Die Daten der KLR werden in allen Senatsverwaltungen wenn auch mit unterschiedlicher Intensität und Regelmäßigkeit ausgewertet

23... weitgehend vollständig erfasst. Allerdings zeigte der Vergleichsbericht der Senatsverwaltung für Finanzen zur Datenqualität per Dezember 2004 noch deutlichen Nachbesserungsbedarf beim Nachweis der Personal- und Sachkosten. Dies gilt insbesondere für die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die Senatsverwaltung für Justiz. Selbst bis zum September 2005 konnte die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur keine entscheidende Verbesserung bei der Abbildung dieser Kosten erreichen. Die Verrechnungserträge und die Umlagen wurden von den Senatsverwaltungen mit Ausnahme der Senatsverwaltung für Justiz zu diesem Zeitpunkt innerhalb der Vollständigkeitskriterien abgebildet, allerdings hat die Senatsverwaltung für Finanzen den als Vollständigkeitskriterium für die Abbildung der Verrechnungserträge definierten Grenzwert (50 v. H. der erweiterten Teilkosten dieser Kostenträger) auch sehr niedrig angesetzt.

Generell ist auffällig, dass die Personalkosten der Senatsverwaltungen in einer Vielzahl von Fällen lediglich über Dauerbuchungen auf der Grundlage von geschätzten Zeitanteilen erfasst werden.

Die Daten der KLR werden in allen Senatsverwaltungen - wenn auch mit unterschiedlicher Intensität und Regelmäßigkeit - ausgewertet. Die Mehrheit der Befragten gab dazu an, auf der Grundlage des Berichtswesens der KLR - zumindest teilweise - Aussagen zur Struktur ihrer Kostenträger treffen zu können. Allerdings fehlt es an kontinuierlichen Zeitreihenvergleichen zu Kosten- und Mengenentwicklungen. Dies wird in einzelnen Senatsverwaltungen auf wiederholte Organisationsänderungen innerhalb der Verwaltungen zurückgeführt.

Vereinzelt war erkennbar, dass nicht jeder Kostenstellenverantwortliche bezüglich der KLR und ihrer Möglichkeiten über die Kenntnisse verfügte, die seinem Zuständigkeitsbereich und seiner Entscheidungskompetenz angemessen wären.

Der Erkenntnisgewinn aus der KLR werde allgemein als gering bis unzureichend eingeschätzt. Die Daten der KLR werden bisher kaum zu Steuerungszwecken genutzt. Dies wird im Wesentlichen mit dem Zuschnitt der Kostenträger, den ungünstigen Rahmenbedingungen und dem fehlenden Anreiz, die KLR als Steuerungsinstrument einzusetzen, begründet. Zum einen seien die Produkte (Kostenträger) als entscheidender Faktor für die Steuerungsfähigkeit nicht hinreichend ziel- und wirkungsorientiert definiert, um fachliche und politische Steuerungsinteressen optimal zu berücksichtigen, zum anderen sei der erhebliche Anteil der Leistungen mit ministeriellem Charakter stark fremdbestimmt und kaum planbar. Darüber hinaus sah sich mehr als die Hälfte der Abteilungs-, Referats- und Steuerungsdienstleiter durch gesetzliche und politische Vorgaben an einer ergebnis- und wirkungsorientierten Steuerung auf der Grundlage der KLR gehindert. Aber auch die feh- 24... lende Budgetverantwortung mindert den Anreiz, Ergebnisverbesserungen zu erzielen.

Wiederholt wurde sowohl von Abteilungsleitern als auch von Steuerungsdienstleitern die Einführung eines Budgetierungsverfahrens für die Hauptverwaltung als notwendige Voraussetzung für die Akzeptanz der KLR und eine zielgerichtete und outputorientierte Steuerung auf der Grundlage der Zahlen der KLR genannt.

Das mit der KLR angestrebte Ziel der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ist nach weit überwiegender Einschätzung nicht oder nur in Einzelfällen eingetreten. Maßnahmen zur Kostensenkung, wie z. B.

- Angebotsreduzierung,

- Aufgabenauslagerung,

- Geschäftsprozessoptimierung,

- Optimierung der Gebäudenutzung seien allenfalls in Einzelfällen unmittelbar auf Erkenntnisse aus der KLR zurückzuführen.

Realisierte Minderausgaben seien zumeist eher die Folge von Sparvorgaben und haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen. Entscheidungen über die Auslagerung von Ausgaben in der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Justiz und in der Senatskanzlei seien zwar durch Erkenntnisse aus der KLR regelmäßig gestützt, aber nicht durch diese Erkenntnisse ausgelöst worden. Dennoch wurde von einzelnen Befragten darauf hingewiesen, dass sich die Kostentransparenz und das Kostenbewusstsein der Dienstkräfte nach Einführung der KLR erhöht habe.

Wertung

Die KLR ist in den Senatsverwaltungen weitgehend eingeführt und grundsätzlich funktionsfähig, jedoch steht dem beträchtlichen Aufwand für die Einführung und den laufenden Betrieb des Rechnungswesens bislang noch kein adäquater Nutzen gegenüber. Das eigentliche Ziel eines verringerten Ressourcenverbrauchs aufgrund effizienterer Steuerung ist bisher nur in wenigen Fällen erreicht worden. Die auf der Grundlage der KLR vorhandenen Informationsmöglichkeiten werden von den Führungskräften bisher kaum zu Steuerungszwecken verwertet.

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Eine effiziente und ergebnisorientierte Steuerung aufgrund der Daten der KLR wird insbesondere dadurch erschwert, dass

- bei den Kostenträgern ein ziel- und wirkungsorientierter Zuschnitt der Produkte/Projekte, der brauchbare Ansätze für eine effektive Steuerung bietet, noch nicht überall gefunden ist,

- die teilweise in unverhältnismäßig großer Zahl gebildeten MGF aufgrund ihres Charakters vielfach nur beschränkt steuerbar sind,

- vielfach unikate Leistungen bzw. unterschiedliche Aufgabenstellungen einen Vergleich zwischen den Senatsverwaltungen erschweren sowie

- ein Verfahren der Finanzmittelzuweisung, das - ähnlich wie die Budgetierung in den Bezirken - Anreize für wirtschaftliches und sparsames Verhalten enthält und die Verantwortung für die Budgeteinhaltung stärkt, fehlt.

Wenngleich die KLR in den Senatsverwaltungen nicht die gleichen Nutzungsmöglichkeiten eröffnet wie in den Bezirken, weil die medianbezogene Budgetierung bzw. unmittelbare Produktkostenvergleiche mit direkten Steuerungskonsequenzen nicht auf die ministerielle Tätigkeit übertragbar sind, sollte es das Ziel sein, auf der Grundlage einer vollständigen Ressourcenabbildung nicht nur Kostentransparenz zu schaffen, sondern - angepasst an die besonderen Aufgaben und Steuerungserfordernisse der Ressorts - ein System der Finanzmittelzuweisung zu realisieren, das die Ressourcenverantwortung stärkt, mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung ermöglicht und Anreize zu wirtschaftlichem Verhalten bietet.

Empfehlungen

Der Rechnungshof empfiehlt, dass

- die Ausgestaltung der Kostenträger, insbesondere unter dem Aspekt der Steuerungsrelevanz, verbessert wird,