Nachhaltigkeit

Abg. Rohmeyer (CDU): Herr Senator, liegt es daran, dass Sie keine Erkenntnisse haben, dass Ihnen keine Erkenntnisse gemeldet wurden oder dass bisher nicht kontrolliert wurde, ob alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter auch der Schulpflicht nachkommen?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Unterricht hat Vorrang, Herr Rohmeyer, das wissen Sie! Deshalb prüfen wir sehr genau, aus welchen Gründen unsere Schülerinnen und Schüler nicht in die Schule kommen. Es sind uns in den letzten Jahren drei Fälle bekannt gewesen, drei in Bremen und Bremerhaven, die aus religiösen Gründen ihre Kinder nicht in den normalen staatlichen Schulunterricht geschickt haben. Zwei davon sind durch entsprechende Zwangsmaßnahmen der Behörden dazu gekommen, ihre Kinder wiederum in den Schulen in Bremen und Bremerhaven anzumelden, und eine Familie ist nach Dänemark verzogen, wo sie ihre Kinder nicht in die staatlichen Schulen geben muss. Bei einer so unbedeutenden Zahl bei 70 000 Schülerinnen und Schülern, werden Sie zugeben, ist es eine zu vernachlässigende Zahl. Wir gehen aber jeder einzelnen Schulpflicht selbstverständlich nach.

Vizepräsident Ravens: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte schön!

Abg. Rohmeyer (CDU): Herr Senator, es liegen Ihnen demnach auch keine Erkenntnisse vor, wonach ­ wie gesagt, das ist auch auf meiner Seite nicht bestätigt, aber es ist mir zu Ohren gekommen

­ Eltern, die weiter in Bremen wohnen, ihre Kinder bei Kopenhagen in eine Schule der gesteckt haben, obwohl sie ja demnach, wenn die Eltern hier wohnen, schulpflichtig wären?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Über das hinaus, was ich Ihnen gerade eben berichtet habe, ist mir nichts bekannt, Herr Abgeordneter Rohmeyer!

(Abg. Rohmeyer [CDU]: Danke schön!) Vizepräsident Ravens: Eine weitere Zusatzfrage?

­ Bitte, Frau Kollegin!

Abg. Frau Wangenheim (SPD): Herr Senator, gehe ich Recht in der Annahme, dass unsere Zeugnisse jetzt doch auch alle Fehltage enthalten?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Selbstverständlich, Frau Abgeordnete Wangenheim!

Vizepräsident Ravens: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierzehnte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde betrifft die UN-Weltdekade Bildung für eine nachhaltige Entwicklung. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Stahmann, Schmidtmann, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Fragestellung übernimmt Frau Stahmann, bitte schön!

Abg. Frau Stahmann (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: Erstens: In welcher Form plant der Senat eine Beteiligung an der UN-Dekade Bildung für eine nachhaltige Entwicklung? Zweitens: Wie macht der Senat seine Aktivitäten den Schulen und anderen Bildungseinrichtungen bekannt?

Drittens: Plant der Senat in dieser Frage eine Beteiligung am gemeinsamen norddeutschen Netzwerk mit Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen?

Vizepräsident Ravens: Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Senator Lemke: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Es ist geplant, folgende sechs umfangreiche Projekte an Bremer und Bremerhavener Schulen durchzuführen: Projekte des Arbeitsfeldes Umwelt und Entwicklung am Landesinstitut für Schule: SINa-Projekt ­ Schulische Indikatoren für Nachhaltigkeitsaudits ­ Intensive Arbeit mit fünf bis sechs Schulen ab Schuljahr 2005/06 zur systematischen Schulprogrammentwicklung und Profilbildung in Richtung Nachhaltigkeit; EMAS-Verbundprojekt der EU ­ Eco Management and Audit Scheme ­ zusammen mit der Universität Bremen, dem Senator für Bau und Umwelt, der Hochschule Bremen, dem LIS und dem Schulzentrum Koblenzer Straße. In diesem Verbundsystem institutionalisieren die teilnehmenden Organisationen ein Management zu Arbeits-, Gesundheits- und Umweltaspekten, das regelmäßig überprüft und zertifiziert wird. Unterstützung und Beratung von Agenda-Beauftragten in 17 Schulen bei Projektplanungen im Sinne der Leitideen der Agenda 21, die das Politikziel der nachhaltigen Entwicklung formuliert; Angebote in der Referendariatsausbildung zur Schulcurriculumentwicklung im Sinne der Bil dung für nachhaltige Entwicklung und zu Umweltund Nachhaltigkeitsmanagement.

