Grundschule

Berlin familienfreundlicher: Auch die Geschwisterregelung gehört dazu

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, weiterhin die bewährte Geschwisterregelung insbesondere für den Bereich der Grundschule zu ermöglichen, indem er den Anspruch auf Einschulung eines weiteren Kindes einer Familie in eine Schule regelt, wenn diese schon von einem anderen Kind der Familie besucht wird. Dazu ist in Absprache mit den Bezirken eine entsprechende Ausführungsvorschrift zu erlassen.

Dem Abgeordnetenhaus ist unverzüglich Bericht zu erstatten.

Begründung:

Im neuen Schulgesetz ist die Geschwisterregelung zur Beschulung in der gleichen Schule, insbesondere der Grundschule, nicht mehr enthalten. Das hat jetzt zur Folge, dass Kinder einer Familie keinen Anspruch mehr darauf haben die gleiche Schule besuchen zu können, wie ihre größeren Geschwister. Das führt bei diesen Familien zu starken Mehrbelastungen, die bei Beibehaltung der Geschwisterregelung vermieden werden könnten.

Nun muss nicht alles gesetzlich geregelt werden, was sinnvoll und ohne großen Aufwand praktisch möglich ist.

Deshalb ist der Senat, auch unter dem Aspekt „mehr Familienfreundlichkeit in Berlin" herstellen zu wollen, unter Beachtung folgender Gründe gefordert, die Geschwisterregelung wieder zu ermöglichen:

1. Der Mehraufwand, der damit verbunden ist, wenn Geschwisterkinder verschiedene (Grund)Schulen besuchen, ist für Eltern nur schwer zu bewältigen. Die Mehrbelastung für die Eltern entsteht nicht nur durch mehrfache Wege beim Bringen und Abholen, sondern auch dadurch, dass die Eltern dann die Elternabende, Sprechstunden und Feste verschiedener Schulen besuchen müssen, was zu einer Vervielfachung von Terminen führt. Da in Familien mit mehreren Kindern die zeitlichen Ressourcen meist ohnehin begrenzt sind, kann allein dieser Umstand dazu führen, dass sich Eltern weniger oder gar nicht in den Schulen und deren Gremien engagieren.

2. Aus der Sicht der Kinder ist es wichtig, dass jüngere Geschwister die Möglichkeit erhalten, die Schule ihrer älteren Geschwister zu besuchen, da sich die Jüngeren mit dieser Schule bereits durch die Erzählungen der "Großen" identifizieren. Sie kennen diese bereits aus der Abholsituation, von Festen, Aktionen, vom Putzen und Lesekreisen. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass diese soziale und emotionale Bindung ein entscheidender Vorteil beim Schulstart ist.

3. Im Falle einer positiven Identifikation der älteren Geschwister mit der Schule führt es bei dem jüngeren Kind zu großen Irritation bzw. Demotivation, wenn es eine andere Schule besuchen muss. Es fühlt sich von dieser Schule abgelehnt und "zwangsversetzt" in eine fremde Schule, zu der es keine soziale Bindung hat. Ein schlechter Start für eine Schullaufbahn.

4. Für die Kleineren ist es auch eine Beruhigung zu wissen, dass bei Problemen immer das Geschwisterkind als Vertrauensperson und kompetenter Ansprechpartner in einer der Nachbarklassen zu finden ist. Außerdem können die Größeren oft die Kleineren am Anfang auf dem Schulweg begleiten.

Neu

Aus den genannten Gründen soll der Senat aktiv werden und in Absprache mit den Bezirken die bewährte Geschwisterregelung weiterhin ermöglichen.

Berlin, 20. Juni 2006

Zimmer Rabbach Goetze Richter-Kotowski und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU