Jugendamt

Ein von der Landeskommission Berlin gegen Gewalt im Sommer 2004 gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Wirtschaft und Frauen und BIG durchgeführter Workshop zum oben genannten Themenbereich hat deutlich gemacht, dass es gelungen ist, die Sicherheits- und Präventionsbeiräte, die Jugendämter sowie die Koordinatoren und Koordinatorinnen „häusliche Gewalt" der Berliner Polizei verstärkt in die bezirkliche Prävention von häuslicher Gewalt mit einzubeziehen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass ein bezirksübergreifendes Gremium erforderlich ist, das die Umsetzung der auf Bundes- und Landesebene entwickelten Maßnahmen und Strategien in den Bezirken gewährleisten soll. Am 22.08.2005 fand die konstituierende Sitzung des Berlinweiten Gremiums der Bezirksämter statt. Es sind zunächst zwei Treffen pro Jahr geplant, die gemeinsam von der Landeskommission Berlin gegen Gewalt, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen und BIG durchgeführt werden. Das zweite Treffen hat im Dezember 2005 stattgefunden.

6. Täterarbeit

Das Berliner Zentrum für Gewaltprävention (BZfG) hat auch im Jahr 2005 mit Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie sein Angebot ausgebaut und weiterentwickelt. So wurden im Jahr 2005 sechs Gruppen zur Entwicklung gewaltfreier Lebensperspektiven durchgeführt. Eine siebte Gruppe ist in der Vorbereitung und eine achte wird in diesem Jahr wohl noch zusammengestellt werden. Wie in den Vorjahren erhöhte sich auch 2005 die Zahl der Teilnehmer an den Informationsabenden von 98 im Jahr 2004 auf 121 Männer.

Die Klientenzahlen des BZfG steigen seit seiner Gründung im Jahr 2003 kontinuierlich an. Dadurch wurde es möglich, mehr Gruppendurchläufe zu realisieren. Aus Sicht des BZfG wird damit ein steigender Bedarf nach einem Angebot von Trainingsgruppen für gewaltbereite Männer dokumentiert, die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zeigt Wirkung.

Ebenso hat sich der im Rahmen eines „After-Work-Talk" geführte fachliche Austausch von Kolleginnen und Kollegen als erfolgreiches Mittel der Öffentlichkeitsarbeit erwiesen. Nach diesen Treffen ist regelmäßig ein Anstieg der Zuweisungen aus den Justizvollzugsanstalten und Institutionen der Bewährungshilfe festzustellen.

Mit der steigenden Klientenzahl konnte das BZfG die Wartezeiten zwischen den einzelnen Gruppenstarts erneut verkürzen, da die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gruppenleitungen von fünf auf sieben erhöht wurde.

Die Täterarbeit des Berliner Zentrums für Gewaltprävention wird, wie auch die Arbeit des Landesverbandes der Volkssolidarität e.V. „Beratung für Männer ­ gegen Gewalt" noch bis Ende 2006 von der Stiftung Deutsche Klassenlotterie gefördert.

Die Beratungsstelle „Beratung für Männer - gegen Gewalt" des Landesverbands der Volkssolidarität e.V. konzentriert sich auf die Arbeit mit Tätern, die im häuslichen Bereich gegenüber Frauen gewalttätig geworden sind. Das Plakat „Stopp der Gewalt gegen Frauen" sowie die Flyer richten sich gezielt an (potenzielle)Täter häuslicher Gewalt sowie an deren soziales Umfeld. Der Umfang eines sozialen Trainingskurses beläuft sich bei der Volkssolidarität neben Einzelberatungen (Anamnese, Diagnostik/ Gefahrenprognose, Krisenberatungen) auf 26 wöchentlichen Sitzungen à zwei Stunden. Kontakte zur (ehemaligen) Partnerin sind obligatorisch.

Bei Bedarf und unter Beachtung der Sicherheit des Gewaltopfers können Paargespräche stattfinden.

Gerichte weisen verurteilte Täter in soziale Trainingskurse auf Grund von Bewährungsstrafen, die mit der Erteilung entsprechender Weisungen bzw. Auflagen verbunden sind (§§ 56 ff StGB). Die Volkssolidarität kooperiert mit den Sozialen Diensten der Justiz/ Gerichts- und Bewährungshilfe. Über den Weg der Einstellung des Strafverfahrens bei Erfüllung von Auflagen nach § 153 a StPO wurden neun Beschuldigte in soziale Trainingskurse übermittelt. Auf Vor19 schlag der Jugendgerichtshilfe Neukölln wurde ein häuslicher Gewalttäter im Rahmen des Jugendstrafrechts vom Amtsgericht Tiergarten in einen sozialen Trainingskurs gewiesen. Insgesamt wurden 159 häusliche Gewalttäter von Justizdienststellen in die Beratungsstelle übermittelt. Im Berichtszeitraum von März 2002 bis Juni 2005 fanden bei der Volkssolidarität 15 soziale Trainingskurse für häusliche Gewalttäter statt.

