Asylbewerber

Anlage 1

Senatsverwaltung: Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) Abteilung VI ­ Gesamtstädtische Aufgaben des Sozialwesens

Im Bereich der Statusfeststellung nach dem SED-Unrechts-Bereinigungs-Gesetz und Bundes-VersorgungsGesetz werden keine Bearbeitungszeiten festgelegt. Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen reduziert sich bei z.T. ablaufender Antragsfrist stetig, so dass dies auch kein vorrangiges Ziel sein wird. Zudem ist ein hoher Grad an Fremdeinflüssen der Bearbeitungszeit (zeitintensive Anfragen bei anderen Behörden) zu verzeichnen. In der Zentralen Aufnahmestelle für Aussiedler/-innen des Landes Berlin (ZAB) gibt es keine klassische Antragsbearbeitung, dort werden aber permanente Kundinnen-, Kundenbefragungen durchgeführt (auch in der Beratungsstelle); die Bereiche Berliner Unterbringungsleitstelle, Geschütztes Marktsegment, Heimaufsicht, Künstlerförderung und Zentrale Aufnahmeeinrichtung und Leistungsstelle für Asylbewerber/-innen einschl. Erstaufnahmeberatung und Rückkehrberatung sind entweder nicht geeignet oder werden hinsichtlich neuer Kennzahlen erst später durchgeführt werden. Vorrang hatten im Bereich des Asylbewerber-LeistungsGesetzes Projekte, wie z. B. die interkulturelle Öffnung und die Teamentwicklung als Qualitätssicherungsmaßnahmen. In der Berliner Unterbringungsleitstelle gaben jedoch verwaltungsinterne Kunden-/Kundinnenmonitore Auskunft über die hohe Zufriedenheit anderer Behörden mit der Zusammenarbeit.

4. Wie beabsichtigt Ihr Geschäftsbereich den Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Einführung eines verbindlichen Verfahrens- und Zeitmanagements umzusetzen?

Da das LAGeSo überwiegend hochgradig regulierte Bundesgesetze ausführt, sehen wir dort keinen Raum für Vorschriftenvereinfachungen; andererseits werden durch diese Gesetze (z.B. SGB XII) in vielen Fällen Verfahrens- und Zeitstandards vorgegeben. Wo eine Einflussmöglichkeit des LAGeSo besteht, wurden diverse Maßnahmen umgesetzt.

Das LAGeSo wird 2006/2007 auf dem IT-Sektor verstärkt auf die Erfordernisse moderner E-Government ­ Aufgaben vorbereitet werden, um eine für die Bürger spürbar bessere Erreichbarkeit über Medien, wie barrierefreies Internet und E-Mail sowie eine Verkürzung von Bearbeitungszeiten zu erreichen. Einzelne IT - Maßnahmen zur Erweiterung der bereits vorhandenen Fachverfahren und neue E-Government-Projekte wurden in den aktuellen Zielvereinbarungen der Abteilungen mit dem Präsidenten festgelegt.

IT- und E-Government-Maßnahmen mit ZV 2006/2007: Abteilung II ­ hier Aufgaben des Gesundheitswesens:

· Elektronische Fertigung der „Certificates of Good Standing", Einführung der Möglichkeit zur elektronischen Antragstellung und elektronischen Versendung des Produktes ggf. auch an ausländische Behörden, elektr. Gebührenerhebung;

· Einsatz eines Fachverfahrens in der Prüfungsorganisation zur Organisation und Durchführung von Staatsprüfungen der akademischen und nichtakademischen Berufe im Gesundheitswesen, löst eine Reihe von zeitintensiven manuellen Bearbeitungsschritten ab;

· Antragsvordrucke im Internet zum Download (Kriegsopferversorgung). Abteilung IV ­ Versorgungsamt

· Optimierung von Arbeitsabläufen durch Einsatz von PROSID (Programmunterstützte Sachverhaltsbearbeitung mit integrierter Datenverarbeitung) und Überarbeitung der OSAV-Software. Die 2004 eingeführte Software PROSID hat die Bearbeitungszeit verkürzt und führt zu einer schnelleren Bescheiderteilung. Davon profitieren rund 20.000 Berliner Versorgungsberechtigte, deren Rentenänderungen schneller und zuverlässiger bearbeitet werden können;

· Seit 2004 Einsatz der Software „OBIS" (Orthopädisches Bearbeitungs- u. Informationssystem) in der Orthopädischen Versorgung Ermittlung und Verkürzung von Bearbeitungs- und Wartezeiten.

