Die Festsetzung des Bebauungsplans I216 Sondergebiet BUNDESREGIERUNG ist aus den Darstellungen des FNP

Planerische Ausgangssituation

Übergeordnete Planungen

Der Flächennutzungsplan von Berlin (FNP) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am 14. April 2005 (ABl. S. 1595), stellt für den überwiegenden Teil des Plangebietes Sonderbaufläche Hauptstadtfunktion (H) dar. Im südöstlichen Teil des Geltungsbereiches wird Wohnbaufläche W1 (GFZ über 1,5) und entlang der Leipziger Straße Einzelhandelskonzentration dargestellt. Im Flächennutzungsplan ist in der Leipziger Straße der Neubau einer U-Bahntrasse vorgesehen.

Die Festsetzung des Bebauungsplans I-216 ­ Sondergebiet "BUNDESREGIERUNG" ist aus den Darstellungen des FNP entwickelt.

Durch den Bebauungsplan ergeben sich gegenüber dem FNP leichte Modifikationen bezüglich der Nutzungsfestsetzungen entlang der Leipziger Straße sowie der Zimmerstraße; dabei handelt es sich jedoch um Detailabstimmungen auf die gegebenen Verhältnisse. Aus Sonderbauflächen Hauptstadtfunktion können unter Beachtung des Vorrangs der Hauptstadtfunktionen und auf dafür geeigneten Teilflächen im Einvernehmen mit dem Bund auch andere Nutzungen entwickelt werden (Entwicklungsgrundsatz 2).

Dieses Einvernehmen ist durch Abstimmungen des Bundes mit dem Land Berlin hergestellt worden (vgl. Punkt 4.2.1). Abweichungen von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ergeben sich durch die Festsetzungen von einer Fläche für den Gemeinbedarf an der Leipziger Straße, von drei Mischgebietsflächen entlang der Zimmerstraße, zwei Kerngebietsflächen entlang dem südlichen Teil der Mauerstraße sowie einer privaten Parkanlage etwa in der Mitte des Geltungsbereiches des Bebauungsplans I-216. Da die festgesetzten Mischgebiets-, Kerngebiets-, Gemeinbedarfs- und private Grünflächen kleiner als 3 ha sind und der Charakter der dargestellten Bauflächen in ihrer Funktion, Wertigkeit und der Immissionsschutz gewahrt bleibt, ist die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gegeben.

Im Landschafts- / Artenschutzprogramm für Berlin (Lapro 94; ABl. 1994, S. 2331) sind für das Plangebiet die folgenden Entwicklungsziele und Maßnahmen formuliert:

Als Quartier mit sehr hoher Dringlichkeit hinsichtlich der Verbesserung der Freiraumversorgung sind umfangreiche Sofortmaßnahmen zur Erhöhung der Nutzungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität vorhandener Freiflächen erforderlich.

Im Vorranggebiet für Luftreinhaltung sind zur Emissionsminderung insbesondere emissionsarme Heizsysteme und die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs anzustreben. Freiflächen sollen erhalten bzw. der Vegetationsanteil erhöht werden.

Als Siedlungsgebiet mit Schwerpunkt Entsiegelung sind kompensatorische Maßnahmen bei Verdichtung sowie die Erhöhung der naturhaushaltswirksamen Flächen (Dach-, Hof-, Wandbegrünung) gefordert.

Innerhalb eines städtisch geprägten Entwicklungsraums ist die Erhaltung und Entwicklung begrünter Straßenräume, die Betonung von Block- und Platzrändern durch Baumpflanzungen und die Schaffung qualitativ hochwertig gestalteter Freiräume bei baulicher Verdichtung erforderlich.

In der Ergänzung zum Landschafts- / Artenschutzprogramm von 2004 (ABl. Nr. 16 vom 02.04.2004) wird für die Innenstadt eine herausgehobene Dringlichkeit für qualitätsverbessernde Maßnahmen formuliert. Aufgrund weiterer Innenstadtverdichtung und Ansiedlung zusätzlicher Hauptstadtfunktionen sollen qualitätsvolle und repräsentativ gestaltete öffentliche Flächen entwickelt werden.

Das Plangebiet liegt im Siedlungsbereich des Landesentwicklungsplans für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg- Berlin (LEP eV) im Bereich des Handlungsschwerpunktes "Zentrum Mitte und Regierungssitz".

Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) 2004 für den Bezirk Mitte (BVV-Beschluss 18.11.2004) weist im Nutzungskonzept für das Plangebiet folgendes aus:

- Kerngebiet entlang der Leipziger Straße und der Mauerstraße,

- Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kultur an der Ecke Leipziger Straße / Mauerstraße,

- Sondernutzung mit Hauptstadtfunktion erstreckt sich entlang der Wilhelmstraße sowie in nordwestlicher Richtung bis zur Mauserstraße,

- Mischgebiet entlang der Zimmerstraße und im südöstlichen Teil des Blockinnenbereichs.

