Vergütungen für Führungskräfte nach dem Betriebegesetz T 210

11. Mittelverwendung bei einem Privattheater T 203 - T 209

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat umgehend den durch die vorzeitige Auszahlung von Zuwendungen entstandenen Zinsschaden ermittelt und gegenüber dem Zuwendungsempfänger geltend macht.

12. Vergütungen für Führungskräfte nach dem Betriebegesetz T 210 - T 237

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat und die Betriebe nach dem BerlBG weiterhin nicht bereit sind, bei der Vergütungsbemessung und der Gewährung weiterer Vergünstigungen für die Führungskräfte unterhalb des Vorstands den Vorteilen der Sonderstellung der Betriebe im Wirtschaftsleben hinreichend Rechnung zu tragen.

Es missbilligt ferner, dass sich die Verringerung des Personalaufwands bei diesem Personenkreis bisher noch nicht mit dem nötigen Nachdruck vollzieht.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat in geeigneter Weise auf die Betriebe einwirkt, damit diese

- die Bezüge und weitere Vergünstigungen für die Führungskräfte unterhalb des Vorstands aufgrund der wirtschaftlichen Sonderstellung der Betriebe zurückhaltender bemessen und

- bei der weiterhin notwendigen Verringerung der Personalaufwendungen die ATAngestellten in vollem Umfang einbeziehen und auch hier den Personalabbau vorantreiben.

Es erwartet ferner, dass der Senat sich nicht länger der notwendigen Überarbeitung der Leitlinien für die Vergütungsstruktur von Führungskräften der Anstalten des öffentlichen Rechts nach dem BerlBG verschließt.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Berliner Wasserbetriebe das sog. Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die BSR und die BWB wettbewerbseinschränkende Vergabeverfahren künftig ausschließen. Es erwartet ferner, dass der Senat in geeigneter Weise auf die BSR und die BWB einwirkt, damit diese Anstalten auch für Bauleistungen mit Werten unterhalb der EU-Schwellenwerte transparente, diskriminierungsfreie Vergabeverfahren sicherstellen.

14. Seminarhotel der Berliner Wasserbetriebe und Gewährung von Sonderleistungen und Vergünstigungen T 264 - T 276

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Berliner Wasserbetriebe das Seminarhotel Blossin so bald wie möglich veräußern. Der Senat hat dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2006 über die Ergebnisse zu berichten.

Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2001

Drs 15/2848

15. Vermögensschwund bei der Stiftung „Luftbrückendank" Nr. 6 [T 146 ­ T 149 Rj 2001]

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Justiz im Hinblick auf die in § 3 des Berliner Stiftungsgesetzes niedergelegte Verpflichtung zur ungeschmälerten Erhaltung des Stiftungsvermögens für die der Rechtsaufsicht des Senats unterliegenden Stiftungen geeignete Kriterien und Maßstäbe für die Anlage des Stiftungsvermögens entwickelt und in Form eines Merkblatts publiziert, um einen vergleichbaren Vermögensschwund wie bei der Stiftung „Luftbrückendank" bereits im Vorfeld verhin4 dern zu helfen.

Es erwartet ferner, dass die erbetene Übersicht über den Vermögensstand ­ und dessen Anlage

­ für weitere vergleichbare Stiftungen vorgelegt wird.

Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2002

Drs 15/3778

16. Eingruppierungsmängel bei den Arbeitern der Berliner Feuerwehr und unzulässige Bestellung von Vorarbeitern Nr. 6 [T 100 ­ T 108 Rj 2002]

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Inneres

­ die Mängel bei den Beschreibungen der Aufgabenkreise behebt und tarifgerechte Bewertungen und Einreihungen vornimmt,

­ für Instandsetzungsarbeiten an Feuerwehrfahrzeugen grundsätzlich Arbeitszeitwerte festlegt,

­ dem Abgeordnetenhaus einen Bericht darüber vorlegt, wie unverzüglich Maßnahmen zur Einstellung der Vorarbeiterzulagen eingeleitet und in der angekündigten Projektgruppe „Organisationsstrukturen und Ablauforganisation" vorangetrieben werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Mai 2006 über den Sachstand zu berichten.

17. Einnahmeüberwachung bei darlehensweise gewährter Sozialhilfe Nr. 9 [T 138 ­ T 143 Rj 2002]

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung eine einheitliche, verbindliche und zeitgemäße, d. h. ITgestützte Regelung zur haushaltsmäßigen Überwachung der Einnahmen aus Darlehensrückzahlungen schafft. Neben den Darlehen nach dem SGB XII sind hierbei nunmehr auch die Darlehen nach dem SGB II, die in der Finanzierungszuständigkeit des kommunalen Trägers liegen, einzubeziehen.

18. Gehaltsniveau bei Führungskräften der BVG Nr. 21 [T 305 ­ T 316 Rj 2002]

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die BVG ihre Bemühungen verstärkt fortsetzen, um die geforderten Korrekturmaßnahmen zeitnah umzusetzen und den Personalabbau bei Beschäftigten mit Führungsaufgaben weiter voranzutreiben. Insbesondere haben die BVG sicherzustellen, dass die anlässlich des für den Betrieb ausgehandelten Tarifvertrags vereinbarte Gehaltskürzung um 12 v. H. für die AT-Angestellten unverzüglich umgesetzt wird.

19. Wirtschaftlichkeit des Projekts ITIS Nr. 28 [T 74 ­ T 84 Rj 2001]

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Inneres bis zum 31. Mai 2006 methodisch fundiert ermittelte Ist-Angaben über die Kosten und über die ausgeführten Aufgaben des IT-Einsatzes in den Senatsverwaltungen, den nachgeordneten Behörden und den Bezirksämtern (Ersatzbeschaffungen, Dienstleistungen, Verbrauchsmaterialien usw.) verständlich formuliert aufliefert. Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Inneres im Rahmen dieses Berichts die angekündigte Kostenvergleichrechnung für das Projekt ITIS vornimmt.

Berichtsfrist et wird.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss zu allen nicht ausdrücklich terminierten Auflagen innerhalb von sechs Monaten über die Erledigung bericht