Ausbildung

Erarbeitung klarer Vorgaben zu Infrastruktureinsatz und Betrieb für die Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit Untersuchung der Handlungsalternativen für den Betrieb und Vergleich der wesentlichen Aufwendungen und Nutzen bei Outsourcing an den Landesdienstleister gegenüber dem Eigenbetrieb durch die Justiz.

2. Der Masterplan für das Informationsmanagement in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ­ IMOG ­ Ergebnis dieser als Projekt durchgeführten Voruntersuchung war der Masterplan für das Informationsmanagement in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (MasterpIan IMOG). Dieser Masterplan hat drei Kernelemente: die Schaffung einer leistungsfähigen IT-Serviceorganisation für die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Einrichtung einer flächendeckenden, an den tatsächlichen Serviceanforderungen ausgerichteten, professionell betriebsfähigen und einheitlichen ITInfrastruktur, die flächendeckende Einführung des einheitlichen Fachverfahrens AULAK als notwendige Voraussetzung zur Schaffung optimierter ganzheitlicher Geschäftsprozesse in den neu einzurichtenden Serviceeinheiten der Gerichte.

3. Die Realisierung des Masterplans IMOG

Mit dem Projekt IMOG ­ R (Realisierung des Masterplans für Informationsmanagement in der ordentlichen Gerichtsbarkeit) wurden dann auf der Grundlage des Masterplans : die zentrale IT-Serviceeinheit für die ordentliche Gerichtsbarkeit (ITOG) geschaffen, die Umsetzung eines einheitlichen IT-Infrastrukturkonzepts basierend auf einem Server-Based-Computing Modell realisiert sowie das einheitliche IT-Fachverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit AULAK auf zukünftige Anforderungen (z.B. des elektronischen Rechtsverkehrs) ausgerichtet und flächendeckend in den Gerichten eingeführt.

4. Die Serviceeinheit für Informationstechnik in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ITOG ­

Die Serviceeinheit ITOG hat die Aufgabe, eine bestmögliche und gleichberechtigte IT-Versorgung in allen Gerichten sicherzustellen. ITOG ist als selbstständige Serviceeinheit im Sinne des § 2 VGG konzipiert. Um die bestmögliche Arbeitseffizienz dieser Serviceeinheit zu gewährleisten, wurden dort die bisher über unterschiedliche Gerichte und in unterschiedlichen Hierarchieebenen verteilten Fachkompetenzen zur Gestaltung der IT-Entwicklung und des IT-Betriebs für die ordentliche Gerichtsbarkeit zusammengefasst. Durch die dort angesiedelte eigene Ressourcenverantwortung (Finanzmittel, Personal, etc.) wurde eine schnelle und an den Sachzielen des IT-Einsatzes orientierte Handlungsfähigkeit hergestellt. Bei der operativen Realisierung des IT-Einsatzes hat sich ITOG auch der Leistungen anderer Serviceeinheiten (z.B. Personalangelegenheiten, zentrale Dienstleister des Landes) sowie ggf. auch externer Dienstleister(z.B. Entwicklungspartner) zu bedienen.

Durch den Beirat zu ITOG wird die Teilhabe - nicht nur Beteiligung - aller Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit in IT-Angelegenheiten sichergestellt. Dies spiegelt sich in der durch die Geschäftsordnung über den Beirat geregelten Arbeitsbeziehungen zwischen dem Beirat, ITOG, dem Kammergericht und der Senatsverwaltung für Justiz wider. Der Beirat gestaltet gemeinsam mit der Leitung von ITOG und in Abstimmung mit der Dienstbehörde (Kammergericht) und dem ITManagement (wahrgenommen durch die Senatsverwaltung für Justiz) die Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Arbeit der Serviceeinheit. Die Fachaufsicht über ITOG ist deshalb darauf gerichtet, die ordnungsgemäße und sachgerechte Wahrnehmung des Kundenauftrags zu überwachen und sicherzustellen. Sie umfasst nicht die Befugnis, eine vom Votum des Beirats abweichende IT-fachliche Entscheidung allein durchzusetzen.

5. Resümee

Mit dem Projekt zur Realisierung des Masterplans IMOG ist es gelungen, die beschriebenen Ziele bereits jetzt - vor dem für dieses Jahr vorgesehenen Abschluss des Projekts - weitgehend zu erreichen. Es wurde eine moderne leistungsfähige IT-Serviceeinheit geschaffen, die trotz der Zusammenfassung von ITFachaufgaben auch für dieses Aufgabengebiet eine neue Qualität dezentraler Fach- und Ressourcenverantwortung ermöglicht.

