Der Bebauungsplan trifft weder Festsetzungen über den Standort der Energiezentrale noch über eine zulässige Schornsteinhöhe

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PM10 ist sie noch geringer. Die Belastungen liegen hier somit deutlich unterhalb der Genehmigungswerte von jeweils 1,2 µg/m³. Die Nutzung des vorhandenen Schornsteins zur Ableitung der Abgase aus der Wärmeversorgung stellt somit die lufthygienisch deutlich günstigere Variante dar.

Der Bebauungsplan trifft weder Festsetzungen über den Standort der Energiezentrale noch über eine zulässige Schornsteinhöhe. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Energiezentrale erfolgt im Wege der Baugenehmigung auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes und seiner Verordnungen. Mit dem vorliegenden lufthygienischen Gutachten werden die Anforderungen zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsbedingungen im Plangebiet aufgezeigt. Gesonderter Festsetzungen bedarf es hierzu nicht.

Lärm Bedingt durch die allgemeine und in geringem Umfang auch projektbedingte Erhöhung des Verkehrsaufkommens wurden für den gutachterlich untersuchten Prognose-Planfall 2015 Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 an den straßenseitig orientierten Gebäuden in der Chausseestraße, der Planstraße, der Habersaathstraße und der Scharnhorststraße ermittelt.

An der Chausseestraße wurde durch eine gegenüber der Chausseestraße zurückversetzte Bebauung weitgehend eine Einhaltung der Orientierungswerte erreicht. Im Sondergebiet ist zudem zu berücksichtigen, dass die Nutzung nur tags erfolgen wird und die nächtliche Überschreitung der Orientierungswerte daher unerheblich ist. An der Planstraße wird es zu keiner lärmbedingten Beeinträchtigung gesunder Arbeitsverhältnisse kommen, da hier ausschließlich eine Nutzung durch Logistikflächen, Parkhaus und Energieversorgungseinrichtungen erfolgen wird.

Durch die Bebauung des Sondergebiets wird es zu einer Abschirmung des Blockinnenbereichs von der Chausseestraße als dem Hauptlärmemittenten im Plangebiet und damit insgesamt zu einer verbesserten Lärmsituation in den straßenabgewandten Bereichen des Plangebiets kommen.

Weitere Maßnahmen zum passiven Lärmschutz können auf Grundlage der DIN 4109 als technische Baubestimmungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens getroffen werden und dadurch ein hinreichender Schallschutz innerhalb von Gebäuden gewährleistet werden.

Altlasten

Auf den Grundstücken Chausseestraße 98 (Tankstelle), Scharnhorststraße 3 (Heizwerk) und Scharnhorststraße 12 (Abwasserpumpwerk) liegen schädliche Bodenverunreinigungen vor, die eine Kennzeichnung der Grundstücke im Bebauungsplan erfordern. Die Bodenbelastungen begründen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf und stehen den geplanten Nutzungen nicht entgegen, da eine baubegleitende Sanierung möglich ist. Bezüglich der Ausbreitung der Schadstoffe in das Grundwasser wurde für das Grundstück Chausseestraße 98 ein Grundwassermonitoring angeordnet. Die mögliche Ausbreitung der Mineralkohlenwasserstoffschäden der Grundstücke Scharnhorststraße 3 und 12 in das Grundwasser wird Maßnahme zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen untersucht werden.

Die Bodenbelastungen auf dem Grundstück Chausseestraße 95-97 beschränken sich auf die oberen Bodenmeter und entsprechen der üblichen Belastung in der Berliner Innenstadt. Im Zuge der Baumaßnahme des BND wird ein vollständiger Abtrag Bebauungsplan 1-19 Begründung Festsetzung 79 dieser Böden erfolgen. Das Grundstück wird ausgehend von drei Altlastenstandorten nordöstlich des Plangebiets von belastetem Grundwasser durchströmt. Der von den bisher bekannten Schadensquellen ausgehende Schadstoffeintrag steht einer geplanten baulichen Nutzung innerhalb des ausgewiesenen Sondergebiets nicht entgegen, da keine Beeinflussung der Raumluft des Gebäudes zu erwarten ist, wenn die Gründungssohle oberhalb des Grundwassers liegt. Dies gilt auch für die übrigen Baugebiete im Plangebiet, d.h. auch für die ausgewiesenen Plangebiete im weiteren Abstromkorridor in südwestlicher Richtung.

Für den Fall des Eintauchens von Baukörpern in das Grundwasser bedarf es der Grundwasserreinigung bei Grundwasserhaltungen während der Baumaßnahme sowie ggf. des dauerhaften Schutzes durch

- technische Abwehrmaßnahmen des anströmenden belasteten Grundwassers,

- besondere Abdichtungsmaßnahmen des im Grundwasser eintauchenden Gebäudeteils oder

- die Sanierung der Schadstoffquelle.