Im Rahmen von Wegweisungen, Betretungsverboten und Schutzmaßnahmen bei Gewalttaten und Nachstellungen nach § 29 a Abs. 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG) werden tatverdächtige Männer routinemäßig von Polizeibeamten und Beamtinnen auf die Möglichkeit einer Täterberatung hingewiesen.

Seit der Gründung im Jahre 1999 arbeitet die Beratungsstelle der Volkssolidarität im Arbeitskreis „Marzahn-Hellersdorf gegen häusliche Gewalt" mit, der die bezirklichen Aktivitäten gegen häusliche Gewalt koordiniert und einen Aktionsplan beschloss. Im März 2003 mussten die Beratungsstellen in Marzahn und Hellersdorf geschlossen werden, da die finanzielle Unterstützung von Seiten des Bezirksamtes am 31.12.2002 eingestellt wurde.

Mit dem Ziel, die Jugendämter stärker für das Thema Umgang mit gewalttätigen Männern/ Vätern zu sensibilisieren und zu qualifizieren wurde bei BIG bereits im vergangenen Jahr eine interdisziplinäre AG „gewalttätige Männer/ Väter" eingerichtet. Ein ausführliches Kapitel zu diesem Thema wurde in die Handlungsempfehlungen für Jugendämter eingearbeitet. Derzeit beschäftigt sich die AG mit dem Thema „Anregungen für die richterliche Verfahrensgestaltung in Sorge- und Umgangsfällen mit häuslicher Gewalt". Auch die Familiengerichte sollen für die Gewaltthematik in Kindschaftssachen sensibilisiert und auf die Möglichkeit hingewiesen werden, gewalttätigen Vätern vor einer Umgangsregelung die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs zu empfehlen.

Die Arbeit mit Tätern, die in ihrer Partnerschaft häusliche Gewalt ausüben, ist eine notwendige Ergänzung zu den Hilfeangeboten zum Schutz von Frauen und Kindern und zur Vorbeugung weiterer Gewalt. Dies belegen alle bisher gemachten Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern sowie die Ergebnisse der Wissenschaftlichen Begleitung von Interventionsprojekten gegen häusliche Gewalt in der Bundesrepublik (WIBIG). Um in Berlin die Arbeit mit Tätern besser und wirkungsvoller in das Interventionssystem zu häuslicher Gewalt zu integrieren und die Praxis der justiziellen Weisung zu verbessern, wurde im Juni 2005 das Fachgespräch „Täterarbeit und institutionalisierte Vernetzung" durchgeführt.

Die Bilanz für Berlin ergab, dass hier eindeutig ein Handlungsbedarf in Hinblick auf die Etablierung von Täterprogrammen, die den internationalen Standards entsprechen, besteht. Die Entwicklung eines Konzepts von Täterarbeit, das auf der Integration in das in Berlin bestehende Interventionssystem zu häuslicher Gewalt basiert, ist daher von vordringlicher Bedeutung. Es müssen Kooperationsmodelle im Berliner Interventionssystem entwickelt werden, um die Sicherheit der Gewaltopfer besser zu gewährleisten. Das Konzept muss den Ausbau der justiziellen Weisung in Berlin einbeziehen und darauf ausgerichtet sein, in Kooperation mit der Polizei auch die Aussagebereitschaft der Frauen zu erhöhen.

Für die Konzeptentwicklung wurde von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen eine ressort- und projektübergreifende Arbeitsgruppe einberufen. Sowohl von der Senatsverwaltung für Justiz, als auch vom Polizeipräsidenten in Berlin und den Projekten wurde die Notwendigkeit, neue Überlegungen, wie die Täterarbeit zum Schutze der Frauen in Berlin umgesetzt werden kann, anzustrengen, gesehen, und die Bereitschaft zur Weiterentwicklung des bestehenden Systems bekundet. Die Koordinierung der Abstimmung der einzelnen Interventionsschritte soll der Berliner Interventionszentrale übertragen werden. In diesem Zusammenhang müssen dringend Überlegungen zur dauerhaften Finanzierung dieser Arbeit angestrengt werden.