Die Anzahl moderner Bildschirmarbeitsplätze wurde von 850 zu Beginn des Jahres 2003 auf inzwischen über 3.980 gesteigert. Dies entspricht einem derzeitigen Ausstattungsgrad von 94 %. Mit dem flächendeckenden Roll-Out moderner Kommunikationsmittel und der Fachanwendung AULAK in nunmehr alle Gerichte konnte die informationstechnische Grundlage für die Modernisierung der Justiz durch das Projekt IMOG geschaffen werden.

III. Verbesserung der räumlichen Unterbringung von Justizbehörden

Das Land Berlin hat im Zusammenhang mit der Errichtung gemeinsamer Obergerichte in den Ländern Berlin und Brandenburg das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin untergebracht. Das Gebäude des bisherigen Bundesverwaltungsgerichts in der Hardenbergstraße, das als traditionsreicher Standort für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland steht und hierfür ideal geeignet ist, wurde dafür vom Bund übernommen. Das Gebäude wurde saniert und verkabelt und bietet so ausreichend Platz für das gemeinsame Oberverwaltungsgericht. Es ist durch seine zentrale Lage unmittelbar neben dem Bahnhof Zoo für Prozessbeteiligte aus allen Richtungen bestens zu erreichen.

Durch den Umzug des Oberverwaltungsgerichts in das Gebäude Hardenbergstraße im Oktober 2004 wurden in dem bisherigen Standort in der Kirchstraße Mietflächen frei. Eine Hauptabteilung der Staatsanwaltschaft, die am Standort AltMoabit 5 in Büro-Containern untergebracht war, konnte in die Diensträume des Oberverwaltungsgerichts verlagert werden. Die unbefriedigende Unterbringung und der notwendige Abbau des räumlichen Defizits bei der Staatsanwaltschaft wurde so beendet und die Container in Alt Moabit 5 als Bürostandort aufgegeben.

IV. Ausbau der Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg im Bereich der Justiz

1. Gründung des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes gemäß Staatsvertrag vom 2. April 2004

Im Jahr 2003 ist die Juristenausbildung in Deutschland durch eine Novelle zum Deutschen Richtergesetz grundlegend modernisiert worden. Bereits in der Universitätsausbildung soll der junge Jurist nicht nur die neutrale, konflikt-entscheidende Funktion des Rechts erlernen, sondern auch die Schlüsselqualifikationen erwerben, die er für seine spätere berufliche Tätigkeit benötigt; Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Mediation, Kommunikationsfähigkeit und vor allem auch Fremdsprachenkenntnisse. In der Referendarausbildung steht eine deutlich stärkere Betonung der Vermittlung berufsqualifizierender Elemente für die anwaltliche Tätigkeit im Vordergrund.

In enger Kooperation mit dem Justizministerium des Landes Brandenburg hatte die Senatsverwaltung für Justiz die zur Umsetzung dieser Reform erforderlichen Vorschriften des Landesrechts, das Juristenausbildungsgesetz und die Juristenausbildungsordnung gleichlautend erarbeitet. Dies war zugleich eine Vorarbeit für das geplante gemeinsame Juristische Prüfungsamt beider Länder.

Nach der Unterzeichnung und Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes (GJPA) der Länder Berlin und Brandenburg vom 2. April 2004 hat das gemeinsame Prüfungsamt seine Tätigkeit am 1. Januar 2005 aufgenommen. Seitdem werden die Rechtskandidaten beider Länder einheitlich in den juristischen Staatsprüfungen von Professorinnen und Professoren, Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und Beamtinnen und Beamten aus Berlin und Brandenburg nach gleichem Recht geprüft. Die Zusammenlegung der Staatsprüfungen stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten in Berlin und Brandenburg. Studenten der Berliner Universitäten besuchen Lehrveranstaltungen in Brandenburg, Brandenburger Studenten solche der Berliner Universitäten.

Mit der Errichtung des GJPA nimmt dieses auch ministerielle Funktionen in Grundsatzfragen der Juristenausbildung für beide Länder wahr und stellt damit eine weitgehende Vereinheitlichung insbesondere der Referendarausbildung in beiden Ländern sicher. Die Ausbildungsabteilungen des Kammergerichts und des OLG Brandenburg haben für die Ausbildung der Referendare einheitliche Ausbildungspläne erstellt. Die Referendarausbildung in beiden Ländern wird von den Ausbildungsabteilungen des Kammergerichts und des Oberlandesgerichtes, der Rechtsanwaltskammern beider Länder und auch der Universitäten, etwa des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität, einheitlich gestaltet; die Referendare können Angebote beider Länder nutzen.

Die Fortbildung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wird in Berlin und Brandenburg seit dem Jahr 2005 ebenfalls einheitlich gestaltet. Verantwortlich ist das Fortbildungsreferat im GJPA.