Integration

Bebauungsplan 1-19 Begründung Festsetzung 81

V. Verfahren

1. Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans

Da der Bebauungsplan der Verwirklichung von Erfordernissen der Verfassungsorgane des Bundes zur Wahrung ihrer Aufgaben dient, erfolgt seine Aufstellung gemäß § 8 AGBauGB in Verantwortung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beschloss am 29. Januar 2004, für die Grundstücke Chausseestraße 95-98, Habersaathstraße 1-55 und Scharnhorststraße 2-12 sowie einen Abschnitt der Südpanke zwischen Habersaathstraße und der nördlichen Grenze des Grundstücks Scharnhorststraße 12 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 1-19 aufzustellen.

2. Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Beschluss der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 29. Januar 2004 über die Aufstellung des Bebauungsplans 1-19 wurde gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) im Amtsblatt für Berlin Nr. 35 vom 30. Juli 2004 auf Seite 3051 bekannt gemacht.

3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB fand in der Zeit vom 22. November 2004 bis einschließlich 17. Dezember 2004 statt. Am 6. Dezember 2004 wurde eine Erörterungsveranstaltung durchgeführt.

Die Auswertung der eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen ergab folgendes Bild: Bundesnachrichtendienst

Bei der Auswahl des Standorts seien Sicherheitsbelange, die Grundstücksgröße, die Belange des Stadtquartiers und alternative Standorte nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Die Sicherheitsanforderungen entsprechen denen sonstiger bereits in der Innenstadt angesiedelter Hauptstadtfunktionen und werden auf dem Grundstück des BND gewährleistet. Die planerische Vorbereitung zur Ansiedlung von Hauptstadtfunktionen erfolgte durch den Flächennutzungsplan.

Zur Standortauswahl für den BND wurde eine Prüfung von insgesamt elf Alternativstandorten durchgeführt, wobei die zentrale Lage und die Nähe zur Bundesregierung und eine zeitnahe und kostengünstige Realisierung des erforderlichen Bauvolumens den Ausschlag für den Standort an der Chausseestraße gaben. Die Grundstücksgröße ist für eine städtebaulich verträgliche Integration des Bauvorhabens in das Stadtquartier ausreichend bemessen. Insgesamt wird durch das Vorhaben eine städtebauliche und funktionale Aufwertung des Quartiers erwartet.

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Städtebau

Für den Standort des BND werden Sichtachsen, Durchwegungen, eine bauliche Fassung der Chausseestraße und eine Beschränkung von Höhe und Bauvolumen gefordert.

Die Aufteilung in drei Baukörper ermöglicht die Herstellung von Sichtbeziehungen zwischen Chausseestraße und dem geplanten Pankepark, die jedoch aus Sicherheitsgründen nicht als öffentliche Durchwegungen ausgebildet werden können. Die Fassung der Chausseestraße erfolgt durch Baukörper, für die der Bebauungsplan eine bauliche Mindesthöhe an den Straßenkreuzungen und gegenüber der Schwartzkopffstraße vorgibt.

Das Bauvolumen resultiert aus den funktionalen Anforderungen des BND und kann nicht reduziert werden. Die bauliche Höhe entspricht an den Blockrändern der baulichen Höhe der vorhandenen Bebauung. Die Überhöhung zur Grundstücksmitte ermöglicht eine kompakte Bebauung und gewährleistet die Realisierung einer öffentlichen Parkanlage und von Freiflächen auf dem Grundstück.

Nutzung Entlang der Straßen seien öffentliche Nutzungen, insbesondere Einzelhandel, vorzusehen und das bisherige Konzept des autofreien Wohnens sei weiterzuverfolgen.

Durch die Ansiedlung des BND wird ein Nachfrageimpuls für den Einzelhandel des Quartiers erwartet. Ob Einzelhandelseinrichtungen innerhalb des Sondergebiets angesiedelt werden können, wird derzeit geprüft. Nach der Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans von einer Wohnbaufläche zu einer Sonderbaufläche für Hauptstadtfunktionen, besteht für den Weiterverfolg des bisherigen Nutzungskonzepts keine Grundlage mehr.

Verkehr

Es wird eine Zunahme des Verkehrsaufkommens im Plangebiet und den angrenzenden Straßen erwartet. In Verlängerung der Schwartzkopffstraße sei die Möglichkeit einer verkehrlichen Entlastung der Invalidenstraße zu prüfen.

Die gute Erschließung des Plangebiets durch den ÖPNV ermöglicht einen Modal Split von 80:20 und eine Begrenzung der Stellplätze auf 350 für private Kfz und 250 für Dienstfahrzeuge, so dass das Verkehrsaufkommen insgesamt nur geringfügig steigen wird. Die Auswirkungen im Einzelnen werden durch eine Verkehrsuntersuchung ermittelt. Der Flächennutzungsplan und der Stadtentwicklungsplan Verkehr sehen keine überörtliche Straßenverbindung im Plangebiet vor.