Andere Maßnahmen:

· Einführung eines abteilungsübergreifenden Beschwerdemanagements, bislang jeweils abteilungsintern;

· Regelmäßige Kundinnen-, Kundenbefragungen in allen Abteilungen, u.a. zur Abfrage der Zufriedenheit mit Bearbeitungs- und Wartezeiten ­ seit 2003 ­ 2007 wurden/werden insgesamt 17 KundenbeAnlage 1

Senatsverwaltung: Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) fragungen im LAGeSo durchgeführt;

· Planung von Maßnahmen zur Verkürzung der subjektiven Empfindung von Wartezeiten, wenn sich diese nicht vermeiden lassen (z.B. Abt. IV, Versorgungsamt, Kundencenter ­ technisch unterstützte Informationen zum Rechtsgebiet via Bildschirm und flexibler Personaleinsatz nach Publikumsaufkommen);

· Reorganisation des Referats Schwerbehindertenrecht Anfang 2004: ganzheitliche Sachbearbeitung, Reduzierung der Hierarchiestufen und der Anzahl der Sachgebiete, Einführung von Teamarbeit schnellere Bearbeitung, mehr Anträge bearbeitet;

· Einführung des Behindertenkataloges seit 2004 im Ärztlichen Dienst im Rahmen der Antragsbearbeitung Sb/SER ­ er fasst versch. Bezeichnungen von Behinderungen zu Gruppen zusammen ­ durch Eingabe best. Textbausteinnummern entfiel Schreibarbeit beschleunigte Sachbearbeitung;

· Gender Mainstreaming wird seit 2003 als zusätzlichem Qualitätskriterium Bedeutung beigemessen und trägt somit zu einer kundenorientierten Neuausrichtung und Verbesserung der Servicequalität bei (2 Gender ­ Pilotprojekte, Gender-Kennzahlen in den ZV, Ermittlung von Kundenzufriedenheit nach Geschlecht getrennt);

· Mit der Servicevereinbarung 2006/2007 werden erstmalig Qualitätsindikatoren für Querschnittsaufgaben gebildet (insbesondere Bearbeitungszeiten).

Eine Veröffentlichung der Bearbeitungszeiten bietet sich abteilungsweit noch nicht an, da - bis auf Ausnahmen

- eine verlässliche Datenbasis erst noch entwickelt werden muss. Das LAGeSo soll aufgrund veränderter Aufgaben zum Sommer 2006 neu strukturiert werden. Dies wird mit einer veränderten Organisationsstruktur bis hin zu neuen Abteilungs- und Bereichszuschnitten einhergehen. Da mit dieser Maßnahme eine weitere Reduzierung von Bearbeitungszeiten und sonstiger Kundinnen-, Kundenkomfort angestrebt werden, erscheint eine Bewertung erst nach Etablierung zielführend.

Senatsverwaltung: Inneres: Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

1. Welche konkreten Fälle (Aufgabenbereiche, Produkte) sind in Ihrem Geschäftsbereich (einschließlich nachgeordnete Behörde) für ein verbindliches Verfahrens- und Zeitmanagement geeignet?

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 AZG i.V.m. Nr. 3 Abs. 2 ZustKat AZG sind die Bezirke für Anspruchseinbürgerungen sowie die Vorbereitungsarbeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständig. Dies bedeutet, dass alle Anträge bei den Bezirksämtern zu stellen sind und zunächst dort bearbeitet werden. Demzufolge erfolgt dort der Hauptanteil an Kundinnen-, Kundenkontakten. Geringe Vorlagepflichten bei Anspruchseinbürgerungen sowie die Abgabe der Vorgänge nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten zur Ermessensentscheidung bei Einbürgerungen und zur Entscheidung in sonstigen Staatsangehörigkeitsangelegenheiten führen zu einer Vorgangsbefassung bei Sen Inn, woraus sich Kundinnen, Kundenkontakte ergeben (können); grob geschätzt handelt es sich hier um deutlich weniger als 1.500 Fälle/Jahr. In den Bezirken werden insgesamt jährlich rund 8.000 Anträge gestellt.

Nicht nur die vergleichsweise geringe Anzahl an Kundinnen-, Kundenkontakten sondern auch die große Bandbreite sehr unterschiedlicher Vorgangsarten führen zu der Einschätzung, dass die bereits getroffenen Vereinbarungen zur Regelung verbindlicher Bearbeitungszeiten und zur Verfahrensoptimierung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten auch vor dem Hintergrund der derzeit offenen Entscheidung über eine zukünftige neue Zuständigkeitsregelung ausreichen.

2. Für welche der unter Ziff. 1. genannten Fälle (Aufgabenbereiche, Produkte) werden bereits Benchmarks (intra- und interkommunale Leistungsvergleiche) durchgeführt, für welche weiteren Bereiche, Produkte ist dies vorgesehen?

Im Rahmen einer 2002/2003 durchgeführten Untersuchung zum Thema „Bündelung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten auf einer Organisationsebene", mit der eine aus Bezirken, SenInn und IntMig gebildete „Arbeitsgruppe Zuständigkeitsreform" betraut war, wurden u.a. auch Vergleichsdaten von Staatsangehörigkeitsbehörden anderer Städte ermittelt. Erhoben wurde Zahlenmaterial zu Antragseingängen und Personalausstattungen der Einbürgerungsstellen in Hamburg, Bremen und München.

Da die Entscheidung, ob und an welcher Stelle - Bezirks- oder Hauptverwaltung - die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten gebündelt werden soll, weiterhin offen ist und spätestens im Oktober 2007 erneut aufzugreifen sein wird, ist beabsichtigt, rechzeitig vor der erneuten Befassung aktuelle Vergleichszahlen der Staatsangehörigkeitsbehörden insbesondere der anderen deutscher Stadtstaaten zu ermitteln.

