Vorbelastung aus Straßenverkehr Belastung aus dem Straßentunnel B 96 und Zusatzbelastung aus der Tiefgarage zu verzeichnen sind

Bebauungsplan II-201b Begründung

Ergebnis einer Untersuchung der Fahrzeugabgase aus der Parkgarage für den Bahnhof auf die Immissionssituation:

Im Ergebnis ist laut diesem Gutachten vom September 1996 zwar ein erhöhter Luftschadstoffausstoß am Abluftkamin des B 96-Tunnels sowie an den betroffenen Portal- und Rampenbereichen (Heidestaße und jetzige Clara-Jaschke-Straße) zu verzeichnen, doch ergeben sich aufgrund der rechnerischen Abschätzungen nur so geringe Zusatzbelastungen, dass keine Grenz- oder Leitwertüberschreitungen durch die resultierende Gesamtbelastung (d. h.

Vorbelastung aus Straßenverkehr, Belastung aus dem Straßentunnel B 96 und Zusatzbelastung aus der Tiefgarage) zu verzeichnen sind. Das Gutachten wurde für die Plangenehmigung der Tiefgarage erstellt.

Ergebnis einer Nachberechnung für den Bereich MK 2 (Tunnelausfahrt):

Laut Aussage der Untersuchung vom 05.02.1997 kommt es durch die Portalüberbauung des MK 2 (nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans II-201b aber zur Invalidenstraße hin ausgerichtet und somit den Geltungsbereich des Bebauungsplanes II-201b betreffend) zu keiner nachteiligen Auswirkung auf die Schadstoffimmissionen in diesem Bereich, solange die Tunnelluft aus der B 96-Oströhre größtenteils abgesaugt und durch den Kamin ausgeblasen werde. Dies bedeute eine tägliche Absaugdauer von mindestens 12 Stunden.

Wird diese eingehalten, unterscheiden sich die Belastungen nicht wesentlich von anderen straßennahen Bauten, welche als tragbar erachtet werden. Spezielle Auflagen für den Bebauungsplan werden nicht empfohlen.

Ebenfalls aufgrund der Veränderungen des Verkehrskonzeptes gegenüber der Planfeststellung und des Ersatzes der Planfeststellung durch den Bebauungsplan für die oben beschriebenen Straßenabschnitte wurde eine weitere vertiefende Betrachtung der Lufthygienesituation für den Bebauungsplan II-201b und angrenzender Bereiche erforderlich.

Ein Luftschadstoff-Gutachten für das Prognosejahr 2015 zum Bebauungsplan II-201b (Stand: 27. Juni 2005) hat die Immissionsbelastungen ermittelt.

Ergebnis der Berechnung zur 22. BImSchV vom Juni 2005

Prüfwerte

Die Tabelle enthält die in der 22. BImSchV festgelegten Grenzwerte für die Schadstoffe Benzol, CO, NO2, PM10 und SO2 für das Jahr 2015. Diese Werte bilden die Grundlage zur Bewertung der Immissionsberechnungen. Die Grenzwerte für Überschreitungshäufigkeiten verstehen sich nach Rundung auf ganze µg/m³, d. h. der Grenzwert für die Überschreitung des Tagesmittelwerts von PM10 von 50 µg/m³ ist bei der numerischen Auswertung als 50.5 µg/m³g/m³ dürfen nicht mehr als 18mal im Kalenderjahr überschritten werden PM10 Kalenderjahr 40 µg/m³ PM10 Tagesmittelwert 50 µg/m³ dürfen nicht mehr als 35mal im Kalenderjahr überschritten werden SO2 1 Stunde 350 µg/m³ dürfen nicht mehr als 24mal im Kalenderjahr überschritten werden SO2 Tagesmittelwert 125 µg/m³ dürfen nicht mehr als 3mal im Kalenderjahr überschritten werden

Die Blei-Immissionen müssen im Gutachten nicht überprüft werden, da Blei vom Verkehr bereits heute nicht mehr emittiert wird. Die Vorbelastung des Schadstoffs Blei beträgt im Jahr 2015 0,18 µg/m³ und liegt deutlich unterhalb des Grenzwerts von 0,5 µg/m³. Untersuchungsgebiet

Das Untersuchungsgebiet umfasst den Bereich der Invalidenstraße zwischen Lehrter Straße und Heidestraße sowie den B96-Tunnel zwischen Invalidenstraße und Heidestraße. Am Südrand des Gebiets liegt der Lehrter Bahnhof. Das hat eine Ost-West Ausdehnung von 482 m und eine Nord-Süd-Ausdehnung von 540 m.

Um die Emissionen der Straßen etwas weiträumiger zu berücksichtigen und Randeffekte zu vermeiden, wurde das Gebiet für die Berechnung nach Westen um 84 m, nach Süden um 24 m, nach Osten um 138 m und nach Norden um 18 m ausgedehnt. Die Berechnung der Emissionen und Immissionen erfolgte für dieses vergrößerte Gebiet, die Auswertung der Ergebnisse nur im Untersuchungsgebiet.