Projekte des Lehrerfortbildungsinstituts in Bremerhaven: Chat der Welten ­ umfangreiche Unterrichtsprojekte in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie Alfred-Wegener-Institut, Klimahaus 8 Grad Ost; Sommerschule Wasser ­ Veranstaltungen im September 2005 für den dritten und vierten Jahrgang der Grundschulen in Kooperation unter anderem mit dem Alfred-Wegener-Institut, der Hochschule Bremerhaven und dem Deutschen Schifffahrtsmuseum.

Das Projekt Globales Lernen Praktisch wird vom Bremer Informationszentrum für Menschenrechte und Entwicklung, BIZ, im Auftrag des Senats durchgeführt. Dort wird der Dialog der Kulturen gefördert und über globale Zusammenhänge und Abhängigkeiten informiert. Darüber hinaus werden Jugendliche durch die Projektarbeit darin unterstützt, sich für Menschenrechte einzusetzen und für eine zukunftsfähige Entwicklung zu arbeiten.

Zu Frage zwei: Um die Erfahrungen und Ansätze der Schulen zu verbreiten und zusätzliche Aktivitäten anzustoßen wird der Senator für Bildung und Wissenschaft eine Unterstützung und Beratung bei Projektplanungen anbieten und Materialangebote sowie Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer organisieren.

Zu Frage drei: Der Senat beteiligt sich nicht an den von der Norddeutschen Partnerschaft geplanten überregionalen Konferenzen, denn der Schwerpunkt während der UN-Dekade wird auf die Unterstützung von Aktivitäten hier vor Ort gelegt. ­ Soweit die Antwort des Senats!

Vizepräsident Ravens: Haben Sie ein Zusatzfrage?

­ Bitte!

Abg. (Bündnis 90/Die Grünen): Sind Bremer Projekte bereits als UN-Dekade-Projekte ausgezeichnet worden?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich könnte es Ihnen aber über die Deputation nachreichen.

Vizepräsident Ravens: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frau Stahmann(Bündnis 90/Die Grünen): Gibt es besondere Kontakte oder Kooperationen mit dem Unesco-Nationalkomitee?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Das werde ich auch in der Deputation nachreichen!

(Abg. Frau Stahmann [Bündnis 90/Die Grünen]: Danke!) Vizepräsident Ravens: der Kollegin Frau Schwarz! ­ Bitte sehr!

Abg. Frau Schwarz (SPD): Ich habe noch eine Ergänzungsfrage zu der Norddeutschen Partnerschaft.

Ich finde es ganz klug, dass da nicht unbedingt eine Bremer Beteiligung auftaucht. Ich könnte mir aber vorstellen, dass bei den Konferenzen auch Anregungen entwickelt werden, die für die Umsetzung dieser Dekade sinnvoll sind. Gibt es jetzt eine Möglichkeit, dass Sie diese Anregungen bekommen und auch irgendwie bearbeiten und gegebenenfalls weiterleiten?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Auf jeden Fall! Mein Haus hat mir aber ausdrücklich bescheinigt, dass es viel sinnvoller ist, die Aktivitäten in den vielen Schulen hier in Bremen und Bremerhaven zu fördern, als dass wir Referenten auf Tagungen auf norddeutscher Ebene schicken. Wichtig ist die Verwurzlung oder die Vertiefung der Themenstellung hier in den Bremer und Bremerhavener Schulen. Das stand im Vordergrund der Antwort.

Es ist aber trotzdem klar, dass wir uns natürlich die Ergebnisse holen werden. Das können wir logischerweise nachlesen. Da brauchen wir keine Referenten aus dem Alltagsgeschäft herauszuschicken, um dann dort vor Ort tätig zu sein. Es wäre völlig kontraproduktiv, das zu verstärken und die Arbeit hier in den Schulen zu vernachlässigen. Da wir unendlich viele Baustellen haben, muss man Prioritäten setzen. Ich konnte es absolut nachempfinden, dass man gesagt hat, wir wollen es hier in den Schulen verstärken und nicht die Referenten zu solchen Tagungen schicken. Vizepräsident Ravens: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frau Schwarz (SPD): Vielen Dank, das sehe ich genauso! Es geht mir nur darum, dass die Anregungen und die Ideen, die dort entwickelt werden, hier vielleicht hereingebracht werden können und in die Schulen hineingebracht werden. Ansonsten teile ich Ihre Auffassung.

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Das ist auf jeden Fall sichergestellt!

(Abg. Frau Schwarz [SPD]: Ich danke Ihnen!) Vizepräsident Ravens: Vielen Dank, Herr Senator!

Damit ist der Punkt eins der Tagesordnung erledigt.

