als auch die Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes (Präsenz- und Selbststudium), den Prüfungsaufwand und die Prüfungsvorbereitungen einschließlich Abschluss- und Studienarbeiten sowie gegebenenfalls Praktika.
In der Regel werden pro Studienjahr 60 Leistungspunkte vergeben, d. h. 30 pro Semester. Auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 24. Oktober 1997 wird für einen Leistungspunkt eine Arbeitsbelastung (workload) des Studierenden im Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden angenommen. Die gesamte Arbeitsbelastung darf im Semester einschließlich der vorlesungsfreien Zeit 900 Stunden oder im Studienjahr 1800 Stunden nicht überschreiten.
Erläuterungen
Die Beschreibung der Module soll den Studierenden eine zuverlässige Information über Studienverlauf. Inhalte. qualitative und quantitative Anforderungen und Einbindung in das Gesamtkonzept des Studienganges bzw. das Verhältnis zu anderen angebotenen Modulen bieten. Die Beschreibung soll ferner eine Bewertung des Moduls im Hinblick auf Gleichwertigkeit als Voraussetzung für die Anrechenbarkeit bzw. den Transfer beim Hochschulwechsel ermöglichen. Andererseits sind starre Festlegungen, die eine flexible Gestaltung des Lehrangebotes verhindern, zu vermeiden. Unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschulen für die Gestaltung der Module im Einzelnen - gehen die von der KMK unter Buchstaben a) bis i) empfohlenen Standards für die Beschreibung von Modulen vor diesem Hintergrund davon aus, dass Angaben zu folgenden Fragen vorgesehen werden sollten:
a) Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls
Welche fachlichen, methodischen, fachpraktischen und fächerübergreifenden Inhalte sollen vermittelt werden, welche Lernziele sollen erreicht werden? Welche Kompetenzen (fachbezogene, methodische, fachübergreifende Kompetenzen, Schlüsselqualifikationen) sollen erworben werden? Die Lern- und Qualifikationsziele sind an einer zu definierenden Gesamtqualifikation (angestrebter Abschluss) auszurichten.
b) Lehrformen
Im Modul sind die einzelnen Lehr- und Lernformen zu beschreiben (Vorlesungen. Übungen, Seminare, Praktika, Projektarbeit, Selbststudium). Grundsätzlich sollen unterschiedliche Lehrveranstaltungen zum Erreichen eines Qualifikationszieles beitragen. Welche Veranstaltungen dies im konkreten Fall sind, ist jedoch eine nachrangige Frage. Während Vorlesungen eher einen Überblick vermitteln, dienen Übungen der Anwendung des Gelernten. Seminare eher der wissenschaftlichen Vertiefung usw. Unterschiedliche Veranstaltungen implizieren unterschiedliche methodische Ansätze, die sich gemeinsam einem thematischen Schwerpunkt widmen.
c) Voraussetzungen für die Teilnahme
Für jedes Modul sind die Voraussetzungen für die Teilnahme zu beschreiben.
Welche Kenntnisse. Fähigkeiten und Fertigkeiten sind für eine erfolgreiche Teilnahme vorauszusetzen, welche Module müssen bereits erfolgreich absolviert sein? Außerdem soll beschrieben sein, wie der Studierende sich auf die Teilnahme an diesem Modul vorbereiten kann (u. a. Literaturangaben, Hinweise auf multimedial gestutzte Lehr- und Lernprogramme).
d) Verwendbarkeit des Moduls
Bei der Beschreibung des Moduls ist darauf zu achten, in welchem Zusammenhang das Modul mit anderen Modulen innerhalb desselben Studiengangs steht und inwieweit das Modul geeignet ist, in anderen Studiengängen eingesetzt zu werden. Dies gilt auch für weiterbildende Studien und postgraduale Studiengänge.
e) Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Die studienbegleitenden Prüfungen, auf deren Grundlage Leistungspunkte erworben werden, sollen beschrieben sein. Sofern Module Prüfungsvorleistungen vorsehen (Semesterarbeiten, Exkursionsberichte, Hausarbeiten u. a.), müssen diese nach Art und Umfang beschrieben sein.
Für jede studienbegleitende Prüfung ist festzulegen, ob es sich um eine mündliche oder schriftliche Prüfung handelt, einen Vortrag oder eine Hausarbeit. Möglichkeiten der Kompensation innerhalb einer Modulprüfung, die sich aus mehreren Prüfungsleistungen zusammensetzt, sind in der Prüfungsordnung zu regeln.
f) Leistungspunkte und Noten Leistungspunkte und Noten sind getrennt auszuweisen. Eine vorläufige Orientierung für die Umrechnung der deutschen Noten in die ECTS-Skala bietet die folgende Tabelle. die mit dem derzeitigen Stand der Beratungen in der HRK übereinstimmt.
h) Arbeitsaufwand
Für jedes Modul sind der Gesamtarbeitsaufwand und die Anzahl der zu erwerbenden Leistungspunkte zu benennen.
i) Dauer der Module
Die Dauer der Module ist festzulegen. Sie bestimmt den Studienablauf, die Prüfungslast im jeweiligen Semester und wirkt sich auf die Häufigkeit des Angebots aus. Nicht zuletzt beeinflusst sie die Mobilität der Studierenden.