Mitteilung zur Kenntnisnahme Schulklassen sollen auch in den Ferien mobil sein Drs 154036 und

Januar 2006 Folgendes beschlossen: „Der Senat wird aufgefordert, auf Verkehrsunternehmen und VBB dahingehend einzuwirken, dass die Gültigkeit des ÖPNV-Tickets für Schulklassen auf die unterrichtsfreie Zeit für Schülergruppen in Hortbetreuung ausgedehnt wird. Darüber hinaus soll das Ticket in das Fahrscheinsortiment des VBB eingeordnet werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Januar 2006 zu berichten."

Hierzu wird berichtet:

Für jeden Grundschulklassenverband ist ein Schulticket erhältlich. Die BVG und die S-Bahn Berlin GmbH unterbreiten das Schulticket-Angebot den Schulen direkt. Eine Aufnahme in das Tarifsortiment des VBB ist nicht zwingend erforderlich, da die Nutzergruppe und damit der jeweilige Vertragspartner für die Verkehrsunternehmen klar definiert sind und der Vertrag direkt zwischen der Nutzergruppe und den Verkehrsunternehmen zustande kommt.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport hat die BVG um Stellungnahme zu einer Ausweitung der Gültigkeit des Schultickets auf die unterrichtsfreie Zeit gebeten. Die BVG hat im Einvernehmen mit der S-Bahn Berlin GmbH Folgendes übermittelt: „Eine Ausweitung des bestehenden Sondertarifangebotes Schulticket auf die Ferienzeiten ist leider nicht umsetzbar, da sich hier die Rahmenbedingungen sowohl hinsichtlich des Nutzerkreises als auch der Nutzungsintensität grundsätzlich unterscheiden. So basiert die Gestaltung des Schultickets als?Schuljahreskarte? und der äußerst attraktive Preis von 8,00 Euro je Schüler und Schuljahr darauf, dass die Klassenzusammensetzung für die Dauer eines Schuljahres konstant ist und der Nutzungszweck, nämlich Exkursionen im Rahmen des regulären Unterrichtes, sowohl für alle Grundschulklassen als auch für jeden einzelnen Schüler gleichermaßen zutrifft sowie weitgehend quantifizierbar ist. Diese Rahmenbedingungen lassen sich insofern nicht auf eine Nutzung in Ferienzeiten übertragen, als nicht alle Schüler einer Klasse in gleichem Umfang die Ferienbetreuung in Anspruch nehmen und sich auch Art und Intensität von Unternehmungen innerhalb der Ferienbetreuungen nicht verallgemeinern lassen.

Wir möchten an dieser Stelle allerdings darauf hinweisen, dass die bereits im VBB-Tarif enthaltenen regulären Schülertarifangebote auch in den Ferienzeiten die kostengünstige Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglichen.

So werden die im Vergleich zu regulären Tageskarten des Ermäßigungstarifs nochmals stark rabattierten Gruppentageskarten für Schüler bis Klassenstufe 8 angeboten. Sie sind zum Preis von 2,30 Euro (ab 01.08.2005) für Berlin AB bzw. 3,50 Euro (ab 01.08.2005) für Berlin ABC erhältlich. Am Beispiel der Gruppentageskarte für Schüler AB bedeutet dies eine Preisreduzierung um 45 % im Vergleich zur regulären ermäßigten Tageskarte Berlin AB.

Die Gruppentageskarten für Schüler gelten ab Entwertung bis zum Folgetag 3:00 Uhr für beliebig viele Fahrten und werden in allen personalbedienten Verkaufsstellen von BVG und S-Bahn ausgegeben. Die Mindestgruppengröße beträgt 10 Schüler; je 10 Schüler kann eine Begleitperson ebenfalls zum genannten Preis mitfahren.

Bei intensiver ÖPNV-Nutzung stellen auch die Schülertickets zum Preis von 26,00 Euro je Monat und die nochmals stark rabattierten Geschwisterkarten für monatlich 16,00 Euro ein attraktives Tagesangebot für die Ferienzeit dar. Die genannten Preise bleiben auch nach den geplanten Tarifmaßnahmen zum 01.08.2005 unverändert. [Anmerkung: Die Tarifmaßnahmen zum 01.08.05 sind inzwischen ohne eine Veränderung der Preise für Schülertickets und Geschwisterkarten umgesetzt worden.]

Unter Berücksichtigung der dargestellten Hintergründe und der bereits vorhandenen preiswerten Tarifangebote für Schüler bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir dem Wunsch nach einem zusätzlichen Sondertarifangebot für die Ferienzeit leider nicht folgen können."

Der Senat sieht angesichts der vorgetragenen Argumente der BVG keine Möglichkeit, die Verkehrsunternehmen zu einer zeitlichen Ausdehnung der Gültigkeit des Schultickets auf die unterrichtsfreie Zeit entsprechend dem Beschluss zu veranlassen. Der Senat wird sich jedoch über die zuständigen Gremien des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) dafür einsetzen, dass das Schulticket in seiner bestehenden Form mit Gültigkeit nur bei BVG und S-Bahn in den VBB-Tarif aufgenommen wird. Für eine Ausdehnung der Gültigkeit des Schultickets auf die Nutzung der Verkehrsmittel der DB Regio gibt es aus der Sicht des Senats keine Notwendigkeit, da alle Ziele innerhalb Berlins mit der S-Bahn und der BVG erreichbar sind. Außerdem wäre eine Ausweitung der Gültigkeit auf weitere in Berlin verkehrende VBB-Verkehrsunternehmen sowie insbesondere auch eine Ausdehnung auf die Nutzungsmöglichkeit außerhalb Berlins ­ z. B. auf den Tarifbereich Berlin ABC - mit Preiserhöhungen verbunden.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Regierender Bürgermeister Senatorin für Stadtentwicklung