Aktuelle Stunde

Für die Aktuelle Stunde ist von den Fraktionen kein Thema beantragt worden.

Strafrechtliche und zivilrechtliche Maßnahmen gegen Stalking verbessern Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU vom 18. November 2004 Dazu Mitteilung des Senats vom 24. Januar 2005

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Dr. Scherf.

Ich gehe davon aus, Herr Bürgermeister, dass Sie die Antwort nicht noch einmal mündlich vortragen wollen! ­ Herzlichen Dank!

Wir werden in eine Aussprache eintreten.

Dann eröffne ich jetzt die Debatte.

Das Wort erhält der Kollege Grotheer.

Abg. Grotheer (SPD): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben die Initiative für diese Große Anfrage ergriffen, weil wir dem Thema Stalking eine große Bedeutung zumessen. Es gab in den vergangenen Monaten eine bundesweite öffentliche Debatte um die Frage, ob eine strafrechtliche Lösung erfolgen sollte oder ob die Vorschriften des Gewaltschutzgesetzes verbessert werden sollen.

Wir meinten, dass es klug sei, zunächst nach den Erfahrungen der Praxis zu fragen, um uns dann anschließend eine Auffassung zu bilden, mit der man politisch weiterarbeiten kann. Wir finden, dass sich diese Anfrage eigentlich jetzt schon gelohnt hat, denn der Senat hat sich bei der Beantwortung ­ das darf ich an dieser Stelle einmal sagen, wir haben ja an anderer Stelle auch schon einmal Kritik geübt ­ viel Mühe gegeben und eine sehr differenzierte Bewertung vorgenommen.

Stalking ist leider kein deutscher Begriff. Es gibt auch keinen deutschen Begriff dafür, sondern er ist ein sehr unscharfer Sammelbegriff für Nachstellen, für Ausspähen, für Belästigen, das Ganze an der Grenze zu verschiedenen Straftatbeständen wie der Beleidigung, übler Nachrede, Körperverletzung, Bedrohung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, manchmal geht das Verhalten auch über diese Grenze hinaus.

Nun hat das Gewaltschutzgesetz vom 11. Dezember 2001 hier schon, finden wir, ganz erhebliche Verbesserungen gebracht, denn bis dahin gab es eigentlich nur zivilrechtlichen Schutz für die Betroffenen, für die Geschädigten, der ganz schwer zu erreichen war, denn man musste beim Gericht ­ noch früher beim Landgericht, seit Anfang der neunziger Jahre bei den Amtsgerichten ­ einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen und den Sachverhaltglaubhaftmachen.Ambestenbeauftragte man damit einen Anwalt, wenn man es nicht bei der Rechtsantragsstelle zu Protokoll geben wollte. Wenn es alles gut ging, dann bekam man einen Gerichtsbeschluss, in dem stand, dass dem Gegner bestimmtes Verhalten verboten wird oder bestimmtes Verhalten aufgegeben wird.

Damit war aber das Problem nicht gelöst, denn dann musste dieser Beschluss zunächst im Wege der Parteizustellung, wie die Juristen sagen ­ das hat mit den politischen Parteien nichts zu tun ­, zugestellt werden. Das muss man als Betroffener selbst veranlassen durch einen Gerichtsvollzieher, der die Sache in die Hand nimmt. Wenn der Beschluss zugestellt war, und es folgten Verstöße gegen diesen Gerichtsbeschluss, dann musste die so genannte Zwangsvollstreckung betrieben werden. Das heißt, man musste als Betroffener einen Antrag auf Erlass eines Ordnungsgeldbeschlusses stellen oder einen Antrag auf Erlass eines Zwangsgeldbeschlusses. Das hört sich alles schon kompliziert an, und das ist auch so, denn dann muss der Gegner wieder gehört werden. Dann muss das Gericht einen Beschluss erlassen, der muss wieder zugestellt werden. Dagegen können Rechtsmittel eingelegt werden und so weiter. Das Ganze zog sich also zum Teil monatelang hin, bis eine vorläufige Regelung getroffen worden war.

Das ist, das kann man ohne Übertreibung sagen, ein äußerst kompliziertes und ganz unhandliches Verfahren gewesen, an dem so mancher Geschädigte und auch so mancher Rechtsanwalt geradezu verzweifelt ist. Das Gewaltschutzgesetz hat erhebliche Verbesserungen gebracht, nämlich in der Weise, dass ein Verstoß gegen Anordnungen des Gerichts ­ zuständig sind die Amtsgerichte, dort die Zivilabteilung oder die Familiengerichte ­ strafbewehrt ist.