Gastronomie

Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2006

Die Mitarbeiterzahl der BSR ist im gleichen Zeitraum von 8 400 auf 5 900 gesunken.

Bei einer bereits im Jahr 1995 durchgeführten externen Untersuchung wurde festgestellt, dass nur etwa 40 v. H. der BSR-Mitarbeiter auch Verpflegungsteilnehmer waren, obwohl hierbei auch Kleinstumsätze (z. B. eine Tasse Kaffee oder Tee) berücksichtigt wurden. Daher dürfte die Nutzung der Kantinen zur Essensverpflegung deutlich niedriger liegen, zumal im Jahr 2004 täglich lediglich rund 670 komplette Mahlzeiten sowie Komponenten aus dem Imbissbereich von beiden Zentralküchen produziert wurden.

Die von dem externen Gutachter empfohlene Bildung von zwei Zentralküchen haben die BSR umgesetzt; allerdings werden in den einzelnen Kantinen weiterhin Speisen vor Ort zubereitet. Die ebenfalls vorgeschlagene Ausgliederung des Kantinenbetriebs in eine GmbH wurde nicht realisiert.

Unbeschadet der in den letzten zehn Jahren reduzierten Zahl der Kantinen befindet sich auf den beiden Betriebshöfen am Standort Grade Straße sowie auf den eng benachbarten Standorten Lise-Meitner-Straße und Ilsenburger Straße jeweils eine eigene Kantine (insgesamt vier Kantinen). Der Rechnungshof hat dies beanstandet und gefordert, die jeweils „doppelten" Kantinen zusammenzulegen. Er hat ferner darauf hingewiesen, dass es angesichts des immer noch hohen Defizits erforderlich ist, die Wirtschaftlichkeit der Kantinen weiter zu verbessern, und in diesem Zusammenhang empfohlen, die Preise für das gesamte Angebot zu erhöhen.

Die BSR haben zwischenzeitlich eine Dienstvereinbarung geschlossen, mit der die Aufgabe jeweils einer Kantine bei den Doppelstandorten sowie Preisanpassungen geregelt werden; außerdem würden die zwei Zentralküchen an einem Standort zusammengelegt. Im Übrigen hätten sie von einer Ausgliederung des Kantinenbetriebs in eine GmbH abgesehen, da ein Betriebsübergang wegen der derzeitigen Rahmenbedingungen (Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen durch die Zielvereinbarung mit dem Senat bis 2015) nicht möglich sei. Infolgedessen sei durch zusätzliche Personalkosten (65 v. H. der Gesamtkosten) ein erheblicher Mehraufwand zu erwarten. Für die Betriebsgastronomie in Eigenregie der BSR sprächen insbesondere weiterhin die Wahrung des sozialen Friedens, eine größtmögliche Einflussnahme des Unternehmens und der Personalvertretung sowie steuerliche Vorteile und die große Akzeptanz bei den Mitarbeitern.

Der Rechnungshof verkennt nicht, dass die BSR seit 1995 Anstrengungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Betriebsgastronomie unternommen haben. Da aber die aus dem Betrieb der Kantinen entstehenden Verluste in die Entgelte einfließen und somit durch die dem Anschluss- und Benutzerzwang unterliegenden Kunden der BSR zu tragen sind, ist aus Sicht des Rechnungshofs ein jährlicher Aufwand von 745 bzw. 950 pro Mitarbeiter nicht zu rechtfertigen. Der Rechnungshof erwartet, dass die BSR die Kosten durch weitere organisatorische Maßnahmen deutlich Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2006 reduzieren und dabei auch die Möglichkeit einer sukzessiven Privatisierung der Betriebsgastronomie anhand von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen prüfen.

Zusätzlich zu dem Kantinenbetrieb haben die BSR vom Jahr 2000 an den eigenständigen Unternehmensbereich Catering geschaffen, der freie Kapazitäten nutzen und damit einen Beitrag zur Kostendeckung leisten soll.

Der Bereich steht sowohl externen Kunden als Party-Service als auch den BSR für interne Veranstaltungen zur Verfügung. Die Behauptung der BSR, durch positive Deckungsbeiträge werde der Zuschussbedarf des Kantinenbereichs gesenkt, ist bisher nicht nachvollziehbar, da erst im Verlauf des Jahres 2005 eine eigene Kostenstelle eingerichtet wurde. Mit dem PartyService wurden in den Jahren 2003 und 2004 Umsätze von 277 000 bzw. 262 000 erzielt. Etwa 40 v. H. des Umsatzes entfielen auf die Berliner Verkehrsbetriebe.

