Soweit noch für den mittleren Dienst der Schutzpolizei ausgebildet wird erfolgt die Ausbildung beim Polizeipräsidenten in Berlin

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3. Ausbildung in Berlin

a. Bei der Kriminalpolizei bestehen die Laufbahngruppen gehobener und höherer Dienst. Bei der Schutzpolizei ist die zweigeteilte Laufbahn grundsätzlich eingeführt. Sie wird entsprechend den finanziellen Möglichkeiten umgesetzt. Der Aufstieg aus dem mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst geschieht teilweise über das Fachhochschulstudium, aber überwiegend über Lehrgänge außerhalb der Fachhochschule. Alle Auszubildenden für den Polizeivollzugsdienst stehen im Beamtenverhältnis.

Soweit noch für den mittleren Dienst der Schutzpolizei ausgebildet wird, erfolgt die Ausbildung beim Polizeipräsidenten in Berlin. Die Ausbildung des gehobenen Polizeivollzugsdienstes erfolgt an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin in für die Schutzpolizei und für die Kriminalpolizei getrennten Studiengängen, in denen unterschiedliche Laufbahnbefähigungen vermittelt werden.

Während der Fachhochschulausbildung werden die Studierenden in den ersten beiden Semestern gänzlich und ab dem 4. Semester entsprechend den inhaltlichen und organisatorischen Gegebenheiten teilweise gemeinsam unterrichtet.

b. Die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin (FHVR) ist Hochschule im Sinne des HRG und in das Berliner Hochschulwesen integriert. Sie ist wie die anderen Berliner Hochschulen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Kuratorialverfassung und rechts- und dienstherrenfähig. Sie unterliegt der Rechtsaufsicht der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur und in den ihr übertragenen staatlichen Aufgaben der Fachaufsicht; in Angelegenheiten, die Studiengänge betreffen, die auf den öffentlichen Dienst ausgerichtet sind, werden Rechts- und Fachaufsicht im Einvernehmen mit der für die Ordnung der jeweiligen Laufbahn zuständigen obersten Dienstbehörde wahrgenommen.

An der FHVR werden für den öffentlichen Dienst nicht nur Polizeivollzugsbeamte, sondern auch Rechtspfleger ausgebildet. Außerdem bildet die FHVR Studierende außerhalb eines Beamtenverhältnisses im Studiengang „Öffentliche Verwaltungswirtschaft" für Verwaltungstätigkeiten in Wirtschaft und Verbänden aus; mit dem Abschluss des Studiengangs wird zugleich die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung erworben. Daneben bietet die FHVR, teilweise in Kooperation mit anderen Hochschulen, weitere grundständige und Aufbaustudien an, u.a. künftig den Bachelor-Studiengang „Sicherheitsmanagement".

Über das Personal der FHVR einschließlich des Lehrkörpers entscheidet die FHVR entsprechend den Beschlüssen ihrer Selbstverwaltungsgremien autonom.

Ihre Professoren werden von der FHVR nach öffentlicher Ausschreibung in einem förmlichen Berufungsverfahren benannt und wie bei den anderen Berliner Hochschulen von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur berufen.

Die FHVR ist in Fachbereiche gegliedert. Polizeivollzugsbeamte und die künftigen Studierenden des Studiengangs „Sicherheitsmanagement" gehören dem Fachbereich Polizeivollzugsdienst an. Organe des Fachbereichs sind der Fachbereichsrat und der Dekan/die Dekanin. Die Zusammensetzung des Fachbereichsrats und der Dekan/die Dekanin werden von den Fachbereichsangehörigen durch Wahl beSeite 4 von 8 stimmt; die Wahrnehmung der Ämter ist befristet. Der Dekan/die Dekanin ist den übrigen Fachbereichsangehörigen nicht vorgesetzt.

Die FHVR ist in Berlin-Friedrichsfelde gelegen.

Ausgehend von den Empfehlungen des Wissenschaftsrates eine Zusammenführung von Fachhochschulen zu prüfen, plant die FHVR eine Fusion mit der Fachhochschule für Wirtschaft (FHW). Demzufolge soll auch der Fachbereich Polizeivollzugsdienst in die neue Fachhochschule für Wirtschaft und Recht (FHWR) überführt werden.

