Basis der Berechnung ist eine erwartete Einwohnerzahl von 1600

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Begründung zum Bebauungsplan IV-2c - 45 entfallen, kann hier auf Grund der Festsetzungen von etwa 550 Wohneinheiten für ca. 1.100 Bewohner ausgegangen werden (vgl. II.1.).

Daraus ergibt sich ein rechnerischer Bedarf an ca. 67 Kindertagesstättenplätzen für den gesamten Entwicklungsbereich bzw. ca. 46 Plätzen für das Bebauungsplangebiet IV-2c.

Basis der Berechnung ist eine erwartete Einwohnerzahl von 1.600 bzw. 1.100. Als Orientierungswert für die Berechnung der Anzahl von Kindern in den jeweiligen Altersklassen wird z.Z. in Anlehnung an den Berliner Durchschnitt eine Jahrgangsstärke von 1 % angenommen.

Die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport setzt bei Kita-Einrichtungen als Planungsgrundlage einen Versorgungsgrad von 70% der Kinder in den entsprechenden Altersstufen an. Da die Hort-Betreuung nunmehr i.d.R. an den Schulen erfolgen soll, wird von sechs zu betreuenden Jahrgängen (0 bis unter 6 Jahre) ausgegangen. Hieraus ergibt sich folgender Wert: Kitaplätze Entwicklungsbereich gesamt: 1.600 EW x 1% x 6 Jahrgänge x 70% = 67 Plätze Kitaplätze Geltungsbereich IV-2c: 1.100 EW x 1% x 6 Jahrgänge x 70% = 46 Plätze

Dieser Bedarf kann vollständig auf einer im benachbarten Bebauungsplangebiet IV-2a festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte, Anlagen für soziale und kulturelle Zwecke" gedeckt werden. Die Größe dieser Fläche ist für die Errichtung einer Einrichtung mit bis zu 100 Plätzen konzipiert. Der Standort ist vom Plangebiet IV-2c aus gut erreichbar, da die fußläufige Entfernung im Mittel lediglich etwa 500 ­ 600 m beträgt. Weiterhin steht eine bestehende Kindertagesstätte an der Eldenaer Straße (Bebauungsplan IV-2d, Entfernung ca. 500 m) zur Verfügung. Daher besteht kein planerisches Erfordernis zur Festsetzung eines weiteren Standortes im Geltungsbereich des Bebauungsplans IV-2c.

Der Bedarf an Plätzen in einer Jugendfreizeiteinrichtung beträgt ca. 35 für den gesamten Entwicklungsbereich bzw. ca. 24 für das Plangebiet IV-2c. Für die flächenrelevante Entwicklungsplanung wird von einem Anteil von 11,4 % der 6 bis unter 25jährigen Einwohner ausgegangen: Jugendfreizeit Entwicklungsbereich ges.: 1.600 EW x 1% x 19 Jahrg. x 11,4% = 35 Plätze Jugendfreizeit Geltungsbereich IV-2c: 1.100 EW x 1% x 19 Jahrg. x 11,4% = 24 Plätze

Die ermittelten Werte stellen jedoch ­ ebenso wie bei den Kindertagesstätten ­ den angenommenen Spitzenbedarf dar und lassen außerdem unberücksichtigt, dass die Wohnungsbauvorhaben voraussichtlich sukzessive über einen Zeitraum von mehreren Jahren realisiert werden. Es ist daher anzunehmen, dass sich ein geringerer Bedarfswert über einen längeren Zeitraum erstrecken wird. Auf dem o.g. Standort im Bebauungsplangebiet IV-2a könnte bei Bedarf und aufgrund der Zweckbestimmung neben einer Kindertagesstätte ­ ggf. in Form einer Doppel- oder Mehrfachnutzung ­ auch eine Jugendfreizeiteinrichtung entstehen. Die Festsetzung einer eigenständigen Einrichtung im Plangebiet IVSenatsverwaltung für Stadtentwicklung Begründung zum Bebauungsplan IV-2c - 46 2c ist aufgrund der ermittelten Bedarfswerte nicht erforderlich.

II.3.5 Öffentliche Grünfläche

Im Zentrum des Geltungsbereichs IV-2c wird eine ca. 6.400 m große Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Öffentliche Parkanlage" festgesetzt. Sie ist Teil eines Grünzuges, welcher nahezu das gesamte Gebiet des ehemaligen Schlachthofes von der Landsberger Allee bis zur James-Hobrecht-Straße durchqueren soll. Er ist außerdem ein Teilelement einer übergeordneten Grünverbindung zwischen dem Ernst-Thälmann-Park und den Volksparks Anton Saefkow, Friedrichshain und Prenzlauer Berg einerseits sowie dem Stadtpark Lichtenberg andererseits.

Eine annäherungsweise Ermittlung des Grünflächenbedarfes für den gesamten Entwicklungsbereich erfolgt auf Grundlage der im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan von Berlin angegebenen Richtwerte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Richtwerte auf eine „ideale" Grünflächenversorgung abstellen, wie sie in dicht bebauten Innenstadtquartieren in der Regel nicht zu erreichen ist.

