Feststellung der Lernausgangslage Klasse 7 in Planung Vergleichsarbeiten in Deutsch Mathematik Klasse

Im Zeitraum dieses Schulentwicklungsplans werden die folgenden Instrumente vollständig eingeführt: Sprachstandsfeststellung Deutsch plus nach Schulanmeldung (findet bereits statt) Feststellung der Lernausgangslage Klasse 1 (in Planung) Orientierungsarbeiten in Deutsch und Mathematik Klasse 2

(finden bereits statt) Vergleichsarbeiten in Deutsch und Mathematik Klasse 4

(finden bereits statt) Feststellung der Lernausgangslage Klasse 7 (in Planung) Vergleichsarbeiten in Deutsch, Mathematik, Klasse 9

1. Fremdsprache (finden erstmalig im Schuljahr 2005/06 als Probelauf statt)

Die Ergebnisse dieser Leistungsmessungen geben sowohl den Lehrkräften als auch den Schülerinnen und Schülern und den Eltern wichtige Informationen; sie ermöglichen Vergleiche auf den Ebenen der Einzelschüler, Klassen, Jahrgänge, Schulen, Bezirke und des Landes Berlin.

Eine kritische Analyse der Ergebnisse ermöglicht der Bildungssteuerung zielgenaue Qualitätsverbesserungsmaßnahmen auf diesen Ebenen.

Handlungsrahmen Schulqualität Berlin

Ein gemeinsames Verständnis für die Bereiche und Merkmale von Qualitätsentwicklung schafft der Handlungsrahmen Schulqualität. Darin hat Berlin in Anlehnung an andere Länder sechs Qualitätsbereiche definiert.

1. Ergebnisse der Schule

2. Lehr- und Lernprozesse

3. Schulkultur

4. Schulmanagement

5. Lehrerprofessionalität und Personalentwicklung

6. Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung

Diesen Qualitätsbereichen sind 25 Qualitätsmerkmale und 70 Qualitätskriterien zugeordnet.

Zusätzliche Erläuterungen dienen der Verdeutlichung des Stellenwerts der Qualitätskriterien im pädagogischen Gesamtkonzept. Bei der Erstellung des Handlungsrahmens war vor allem eine Anpassung der Indikatoren an die für Berlin spezifischen rechtlichen Vorgaben und Schulentwicklungsschwerpunkte erforderlich.

Der „Handlungsrahmen Schulqualität in Berlin" liegt vor und bildet den Bezugsrahmen für die verschiedenen Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung. Schwerpunkte, Ziele und Maßnahmen der Schulprogrammentwicklung, der internen Evaluation und der Schulinspektion beziehen sich damit auf einen für alle Beteiligten transparenten und nachvollziehbaren Katalog von Kriterien und Indikatoren bei der Bewertung der Qualität von Schule und Unterricht.

Schulprogramm und interne Evaluation Schulentwicklung ist ein planmäßiger, langfristiger Prozess, bei dem jeweils auf der Basis der Ist-Stands-Analyse die nächsten Schritte der Qualitätsverbesserung erfolgen. Mit dem Schulprogramm steuert die Schule diesen Prozess und hält die Dynamik der kontinuierlichen Weiterentwicklung aufrecht. Entsprechend der AV Schulprogramm sind alle Berliner Schulen verpflichtet, bis zum 1.9.2006 ein erstes Schulprogramm bei der zuständigen Schulaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.

Das Schulprogramm enthält folgende Gliederungspunkte: Schulische Rahmenbedingungen Bestandsanalyse der Qualität der schulischen, insbesondere der unterrichtlichen Prozesse Pädagogische Leitideen der Schule/Leitbild Formulierung der Ziele für die Bereiche Unterrichtsentwicklung, Organisationsentwicklung, Personalentwicklung, Erziehung und Schulleben Zeit- und Maßnahmenplanung für die Realisierung der Entwicklungsvorhaben Pädagogische und organisatorische Schwerpunktsetzungen Gegenstand, Ziele und Verfahren der internen Evaluation Budgetplanung

Damit wird deutlich, dass Schulprogrammentwicklung und interne Evaluation untrennbar zusammenhängen. Nur wenn zu Beginn der Schulprogrammarbeit eine datengestützte Bestandsanalyse erfolgt, Stärken und Schwächen analysiert werden, führt das zu einer zielgerichteten Qualitätsentwicklung. Ebenso muss am Ende jedes Zyklus der Schulprogrammentwicklung evaluiert werden, zu welchem Erfolg welche Maßnahmen der Qualitätsverbesserung geführt haben.

Inspektion

Nach internationalem Standard ist eine interne Evaluation um eine objektive Außensicht auf der Basis vergleichbarer Qualitätskriterien und -maßstäbe zu ergänzen.

Entsprechend dem neuen Berliner Schulgesetz kommt der externen Evaluation die Aufgabe zu, die Entwicklung und Fortschreibung der Schulprogramme zu unterstützen. So soll die Qualität von Unterricht und Erziehung, Schulorganisation und Schulleben durch Implementierung der für die Schule geltenden Standards gesichert werden.

Darüber hinaus bilden die Ergebnisse der die Voraussetzung für ein Bildungsmonitoring und damit zur Steuerung der Schulentwicklung auf den verschiedenen Ebenen im Land, in den Schularten und in den Regionen durch die Schulaufsicht.