Sämtliche Schritte bedürfen der Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden bezüglich der durchzuführenden Maßnahmen.

Entwässerung

Der durch die Planung ausgelöste höhere Versiegelungsgrad hat eine geringere Versickerungsfläche des Niederschlagswassers zur Folge. Der Umfang hängt jedoch von einer Reihe von Faktoren ab.

Für das Plangebiet liegen gute bis sehr gute Bedingungen für eine vollständige Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken vor. Exemplarisch wurde dies für das BND-Bauvorhaben mittels einer Systemanalyse durch eine Kombination von Oberflächen- und Rigolenversickerung nachgewiesen. Die vollständige Versickerung der Niederschlagsabflüsse ist demnach möglich und entsprechend der Vorgaben des Berliner Wassergesetzes einer Ableitung vorzuziehen.

Gleiches gilt für die sonstigen Baugrundstücke im Plangebiet.

Die zu reaktivierende Südpanke kann zwar aus rein hydraulischer Sicht über bestehende Einleitgenehmigungen hinaus anfallendes Niederschlagwasser aufnehmen und ableiten. Aus gewässerökologischer Sicht sollten jedoch Einleitspitzen grundsätzlich verhindert werden, da durch das stoßartige Auftreten von Abflusswellen eine Besiedelung von Kleinorganismen im Gewässerlauf unterbunden wird. Da eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers den Maßgaben des Berliner Wassergesetzes entspricht und i.d.R. auch Kostenvorteile mit sich bringt, wird davon ausgegangen, dass das anfallende Niederschlagswasser vor Ort versickert wird und keine nennenswerte Einleitung von Niederschlagswasser in die freigelegte Südpanke im Plangebiet erfolgt.

3. Soziale Auswirkungen

Im Plangebiet und in den angrenzenden Bereichen befinden sich einzelne, räumlich isolierte Wohnquartiere. Die Ausweisung von Wohn- und Mischgebieten ermöglicht ein Zusammenwachsen der Quartiere. Die Anlage eines öffentlichen Grünzugs unterstützt dieses Planungsziel und schafft einen in seiner Funktion über das Plangebiet hinausreichenden Erholungs- und sozialen Begegnungsraum.

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4. Gender Mainstreaming

Durch das Bebauungsplanverfahren und Festsetzung des Bebauungsplanes 1-19 soll die Stärkung des Sozialgefüges der Wohnbevölkerung, die Stärkung der Identifikation der Wohn- und Arbeitsbevölkerung mit dem Gebiet, eine verbesserte Teilhabe an Planungsentscheidungen zum öffentlichen Raum im Plangebiet und in den angrenzenden Quartiere erreicht werden. Nach Festsetzung des Bebauungsplanes 1soll durch Beobachtung der Auswirkungen der geplanten Neuansiedlungen auf die Wohnbevölkerung, durch Beteiligungsverfahren, durch Information und Partizipation der Bevölkerung, durch Einbeziehung spezieller Bevölkerungsgruppen (z.B. Kinder, Gewerbetreibende, Eltern etc.) und durch Einsatz planungsrechtlicher Instrumente das oben genannte Ziel erreicht werden.

5. Finanzielle Auswirkungen

Aus der Ansiedlung des BND entstehen dem Land Berlin voraussichtlich keine Kosten. Für Planung, Bau und Finanzierung von Maßnahmen, die Voraussetzung oder Folge der Entwicklung des Sondergebiets (SO) Bundesnachrichtendienst sind, wird ein städtebaulicher Vertrag mit der Bundesanstalt für Immobilien abgeschlossen. Die Bereitstellung noch erforderlicher Grundstücke für den Pankegrünzug, die öffentliche Durchwegung zur Invalidenstraße und die Planstraße erfolgt durch den Bund und ist im städtebaulichen Vertrag geregelt. Über die in diesem Vertrag mit dem Bund vereinbarten Ausgleichszahlungen in Höhe von rund 1,87 Mio.. und die erforderlichen Kosten für den Ausbau der Panke sind derzeit keinen weiteren finanziellen Erfordernisse erkennbar. Zur Finanzierung der Verlagerung der Sporthalle der Humboldtuniversität wird zwischen Liegenschaftsfonds, den Senatsverwaltungen für Finanzen sowie Wissenschaft, Forschung und Kultur mit der Humboldtuniversität eine Vereinbarung herbeigeführt.

Die Kosten für die Erweiterung des Heizwerks Scharnhorststraße um eine WärmeKraft-Zentrale sowie für den Neubau des Abwasserpumpwerks werden als Eigeninvestitionen der BEWAG/VATTENFALL und der Berliner Wasserbetriebe geführt. Die für den Bau des unterirdischen Rückhaltebeckens erforderlichen finanziellen Mittel werden anteilig von Berlin und den Berliner Wasserbetrieben getragen. Das Grundstück stellt Berlin zur Verfügung.