Integration

Ziel ist es, auf dem Areal des ehemaligen Spreeparks in Berlin-Treptow einen hochwertigen und stadtverträglichen Kultur- und Freizeitpark anzusiedeln. Dieser Park ist Teil des sich in den letzten Jahren sehr dynamisch entwickelnden Entertainment-Bandes entlang der Spree.

Es geht um die aus gesamtstädtischer Sicht dringend erforderliche Nachnutzung eines Geländes mit erheblichen städtebaulichen Missständen (verfallene Gebäude, Fahrgeschäfte, Altlasten) die wirtschaftlich vertretbar beseitigt werden sollen, zum anderen um die Schaffung einer weiteren Attraktion nicht nur für die Berliner Bevölkerung, sondern auch für Berlins Besucher. Der Spreepark hat somit auch eine wichtige stadtwirtschaftliche Bedeutung.

Der künftige Kultur- und Freizeitpark soll als bedeutender Anziehungspunkt für Erholungssuchende in den umgebenden sensiblen Landschaftsraum (umgeben von dem Landschaftsschutzgebiet Plänterwald) einpasst werden. Es kommt es auf einen ausgewogenen Abgleich des wirtschaftlichen Nutzungsinteresses mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes an.

Desweiteren soll die denkmalgerechte Sanierung des historischen Ausflugslokals "Eierhäuschen" erfolgen, als südlicher Abschluss des neu zugestaltenden Areals.

Zur verkehrlichen Erschließung ist - neben einer Verbesserung der schon guten Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr - z. B. durch eine Shuttleanbindung - der Ausbau des Dammwegs auf eine Breite von 9,25 m und der Bau eines Parkhauses auf dem Gelände des Spreeparks (ca. 900 Stellplätze) erforderlich. Der Ausbau des Dammweges soll so erfolgen, dass die Eingriffe in den Wald möglichst gering ausfallen.

Die Stellplätze sind Voraussetzung, um das illegale Parken im Wald zu verhindern und einen die Anwohner belastenden Parksuchverkehr in den angrenzenden Wohngebieten möglichst zu vermeiden. Ergänzende verkehrslenkende Maßnahmen sind denkbar.

Der Treptower Park ist von der Flächennutzungplan-Änderung nicht betroffen. Die Wegeverbindung Bulgarische Straße zum Baumschulenweg bleibt erhalten, ebenso der Uferwanderweg.

Das Spreeparkgelände ist von einem Landschaftsschutzgebiet umgeben. Die Freizeitparknutzung soll auf den heute umzäunten Spreeparkbereich beschränkt bleiben, sogar geringfügig im Bereich des Wasserweges (ehemaliger Kassenbereich) zurückgenommen. Er soll so gegliedert werden, dass Einflüsse auf den umgebenden Waldbereich minimiert und kleinere Teilflächen zusätzlich in den Landschaftsschutz einbezogen werden können. Dem derzeitigen Stand entsprechend sollen die Erbbaurechtsflächen, die außerhalb des Zaunes liegen an Berlin rückübertragen werden (ca. 8 ha), so dass das Landschaftsschutzgebiet dann auch eigentumsrechtlich gesichert ist.

Im Rahmen der weiteren Konkretisierung der Planung ist im Zusammenhang mit der Erschließung des Areals Abwägungsergebnis und Gründe Stellungnahme gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 AGBauGB Seite 3

Spreepark (Treptow-Köpenick) Flächennutzungsplan - Änderung Lfd. Nr. 12/02 über ggf. erforderliche, kleinere Eingriffe in das LSG (Verbreiterung des Dammwegs um ca. 4 m, Erschließung des"Eierhäuschens") auf der nachfolgenden Planungsebene zu entscheiden. Der genaue Umfang ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu ermitteln und zu bewerten, wobei sich dieser minimieren lässt, wenn ein Investor sowohl Spreepark als auch Eierhäuschen betreibt (Reduzierung von Parkplätzen am "Eierhäuschen").

Ein Verzicht auf den Ausbau des Dammweges und der Bau eines Parkhauses und von Parkplätzen, die Erschließung des Vergnügungsparks ist nicht vertretbar, da der Standort nicht ohne technische und verkehrliche Erschließung betrieben werden kann.

Auf die Ansiedlung eines hochwertigen und umweltverträglichen Kultur- und Freizeitparks auf dem ehemaligen Spreeparkgelände kann nicht verzichtet werden. Eine Renaturierung der ehemaligen Spreeparkfläche ist wegen der o.g. übergeordneten Bedarfsaspekte nicht Planungsziel.

Die Fläche des Vergnügungsparks wird im wesentlichen dem Status quo entsprechen, darüberhinaus wird der ehemalige Kassenbereich aus die Nordseite des Wasserweges zurückgenommen. Die Gesamtfläche bleibt eingzäunt, das "Eierhäuschen" soll unabhängig vom Spreeparkareal zugänglich sein.

Mit der Flächennutzungplandarstellung "Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil" wird nicht gefordert die Landschaftsschutzgebietsfläche auf der nachfolgenden Planungsebene als Baufläche festzusetzen, der Wald im Bereich des Wasserweges bleibt bestehen. Im übrigen gelten für den gesamten Bereich Plänterwald die waldgesetzlichen Regelungen des Landeswaldgesetzes.

Die umweltverträgliche Integration des Freizeitparks, der vom Landschaftsschutzgebiet umschlossen wird, ist Planungsziel. Auf der nachfolgenden Planungsebene, hier der Bebauungsplanung bzw. im Rahmen der konkreten Vorhabensgenehmigung sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt auf der Ebene zu formulieren und festzusetzen.

Ausgleichsmaßnahmen, die nicht am Ort des Eingriffs umgesetzt werden können, sind vorrangig auf den prioritären Flächen der Ausgleichskonzeption des Landschaftsprogramms zu realisieren.

Auswirkungen auf den Regionalpark Müggelspree werden nicht gesehen, da sich die Gesamtgröße nicht verändert. Die Neugestaltung des Spreeparkareals ist nicht von raumordnerischer Relevanz. Geforderte Größen- und Kapazitätsangaben im Erläuterungstext sind auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht üblich.

Die städtebauliche Vorplanung ("Masterplan"), war erforderlich um die Vergleichbarkeit von Investoren Angeboten für die Liegenschaftsfonds GmbH zu ermöglichen. Eine Fortschreibung ist nicht beabsichtigt. Die Darstellungen des FNP ermöglichen auf der Bebauungsplanebene ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten für die Neugestaltung des Spreepark- Areals, einschließlich des "Eierhäuschens". Die derzeit im Bebauungsplan-Entwurf 9 -7 beabsichtigten Festsetzungen, setzen diese Vorgaben um und sind vom bauleitplanerischen Entwicklungsgebot abgedeckt.

Die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplan- Ändererung wurde ortsüblich im Amtsblatt von Berlin und darüberhinaus in der Tagespresse bekannt gemacht. In den Anzeigen wurde auf die ergänzende Informationsmöglichkeiten im Rathaus Köpenick, in der sich das für Stadtplanung zuständige Amt befindet, hingewiesen. Das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren wird entsprechend den Regelungen des BauGB und des AGBauGB durchgeführt. Die textlichen Erläuterungen stellen den Sachverhalt der FNP-Ebene angemessen dar.