Gastronomie
1 PLANUNGSGEGENSTAND
Veranlassung und Erforderlichkeit
Das Plangebiet, der so genannte Postblock, liegt im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, und ist aufgrund seiner zentralen Lage einem erheblichen Veränderungsdruck ausgesetzt.
Im Rahmen der Hauptstadtplanung sah das Konzept der Bundesregierung zur Unterbringung der Ministerien in Berlin bereits Anfang der 90er Jahre die Ansiedlung von Regierungsbauten im Postblock vor.
Diese Standortentscheidung fand in den Darstellungen des Flächennutzungsplans von 1994 (Neubekanntmachung 1998) sowie in der Bereichsentwicklungsplanung des Bezirks Mitte von 1999 ihren Niederschlag. Sie führte auch zur Aufnahme des Postblocks in den Bereich der Entwicklungsmaßnahme "Hauptstadt Berlin - Parlamentsund Regierungsviertel", der am 17. Juni 1993 förmlich festgelegt wurde.
Im Entwicklungsbereich ist es gemäß § 166 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich, Bebauungspläne aufzustellen, um die vorgesehene Entwicklung zu verwirklichen.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in der Sitzung am 01.10.1998 beschlossen, den Senat zu beauftragen, für den Bereich Wilhelmstraße / Leipziger Straße / Mauerstraße / Zimmerstraße einen Bebauungsplan zu entwickeln, der u.a. eine geordnete maßstabgerechte Bebauung unter Beachtung des Vorhandenen in der Mauerstraße zulässt und auch an den drei anderen Straßen eine Einfügung in den stadträumlichen Kontext ermöglicht.
Die Aufstellung des Bebauungsplans I-216 ist erforderlich, da eine verbindliche Bauleitplanung für das Plangebiet nicht vorliegt, und die Sicherung eines Standortes für Einrichtungen des Bundes sowie die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die unterschiedlichen Nutzungen im Plangebiet auf Grundlage des § 34 BauGB nicht möglich und damit die Zielsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nicht umzusetzen ist.
Dabei wird berücksichtigt, dass gem. § 247 Abs. 1 BauGB in der Abwägung den Belangen, die sich aus der Entwicklung Berlins als Hauptstadt Deutschlands ergeben, den Erfordernissen der Verfassungsorgane des Bundes für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben besonders Rechnung getragen wird.
Plangebiet
Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Das ca. 7,3 ha Bebauungsplangebiet liegt im Bezirk Mitte, an der Grenze zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Der Geltungsbereich umfasst einen Großteil des Blocks 101, das Gelände zwischen der Leipziger Straße im Norden, der Mauerstraße im Nordosten, der Friedrichstraße im Osten, der Zimmerstraße im Süden und der Wilhelmstraße im Westen. Ausgenommen sind die Grundstücke Mauerstraße 90, 93, Friedrichstraße 205 und Zimmerstraße 85 87 am südöstlichen Blockrand, die nicht im Entwicklungsbereich liegen.
Das Plangebiet zeichnet sich durch die zentrale Lage im Berliner Stadtgefüge und durch die Nähe zu stadthistorisch und touristisch bedeutsamen Örtlichkeiten (Potsdamer Platz, Leipziger Straße, Friedrichstraße, Brandenburger Tor) sowie zu den Verwaltungsstandorten von Bund und Ländern aus.
Gebietsentwicklung
Der Postblock ist Teil der Erweiterung der Friedrichstadt, die zwischen 1732 - 1738 unter Friedrich Wilhelm I. angelegt wurde. Diese Stadterweiterung ist westlich der Mauerstraße durch große unregelmäßig geformte Blöcke mit tiefen Parzellen geprägt.
Das Plangebiet wies anfangs eine Blockrandbebauung aus Wohngebäuden auf; in den Innenbereichen befanden sich große Nutzgärten. Die Entwicklung eines "Regierungsbandes" entlang der nördlichen Wilhelmstraße, die vor ca. 200 Jahren einsetzte und aufgrund des hohen Flächenbedarfs dieser Einrichtungen zu einer großparzelligen Bebauung führte, verursachte erste Änderungen auch in der Blockstruktur. An der Ecke Leipziger Straße / Mauerstraße entstand das Generalpostamt, das zum Reichspostministerium erweitert wurde.
Die Funktionsänderung des Blocks und die Überbauung der bis dahin großräumigen Freiflächen im Innenbereich setzten sich mit dem Bau einer Markthalle (später Konzerthaus Clou) und eines Umspannwerks fort. Mit der Ansiedlung privater produzierender Betriebe, auch der Zeitungs- und Buchbranche, entstand im Laufe der Zeit ein Mischstandort aus Wohnen, Gewerbe, Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen. Um 1900 war der Block vollständig überbaut. Der um die Jahrhundertwende einsetzende Zentrumsbildungsprozess verursachte z.T. eine Verdrängung des Wohnens. So entwickelte sich die Mauerstraße in den Gründerjahren zu einem Teil des Geschäftszentrums um die Friedrichstraße.