Der Rechnungshof sieht - unabhängig von dem wirtschaftlichen Verlauf die Errichtung des Bereichs Catering als problematisch an. Das Angebot eines Party-Services gehört nicht zu den Aufgaben der BSR. Bei der Tätigkeit für BSR-interne Zwecke ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen die damit verbundenen Aufgaben nicht durch den Kantinenbereich erledigt werden können.

Der Rechnungshof erwartet, dass die BSR den Unternehmensbereich Catering im Rahmen des Abbaus von personellen Überkapazitäten sukzessive aufgeben.

3. Vermeidbarer Aufwand in Millionenhöhe bei der Einführung eines neuen Verkaufssystems für Fahrausweise

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben ein neues Verkaufssystem für Fahrausweise eingeführt. Die damit verfolgten Ziele wurden nicht oder nur deutlich später als geplant erreicht. Infolge von Mängeln bei der Systemeinführung und Fehlplanungen bei der Gerätebeschaffung entstand vermeidbarer Aufwand von insgesamt 6 Mio.. Zudem war die von den BVG erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnung unzureichend.

Fahrausweise der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) werden u. a. von eigenen, aber auch privaten Verkaufsstellen vertrieben. Dies erfolgte bis zum Jahr 1999 ausschließlich durch den sog. Blockverkauf. Damit wurde jedoch nur der ABC-Bereich (Berlin und Umland), nicht aber der gesamte Geltungsbereich des zum 1. April 1999 eingeführten Tarifs des VerkehrsRechnungshof von Berlin Jahresbericht 2006 verbundes Berlin-Brandenburg (VBB-Tarif) angeboten. Da zudem das für die Abrechnung der Verkaufsstellen eingesetzte Programm nicht „Jahr-2000-fähig" war, hatten sich die BVG für ein neues personalbedientes Verkaufssystem (PVS) entschieden. In diesem Zusammenhang wollten sie folgende weitere Ziele erreichen:

· die Zahl der Verkaufsstellen von gut 800 im Jahr 1998 auf zunächst 1 200 und später auf insgesamt 3 000 erhöhen, um die Marktposition der BVG zu stärken,

· Vertriebsinformationen besser gewinnen,

· Tarifänderungen „auf Knopfdruck" umsetzen.

Im Juli 1998 schlossen die BVG mit einem IT-Unternehmen einen Vertrag „über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 1 200 Stück Personalbediente Verkaufssysteme" mit einem Gesamtvertragswert von 7,6 Mio. zuzüglich MwSt. Das System besteht aus drei Ebenen:

· PVS-Geräte (Clients), bestehend aus einem Visitouch-PC, einem Fahrausweisdrucker, einem Quittungsdrucker und einer unabhängigen Stromversorgung,

· einem Server mit der Kommunikationssoftware und

· einem Server mit der Steuerungs- und Verwaltungssoftware.

Der Vorstand der BVG stimmte am 5. August 1998 zu.

Die vereinbarte Gesamtleistung war nach dem Vertrag bis zum Februar 1999 zu erbringen. Die BVG haben bereits im November 1999 die Abnahme der Leistungen erklärt, obwohl nur 40 Geräte und damit erst 3 v. H. der vereinbarten Gesamtmenge installiert waren. Zum Ende der Gewährleistung bestand kein „ordnungsgemäß funktionierendes, stabiles und robustes PVS-System". Sowohl bei der Systemeinführung als auch am System selbst kam es zu zahlreichen Mängeln (z. B. fehlende Übermittlung von Daten, keine Datenverschlüsselung vor Übertragung). Nachdem das IT-Unternehmen Schadenersatzansprüche von 4,8 Mio. zurückgewiesen hatte, leiteten die BVG ein Beweissicherungsverfahren beim Landgericht Berlin ein. Beide Unternehmen haben im Juni 2003 einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen, mit dem sich das IT-Unternehmen insbesondere zu unentgeltlichen Leistungen (z. B. Systempflege) im Wert von 1,0 Mio. und die BVG zur Rücknahme der Anträge im Beweissicherungsverfahren verpflichtet haben. Mit dem Vergleich sollten zudem alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertrag ausgeglichen sein, sodass sich der Zusatzaufwand der BVG auf 3,8 Mio. verringerte.