Integration

Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2006 den letzten vier Jahren zu ungerechtfertigten Mehrausgaben von etwa 50 000 geführt haben. Auch war der Anteil der Unterrichtsleistung der hauptamtlichen Dozenten an der wöchentlichen Arbeitszeit erheblich zu gering. Die Finanzämter haben versäumt, den konkreten Fortbildungsbedarf ihrer Dienstkräfte zielgerichtet und sachgerecht zu ermitteln.

In Berlin werden die fachtheoretische Ausbildung des mittleren Dienstes sowie im Wesentlichen auch die Fortbildungsveranstaltungen für alle Dienstkräfte der Steuerverwaltung von der Finanzschule Berlin durchgeführt. Für sie waren zum Zeitpunkt der Untersuchung sieben hauptamtliche Dozenten, etwa 100 nebenamtliche Dozenten der Steuerverwaltung sowie fünf Dienstkräfte der Finanzschulverwaltung tätig. Die Finanzschule setzt ihre hauptamtlichen Dozenten überwiegend im Ausbildungs- und die nebenamtlichen Dozenten vornehmlich im Fortbildungsbereich ein.

Nach den Richtlinien der Finanzschule betrug die wöchentliche Lehrverpflichtung der hauptamtlichen Dozenten grundsätzlich zehn Doppelstunden (à 90 Minuten). Die in den letzten vier Jahren auf die eigentliche Unterrichtstätigkeit entfallende Arbeitszeit der hauptamtlichen Dozenten war von Dozent zu Dozent sehr unterschiedlich und lag teilweise deutlich unter der Vorgabe von zehn Doppelstunden je Woche. Die Finanzschule hat - teilweise erhebliche - pauschale Abzüge für Fachkoordinationen, fachübergreifende Auswertung von Zeitschriften sowie Fahrzeiten zu externen Unterrichtsorten auf das Stundensoll vorgenommen.

Die Höhe der pauschalen Abzüge auf das Unterrichtssoll war nicht gerechtfertigt, da den Dozenten hierfür neben ihren Pflichtstunden genügend andere Arbeitszeit zur Verfügung steht. In den letzten vier Jahren entsprach allein die Summe der pauschalen Abzüge etwa einem Drittel der durchschnittlich durch die Dozenten geleisteten Unterrichtsdoppelstunden. Der Rechnungshof hatte die Finanzschule daher aufgefordert, bei der Berechnung des Stundensolls der hauptamtlichen Dozenten die pauschalen Abzüge künftig nicht mehr zu berücksichtigen und den Anteil der Unterrichtstätigkeit der hauptamtlichen Dozenten angemessen zu erhöhen.

Die Senatsverwaltung für Finanzen ist dieser Anregung gefolgt und verzichtet seit dem 1. Januar 2005 auf pauschale Abzüge. Dies hat zur Folge, dass die hauptamtlichen Dozenten vermehrt für Unterrichtszwecke zur Verfügung stehen und weniger nebenamtliche Lehrkräfte verpflichtet werden müssen. Dies führt rein rechnerisch zu Minderausgaben von jährlich 15 000.

Die von der Finanzschule eingesetzten nebenamtlichen Dozenten verfügen zumeist über eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung oder über gleichwertige Kenntnisse. Sie erhalten für die Unterrichtstätigkeiten überwiegend ein Honorar. Dozenten, die über eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse verfügen, soll Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2006 nach den Empfehlungen der Senatsverwaltung für Inneres (Rundschreiben I Nr. 75/2000 vom 29.09.00 i. d. F. von Rundschreiben I Nr. 21/2001 vom 07.02.01) höchstens ein Honorar von 38 je Doppelstunde gewährt werden.

Entgegen dieser Vorgabe und den eigenen Regelungen in der Honorarordnung für nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit an der Finanzschule hat diese bei der Bemessung des Honorars nicht auf die persönlichen Voraussetzungen des Unterrichtenden abgestellt, sondern auf die qualitativen Anforderungen des jeweiligen Unterrichtsfachs. Die Unterrichtstätigkeit in einigen wenigen Fächern wurde mit einem Honorarsatz von jeweils 43,56 abgegolten; für die meisten Fächer betrug der Honorarsatz sogar 49,56.

Dieser Honorarsatz ist nach der Honorarordnung der Finanzschule nur für Dozenten vorgesehen, deren Lehrtätigkeit eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert. Die von der Finanzschule gezahlten Honorarsätze lagen somit jeweils deutlich über dem von der Senatsverwaltung für Inneres empfohlenen Höchstsatz von 38. Diese Handhabung der Finanzschule dürfte allein in den letzten vier Jahren zu ungerechtfertigten Mehrausgaben von etwa 50 000 geführt haben.