Senatsverwaltung: Inneres: Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

3. Für welche der unter Ziff. 1. genannten Fälle (Aufgabenbereiche, Produkte) werden bereits verbindliche Regelungen über Bearbeitungs- und Wartezeiten in den Zielvereinbarungen festgelegt, für welche weiteren Bereiche, Produkte ist dies vorgesehen?

Die Senatsverwaltung für Inneres hat am 14.05.2004 mit den Bezirken auf politischer Ebene eine „Vereinbarung über den Bestandsabbau, die Verkürzung der Bearbeitungsdauer und die Verfahrensoptimierung in Einbürgerungsverfahren" abgeschlossen und kürzlich verlängert. Insbesondere wurden verbindliche Bearbeitungszeiten - 6 Monate Entscheidungsfrist über Einbürgerungsanträge in den Bezirken bzw. 6 Wochen Frist für die Entscheidung durch SenInn, der Abbau bestehender Bestände noch nicht abgeschlossener Einbürgerungsvorgänge sowie darüber hinaus Regelungen zur Kontrolle der Zielerreichung vereinbart.

Da sich die Vereinbarung bewährt hat und demzufolge um zunächst zwei weitere Jahre verlängert wurde, ist davon auszugehen, dass auch künftig die Aufgabenwahrnehmung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten in einer Vereinbarung zwischen SenInn und Bezirken geregelt werden kann, soweit dies nach einer künftigen Zuständigkeitsregelung erforderlich bleibt.

4. Wie beabsichtigt Ihr Geschäftsbereich den Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Einführung eines verbindlichen Verfahrens- und Zeitmanagements umzusetzen?

Wie aus den Antworten zu 1. - 3. zu entnehmen, entspricht die bereits praktizierte Steuerung den Anforderungen des o.g. AH-Beschlusses. Umso mehr, als der dem Beschluss zugrunde liegende Antrag in seiner Begründung die bestehende „Zielvereinbarung" in Einbürgerungsangelegenheiten explizit als positives Beispiel herausstellt.

Ein Ausbau der bestehenden Vereinbarung ist vor dem bereits erwähnten Hintergrund der noch unklaren künftigen Zuständigkeitsfestlegung derzeit nicht geplant.

Senatsverwaltung: Inneres: (Aufsicht) und Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)

1. Welche konkreten Fälle (Aufgabenbereiche, Produkte) sind in Ihrem Geschäftsbereich (einschließlich nachgeordnete Behörde) für ein verbindliches Verfahrens- und Zeitmanagement geeignet?

Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ist die Behörde mit den meisten Kundinnen-, Kundenkontakten im Land Berlin. Alle Abteilungen des LABO haben Kontakt zu Bürgern und Bürgerinnen. Dazu zählen Abt. I Entschädigungsangelegenheiten, Abt. II Einwohnerwesen, Abt. III Straßenverkehrsangelegenheiten und Abt. IV Ausländerangelegenheiten.

2. Für welche der unter Ziff. 1. genannten Fälle (Aufgabenbereiche, Produkte) werden bereits Benchmarks (intra- und interkommunale Leistungsvergleiche) durchgeführt, für welche weiteren Bereiche, Produkte ist dies vorgesehen?

Im LABO werden seit mehreren Jahren die Instrumente des modernen Steuerungsmodells zielgerichtet und ganzheitlich angewendet. Ein Bestandteil des im LABO initiierten Steuerungskreislaufs ist ein Berichtswesen, das mit Hilfe von Kennzahlen zu Auftragserfüllung, Kundinnen-, Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterinnen-, Mitarbeiterorientierung und Wirtschaftlichkeit quartalsweise über den erreichten Zielerreichungsgrad Auskunft gibt. Soll-Ist-Vergleiche, Zeitreihenvergleiche sowie intra- und interkommunale Leistungsvergleiche sind dabei wesentliche Elemente für die erfolgreiche Steuerung. Beispiele für interkommunale Leistungsvergleiche des LABO sind die Teilnahme am KGSt-Vergleichsring „KfZ-Zulassung der Großstädte", „Fahrerlaubnisbehörden" und der Vergleich der Ausländerbehörden München und Berlin über ausgewählte Kennzahlen. Der intrakommunale Leistungsvergleich „Monitoring der Bürgerämter" wurde von der Abt. II des LABO initiiert. Bestandteil aller Leistungsvergleiche sowie aller Quartalsberichte des LABO sind Kennzahlen zu Warte- und Bearbeitungszeiten. Die Quartalsberichte des LABO werden im Intranet der Berliner Verwaltung veröffentlicht. Die Ergebnisse der Leistungsvergleiche werden ebenso (z.B. Geschäftsbericht LABO) transparent gemacht.

3. Für welche der unter Ziff. 1. genannten Fälle (Aufgabenbereiche, Produkte) werden bereits verbindliche Regelungen über Bearbeitungs- und Wartezeiten in den Zielvereinbarungen festgelegt, für welche weiteren Bereiche, Produkte ist dies vorgesehen?