Im zweiten Weltkrieg wurde die historische Bebauung im Westteil des Plangebietes weitgehend zerstört. Die Flächen blieben während der Zeit der DDR aufgrund ihrer Lage im Grenzbereich überwiegend Brache als Stadtrand in der Stadt. Auch nach dem Mauerfall wurde der westliche Blockteil nicht wieder bebaut, da diese Flächen für Regierungsfunktionen freigehalten werden sollten.
1993 war hier ein Neubau für das Finanzministerium vorgesehen. Im Februar 1994 erfolgte aufgrund der Sparbeschlüsse eine Neukonzeption der Bundesregierung zur Unterbringung der Ministerien; im 2. Standortkonzept war die Fläche nicht mehr als Ministeriumsstandort ausgewiesen, bleibt aber weiterhin Vorbehaltsfläche für Regierungsnutzung.
Siedlungsstruktur
Der Postblock (Block 101) teilt sich heute in zwei strukturell sehr unterschiedliche Bereiche.
Die östliche Hälfte des Blockes ist dicht bebaut und weist zum Großteil Gebäude aus der Zeit zwischen 1871 und dem 2. Weltkrieg auf, von denen ein Teil unter Denkmalschutz steht. Neubauten sind nur auf dem Grundstück Mauerstraße 81/82 entstanden (Plattenbau) und auf dem Grundstück Leipziger Straße 16 (Anbau).
In den 4- bis 8-geschossigen Gebäuden entlang der Mauerstraße haben sich überwiegend Büro- und Verwaltungsnutzungen etabliert; erdgeschossig sind z.T. Handels-, Gastronomiebetriebe vorhanden. Die Gebäude Mauerstraße 81/82 stehen leer.
An der Ecke Leipziger Straße / Mauerstraße befindet sich im 3-geschossigen Gebäude des ehemaligen Postministeriums das Museum für Kommunikation Berlin. Der südliche, 4-geschossige Trakt wird durch das Bundesministerium für Finanzen genutzt. Zu dem Gebäudekomplex gehört die inmitten des Plangebietes liegende Grünfläche, der ehemalige Generalpostgarten, ein historischer, mit alten Bäumen bestandener Garten (private Parkanlage).
Im Blockinnenbereich befindet sich der 5- bis 8-geschossige Gebäudekomplex eines Umspannwerks von dem renommierten Architekten Hans Müller (1926 - 28 errichtet, heute Denkmal), das 1980 stillgelegt wurde, in Teilbereichen jedoch eine Zwischennutzung erfuhr (Techno-Disco E-Werk). Die Gebäude werden gegenwärtig durch eine Modernisierung und bauliche Ergänzung für eine neue Nutzung (Büro-, Geschäftsgebäude) vorbereitet. Als letzte der ursprünglichen Bewag-Nutzungen ist ein Gleichrichterwerk im Betrieb, das als Ersatz für eine entfallende Anlage unter dem Hof zwischen den beiden Gebäuden des Umspannwerks neu errichtet wurde.
Über das Gelände des Umspannwerks bot früher ein öffentlicher Weg, der sog. Buchhändlerweg, eine fußläufige Verbindung zwischen der Wilhelmstraße und der Mauerstraße. Dieser Weg ist für die Öffentlichkeit gesperrt (Bundesgrundstück) und das Umspannwerk nur von Osten über die Hofdurchfahrt der Mauerstraße 78 - 80 erreichbar.
Die Grundstücke Zimmerstraße Nr. 88 - 91 sowie die nördlich angrenzende Fläche im Blockinnenbereich (Flurstück 62) werden gewerblich genutzt. Die an der Zimmerstraße befindlichen Gebäude weisen 3 bis 4 Vollgeschosse auf, die rückwärtige Bebauung 1 bis 5 Vollgeschosse. Die Erschließung des Grundstücks im Blockinnenbereich (Flurstück 62), auf dem sich auch eine größere Stellplatzfläche befindet, erfolgt über die Mauerstraße 82. Eine privatrechtliche Regelung sichert eine Zufahrts- und Zugangsmöglichkeit über das vorgenannte Grundstück. Die Grundstücke Zimmerstraße 92 - 93 und 94 liegen seit längeren brach; die Bebauung ist zwischenzeitlich abgerissen worden.
Die westliche Hälfte des Blocks ist bis auf zwei 1-geschossige und ein 5-geschossiges Gebäude unbebaut. An der Ecke Wilhelm- / Leipziger Straße befindet sich eine platzartige öffentlich zugängliche Freifläche in Fortsetzung der räumlichen Kontur des gegenüberliegenden Detlev-Rohwedder-Hauses (Wilhelmstraße 97). Südlich schließt sich eine großflächige Stellplatzanlage an. Die Flächen bis zur Zimmerstraße werden als Baumateriallager, Abstellfläche für Baufahrzeuge / -container zwischengenutzt oder liegen brach. Diese Flächen weisen zu einem großen Teil noch eine Versiegelung auf.