Auf die Beanstandungen des Rechnungshofs hin hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Honorarordnung der Finanzschule für nebenamtliche Lehrund Prüfungstätigkeit zum 1. Januar 2006 entsprechend den Empfehlungen der Senatsverwaltung für Inneres geändert.

Im Jahr 2002 haben nur etwa ein Viertel der Dienstkräfte der Berliner Finanzämter vom Fortbildungsangebot der Finanzschule Gebrauch gemacht.

Das Fortbildungsangebot der Finanzschule wird im Wesentlichen von den Dienstkräften der Veranlagungsstellen und der Außendienste der Finanzämter genutzt, für die der Fortbildungsbedarf besonders hoch ist. Bei Prüfungen der Lohnsteuer-, Bewertungs- und Grundsteuer- sowie der Vollstreckungsstellen hat der Rechnungshof aber teilweise gravierende Bearbeitungsmängel festgestellt, die nicht zuletzt auf mangelnde steuerfachliche Kenntnisse zurückzuführen waren. Diese Ergebnisse sind durch Fachgeschäftsprüfungen der ehemaligen Oberfinanzdirektion bestätigt worden. Es hätte daher nahe gelegen, diese Mängel zum Anlass zu nehmen, die Dienstkräfte dieser Stellen verstärkt fortzubilden.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat erst auf die Feststellungen des Rechnungshofs reagiert und bietet nunmehr entsprechend vermehrt Fortbildungsveranstaltungen an.

Die Finanzschule führt seit einiger Zeit neben steuerfachlichen auch nichtsteuerfachliche Fortbildungsveranstaltungen durch, wie beispielsweise Umgang mit Mobbing, Stress und Konflikten am Arbeitsplatz. Damit tritt sie in direkte Konkurrenz zu Angeboten der Verwaltungsakademie, die derartiRechnungshof von Berlin Jahresbericht 2006 ge Seminare seit vielen Jahren für die Dienstkräfte der gesamten Berliner Verwaltung anbietet. Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen zwei Fortbildungseinrichtungen der Berliner Verwaltung vergleichbare Fortbildungen durchführen. Der Rechnungshof hat die Steuerverwaltung daher aufgefordert, künftig auf solche nichtsteuerfachlichen Fortbildungsveranstaltungen zu verzichten.

Die Senatsverwaltung für Finanzen prüft derzeit gemeinsam mit der Verwaltungsakademie die Integration der nichtsteuerfachlichen Fortbildungsangebote der Finanzschule in die Verwaltungsakademie. Diese hat bereits mitgeteilt, dass sie den Fortbildungsbedarf der Dienstkräfte der Steuerverwaltung insoweit abdecken könne.

Die Berliner Steuerverwaltung hat bisher kein Fortbildungskonzept entwickelt, das ein gleichbleibend hohes fachliches Niveau der Dienstkräfte der Steuerverwaltung sichert und dem individuellen Fortbildungsbedarf der einzelnen Dienstkräfte Rechnung trägt. Die Finanzämter haben versäumt, den konkreten Fortbildungsbedarf ihrer Dienstkräfte zielgerichtet und sachgerecht zu ermitteln. Der Rechnungshof hat die Steuerverwaltung daher aufgefordert, ein überzeugendes Fortbildungskonzept zu entwickeln und die Fortbildung der Dienstkräfte in den Zielvereinbarungen mit den Finanzämtern zu verankern. Der individuelle Fortbildungsbedarf der einzelnen Dienstkraft ist zu ermitteln, festzuhalten und die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen in geeigneter Weise zu überwachen. Das Fortbildungsangebot der Finanzschule ist mehr als bisher an den Bedarf der Finanzämter anzupassen.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat die Feststellungen des Rechnungshofs zum Anlass genommen, Maßnahmen zur Ermittlung des individuellen Fortbildungsbedarfs der Dienstkräfte einzuleiten. Hierdurch soll auch darauf hingewirkt werden, dass die Vorgesetzten ihre Aufgaben als Personalentwickler besser wahrnehmen.

Der Rechnungshof erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen ihre Bemühungen verstärkt, die Fortbildung der Dienstkräfte der Berliner Steuerverwaltung bedarfsgerecht und zugleich so kostengünstig wie möglich zu gestalten.