Sport- und Grünflächen

Im Plangebiet seien Sport- und Grünflächen zu schaffen, die Grünfläche sei zu klein und für entfallende Sportflächen sei Ersatz zu schaffen. Die Nutzbarkeit des Grünzugs werde durch erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und durch Sicherheitsanforderungen eingeschränkt. Eine öffentliche Grünfläche auf dem Grundstück Scharnhorststraße 4 wird abgelehnt.

Die Ausweisung der öffentlichen Grünfläche stellt eine Verbesserung der vorhandenen Versorgungssituation dar. Eine weitere Ausdehnung der Sport- und Grünnutzung entspricht nicht den Zielen des Flächennutzungsplans und der Bereichsentwicklungsplanung. Eine Nutzungseinschränkung aus Sicherheitsgründen wird nicht erfolgen. Der Umfang der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wird im weiteren Planungsverfahren ermittelt. Die Ausweisung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung auf dem Grundstück Scharnhorststraße 4 entspricht der Bereichsentwicklungsplanung und dient der besseren Erreichbarkeit des Grünzugs von der Scharnhorststraße und des BerlinSpandauer-Schifffahrtskanals. Alternative Wegeführungen sind städtebaulich und funktional unbefriedigend und bedingen umfangreichere Eingriffe in bestehende Nutzungen.

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Umwelt Fledermausvorkommen seien zu schützen, der Pankeverlauf solle wieder hergestellt werden und baubedingte Störungen der Anwohner seien zu vermeiden.

Die im Plangebiet vorhandenen Fledermausbestände werden im Rahmen der Umweltprüfung berücksichtigt. Über den Verlauf der zu renaturierenden Panke wird in einem späteren landschaftsplanerischen Wettbewerb entschieden. Ein Schutz der Anwohner vor baubedingten Störungen ist mit den rechtlichen Mitteln des Bebauungsplans nicht möglich.

4. Frühzeitige Beteiligung der Behörden

Das Bebauungsplankonzept wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange samt Entwurf des Umweltberichts am 30. November 2004 mit der Aufforderung um Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats übersandt. Insgesamt wurden 22 Stellen beteiligt, von denen 11 Stellen eine Stellungnahme vorgelegt haben.

Die Auswertung der eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen ergab folgendes Bild: Umweltbericht SenStadt I E würdigt die faunistischen Untersuchungen im Rahmen des Umweltberichtes, weist aber ebenso wie die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) auf weitere wahrscheinlich im Plangebiet vorkommende, besonders und streng geschützte Arten hin.

In Abstimmung mit SenStadt I E wurde daraufhin der Untersuchungsrahmen auf Stechimmen und Zauneidechsen erweitert.

Die BLN fordert eine Untersuchung auf Biotope gem. § 26a NatSchG Bln und von Käfern, Wanzen und Wirbellosen.

Geschützte Biotope und Pflanzen sind von der Planung nicht betroffen. Der Untersuchungsrahmen wurde von der oberen Naturschutzbehörde als ausreichend und sachgerecht beurteilt.

SenStadt VIII D fordert bezüglich des Schutzgutes Wasser eine Einbeziehung des Entwässerungssystems der Spree und eine umfassende Darstellung der Grundwassersituation.

Die Betrachtung des erweiterten Entwässerungssystems ist als wasserrechtliche Angelegenheit nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu behandeln. Ob über die bereits erfolgte Darstellung der Grundwassersituation hinaus vertiefende hydrologische Untersuchungen erforderlich sind, wird im weiteren Planungsverfahren entschieden.

Die Wiederherstellung der Südpanke als offenes Fließgewässer wird begrüßt, erfordere aber eine verzögerte Zuführung von möglichst gering verschmutztem Niederschlagswasser. Es wird die Erarbeitung eines Entwässerungskonzeptes empfohlen. Die BLN ergänzt, dass Möglichkeiten der Niederschlagsversickerung zu planen sind.

Im Rahmen der projektbezogenen Genehmigungsplanung wird eine Entwässerungskonzeption erarbeitet, die die hydraulischen Rahmenbedingungen der Südpanke und eine mögliche Versickerung im Plangebiet berücksichtigt.

Die Altlasten seien inklusive einer Bewertung in Hinblick auf die vorgesehene Nutzung darzustellen. SenStadt IX C ergänzt, dass im Bereich des Heizkraftwerks Altlastenflächen vorhanden sind. Das bezirkliche Amt für Umwelt und Natur weist auf Gefahren aus dem Grundwasseranstrom aus nordöstlicher Richtung hin.