Das Plangebiet liegt im Bereich der Entwicklungsmaßnahme "Hauptstadt Berlin - Parlaments- und Regierungsviertel", die durch Rechtsverordnung am 04.07.1993 in Kraft getreten ist (GVBl. S. 268). Für den Postblock sind die Ziele der Entwicklungsmaßnahme neben der Ansiedlung von Regierungsfunktionen die Erhaltung und Entwicklung des Wohnens und die Sicherung erhaltenswerter Bausubstanz.

Übergeleitete und festgesetzte Pläne

Da keine planungsrechtlich verbindlichen Festsetzungen vorliegen, sind Bauvorhaben gegenwärtig nach § 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen.

Sonstige Planungen

In den Vorbereitenden Untersuchungen Parlaments- und Regierungsviertel Berlin (Büro für Stadtplanung und Stadtforschung Dortmund-Berlin, Büro für Städtebau und Stadtforschung Berlin, UrbanPlan Berlin im Auftrag der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, Abschlussbericht Februar 1993) ist für das Plangebiet folgendes vorgesehen:

- Mischnutzung aus Regierung, Wohnen und Cityfunktionen im nördlichen und westlichen Plangebietsteil; tertiäre Nutzung im Erdgeschossbereich entlang der Leipziger Straße,

- Ansiedlung ministerieller Nutzungen überwiegend im ehemaligen Postministerium,

- Cityfunktionen im südöstlichen Teil des Geltungsbereichs; Erhaltung der Nutzungsstruktur entlang der Mauerstraße,

- Schaffung einer öffentlichen Grünfläche und kultureller Einrichtungen im Blockinnenbereich.

Das Planwerk Innenstadt (Senatsbeschluss vom 18.5.1999) sieht entlang der Leipziger Straße, der Wilhelm- und Zimmerstraße die Ergänzung der fehlenden Raumkanten vor.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans I-216 liegt an dem im Handelsstandort Berlin - Stadtentwicklungsplan Zentren und Einzelhandel von 1999 definierten Zentrumsbereich Mitte, dem Gebiet zwischen Alexanderplatz und Potsdamer Platz / Leipziger Platz, das die Friedrichstraße und die Leipziger Straße einschließt.

Im StEP Verkehr (Senatsbeschluss vom 8.7.2003) ist die Leipziger Straße gegenwärtig als großräumige Straßenverbindung (Stufe I), die Wilhelmstraße als übergeordnete Straßenverbindung (Stufe II) und die Mauerstraße als Ergänzungsstraße klassifiziert.

Künftig soll die Leipziger Straße nur noch die Funktion einer besonderen örtlichen Straßenverbindung (in der Innenstadt) und die Wilhelmstraße einer örtlichen Straßenverbindung (Stufe III) übernehmen. Die Mauerstraße gehört künftig nicht mehr zum übergeordneten Straßennetz.

Im StEP Verkehr ist in der Leipziger Straße der Neubau einer Straßenbahnstrecke vorgesehen. Sie ist Teil der Neubaustrecke Alexanderplatz ­ Leipziger Straße ­ Potsdamer Platz - Kulturforum, die die Erschließung des südlichen Bereichs des Stadtzentrums verbessern soll. Nach dem Maßnahmenkatalog bis 2015 soll die Realisierung ab 2015 erfolgen.

Denkmalliste

In der Berliner Denkmalliste (ABl. 2001, S. 2261; Fortschreibung vom 20.08.2004) sind folgende denkmalgeschützte Ensembles und Gebäude eingetragen:

- Denkmalbereich (Ensemble):

Mauerstraße 69 ­ 88 (Grundstücksbezeichnung jetzt Mauerstraße 75-88), Leipziger Straße 14 ­ 18 (jetzt Leipziger Straße 16), Zimmerstraße 88 - 91; Wohnund Geschäftshäuser

- Baudenkmal:

Mauerstraße 69 ­ 75 (jetzt Mauerstraße 75 / Leipziger Straße 16), Kaiserliches Generalpostamt, 1872 - 1874, Erweiterungsbau mit Reichspostmuseum, 1893 1898

Mauerstraße 76, Geschäftshaus, 1908

Mauerstraße 77, Geschäftshaus, 1914

Mauerstraße 78 - 80, Abspannwerk Buchhändlerhof, 1926 - 1928, mit altem Maschinenhaus von 1885 - 86

Mauerstraße 83 - 84, Geschäftshaus, um 1908

Mauerstraße 85, Mietshaus, 1824 - 1839, Quergebäude, 1875

Zimmerstraße 90 - 91; Geschäftshaus der Markthalle III, 1884 - 1886.

Bei Veränderungen eines Baudenkmals sind die denkmalpflegerischen Belange und der im Berliner Denkmalschutzgesetz festgelegte Umgebungsschutz zu beachten.