Immissionsmodellierung Immissionsmodell

Die Immissionsprognosen wurde mit Hilfe von Ausbreitungsrechnungen mit dem Ausbreitungsmodell LASAT 2.12 durchgeführt. LASAT ist ein Partikelmodell nach Richtlinie VDI 3945

Blatt 3. Es berechnet die Ausbreitung von Spurenstoffen in der Atmosphäre, indem für ein repräsentatives Ensemble von Spurenstoff-Partikeln die Bewegung mit Hilfe eines stochastischen Prozesses auf dem Computer simuliert wird (Lagrange-Simulation). Die Konzentration eines Spurenstoffes wird durch das Auszählen der Partikel und der von ihnen transportierten Masse in einem Volumenelement während eines Zeitintervalls bestimmt. Ein Partikelmodell ermöglicht die Behandlung von zeitabhängigen Ausbreitungssituationen und komplexen Quellkonfigurationen.

Bebauungsplan II-201b Begründung

Die Ausbreitungsrechnungen wurden auf der Grundlage einer Jahreszeitreihe durchgeführt, bei der für jede fortlaufende Stunde eines Kalenderjahres die meteorologischen Kenngrößen und Quellstärken (durch Ganglinien) in Form von Stundenmitteln vorgegeben wurden.

Auf diese Weise konnten zeitliche Korrelationen zwischen Meteorologie und Emissionen (z. B. hohes Verkehrsaufkommen bei Tag) unmittelbar berücksichtigt werden. Einem konservativen Ansatz entsprechend wurde die Deposition von PM10-Partikeln nicht berücksichtigt.

Die Rampe der B96 vom Nordportal auf das übrige Geländeniveau, der nicht-überdachte Abschnitt der Tunnelabzweigung sowie das Stück Bahndamm zwischen dem Hauptbahnhof/Lehrter Bahnhof und dem Humboldthafen wurden über ein Geländemodell in LASAT berücksichtigt.

Ergebnisse:

Die Berechnungsergebnisse wurden für die erste vertikale Schicht (0 - 3 m) des Rechengitters, entsprechend einem Mittelwert in 1,5 m Höhe über dem Boden, ausgewertet.

Immissionsprognose Benzol

Der Grenzwert ist als Jahresmittelwert von 5 µg/m³ definiert. Der Jahresmittelwert der Vorbelastung beträgt 2 µg/m³. Die mittlere Zusatzbelastung beträgt 0,18 µg/m³, das ergibt eine mittlere Gesamtkonzentration von 2,18 µg/m³.

Der Grenzwert von 5 µg/m³ wird im Großteil des Untersuchungsgebiets eingehalten, lediglich auf den Verkehrsflächen in direkter Umgebung der beiden Tunnelportale treten Überschreitungen auf.

Immissionsprognose CO

Der maximale 8-Stundenmittelwert CO von 10 mg/m³ ist als Grenzwert definiert. Der maximale CO-8-Stundenmittelwert lässt sich über eine statistische Beziehung aus dem CO-Jahresmittelwert ableiten.

Der Jahresmittelwert der Vorbelastung von CO beträgt 0,38 mg/m³. Die mittlere berechnete CO-Zusatzbelastung beträgt 0,034 mg/m³, das ergibt eine mittlere Gesamtkonzentration von 0,41 mg/m³ als Jahresmittel. Der sich aus der statistischen Beziehung ergebende mittlere maximale 8-Stundenmittelwert von CO liegt im Untersuchungsgebiet bei 3,5 mg/m³.

Der Grenzwert von 10 mg/m³ wird im Großteil des Untersuchungsgebiets eingehalten, lediglich auf den Verkehrsflächen in direkter Umgebung der beiden Tunnelportale treten Überschreitungen auf.

Immissionsprognose NO2

NO2 ist ein photochemisch aktiver Stoff, dessen zeitlich aufgelöste Konzentration nur mit unverhältnismäßig aufwändigen dreidimensionalen photochemischen Gittermodellen berechnet werden kann. Die Summe der Stickoxide, NOx, dagegen verhält sich wie ein inerter Schadstoff. Emissionen des Kfz-Verkehrs sind ebenfalls nur für NOx bekannt. Da man die NO2-Jahresmittel- und -Kurzzeitwerte basierend auf den NOx-Jahresmittelwerten statistisch berechnen kann, reicht eine Kenntnis des Jahresmittelwerts der NOx-Gesamtbelastung aus.

Die Ausbreitungsrechnung erfolgte dementsprechend für NOx und über die statistische Beziehung wurden daraus die NO2-Belastungen abgeleitet.

Der Grenzwert für den NO2-Jahresmittelwert liegt bei 40 µg/m³. Die mittlere prognostizierte Gesamtbelastung liegt bei 30,0 µg/m³. Der Grenzwert für den Jahresmittelwert wird im Großteil des Untersuchungsgebiets eingehalten.