Die zum 1. Oktober 2006 angestrebte Fusion darf jedoch eine spätere Ausgliederung des Fachbereichs und Zusammenführung mit der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg nicht ausschließen. Dementsprechend hat die Senatsverwaltung für Inneres auf eine entsprechende Regelung im § 1 Abs. 3 des Entwurfes des FHVR-Eingliederungsgesetzes hingewirkt.

c. Ausbildungseinrichtung des Polizeipräsidenten in Berlin ist dessen Zentrale Serviceeinheit, Abteilung IV - ZSE IV (ehemalige Landespolizeischule). ZSE IV obliegen neben der Ausbildung des mittleren Dienstes der Schutzpolizei die Durchführung von Lehrgängen für den Aufstieg aus dem mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst einschließlich der abschließenden Prüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst sowie die zentrale Fortbildung in der Berliner Polizei; ZSE IV nimmt außerdem die Aufgaben der Ausbildungsleitung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst wahr und ist im Rahmen des Fachhochschulstudiums für Organisation, Gestaltung und Durchführung der Praktika zuständig.

Standorte von ZSE IV sind Berlin-Ruhleben und Berlin-Spandau; die Ausbildung des mittleren Dienstes findet am Standort Berlin-Spandau - Bildungszentrum der Berliner Polizei Joachim Lipschitz - statt.

II. Zivilgesellschaftliche Ausrichtung der Polizeiausbildung

Die Ausbildung bereitet auf die selbständige, bürgernahe sowie fachlich und sozial kompetente Wahrnehmung der Aufgaben als Sachbearbeiter und leitender Mitarbeiter bei der Schutzpolizei bzw. bei der Kriminalpolizei bei unbedingter Treue zu Verfassung und Gesetz vor. Das erfordert die konsequent zivilgesellschaftliche Ausrichtung der Ausbildung. In beiden Ländern ist diese Ausrichtung durch die Inhalte und Formen der Ausbildung und durch die Lehrenden sowohl für den mittleren als auch für den gehobenen Polizeivollzugsdienst gewährleistet.

III. Modelle einer gemeinsamen Ausbildung

Wegen dafür nicht ausreichender Kapazitäten ist es nicht möglich, sowohl den mittleren Dienst als auch den gehobenen Dienst beider Länder an einer Ausbildungseinrichtung oder an einem Standort auszubilden. Alternativ bieten sich an:

a. Modell a Fortführung/Einrichtung von rechtlich und weitgehend auch organisatorisch voneinander unabhängigen Ausbildungseinrichtungen für den mittleren Dienst für beide Länder an einem gemeinsamen Standort und rechtlich und weitgehend auch organisatorisch voneinander unabhängige Fortführung der Fachhochschuleinrichtungen für den gehobenen Dienst an einem anderen gemeinsamen Standort

b. Modell b Gemeinsame Ausbildung des mittleren Dienstes an einem Standort, vorzugsweise in Berlin-Spandau, nach jeweils unveränderten unterschiedlichen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften beider Länder und gemeinsame Ausbildung des gehobenen Dienstes an einem Standort, vorzugsweise in Oranienburg, nach jeweils unveränderten unterschiedlichen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften beider Länder (sog. gegenseitige Fremdausbildung)

c. Modell c Errichtung einer gemeinsamen Polizeischule für die Ausbildung des mittleren Dienstes nach einheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften und Errichtung einer gemeinsamen Fachhochschule für die Ausbildung des gehobenen Dienstes nach einheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften Prüfenswert erscheint in diesem Zusammenhang auch die Bildung einer gemeinsamen Fachhochschule mit mehreren Standorten, die sowohl die Anwärter des mittleren als auch die des gehobenen Polizeivollzugsdienstes ausbildet. Hierbei wären weitere Synergieeffekte denkbar.

IV. Auseinandersetzung mit den Modellen

1. Modell a

Die Einrichtung von jeweils zwei Ausbildungseinrichtungen an zwei verschiedenen Standorten kommt nur übergangsweise in Betracht; das Modell entspricht nicht den bei der Zusammenarbeit der beiden Länder angestrebten Lösungen: