Bei den Berechnungen der Flächenbedarfe sind die Hochschulen von unterschiedlichen Ausstattungsnormen und Richtwerten ausgegangen

Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2006 genommen. Mit den Standortentwicklungsplänen legen die Hochschulen u. a. für sich zu erreichende Ziele in der Flächenausstattung fest.

Bei den Berechnungen der Flächenbedarfe sind die Hochschulen von unterschiedlichen Ausstattungsnormen und Richtwerten ausgegangen. Sie orientieren sich teils an den zum Hochschulbauförderungsgesetz vorgegebenen Berechnungsgrößen, teils an Werten der HIS HochschulInformations-System GmbH (HIS GmbH) oder aber an selbst entwickelten Maßstäben für die Flächenbemessung. Dadurch werden Ausstattungs- und Kostenvergleiche erschwert. Der Rechnungshof hat beanstandet, dass es an einer einheitlichen Basis für die jeweils ermittelten Flächenbedarfe fehlt.

An den Hochschulen bestehen größtenteils Übersichten darüber, welche Flächen von den einzelnen Hochschulbereichen genutzt werden. Für die Mehrzahl der Hochschulen ist jedoch festzustellen, dass die den Fakultäten und Fachbereichen sowie Serviceeinrichtungen zur Verfügung stehenden Flächen überwiegend nicht auf der Grundlage von Berechnungen nach Ausstattungsnormen zugewiesen wurden. Allerdings haben die Hochschulen teilweise begonnen, die Flächenausstattungen ihrer Bereiche zu überprüfen, um Über- aber auch Unterausstattungen feststellen zu können.

Die FU ermittelt insbesondere im Zusammenhang mit Investitions- und Sanierungsmaßnahmen sowie Umzügen den Flächenbedarf der einzelnen Bereiche. Sie nutzt dabei vor allem Beratungsleistungen der HIS GmbH. Sie nimmt dann an den Ausstattungsrichtwerten orientierte Flächenzuweisungen vor. Auch an der HU werden die Flächenausstattungen der Fakultäten und sonstigen Bereiche zurzeit überprüft. Die HU hatte zwar bereits nach dem Strukturplan 1998 Sollflächen für die einzelnen Bereiche ermittelt und bei einem Abgleich mit den tatsächlich genutzten Flächen in einzelnen Fakultäten erhebliche Über- z. T. aber auch Unterausstattungen festgestellt, jedoch sind diese Ergebnisse aufgrund der vom neuen Strukturplan geprägten universitären Entwicklung zu überprüfen. Die TU hat teilweise bereits Flächenzuweisungen nach standardisierten Werten vorgenommen.

Nachdem nunmehr alle Flächen erfasst sind, soll der errechnete Flächenbedarf der einzelnen Bereiche mit den tatsächlich genutzten Flächen abgeglichen werden. Die Universität der Künste Berlin (UdK) hat die Flächenausstattung bereits abschließend überprüft. Sie hat festgestellt, dass zwei Bereiche deutlich unterausgestattet sind.

Die Technische Fachhochschule Berlin (TFH) hat die von den verschiedenen Bereichen der Hochschule genutzten Flächen im Einzelnen erfasst und Ende 2005 eine differenzierte Bedarfsberechnung vorgelegt. Die Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW) wird im Rahmen der vorgesehenen Standortkonzentration in Karlshorst und Oberschöneweide aufgrund von Bedarfsberechnungen Flächenkontingente an die Bereiche vergeben. Die Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik „Alice Salomon" (ASFH) hat bisher weder den Flächenbedarf berechnet noch Soll-Ist-Ausstattungsvergleiche vorgenommen. Nur für den geplanten zweiten Erweiterungsbau hat sie eine Flächenbedarfsberechnung vorgelegt.

Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2006

Auch an den Kunsthochschulen und der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin werden Flächen an die einzelnen Bereiche nicht auf der Grundlage von differenzierenden Bedarfsberechnungen zugewiesen.

Anreizsysteme für einen wirtschaftlichen Umgang mit den Flächenressourcen werden an den Hochschulen bisher nicht eingesetzt.

Zwar haben die HU und TU bereits in den Jahren 2000/2001 Modelle entwickelt, die auf eine Flächenbudgetierung gerichtet sind und über ein Bonus-Malus-System finanzielle Anreize zum Ausgleich von Über- und Unterausstattungen in der Raumversorgung vorsehen. Die Modelle sollen aber erst in den nächsten Jahren umgesetzt werden, weil zurzeit noch die Grundlagen für eine Budgetierung der Flächenressourcen geschaffen werden. Die FU geht davon aus, dass es noch Jahre dauern wird, bis ein Anreizsystem zur effektiven Flächennutzung eingeführt werden kann. Sie beabsichtigt jedoch bereits jetzt, in den Zielvereinbarungen zwischen Präsidium der Universität und Fachbereichen auch Ziele zur Flächennutzung aufzunehmen. Die UdK sowie die Fach- und Kunsthochschulen halten Anreizmodelle für die Flächeninanspruchnahme nicht für zielführend. Wegen der begrenzten Haushaltsmittel, der teilweise ungünstigen Rahmenbedingungen an den Hochschulen und der ohnehin knapp kalkulierten Flächen seien Anreiz- oder Sanktionsmodelle wenig praktikabel. Einer Flächenkontingentierung nach ermittelten Ausstattungswerten stehen sie jedoch überwiegend offen gegenüber, um eine effiziente Nutzung verfügbarer Flächenressourcen zu fördern. Im Ergebnis ist festzustellen, dass es die Hochschulen überwiegend versäumt haben, frühzeitig die Voraussetzungen für ein eine wirtschaftliche Flächennutzung gewährleistendes Flächenmanagement zu schaffen.

Die Hochschulen verfolgen das Ziel, ihre Standorte durch Campusbildung zu konzentrieren, um Flächen effektiver nutzen zu können. Der Konzentrationsprozess ist mit der Aufgabe von Liegenschaften bzw. von gemieteten Flächen und Gebäuden verbunden. Er erfordert auch Bau- und Sanierungsmaßnahmen, für die jedoch Finanzierungsmöglichkeiten nur sehr eingeschränkt bestehen. Die Fördermittel des Bundes nach dem Hochschulbauförderungsgesetz sind rückläufig. Auch das Land zieht sich aus der Investitionsfinanzierung immer mehr zurück. Nach dem Hochschulbauförderungsgesetz geförderte Bauvorhaben können überwiegend nur dann realisiert werden, wenn die Hochschulen die Kofinanzierung sicherstellen.

Dies erfolgt gegenwärtig insbesondere über Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken. Nach den Hochschulverträgen steht bei dinglichen Verfügungen über die zum 1. Januar 1997 zur Nutzung übertragenen, jedoch im Landeseigentum verbliebenen Grundstücke der Erlös der nutzungsberechtigten Hochschule zu; er ist für investive bzw. vorrangig für kofinanzierte investive Maßnahmen einzusetzen. Zunehmend kommen auch Investorenmodelle zum Einsatz, bei denen die Hochschulen die Refinanzierung übernehmen müssen.

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300 Bisher haben nur die FU, HU und TU Grundstücksverkäufe vornehmen können. Von 1999 bis 2003 haben sie 34 landeseigene und vier eigene Liegenschaften veräußert. Die Verkaufserlöse haben insgesamt 37,4 Mio. betragen, wovon 26,4 Mio. bei den Universitäten verblieben sind. Die FU beabsichtigt, in den nächsten Jahren weitere 43 der von ihr genutzten Villen zu verkaufen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung der HU bis 2009 sollen aus dem Verkauf von Grundstücken 21,6 Mio. Erlöse erzielt werden. Die UdK kann über den Erlös von mehr als 1 Mio. aus dem Verkauf eines Parkpalettengrundstücks erst dann verfügen, wenn der im Jahr 2001 geschlossene Vertrag wirksam wird. Der aus dem Verkauf von Flächen der FHTW erhoffte Erlös von 25,9 Mio. ist fester Bestandteil der Finanzierung des Aus- und Umbauvorhabens Oberschöneweide. Ein von der TFH zur Erschließung von Investitionsmitteln für den Ausbau des Campus Wedding beabsichtigter Verkauf eines Grundstücks in der Kurfürstenstraße scheiterte, weil der erwartete Kaufpreis nicht erzielt werden konnte.

Nicht allen Hochschulen ist es möglich, aus Grundstückserlösen Investitionen zu finanzieren. Um überhaupt Investitionsmaßnahmen durchführen zu können, verwenden sie neben EU- und Spendengeldern vor allem Bauunterhaltungsmittel und konsumtive Mittel. Abgesehen davon, dass die Verwendung von Mitteln der Bauunterhaltung angesichts des von den Hochschulen beklagten Instandsetzungsstaus wenig sinnvoll ist, ist auch der Einsatz von konsumtiven Zuschüssen, die das Land für den Lehr- und Forschungsbetrieb bereitstellt, kritisch zu bewerten. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangssituation haben viele Hochschulen kaum Finanzierungsspielräume für Bauinvestitionen. Die gegenwärtige Praxis der Hochschulbaufinanzierung in Berlin führt zur deutlichen Benachteiligung der Hochschulen, denen keine veräußerbaren Grundstücke zur Verfügung stehen.

Damit wird auch die Finanzierung baulicher Maßnahmen erschwert, die eine effektive Flächennutzung ermöglichen.

Der Rechnungshof hatte beanstandet, dass

· die Hochschulen insbesondere im Bereich des Facility Managements nur unzureichend zusammenarbeiten,

· eine einheitliche Basis zur Ermittlung des Flächenbedarfs der Hochschulen und ihrer Einrichtungen fehlt und

· die Voraussetzungen für ein Flächenmanagement, das eine effektive Flächennutzung gewährleistet, überwiegend nicht geschaffen worden sind.

Nunmehr haben sich die FU, HU und TU in den Hochschulverträgen für 2006 bis 2009 verpflichtet, im Rahmen eines Projekts „Facility Management an den Berliner Universitäten", ihre Leistungsbereiche mit dem Ziel einer Optimierung zu überprüfen. Die Prüfung soll die gegenwärtigen Organisationsstrukturen und eine hochschulübergreifende Organisationsstruktur in der Trägerschaft der Hochschulen umfassen.