7. Kinder- und Jugendarbeit

Die „Mobile Krisenintervention" für Kinder und Jugendliche erfolgt seit 2003 durch gemeinsame Einsätze der BIG-HOTLINE und des JND sowie der Mädchennotdienste, wenn Kinder/Jugendliche im Haushalt leben.

Wie der JND fährt auch der KND zur Krisenintervention vor Ort in die Familien, wenn dies gewünscht wird oder erforderlich ist. Die Informationen über einen „Krisenfall" erhält der Kindernotdienst entweder direkt aus der Familie, von der Polizei, von Dritten oder von der „Mobilen Intervention" der BIG-HOTLINE. Bei Bedarf wird die Intervention gemeinsam mit BIG durchgeführt.

Im Bezirk Neukölln wurde von Seiten des Jugendamtes ein Handlungskonzept für die Intervention nach einer polizeilichen Meldung aufgrund eines Polizeieinsatzes bei häuslicher Gewalt, bei dem auch Kinder anwesend sind, entwickelt. Danach wird die polizeiliche Meldung wie jede Meldung zur Kindeswohlgefährdung behandelt, d.h. es wird eine sofortige Kontaktaufnahme bzw. Intervention sichergestellt und eine Rückmeldung an die Polizei mit dem Hinweis der Fallübernahme veranlasst. Von der Polizei ist parallel ein Formblatt zur Information über polizeiliche Einsätze an die Jugendämter entwickelt worden (siehe Pkt.1.1.). Beispielhaft hat das Bezirksamt Mitte in einem Kooperationsvertrag die Zusammenarbeit zwischen der Polizeidirektion und dem Fachbereich Familienunterstützende Hilfen im Jugendamt in Fällen von mittelbar betroffenen Kindern und Jugendlichen in Familien, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, geregelt. Damit sind verbindliche Meldeverfahren an den zuständigen Regionalen Sozialpädagogischen Dienst festgelegt worden, die nunmehr Berlinweit zur Anwendung kommen. Die polizeiliche Meldung wird im Jugendamt wie jede Meldung zur Kindeswohlgefährdung behandelt, d.h. es wird eine sofortige Kontaktaufnahme bzw. Intervention sichergestellt und eine Rückmeldung an die Polizei mit dem Hinweis der Fallübernahme veranlasst.

Die Broschüre für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendämter zum Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt ist erstellt und an alle Jugendämter, insbesondere an die Sozialpädagogischen Dienste, verteilt worden. Über die im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen hinaus wurden die Handlungsempfehlungen für die Jugendämter zur Verbesserung des Kinderschutzes im Hinblick auf das Thema „Häusliche Gewalt und die neuen rechtlichen Grundlagen" überarbeitet und ergänzt.

Im Bereich Prävention/Schule hat eine von BIG in Auftrag gegebene Recherche ergeben, dass häusliche Gewalt in Lehrplänen bzw. in Schulmaterialien bislang als Thema keine Rolle spielt.

Hier wurden erste Kontakte durch BIG zu einem Schulbuchverlag aufgenommen, der angeboten hat, bei Beteiligung an der Finanzierung entsprechendes didaktisches Material zu entwickeln. Auf das geplante Modellprojekt zur Durchführung von Workshops an den Schulen wurde bereits unter Pkt. 3. hingewiesen

Ein wichtiges Ergebnis des zweiten „Runden Tisches" zur Umsetzung des Aktionsplans im Dezember 2003 war die Vereinbarung eines Erfahrungsaustauschs der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport mit Freien Trägern sowie Richtern und Richterinnen der Familiengerichte hinsichtlich der „Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren" (§ 50 SGB VIII i.V. mit §§ 49, 49 a FGG) und insbesondere hinsichtlich des „Begleiteten Umgangs" (§ 1684 Abs. 4 BGB, § 18 Abs. 3 SGB VIII). Dem Aspekt des Umgangsrechts bei Fällen, in denen Kinder und Jugendliche von häuslicher Gewalt (mit) betroffen sind, wurde verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet.

Die in einer Arbeitsgruppe mit Richterinnen der Berliner Amtsgerichte erarbeitete Absprache zur Zusammenarbeit zwischen Familiengerichten und den Jugendämtern ist von der Senatsverwaltung für Justiz und den Direktoren der Familiengerichte grundsätzlich begrüßt und als hilfreich für eine verbesserte Kooperation eingeschätzt worden.