In Berlin erfolgt die externe Evaluation durch eine Schulinspektion. Das Inspektorat wurde seit November 2005 aufgebaut, seit dem Frühjahr 2006 wurde mit der Inspektion der Berliner Schulen begonnen. Dafür sind Teams aus Schulaufsicht, Schulleitungsmitgliedern und Lehrkräften mit Erfahrung in der Schulentwicklungsarbeit gebildet worden. Mitglieder aus der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Elterngremien können sich an dem Prozess beteiligen. Damit ist ein mehrperspektivischer Blick auf der Basis unterschiedlicher beruflicher Erfahrungen gewährleistet. Alle Mitglieder der Schulinspektion werden befristet mit der Aufgabe betraut.

Innerhalb von 5 Jahren soll der erste Inspektionszyklus für alle Schulen abgeschlossen sein.

Die Auswahl der Schulen erfolgt in der Regel nach dem Zufallsprinzip, wobei die Schularten und Regionen gleichmäßig berücksichtigt werden.

Die Inspektion betrachtet und bewertet dabei das Gesamtsystem Schule. Sie umfasst die der Unterrichts- und Erziehungsarbeit zugrundeliegenden Vereinbarungen und Festlegungen sowie den Stand ihrer Umsetzung im Schulalltag, die Qualität der Managementprozesse sowie die Ergebnisse und Erfolge der schulischen Arbeit. Sie dient nicht der Bewertung einzelner Personen oder einzelner Unterrichtsstunden. Das maßgebliche Bezugssystem ist der Handlungsrahmen Schulqualität.

Die Schulinspektion erfolgt durch eine Analyse schulischer Dokumente und einen in der Regel zweitägigen Schulbesuch, bei dem es u. a. eine Schulbegehung, Unterrichtsbesuche, Gespräche und Interviews mit dem schulischen Personal, sowie mit Schülern und Eltern gibt.

Die Schule, die zuständige Schulaufsicht und der Schulträger erhalten zum Abschluss des Evaluationsverfahrens einen Bericht, in dem sowohl die Stärken der Schule als auch ihr Entwicklungsbedarf dokumentiert werden. Der Bericht wird anschließend durch das Inspektionsteam mit der Schulkonferenz, der zuständigen Schulaufsicht und dem Schulträger erörtert.

Schulporträt

Das Schulporträt ist eine Form der öffentlichen Bildungsberichterstattung im Internet. Nach einer bestimmten Gliederung werden zu jeder Schule quantitative und qualitative Daten vorgestellt, die es der Öffentlichkeit ermöglichen, sich ein objektiviertes Bild über die einzelnen Schulen zu machen. Dabei werden die quantitativen Daten in der Regel von der Schulbehörde eingegeben, die Aussagen zur inhaltlichen Arbeit trifft die Schule selbst. Über Suchfunktionen ist es Interessierten möglich, Vernetzungen herzustellen und Ideen zur Schulentwicklung zu erhalten oder weiterzugeben. Unterschiedliche Zugänge ermöglichen darüber hinaus den verschiedenen Nutzern aggregierte Daten zu erhalten.

Nach ersten Erprobungen mit einigen Schulen wurde mit dem schrittweisen Aufbau der Schulporträts ab dem Schuljahr 2005/2006 begonnen.

Schulaufsicht

Das Berliner Schulgesetz hat seit Februar 2004 die Aufgabenwahrnehmung im System zwischen der Einzelschule und der Schulaufsicht neu verteilt. In der Personalentwicklung der Lehrkräfte sind die Aufgaben der Einstellung und Beurteilung den Schulleitungen übertragen worden. Im Bereich der Qualitätssicherung des Unterrichts liegt die primäre Verantwortung nun ebenso bei der Einzelschule und wird ergänzt durch die oben beschriebenen Instrumente, insbesondere die Schulinspektion.

In diesem Feld veränderter Rahmenbedingungen hat die Schulaufsicht weiterhin die Aufgabe, die staatlich zu sichernden Standards und Entwicklungen im Schulwesen zu gewährleisten.

Schulaufsicht - verstanden als Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht - ist ebenso wie Beratung ein Element von Führung und Leitung. Aufsicht und Beratung werden durch die Schulaufsicht in den Bereichen Schulorganisation, Personalführung und Qualitätssicherung wahrgenommen.

Beginnend mit dem Schuljahr 2006/2007 werden die Schulaufsichtbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamten mit allen Schulen auf der Basis der für die Einzelschule vorliegenden Organisations- und Leistungsdaten regelmäßig systematisierte Beratungsgespräche führen. Bezug nehmend auf den Handlungsrahmen Schulqualität dienen diese Beratungsgespräche dem Ziel, eine systematische Qualitätsentwicklung der Schulen zu bewirken.

Jährliche Zielvereinbarungen - zunehmend ergänzt durch die Ergebnisse der Schulinspektion werden mit den Schulen getroffen und schriftlich festgehalten. So werden die im kommenden Jahr angestrebten Erfolge, die dazu einzuleitenden Entwicklungsschritte und die datengestützten Kriterien der angestrebten Zielerreichung vereinbart.

Die Absicht dieser neuen Dimension schulaufsichtlicher Arbeit ist, die vorliegenden Informationen über die Leistungsfähigkeit der Schüler und der Schule so zu nutzen, dass daraus Handlungen mit erkennbaren Effekten abgeleitet werden.

Die Schulaufsicht einer Region fasst die Ergebnisse und Entwicklungen der Einzelschulen jährlich zu einem regionalen Bildungsbericht zusammen.

Diese Form schulaufsichtlicher Tätigkeit bedarf der systematischen Vorbereitung und der Übung der Akteure. Gemeinsam mit den Schulleitungen und Schulaufsichtsbeamten wird dazu im Schuljahr 2005/2006 das Verfahren in Form eines Gesprächsleitfadens und in Form von standardisierten Zielvereinbarungen entwickelt und in einem Pilotprojekt erprobt.