Der Richtwert für wohnungsnahe Grünanlagen beträgt demnach 6 m/ EW. Wohnungsnahe öffentliche Grünanlagen sollen eine Mindestgröße von 0,5 ha nicht unterschreiten; sie sollten nicht weiter als 500 m von den Wohngebieten entfernt sein. Für siedlungsnahe Grünanlagen werden 7 m2/ EW veranschlagt. Eine Mindestgröße von 10 ha und eine maximale Entfernung von 1000 m zu den Wohngebieten sind gewünscht.

Auf Basis der Berechnungsgrundlage von ca. 1.600 EW im Entwicklungsbereich (vgl. II. 14.000 m, auf die künftigen Bewohner im Geltungsbereich des Bebauungsplans IV2c.

Im Entwicklungsbereich sind insgesamt ca. 66.200 m öffentliche Grünflächen vorgesehen. Bislang wurden der Hausburgpark mit ca. 11.700 m im Geltungsbereich IV-2a, der Hermann-Blankenstein-Park (Bebauungsplan IV-2d) mit ca. 39.900 m, die so genannte „Promenade Ost" (Bebauungsplan IV-2e) mit ca. 6.700 m sowie der Stadtplatz im Hausburgviertel (Bebauungsplan IV-2a) mit 1.500 m

Fläche fertig gestellt. Insgesamt ist also eine sehr gute Ausstattung des „Alten Schlachthofes" mit öffentlichen Grünflächen gegeSenatsverwaltung für Stadtentwicklung Begründung zum Bebauungsplan IV-2c - 47 ben. Das Angebot dient zugleich dem Ausgleich der Überschreitung der zulässigen Obergrenzen gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO, wie auch der Minderausstattung angrenzender Stadtgebiete. Beide Parkanlagen sind vom Plangebiet IV-2c aus in kürzester Zeit zu Fuß erreichbar.

Der Bedarf an Flächen für öffentliche Kinderspielplätze errechnet sich (gemäß FNPErläuterungsbericht) aus einem Versorgungsgrad von 1 m2 nutzbarer öffentlicher Spielfläche je Einwohner in den Versorgungsbereichen Dies entspricht einem Bruttowert von 1,5 m/ EW.

Auf Basis der Berechnungsgrundlagen ergibt sich ein Bedarf von ca. 1.600 m

Nettospielplatzfläche für das Gesamtgebiet (2.400 m2 brutto) bzw. ca. 1.100 m2 (1.650 m2 brutto) für das Plangebiet IV-2c. Sowohl im Hausburgpark wie auch im Hermann-BlankensteinPark wurden öffentliche Kinderspielplätze im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme errichtet. Diese weisen eine Nettospielfläche von insgesamt 2.580 m auf. Somit kann der dargestellte Bedarf vollständig gedeckt werden.

II.3.6 Verkehrsflächen

Das Erschließungssystem für das Gelände des „Alten Schlachthofes" ist hierarchisch gegliedert. Das „Rückgrat" der Erschließung bildet die im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme fertig gestellte Hermann-Blankenstein-Straße entlang des S-Bahngrabens. Mit der neuen Brückenanbindung der Hermann-Blankenstein-Straße / Thaerstraße an die Storkower Straße und weiter an die Landsberger Allee kann der Großteil des Verkehrs, der vor allem aus den gewerblichen Nutzungen östlich des Hermann-Blankenstein-Parks entsteht, direkt und auf kurzem Weg auf das Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt geführt werden, ohne die geplanten Wohngebiete unmittelbar zu tangieren.

Die äußeren Erschließungsstraßen für das Plangebiet IV-2c sind die Richard-ErmischStraße im Osten, die Eldenaer Straße im Süden, die Thaerstraße im Westen und die Erich-Nehlhans-Straße im Norden. Ein überwiegender Teil der Bauflächen im Plangebiet IV-2c ist damit bereits öffentlich erschlossen.

Um die innere Erschließung der geplanten Baugebiete zu sichern, ist jedoch die Festsetzung weiterer öffentlicher Verkehrsflächen (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) erforderlich.

Die Planstraßen TS 14, TS 22, TS 23, TS 24 und TS 26 sind als Wohnstraßen für eine Durchfahrt mit 30 km/h konzipiert und sollen der Erschließung der unmittelbar angrenzenden Blöcke und nicht dem Durchgangsverkehr dienen. Ein Querschnitt von 12,5 m ist als ausreichend für die Unterbringung aller notwendigen Funktionen anzusehen. Die Breite der Fahrbahn beträgt 6,0 m und ermöglicht somit einen reibungslosen Begegnungsverkehr (auch von Lastkraftwagen).

Die Richard-Ermisch-Straße (ehemals Planstraße TS 12) verfügt als Anliegerstraße mit Durchgangsverkehr zwischen Eldenaer Straße und Hermann-Blankenstein-Straße über einen Querschnitt von 16,5 m.